mini|hochkant|Anschreiben des Kommissarbefehls mini|hochkant|Kommissarbefehl Seite 1 im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände mini|hochkant|Kommissarbefehl Seite 2 mini|hochkant|Kommissarbefehl Seite 3
Der sogenannte Kommissarbefehl – offiziell Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare – vom 6. Juni 1941 ist der bekannteste verbrecherische1000Dokumente-Kommissarbefehl, pdf, BSB München. Befehl der deutschen Wehrmacht im Krieg gegen die Sowjetunion während des Zweiten Weltkrieges.Jörn Hasenclever: Wehrmacht und Besatzungspolitik in der Sowjetunion, Ferdinand Schöningh 2010, ISBN 978-3-506-76709-7, S. 67. Er enthielt die Anweisung, Politkommissare der Roten Armee nicht als Kriegsgefangene zu behandeln, sondern sie ohne Verhandlung zu erschießen.
Wesentliche Punkte
Die „Richtlinien“ wurden unter federführender Leitung von Generaloberst Alfred Jodl, Chef des Wehrmachtführungsstabes beim Oberkommando der Wehrmacht (OKW), festgelegt.Werner Maser: Nürnberg. Droemer Kauer, München/Zürich 1977, ISBN 3-426-00582-4. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher stellte der Internationale Militärgerichtshof in seinem Urteil gegen Wilhelm Keitel, Chef des OKW, fest:
Der Befehl wurde am 6. Juni 1941 kurz vor dem „Unternehmen Barbarossa“ in Zusammenarbeit von OKW und OKH vom OKW erlassen und sollte an die Kommandeure nur mündlich weitergegeben werden. Im Befehl, für dessen Formulierungen Generalstabschef Franz Halder „maßgebliche Verantwortung“ trug,Wolfram Wette: Die Wehrmacht. Feindbilder, Vernichtungskrieg, Legenden. S. Fischer, Frankfurt a. M. 2002, S. 99. heißt es:
Ebenso sollten „politische Kommissare aller Art“, nämlich zivile Hoheitsträger und politische Leiter, liquidiert werden, „auch wenn sie nur des Widerstandes, der Sabotage oder der Anstiftung hierzu verdächtig“ seien.
An anderer Stelle heißt es: „Politische Kommissare, die sich keiner feindlichen Handlung schuldig machen oder einer solchen verdächtig sind, werden zunächst unbehelligt bleiben.“ Erst später sei zu entscheiden, ob diese Personen an die Sonderkommandos abzugeben seien. Diese Überprüfung solle möglichst vom Sonderkommandospäter „Einsatzgruppe“ genannt; Krausnick: Kommissarbefehl, S. 704. selbst vorgenommen werden.
Im vorletzten Entwurf lautete die genaue Formulierung: „Politische Kommissare […] sollen zunächst unbehelligt bleiben.“ Adolf Hitler erhielt vermutlich mit VorbedachtKrausnick, Kommissarbefehl, S. 725, Anm. 213. eine geänderte Fassung vorgelegt, in der „sollen“ durch „werden“ ersetzt worden war und die daher unterschiedliche Deutungsmöglichkeiten zulässt.
Reaktionen Einige militärische Befehlshaber, darunter von Manstein und auch das Amt Ausland/Abwehr machten Bedenken gegen den Kommissarbefehl geltend. Ihnen wurde jedoch von Wilhelm Keitel, Chef des OKW, erklärt:
Selektionen und Massenerschießungen Während der erste Teil des Befehls, die Exekution von Politkommissaren sofort nach deren Festnahme, sich unmittelbar an die Angehörigen der Wehrmacht richtete, war der zweite Teil Aufgabe des Sicherheitsdienstes, der allerdings auf die Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Wehrmacht angewiesen war.
Für die praktische Umsetzung wies das OKW die Kommandanten der Durchgangs- und Kriegsgefangenenlager an, schon eine grobe Auslese der Gefangenen vorzunehmen, um „sich umgehend von denjenigen Elementen unter den Kr. Gef. zu befreien, die als bolschewistische Triebkräfte anzusehen“ seien.Reinhard Otto: Wehrmacht..., ISBN 3-486-64577-3, S. 54 f. Im Einvernehmen mit dem Chef des Allgemeinen Wehrmachtamtes General Hermann Reinecke und dem Chef der Kriegsgefangenenlager der Wehrmacht Oberst Breyer erließ Reinhard Heydrich den Einsatzbefehl Nr. 8 vom 17. Juli 1941 für das Generalgouvernement und Ostpreußen.Als Dokument Nr. 24 mit Anlagen abgedruckt bei Hans-Adolf Jacobsen: „Kommissarbefehl...“, in: Anatomie des SS–Staates, Bd. II, S. 200–204 / Es folgte am 27. Juli ein Einsatzbefehl Nr. 9, der das Reichsgebiet einbezog.Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Fischer Taschenbuch 1982, Band 2, ISBN 3-596-24417-X, S. 351 ff. In jedem Kriegsgefangenenlager und Durchgangslager sollten die „in politisch, krimineller oder sonstiger Hinsicht untragbare[n] Elemente“ durch ein Kommando von SS- und SD-Mitarbeitern herausgefiltert werden. Ausfindig gemacht werden sollten Funktionäre der Komintern, maßgebende Parteifunktionäre, Volkskommissare, alle ehemaligen Polit-Kommissare der Roten Armee, Intelligenzler, Juden und fanatische Kommunisten sowie „unheilbar Kranke“. Am 21. Juli folgte der Einsatzbefehl Nr. 9, der das Reichsgebiet einbezog, und am 29. Oktober der Einsatzbefehl Nr. 14 für die Einsatzgruppen im besetzten Ostgebiet.Peter Longerich: Politik der vernichtung, Piper 1998, ISBN 3-492-03755-0, S. 411 ff.
Am meisten bedroht von den Morden waren die Juden. Zumeist sorgten die deutschen Lagerärzte für die Identifizierung der Juden.Dieter Pohl: Die Herrschaft der Wehrmacht, Fischer 2011, ISBN 978-3-596-18858-1, S. 230 ff.
Die ausgesonderten Kriegsgefangenen sollten vorübergehend in einem abgetrennten Block des Lagers untergebracht und später zur Liquidierung abtransportiert werden. Laut Befehl des OKH vom 7. Oktober 1941 sollten die Aussonderungen möglichst unauffällig vorgenommen und die Liquidierung ohne Verzug abseits von Durchgangslagern und Ortschaften durchgeführt und den sonstigen Kriegsgefangenen und der Bevölkerung nicht bekannt werden.Manfred Messerschmidt: Der Minsker Prozeß 1946, erschienen in: Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht, Hrsg. Hannes Heer, Klaus Naumann, Zweitausendeins, 1995, ISBN 3-86150-198-8, S. 557.
Durchführung mini|hochkant|Mit dem „Judenstern“ gekennzeichneter sowjetischer Kriegsgefangener, Propagandaaufnahme 1941 Angehörige der Einsatzkommandos verhörten die als verdächtig eingestuften Gefangenen und dokumentierten deren Einlassungen auf einem Fragebogen. Den Angaben von kollaborierenden sowjetischen „Vertrauensleuten“ sollte nicht vorbehaltlos Glauben geschenkt werden. Gelegentlich – so klagte ein Einsatzgruppenleiter – hätten Lageroffiziere auch Kriegsgefangene zur Aussonderung vorgeschlagen, die sich kleine Vergehen gegen die Lagerdisziplin zuschulden hätten kommen lassen.IMT: Der Nürnberger Prozess... Nachdruck München 1989, ISBN 3-7735-2527-3, Band 38 / Dokument 178-R, S. 427.
Nach einem „Tätigkeitsbericht“ eines Einsatzkommandos aus München wurden binnen neun Wochen aus 3.788 sowjetischen Kriegsgefangenen 456 als „untragbar“ ausgesondert.IMT, ISBN 3-7735-2527-3, Band 38 / Dokument 178-R, S. 448. Auch andere überlieferte Zahlen bestätigen, dass zwischen 12 % und 14 % der Kriegsgefangenen zur Ermordung selektiert wurden.
Zur Geheimhaltung sollten die Exekutionen abgeschirmt in den Konzentrationslagern stattfinden. Schätzungen gehen davon aus, dass dort bis Ende Juli 1942 etwa 38.000 sowjetische Kriegsgefangene ermordet wurden, die zuvor vom Einsatzkommando selektiert worden waren.Reinhard Otto: Wehrmacht..., ISBN 3-486-64577-3, S. 268.
Die Anzahl der Kommissare, die schon bei der Gefangennahme an der Front von Angehörigen der Wehrmacht erschossen wurden, beträgt nach einer Schätzung von Christian Streit mehrere Tausend.Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen … In: Gerd R. Ueberschär, Wolfram Wette (Hrsg.): „Unternehmen Barbarossa“ … Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-596-24437-4, S. 165. Diese Zahlenangabe war bis zur 2008 erschienenen Dissertation von Felix Römer umstritten;Horst Rohde: Politische Indoktrination in höheren Stäben und in der Truppe – untersucht am Beispiel des Kommissarbefehls. In: H. Poeppel u. a. (Hrsg.): Die Soldaten der Wehrmacht. München 1999, ISBN 3-7766-2057-9, S. 124–156 versus Jürgen Förster: Das Unternehmen „Barbarossa“ … In: Römer kann nun in seiner Dissertation speziell zum „Kommissarbefehl“ eine Mindestzahl von „3430 nachweisbaren Exekutionen“ exakt belegen, nennt weiteres Aktenmaterial, das auf die Ermordung von Hunderten weiterer Kommissare hinweist, und schätzt die tatsächliche Zahl der ermordeten Kommissare auf „eine hohe vierstellige Ziffer, die aber wahrscheinlich nicht oder nur knapp fünfstellig war“.Felix Römer: Der Kommissarbefehl. Wehrmacht und NS-Verbrechen an der Ostfront 1941/42. Paderborn 2008, S. 359 u. S. 367. Annähernd 80.000 jüdische kriegsgefangene Angehörige der Roten Armee wurden ermordet.Widerstand und Kampf – Jüdische Soldaten in den Armeen der Alliierten. Yad Vashem; abgerufen am 16. April 2015.
Widerstand Beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher beschworen einige Kommandeure von Fronttruppen, den Kommissarbefehl weder erhalten noch weitergeleitet zu haben. Da jedoch zahlreiche dienstliche Vollzugsmeldungen erhalten sind, ist die Behauptung widerlegt, der Befehl sei in der Praxis durch die stillschweigende Opposition der Generäle nicht ausgeführt worden; dieses geschah nur in einigen Bereichen.Krausnick: Kommissarbefehl, S. 733.
Mehrfach versuchten Kommandeure von Kriegsgefangenenlagern im Reichsgebiet, die Arbeit der Einsatzgruppen zu behindern.Reinhard Otto: Wehrmacht..., ISBN 3-486-64577-3, S. 200–229. Gut dokumentiert ist der Widerstand des Majors Meinel vom Wehrkreis VII (München), der sich beim OKW förmlich über eine zu „oberflächliche“ Prüfungspraxis beschwerte und 173 von 474 ausgesonderten Kriegsgefangenen zurückhielt.IMT: ISBN 3-7735-2527-3, Band 38 / Dokument 178-R, S. 419–498. Meinel äußerte die Ansicht, das ganze Verfahren sei „vom soldatischen Standpunkt aus“ nicht zu billigen: „Wenn einmal ein feindlicher Soldat gefangen sei, dann sei er eben gefangen und dürfe nicht so ohne weiteres erschossen werden.“IMT: ISBN 3-7735-2527-3, Band 38 / Dokument 178-R, S. 433. Auch benötige man dringend jede Arbeitskraft. Überdies müsse man befürchten, dass die Rote Armee Vergeltung an den deutschen Kriegsgefangenen üben werde. Auf dringenden Wunsch des SD wurde Meinel wegen seiner „sonderbaren Einstellung“ Mitte 1942 von seinem Posten abberufen. Ein weiterer bekannter Verweigerer des Befehls war Generalmajor Henning von Tresckow.
Es gibt keinen Fall, wo versucht worden wäre, die Ausführung des Kommissarbefehls zu erzwingen, wenn er nicht befolgt wurde, oder wo versucht worden wäre, seine Nichtbefolgung kriegsgerichtlich zu ahnden. Trotzdem wurde er in der Regel befolgt.Hans-Erich Volkmann: Zur Verantwortlichkeit der Wehrmacht in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität, München, Oldenburg 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1204 f.
Einbeziehung der ausländischen Verbündeten General Antonescu, der nominelle Oberbefehlshaber der „deutsch-rumänischen Heeresfront Rumänien“, selbst fanatischer Antisemit und Antikommunist, wurde über den Kommissarbefehl und den Kriegsgerichtsbarkeitserlass vom Oberbefehlshaber der 11. Armee von Schobert informiert, dessen Richtlinien für die Besatzungspolitik in Transnistria vorsahen, dass politische Kommissare an die Deutschen zu übergeben seien. Die finnische Staatspolizei und die finnischen Streitkräfte überstellten insgesamt fast 2.900 Personen der SS in Kenntnis der Befehlslage. Darunter waren 400 bis 500 Kommunisten und 118 politische Kommissare.Jürgen Förster: Hitlers Verbündete gegen die Sowjetunion 1941 und der Judenmord in: Christian Hartmann, Johannes Hürter, Ulrike Jureit: Verbrechen der Wehrmacht. Bilanz einer Debatte. Beck, München 2005, S. 94 ff.
Aussetzung des Befehls