Unter dem Zuwachs versteht man im österreichischen Recht die natürlichen Früchte eines Grundstückes.

Der Zuwachs ist unbewegliches Gut, und damit Bestandteil des Grundstückes, bis er genutzt wird:

Damit entspricht der Begriff einem allgemeinen Begriff des Zuwachses als Zugehör einer Sache im Sachenrecht.

Siehe auch Verbindung (Recht)

Anmerkungen

Kategorie:Sachenrecht (Österreich) Kategorie:Land- und Forstwirtschaft (Österreich)