Das derzeitige politische System Frankreichs wird durch die Verfassung der Fünften Französischen Republik bestimmt. Als wichtigste Merkmale gelten die demokratische und republikanische Staatsform mit einer starken Exekutive im Rahmen eines semipräsidentiellen Regierungssystems. Frankreich hat ein Parlament mit zwei Kammern (Zweikammersystem, siehe unten).

Frankreich ist trotz einiger Reformen zur Stärkung der Regionen nach wie vor ein dezentraler Einheitsstaat. Die Trennung zwischen Staat und Religion ( laïcité) ist in Frankreich seit 1905 stärker als in vielen anderen europäischen Staaten.

Staatliche Institutionen mini|350px|Das politische System Frankreichs Exekutive Das politische System Frankreichs ist durch eine doppelköpfige Exekutive gekennzeichnet. Die Machtbereiche sind zwischen dem Präsidenten der Republik und der Regierung aufgeteilt.

Präsident Das Staatsoberhaupt ist der vom Volk auf fünf Jahre (quinquennat, seit 2000, davor auf sieben Jahre)Nikolaus Marsch, Yoan Vilain, Matthias Wendel (Hrsg.): Französisches und Deutsches Verfassungsrecht. Berlin/Heidelberg 2015, S. 128. direkt gewählte Präsident (Staatspräsident). Er kann seit 2008 einmal wiedergewählt werden. Zuvor war eine Wiederwahl beliebig oft möglich.

Der Präsident ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die Regierung. Er ist Vorsitzender des Ministerrats und anderer wichtiger Gremien und Oberbefehlshaber der Französischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft bestimmt er über den Einsatz der Nuklearwaffen Frankreichs. Er hat das Recht, die Nationalversammlung aufzulösen; allerdings darf die Nationalversammlung höchstens einmal innerhalb eines Jahres aufgelöst werden. Auf Vorschlag der Regierung oder beider Parlamentskammern kann der Präsident eine Volksabstimmung über einen Gesetzesentwurf veranlassen.

In der französischen Verfassungswirklichkeit seit Beginn der Fünften Französischen Republik gibt es die Domaine réservé (einen reservierten Bereich); die Außen- und Sicherheitspolitik bilden diese Domäne des Staatspräsidenten. Dies wird häufig mit den Artikeln 14 und 15 der Verfassung begründet, ist dort aber nicht eindeutig geregelt. Der Präsident kann so etwa bei Gipfeltreffen Frankreich allein vertreten.Erklärung auf einer französischen Regierungsseite, abgerufen am 20. Januar 2014 (frz.)

Die starke Stellung des Präsidenten hat sich erst nach 1958 entwickelt (siehe Geschichte Frankreichs seit 1958). Davor, zwischen 1876 und 1958, betrug die durchschnittliche Amtsperiode einer Regierung acht Monate; das Land hatte nach 1789 16 Verfassungen.Alfred Pletsch: Länderkunde Frankreich. WBG, Darmstadt 2003, 2. Aufl., ISBN 3-534-11691-7, hier S. 330 Im Algerienkrieg schließlich begann das Militär, „ohne Rückkopplung“ mit der Politik zu agieren.Pletsch S. 331 Die 5. Republik ist auch als „republikanische Monarchie“ bezeichnet worden.Peter Zürn: Die republikanische Monarchie. Zur Struktur der Verfassung der V. Republik in Frankreich. München 1965; Maurice Duverger: La Monarchie républicaine. Paris 1974.

Die Kritik an der Sonderstellung des Präsidenten laut Verfassung der Fünften Republik war zunächst stark. Die neue Verfassung wurde vom damaligen Oppositionspolitiker François Mitterrand (französischer Staatspräsident von 1981 bis 1995) als „permanenter Staatsstreich“ (Le Coup d’État permanent) kritisiert.François Mitterrand: Le Coup d’État permanent. Plon, Paris 1964 (frz.).

Im Falle eines Staatsnotstands hat der Präsident die umfassende Alleinentscheidung, wobei die Nationalversammlung dann direkt zusammenkommt und während des Notstandes nicht aufgelöst werden darf.

Falls der Verfassungsrat feststellt, dass der Präsident seine Aufgaben nicht ausführen kann (Rücktritt, Tod), wird dieser vorübergehend vom Senatspräsidenten vertreten. Bis jetzt musste nur Alain Poher die Aufgaben des Präsidenten übernehmen: nach dem Rücktritt von Charles de Gaulle 1969 und nach dem Tod von Georges Pompidou 1974.

Regierung Kopf der Regierung (gouvernement) ist der Premierminister. Die Regierung ist dem Parlament direkt verantwortlich für Verwaltung und Streitkräfte.

Die Regierung wird vom Staatspräsidenten ernannt, die Minister und weiteren Regierungsmitglieder (beigeordnete Minister, Staatssekretäre) dabei auf Vorschlag des zuvor ernannten Premierministers. Die Regierung amtiert bis zu ihrem Rücktritt, eine Amtszeit ist in der Verfassung nicht vorgesehen. Die Regierung muss zurücktreten, wenn die Nationalversammlung ihr das Misstrauen ausspricht. Der Präsident dagegen kann die Regierung nicht auf eigene Initiative entlassen, sondern nur dann, wenn sie ihren Rücktritt erklärt. Es ist in Frankreich aber Konvention, dass die Regierung zur Amtseinführung eines Staatspräsidenten zurücktritt. Ebenfalls ist es üblich, dass die Regierung am Tag nach dem zweiten Wahlgang der Wahlen zur Nationalversammlung zurücktritt, auch dann, wenn sie dabei die parlamentarische Mehrheit gewonnen hat. Eine Ausnahme gab es im Juni 2022: Staatspräsident Macron lehnte das Rücktrittsangebot des Kabinetts Borne ab.spiegel.de: Macron lehnt Bornes Rücktrittsangebot ab

Der Premierminister leitet die Regierung. Er ist zuständig für die Ausführung der Gesetze. Im Einverständnis mit dem Präsidenten nimmt er Ernennungen für zivile und militärische Ämter vor. Er kann in vielen Bereichen Verordnungen erlassen.

Die Regierung tritt unter Leitung des Staatspräsidenten als Ministerrat (Conseil des ministres) zusammen. An diesem nehmen der Premierminister, die Minister und die beigeordneten Minister immer teil, die Staatssekretäre nur, wenn ihr Aufgabengebiet betroffen ist.

Zusammenarbeit mit dem Parlament Die Exekutive ist gegenüber der Legislative auf allen Ebenen stark. Die Regierung bestimmt die Tagesordnung des Parlaments. Die Bereiche, in denen das Parlament eine gesetzgebende Initiative ergreifen kann, sind in der Verfassung sehr präzise benannt und aufgezählt. Alle anderen Fragen kann die Regierung ohne Beteiligung des Parlaments regeln.

Gleichwohl ist die Regierung auf eine Zusammenarbeit mit dem Parlament angewiesen. Der Präsident ernennt einen Premierminister nur aus den Reihen der parlamentarischen Mehrheit, weil der Premierminister durch ein Misstrauensvotum mit absoluter Mehrheit vom Parlament gestürzt werden kann. Wenn die parlamentarische Mehrheit und der Präsident der Republik zu unterschiedlichen politischen Lagern gehören, ist der Präsident gezwungen, den Premierminister aus einer politisch gegnerischen Partei auszuwählen. Diese Situation bezeichnet man als „Cohabitation“.

Legislative Die Gesetzgebung in Frankreich erfolgt durch das Parlament. Seit 1875 (siehe Dritte Französische Republik#Institutionen) besteht das Parlament aus zwei Kammern: der Nationalversammlung (Assemblée nationale, unmittelbar gewählt), und dem Senat (Sénat, mittelbar gewählt).

Das Parlament kontrolliert die Regierung, erarbeitet Gesetze und verabschiedet sie. Die zwei Kammern sind nicht gleichberechtigt: bei Uneinigkeit kann die Nationalversammlung den Senat überstimmen. Bei nahezu allen Gesetzesvorhaben pendeln die Entwürfe zwischen den beiden Kammern hin und her (navette). Der Senat hat ein Vetorecht bei Verfassungsänderungen. Der Präsident kann im Gesetzgebungsprozess einen Gesetzentwurf an das Parlament zurückverweisen, jedoch nur einmal pro Gesetz. Dies ist in 50 Jahren zweimal passiert.

Beide Kammern können für bestimmte Anlässe gemeinsam als Kongress (Congrès du Parlement français) tagen. Dies kann geschehen für Verfassungsänderungen, die dann nicht wie sonst einer Volksabstimmung bedürfen, der französischen Verfassung für Reden des Staatspräsidenten sowie für die Zustimmung zur Aufnahme eines weiteren Mitgliedsstaates in die Europäische Union .

Judikative Die Hauptaufgabe der französischen Judikative ist in der Verfassung definiert. Die Justiz ist, gemäß Artikel 66, eine „Hüterin der persönlichen Freiheit“. Die Justiz in Frankreich besteht aus zwei grundsätzlich unterschiedlichen Bereichen: den Verwaltungsgerichten (Öffentliches Recht) für die Streitsachen zwischen den Bürgern und den Behörden, an der Spitze der Conseil d’État. den ordentlichen Gerichten (Zivilrecht und Strafrecht) für die Streitsachen zwischen den Bürgern sowie für Strafverfahren.

Daneben gibt es ein Verfassungsgericht (Conseil constitutionnel).

Die Straftaten werden je nach Verbrechensart der Zuständigkeit einem der drei folgenden Gerichte zugeordnet: Tribunal de police — Ordnungswidrigkeiten Tribunal correctionnel — Vergehen Cour d’assises — Verbrechen Die Ermittlungsarbeit wird im Gegensatz zum deutschen System nicht von Staatsanwälten, sondern von einem eigens dafür eingerichteten „tribunal d’instruction“ geleistet. Der Juge d’instruction („Ermittlungsrichter“) eröffnet auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren und erledigt die Ermittlungsarbeit sowohl für alle drei Strafgerichte erster Instanz als auch für das Berufungsgericht in Strafsachen.Vgl. Hübner/Constantinesco: Einführung in das französische Recht

Parteien

Frankreich kennt ein Mehrparteiensystem mit vielen Neugründungen, Abspaltungen und Umbenennungen von Parteien. Außerdem schließen Parteien häufig Bündnisse, um bei der Mehrheitswahl bessere Chancen zu haben. Das bedeutendste Bündnis war die Union pour la démocratie française von 1978, die die wichtigsten liberalen und christdemokratischen Parteien der (rechten) politischen Mitte einte. Sie erhielt bei der Parlamentswahl im März 1978 im zweiten Wahlgang 23,2 % der Stimmen. Dominiert wird das Parteienspektrum dauerhaft vom konservativen Gaullismus bzw. den Parteien, die in dieser Tradition stehen, momentan die Partei Les Républicains, bis 2015 genannt Union pour un mouvement populaire (UMP).

Die französischen Parteien sind zumeist keine Massenparteien. Darum sind die Organisationsstrukturen französischer Parteien tendenziell schwächer ausgeprägt als beispielsweise die der deutschen.

Es lassen sich seit dem Zweiten Weltkrieg politische Strömungen ausmachen, die trotz der vielen Parteinamen für Kontinuität sorgen.

hochkant|mini|François Mitterrand, Staatspräsident von 1981 bis 1995, war viele Jahre Führungsfigur der politischen Linken, gründete die Parti socialiste und führte die Linke erstmals in der fünften Republik an die Regierung. Die Linke: Die politische Linke in Frankreich zerfällt traditionell in eine extreme Linke und eine gemäßigte, parlamentarische Linke. Dabei ist die Abgrenzung in den vergangenen Jahren undeutlicher geworden, weil kaum noch Parteien existieren, die die parlamentarische Regierungsform ablehnen: Extreme Linke: Zur extremen Linken werden heute in Frankreich vor allem verschiedene trotzkistische Parteien wie die Lutte Ouvrière gezählt, die bei einigen Wahlen Mandate erringen konnten. Historisch gehört auch die Parti communiste français zur extremen Linken. Sie war in der IV. und V. Republik eine der stärksten kommunistischen Parteien Westeuropas und erreichte an die zwanzig Prozent der Stimmen. Als streng marxistisch-leninistische Partei blieb sie allerdings isoliert. Seit die PCF sich zunächst in der ersten Präsidentschafts François Mitterrands und noch stärker in der Regierung von Lionel Jospin (Gauche plurielle) der Zusammenarbeit mit der PS öffnete und seitdem regelmäßig in Wahlbündnissen und Koalitionen mit diesen verbunden ist, wird sie in der Regel zur gemäßigten Linken gezählt. La France insoumise: Die 2016 gegründete LFI ist derzeit eine der größten linken Parteien in Frankreich. Sie ging aus dem damaligen Front de gauche hervor und wird als linkspopulistisch eingestuft.