mini|Kleinstkindergrab auf dem Hauptfriedhof Karlsruhe. Im Gemeinschaftsgrab im Vordergrund werden fehlgeborene Kinder beigesetzt. Im Hintergrund sind Einzelgräber totgeborener und früh verstorbener Kinder. Als Sternenkind, seltener als Schmetterlingskind oder Engelskind,vgl. , auf sternenkinder-eltern.de werden verstorbene Kinder bezeichnet, insbesondere wenn sie vor, während oder bald nach der Geburt gestorben sind. Der internationale Gedenktag für Sternenkinder ist der 15. Oktober, der auf den „Pregnancy and Infant Loss Remembrance Day“ in den USA zurückgeht.
Nicht zu verwechseln ist die Bezeichnung Sternenkind mit Sternengucker. Dieser Begriff bezeichnet ein Kind, das lebend, jedoch kopfseitig umgekehrt geboren wird und damit nach oben schauend zur Welt kommt.
Abgrenzungen, Fokus Im engsten und ursprünglichen Sinn bezeichnet der Begriff Kinder, die aufgrund von zusätzlichen Anforderungen der Personenstandsgesetzgebung (in Deutschland mindestens 500 Gramm Körpergewicht oder bei weniger als 500 Gramm mindestens die 24. Schwangerschaftswoche erreicht) keinen Eintrag als Person im Geburtsregister/Sterberegister bekamen.
In einem etwas weiteren Wortsinn liegt der poetischen Wortschöpfung die Idee zugrunde, Kinder zu benennen, die „den Himmel“ (poetisch: die Sterne) „erreicht haben, noch bevor sie das Licht der Welt erblicken durften“. Die prosaische Entsprechung dieser Begriffsdefinition besteht in der Formulierung Stillgeborenes Kind. Dieser Begriff bezeichnet alle Kinder, bei denen der obligatorische Schrei unmittelbar nach der Geburt ausbleibt. Die Formulierungen „Stillgeborenes Kind“ (bzw. – auf den Geburtsvorgang bezogen: – „Stillgeburt“) ersetzen zunehmend aus den im letzten Absatz genannten Gründen Begriffe wie „Fehlgeburt“ und „Totgeburt“.
In einem sehr weiten Wortsinn gehören zu den Sternenkindern auch diejenigen Kinder, die unmittelbar nach der Geburt Lebenszeichen von sich gaben, wenn sie früh verstorben sind. Im Rahmen dieser Definition sind die erst nach der Geburt verstorbenen Kinder selbst ebenfalls „Sterne“, die „eine Verbundenheit mit den Familien aus[drücken], die von einem Moment auf den anderen statt Freude Schmerz und Trauer erleben.“
Der Begriff Sternenkind richtet den Fokus auf das Kind selbst, im Gegensatz zu solchen Begriffen wie Fehlgeburt und Totgeburt, die traditionell nicht nur für den Vorgang des Absterbens der Leibesfrucht, sondern auch für das abgestorbene bzw. verstorbene Lebewesen selbst verwendet werden. Er berücksichtigt die intensive Bindung, die vor allem viele Mütter und Väter bereits zum ungeborenen Kind entwickeln und die deswegen oft intensive und langanhaltende Trauer, die dessen Tod verursacht. Dieser gefühlsmäßigen Bindung widerstrebt die Bezeichnung Fehlgeburt oder Totgeburt für das frühverstorbene Kind und die diesen Worten zugrunde liegenden Ansichten und Verfahrensweisen.
Geschichte Totgeburten wurden bis zum Ende der 1980er tabuisiert, weil angenommen wurde, Frauen würden traumatisiert, wenn sie ihr tot geborenes oder kurz nach der Geburt verstorbenes Sternenkind sehen oder gar berühren. Fehlgeburten wurden oft mit dem Klinikmüll entsorgt. Ein Berliner Unternehmen verarbeitete diesen „Müll“, einschließlich der Föten, zu einem im Straßenbau verwendeten Granulat. Das Verfahren, die sterblichen Überreste als Klinikmüll zu entsorgen oder anonym ohne Wissen der Eltern fremden Gräbern beizulegen, wurde in Deutschland bis in die 1990er Jahre praktiziert. Teilweise wurden die tot geborenen Kinder auch Pharmaunternehmen zu Forschungszwecken überlassen.
Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts war es nicht üblich, dass sich Mütter von ihren verstorbenen Kindern verabschiedeten. Eine Totgeburt wurde als Tabuthema behandelt, Mütter sollten die Kinder erst gar nicht sehen, sondern sie lieber schnell vergessen. Die Babys tauchten nicht in den Familienbüchern auf. Heute spielt das Abschiednehmen nach der Totgeburt eine wichtige Rolle.Viola Lex:
In Japan zeigte der Fotograf Manabu Yamanaka im Jahr 2004 in seiner Fotoserie Wukong Mang Mang Ran (aus der das Foto rechts stammt) Beispiele für das Leben, das noch vor der Geburt sein Ende fand. Aus „Zensurgründen“ sei es einer im Jahr 2008 gemachten Aussage Yamanakas zufolge nahezu unmöglich, die Aufnahmen in Japan auszustellen. Er veröffentlichte sie 2009 in dem Buch Gyathei.Manaku Yamanaka: Gyahtei: Yamanaka Manabu Photographs. Pot Publishing Co., Tokyo, 2009. ISBN 978-4-7808-0132-3
Häufigkeit Vor oder bei der Geburt gestorbene Kinder, die die Anforderungen für eine Eintragung im Personenstandsregister nicht erfüllen, werden statistisch nicht erfasst.
Einen Hinweis auf die Häufigkeit gibt die Veränderung der Anzahl der Totgeburten, die mit Aufgabe der zusätzlichen Bedingung mindestens 22 Schwangerschaftswochen oder mindestens 500 g schwer in Frankreich einherging. Die Quote der Totgeburten stieg im Folgejahr der Neuregelung um 0,13 % an, genauso jedoch auch im Jahr darauf.
Die Definitionsänderung in Deutschland im Jahre 1994 durch Herabsetzung des Mindestgewichts statistisch erfasster Totgeburten von 1000 g auf 500 g fand sichtbaren Eingang in die deutschlandweite Statistik.
20–30 % der Schwangerschaften gehen verfrüht zu Ende, die meisten Fehlgeburten finden innerhalb der ersten sechs Wochen statt, so ProFamilia für Baden-Württemberg. 5535 Kinder sind im Jahr 2020 insgesamt vor der Geburt oder innerhalb des 1. Lebensjahres (die landläufig zu den Sternenkindern zählen) verstorben, so die vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts, das allerdings nur Kinder über 500 g in der Statistik ausweist. Laut Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung enden etwa vier von eintausend Schwangerschaften mit dem Tod des Neugeborenen.
Rechtslage Deutschland mini|Trauergottesdienst für Sternenkinder in Karlsruhe mini|Sternenkindgrab auf dem Neuen Katholischen Friedhof in Dresden In Deutschland erreichte die Bezeichnung Sternenkind auch außerhalb von Internetseiten und -foren für betroffene Eltern und Selbsthilfegruppen von Trauernden ab Ende 2009 eine breite Öffentlichkeit. Das hessische Elternpaar Barbara und Mario Martin, das 2007 und 2008 drei Kinder früh verloren hatte, richtete eine Petition an den Bundestag, über eine Änderung der Personenstandsgesetzgebung künftig alle geborenen Kinder über den Eintrag in das Personenstandsregister als Personen anzuerkennen und somit auch eine reguläre Bestattung zu ermöglichen. Juristisch und statistisch wird zwischen Totgeburten und Fehlgeburten unterschieden, und letztere wurden personenstandsrechtlich nicht erfasst.
Die Petition, der sich über 40.000 Bürger anschlossen, löste eine umfangreiche Berichterstattung aus. Sie wurde im Petitionsausschuss unterstützt und befürwortend der Bundesregierung vorgelegt, die 2012 den Gesetzgebungsprozess einleitete. Der Entwurf des Änderungsgesetzes sah eine Änderung der Personenstandsverordnung dahingehend vor, dass jedes tote Kind auf dem zuständigen Standesamt beurkundet werden kann.Drucksache 17/10489 vom 15. August 2012: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (PDF; 2,0 MB). 1938, 1958, 1979, 1994 waren jeweils die Bedingungen für eine Aufnahme ins Personenstandsregister geändert worden.Siehe umfangreiche Erläuterungen im Artikel Totgeburt.
Im Mai 2012 schlugen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich dem Kabinett vor, allen tot geborenen Kindern eine „Existenz“ zu geben. Der Deutsche Bundestag beschloss Anfang Februar 2013 einstimmig, das Personenstandsrecht zu ändern. Der Bundesrat stimmte dieser Regelung Anfang März 2013 zu, so dass Eltern von tot geborenen Kindern – auch rückwirkend und unabhängig von ihrem Geburtsgewicht und der Schwangerschaftsdauer – diese standesamtlich eintragen lassen können.
Mit Inkrafttreten des Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes (PStRÄndG) vom 7. Mai 2013BGBl I, S. 1122. ist eine Beurkundung von Sternenkindern in die Personenstandsregister nicht umgesetzt worden. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, auf frist- und formlosen Antrag eine beurkundete Bescheinigung nach Anlage 13 der Personenstandsverordnung (PStV) vom Standesamt zu erhalten, die aber keine Personenstandsurkunde darstellt und somit inhaltlich auch keine Rechtswirkungen entfalten kann; dies gilt insbesondere auch für den Bezug öffentlicher Leistungen. Die Ausstellung einer beurkundeten Bescheinigung bezieht sich auch auf Fälle, die vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung bereits eingetreten sind.
Anders als das Personenstandsrecht, das gesetzlich bundesweit gilt, ist die Bestattung von Sternenkindern durch Bestattungsgesetze auf Länderebene geregelt und differiert dementsprechend hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Eltern in Bezug auf die Beisetzung ihres Sternenkindes. Die Gesetze unterscheiden sich sowohl in der Begrifflichkeit als auch im Inhalt teilweise deutlich voneinander. Im groben Überblick kann man folgende Fälle unterscheiden:
Die Leibesfrucht bis 500 g und ohne Lebenszeichen geboren ist nicht bestattungspflichtig und muss „ethisch entsorgt“ werden. Dies bedeutet, sie darf nicht mit dem Klinikabfall fortgeschafft werden und wird meist tiefgefroren aufbewahrt, bis die nächste Sammelbeisetzung des Klinikums stattfindet, und dann auf dem Friedhof beigesetzt. Jedoch haben Eltern ein Bestattungsrecht (in Bremen erst nach der 12. Schwangerschaftswoche). Sie dürfen ein solches Sternenkind in den meisten Bundesländern transportieren, aufbewahren und beisetzen, wie sie möchten, da sie nicht bestattungspflichtig sind. Daraus ergibt sich allerdings auch, dass es keinen Anspruch auf eine Sozialbestattung über das Sozialamt gibt. Die Kliniken bieten aber in der Regel mehrmals im Jahr eine kostenfreie Sammelbestattung an, zu der die Eltern meist eingeladen sind. Die Totgeburt, also ein Kind, das mit über 500 g geboren wurde und keine Lebenszeichen hatte, ist in der Regel bestattungspflichtig (in Berlin, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erst ab 1.000 g, in Hessen erst nach der 25. Schwangerschaftswoche). Das bedeutet, dass die Eltern ihr Sternenkind individuell bestatten müssen. Sie müssen diese Bestattung selbst organisieren und bezahlen. Sind sie dazu finanziell nicht in der Lage, können sie eine Sozialbestattung beim zuständigen Standesamt beantragen. Lebend geborene Kinder, egal welchen Gewichts, die Lebenszeichen hatten (und dazu zählt auch eine pulsierende Nabelschnur), unterscheiden sich vor dem Bestattungsgesetz nicht von erwachsenen Verstorbenen. Die Eltern müssen ihr Kind individuell bestatten. Es gelten die normalen Bestimmungen der Bundesländer, einschließlich der Möglichkeit einer Sozialbestattung.
Seit Juni 2025 gilt ein gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten.
Österreich Auch in Österreich hat sich der Begriff Sternenkind etabliert.
Im Jahre 2012 wurde von einer betroffenen Mutter, Anita Ogris, eine Online-Petition ins Leben gerufen mit dem Ziel, österreichweit per Bundesgesetz die Voraussetzung dafür zu schaffen, ein Kind auf Wunsch der Eltern im Standesamt eintragen und beurkunden lassen zu können, auch wenn ein Geburtsgewicht von unter 500 Gramm vorliegt. Idealerweise solle eine Eintragung für alle fehlgeborenen Kinder ab Feststellung der Schwangerschaft möglich werden.
Am 22. Mai 2014 wurde die Petition „Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister“ vom Abgeordneten Hermann Lipitsch gemeinsam mit der Initiatorin Anita Ogris, betroffenen Eltern aus Österreich und der Vorsitzenden vom Verein Pusteblume, Simone Strobl, an Nationalratspräsidentin Mag.a Barbara Prammer überreicht. Der parlamentarischen Petition stimmten 3095 Österreicherinnen und Österreicher zu.