Diese Liste zeigt die Flaggen in Brandenburg mit seinen Kreisen und kreisfreien Städten. Weitere Flaggen sind über die Navigationsleiste am Ende der Seite erreichbar.
Landesflagge Bundesland Hissflagge Banner Kommentare Brandenburg 150px Landesflagge rand|150px 5:3 center|110px 1:2 Festgelegt durch das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Brandenburg (Hoheitszeichen-Gesetz-HzG) vom 30. Januar 1991 vom 30. Januar 1991:
„Die Landesfarben sind Rot-Weiß.“ „Das Landeswappen zeigt auf einem Schild in Weiß (Silber) einen nach rechts blickenden, mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln gezierten und gold bewehrten roten Adler.“ […] „Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben – oben rot, unten weiß – und trägt in der Mitte das Landeswappen. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuchs ist wie drei zu fünf.“ Die Verfassung des Landes Brandenburg vom 20. August 1992 wurde erst am 20. August 1992 erlassen und fasst sich zu diesem Thema daher sehr kurz: Artikel 4. Landesfarben und -wappen. „Die Landesfarben sind rot und weiß. Das Landeswappen ist der rote märkische Adler auf weißem Feld.“ Flaggen und Wappen mußten nach der Gemeindeordnung vom Innenministerium genehmigt werden; ab 2010 wurde die Genehmigungpflicht aufgehoben. Fachlich muß das Brandenburgische Landeshauptarchiv (BLHA) den Wappen- und Flaggenentwürfen zustimmen.
Kreisfreie Städte Kreisfreie Stadt Hissflagge Banner Kommentare Brandenburg an der Havel 120px 150px Konstruktionsanleitung: 150px 100px Genehmigt am 26. Mai 1995 durch das Innenministerium,BLHA Signatur: EA 202 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Städte inoffiziell seit dem 14. Februar 1990 in Gebrauch: „Die Flagge der Stadt Brandenburg an der Havel ist eine dreistreifige Flagge in den traditionellen Stadtfarben der ehemals selbständigen Städte Altstadt (grün) und Neustadt (blau). In dem diagonal verlaufenden Weißbereich, der die Havel symbolisiert, wird das Stadtwappen zentral geführt.“§ 2 Absatz 1 und 2 der Cottbus 120px 150px 100px Die traditionell rot-weiß-rote Stadtflagge wurde in ihren heutigen Proportionen durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Jahre 1985 festgelegt und am 7. November 1991 genehmigtBLHA Signatur: EA 203 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Städte. „Die Flagge der Stadt Cottbus ist dreistreifig Rot-Weiß-Rot im Verhältnis 1 : 8 : 1 und mit dem Stadtwappen im Mittelstreifen.“§ 2 Absatz 1 und 2 der (PDF; 43,54 kB) • Anlage 1 (PDF; 19,03 kB) Bildliche Darstellung des Wappens• Anlage 2 (PDF; 12,93 kB) Bildliche Darstellung der Flagge Frankfurt (Oder) 120px border|150px border|100px Genehmigt am 22. Oktober 1992BLHA Signatur: EA 204 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Städte: „Die Flagge zeigt drei Streifen in den Farben Rot-Grün-Weiß mit dem den Mittelstreifen überdeckenden Stadtwappen.“§ 2 Absatz 1 und 2 der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt (Oder) (PDF; 41 kB) Potsdam 120px 150px 100px Angenomme am 7. April 1990 durch die Hauptsatzung; genehmigt durch das Innenministerium am 14. Juni 2005BLHA Signatur: EA 211 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Städte: „Die Flagge Potsdam ist zweistreifig Rot-Gelb mit dem in der Mitte aufgelegten Wappen (Anlage 2).“§ 2 Absatz 3 und 4 der vom 06.05.2015• Anlage 1: Wappen (JPEG; 53,66 kB)• Anlage 2: Stadtflagge (JPEG; 23,14 kB)
Historische Flaggen Brandenburg an der Havel
Frankfurt (Oder)
Eingemeindungen Potsdam Babelsberg eingemeindet 1939
Golm eingemeindet am 26. März 2003
Marquardt eingemeindet am 26. März 2003
Landkreise Landkreis Hissflagge Kommentare Barnim 120px border|150px border|100px Genehmigt am 28. März 2000 durch das Innenministerium:BLHA Signatur: EA 199 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Kreise „Der Landkreis führt eine Flagge, die Geviert ist von Rot und Weiß, belegt mit dem Kreiswappen auf der Vierung.“§ 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Landkreises Barnim Dahme-Spreewald 120px border|100px Genehmigt am 16. November 1995 durch das Innenministerium:BLHA Signatur: EA 199 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Kreise „Der Landkreis führt eine Flagge, die - bei Aufhängung an einem Querholz – längsgestreift blau-gelb-blau im Verhältnis 1:2:1 ist und das Kreiswappen in der Mitte trägt.“§ 2 Absatz 1 und 2 der Elbe-Elster 120px border|150px border|100px Genehmigt am 24. April 1995 durch das Innenministerium:BLHA Signatur: EA 199 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Kreise „Der Landkreis führt eine von Schwarz und Gold geteilte Flagge. Die Flagge ist sowohl bei senkrechter wie waagerechter Aufhängung senkrecht geteilt und trägt das Wappen des Landkreises so, dass die Spaltlinie des Schildes auf die Farbtrennlinie zu liegen kommt.“§ 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung für den Landkreis Elbe-Elster vom 2. Dezember 2014 Havelland 120px border|150px border|100px Genehmigt am 23. Oktober 1995 durch das Innenministerium:BLHA Signatur: EA 199 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Kreise „Die Flagge des Landkreises ist eine hängende Streifenflagge in den Farben blau : weiß : blau (1 : 2 : 1) und trägt den Wappenschild aufrecht im Mittelstreifen.“§ 2 Absatz 1 und 2 der Märkisch-Oderland 120px border|150px border|100px Genehmigt am 4. Juli 1996 durch das Innenministerium:BLHA Signatur: EA 200 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Kreise „Die Kreisflagge hat folgende Beschreibung: Die Flagge besteht – bei Aufhängung an einem Querholz – aus rotweißroten Streifen im Verhältnis 1 : 2 : 1 und trägt das Kreiswappen in der Mitte.“§ 3 Absatz 2 und 3 der Oberhavel 120px zentriert|250x250px Genehmigt am 18. April 1994 durch das Innenministerium:BLHA Signatur: EA 200 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Kreise „Der Landkreis führt eine Flagge, sie zeigt längs geteilt die Farben rot (links) und weiß (rechts) mit dem Landkreiswappen.“§ 2 Absatz 1 und 2 der Oberspreewald-Lausitz 120px border|150px border|100px Genehmigt am 27. August 2003 durch das Innenministerium:BLHA Signatur: EA 200 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Kreise „Die Flagge des Landkreises ist dreistreifig in den Farben Weiß-Rot-Weiß im Verhältnis 1 : 3 : 1 mit dem Kreiswappen im Mittelstreifen. Die Flagge ist in der Anlage 3, die Bestandteil dieser Satzung ist, bildlich dargestellt.“§ 2 Absatz 1 und 3 der Oder-Spree 120px border|100px Genehmigt am 24. März 2000 durch das Innenministerium:BLHA Signatur: EA 200 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Kreise „Auf das Rot und Weiß gevierte Flaggentuch ist in der Mitte das Kreiswappen aufgelegt.“§ 2 der (PDF; 228 kB)Siehe auch Ostprignitz-Ruppin 120px border|150px zentriert|250x250px Genehmigt am 2. Mai 1995 durch das Innenministerium:BLHA Signatur: EA 200 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Kreise „Der Landkreis führt eine Flagge, die dreistreifig grün-weiß-rot (1:2:1) gehalten ist und in der Mitte das Kreiswappen trägt.“§ 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin vom 9. September 2004 Potsdam-Mittelmark 120px zentriert|250x250px Genehmigt vom Innenministerium des Landes Brandenburg am 5. Dezember 2000:BLHA Signatur: EA 200 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Kreise „Der Landkreis führt eine Flagge. Die Flagge hat folgendes Aussehen: Geviert von Rot und Weiß mit dem in der Mitte aufgelegten Kreiswappen.“§ 2 Absatz 1 und 3 der Prignitz 120px border|150px border|100px Genehmigt am 14. März 1994 durch das Innenministerium:BLHA Signatur: EA 200 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Kreise „Der Landkreis führt eine Flagge, die aus zwei gleich breiten Streifen in Schwarz-Weiß besteht und in der Mitte übergreifend mit dem Kreiswappen belegt ist […].“§ 2 Absatz 1 und 2 der Hauptsatzung des Landkreises Prignitz Vergleiche dazu die mit• (Wappen des Landkreises) und• (Flagge des Landkreises) Spree-Neiße 120px border|150px Genehmigt am 25. Januar 2001 durch das Innenministerium:BLHA Signatur: EA 200 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Kreise „Der Landkreis Spree-Neiße führt folgende Flagge: Geviert von Rot und Weiß, mit dem in der Mitte aufgelegten Kreiswappen.“§ 2 Absatz 1 und 3 der (PDF; 252 kB) vom 25. August 2015 Teltow-Fläming 120px border|150px border|100px Genehmigt vom Innenminister des Landes Brandenburg am 23. Juli 1999:BLHA Signatur: EA 200 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Kreise „Der Landkreis führt folgende Flagge: Die Flagge besteht aus drei Streifen in den Farben Rot-Weiß-Rot im Verhältnis 1:2:1 mit dem Kreiswappen im Mittelstreifen.“§ 2 Absatz 1 und 2 der Hauptsatzung des Landkreises Teltow-Fläming (PDF; 384 kB) Uckermark 120px border|150px zentriert|250x250px Genehmigt am 8. November 1995 durch das Innenministerium:BLHA Signatur: EA 200 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Kreise „Der Landkreis führt eine eigene Flagge. Diese wird wie folgt beschrieben: ‚Die Flagge des Landkreises ist - bei Aufhängung an einem Querholz - längs gestreift von Rot-Weiß-Rot im Verhältnis 1:2:1 und zeigt das Kreiswappen in der Mitte.‘“§ 3 Absatz 1 und 2 der siehe auch Wappen und Flagge
Ehemalige Landkreise (bis 1993) Landkreis Hissflagge Banner Kommentare Bad Freienwalde zum Kreis Märkisch-Oderland zentriert|250x250pxangenommen durch die Hauptsatzung vom 23. November 1990BLHA Signatur: EA 198 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Kreise: "Die Flagge des Landkreises zeigt die Farben rot und weiß; in der Mitte befindet sich das Kreiswappen" Beeskow zum Kreis Oder-Spree150x150pxangenommen durch die Hauptsatzung vom 19. Dezember 1990 Kyritz zum Kreis Ostprignitz-Ruppin150x150pxangenommen durch die Hauptsatzung vom 13. Oktober 1990: "Die Flagge zeigt das Kreiswappen auf grünem Grund mit rot-weißem Band" Oranienburg zum Kreis Oberhavel250x250pxGenehmigt durch die Genehmigung des Ministeriums vom 9. Januar 1991 Perleberg zum Kreis Prignitz150x150pxGenehmigt am 29. Juli 1992 durch das InnenministeriumBLHA Signatur: EA 198 Genehmigung von Wappen und Flaggen für Kreise: "Die Flagge des Kreises Perleberg mit zwei gleich breiten Streifen in Schwarz-weiß ist in der Mitte übergreifend mit dem Kreiswappen belegt"
Siehe auch Liste der Wappen in Brandenburg Flagge der Sorben
Einzelnachweise und Anmerkungen BLHA Wappenangaben auf dem Dienstleistungsportal der Landesverwaltung Brandenburg
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