mini|Haupteinsatzorte des Kapregiments mini|Herzog Carl Eugen von Württemberg (1737–1793) Kapregiment ist die geläufige Bezeichnung des Infanterie-Regiments Württemberg. Andere Bezeichnungen waren Kaper-Regiment und Indisches Regiment. Das von 1787 bis 1808 bestehende Subsidienregiment wurde eigens zur Unterstützung der Niederländischen Ostindien-Kompanie (V.O.C.). aufgestellt. Dieses Handelsunternehmen hatte vom niederländischen Staat unter anderem das Recht erhalten, seine Interessen im Bedarfsfall militärisch durchzusetzen und hierzu eigene Streitkräfte aufzustellen und zu unterhalten. Von den insgesamt 3.200 aus Württemberg abmarschierten Soldaten kehrten nur 100 zurück.
Hintergrund Politische Ereignisse in Europa Die politische Entwicklung in Europa hatte auch Auswirkungen auf die überseeischen Besitzungen der an den einzelnen Konflikten beteiligten Staaten und somit direkt auf das Schicksal des Regiments in Afrika und Indien. 1787 Abmarsch des Regiments in die Hoheitsgebiete der V.O.C. 1789 Französische Revolution 1792 Erster Koalitionskrieg bis 1797, als Folge am 1. Februar 1793 Kriegserklärung Frankreichs an die Vereinigten Niederlande 1795 Ausrufung der Batavischen Republik, Großbritannien besetzt die niederländischen Kolonien (11. Juni britische Kriegsschiffe in der False Bay, 3. August britische Kriegsschiffe vor Trincomalee) 1798 Auflösung der V.O.C. und Übertragung ihrer Territorien an die Batavische Republik 1799 Zweiter Koalitionskrieg bis 1802 27. März 1802 Friede von Amiens, als Folge gibt das Vereinigte Königreich 1803 das Kap der Guten Hoffnung an die Batavische Republik zurück 1805 Dritter Koalitionskrieg 1. Januar 1806 Württemberg wird Königreich 8. Januar 1806 Das Kap wird endgültig britische Kolonie 1. März 1808 Auflösung des Regiments
Währungen mini|100px|1 / 3 Reichstaler mini|100px|Batzen mini|50px|Kreuzer mini|100px|Heller Zum Verständnis der immer wieder genannten Geldbeträge und ihres Wertes werden hier die damals gängigen Währungen kurz dargestellt. Ein Vergleich der Preise für Waren und Dienstleistungen ist wegen deren unterschiedlicher Bedeutung zu den verschiedenen Zeiten nur annäherungsweise möglich.
Ungeachtet der verschiedenen im Umlauf befindlichen Währungen galt im Deutschen Reich der Reichstaler als Währungs- und Recheneinheit, in den Niederlanden der Rixdaler (Rijksdaalder). Dies war jedoch nur für wenige Wohlhabende und Kaufleute wichtig, normale Leute kannten und rechneten nur mit den kleineren Münzen, bestenfalls Gulden, in Württemberg meistens mit Batzen = 2 halbe Batzen = 4 Kreuzer = 16 Pfennige = 32 Heller.
Ende des 18. Jahrhunderts betrugen die Werte in Europa: 1 Reichstaler = 1 ½ fl. (Gulden) = 90 xr (kr., Kreuzer) = 240 dl. (Pfennige) 1 Gulden = 60 Kreuzer (= 20 Stuiver) 1 Batzen = 4 Kreuzer 1 Kreuzer = 4 Pfennige 1 Pfennig = 2 Heller In den Niederlanden galt 1 Rixdaler = 1 Ducaton = 3 niederländische Gulden = 2 ½ Gulden = 60 Stuiver (Stüber) (entspricht in Württemberg 150 Kreuzern) (etwa 30,60 EuroInternational Institute of Social History; Waarde van de gulden versus de Euro.)
mini|50px|Duit der V.O.C. Am Kap der Guten Hoffnung und auf den indischen Inseln aber galt bei der V.O.C. („valeur de’l Inde“) um 1790 1 Kaprixdaler = 3 Kapgulden = 2 niederländische Gulden = 48 (V.O.C.-)Stuiver (etwa 20,40 EuroInternational Institute of Social History; Waarde van de gulden versus de Euro.) 1 Ducaton = 72 (V.O.C.-)Stuiver 1 Kapgulden = 16 (V.O.C.-)Stuiver 1 (V.O.C-)Stuiver = 8 (V.O.C.-)Duit
Für das Regiment galt aber die Festlegung in Artikel 9 des Subsidienvertrages: „les Rixdalers à Soisante quatre Stüvers“. Dieser Kurs galt für Abrechnungen des Regiments selbst (Regimentskasse) mit der V.O.C. wie auch für seine Angehörigen. Der Geldtransfer aus den Kolonien nach Europa geschah wegen der Gefahren des Seeweges nicht durch Transport von Münzgeld, sondern bargeldlos durch Einzahlen in die Kasse der V.O.C. (=Gutschrift auf ein Konto) in Übersee und Abheben des Guthabens bei der Kasse der V.O.C. in Europa.
Der Kurs brachte für die Geworbenen zwei Nachteile, die ihnen bei Abschluss ihrer Kapitulation nicht bekannt waren (oder, soweit einzelne Offiziere vielleicht Teile des Vertrages kannten, nicht klar waren). Zum einen bedeutete dies, dass die Angehörigen des Regiments erst für 64 Stüver 1 Rixdaler (oder 2 ½ Gulden) bekamen anstatt für 60, also einen Verlust von 6,6 % hatten. Durch die Auszahlung „valeur de l’Inde“ erhielten sie außerdem nur in den Kolonien gültiges Geld (Kaprixdaler, Kapgulden, V.O.C.-Stuiver). Für 1 am Kap bar ausgezahlten Gulden Sold konnten sie dort 16 V.O.C.-Stuiver einzahlen. Um in Europa 1 Gulden ausbezahlt zu bekommen, mussten sie aber 20 V.O.C.-Stuiver einzahlen („… 270 Gulden. Würden diese in der Kompagniekasse [=Kasse der V.O.C.] stehen gelassen, so würde dafür am Ende des Jahres Rechnung nach Europa assigniert und dorten mit 270 Gulden holländisch oder 5400 Stüber bezahlt. Nun aber muß das Regiment solche auf dem Cap einnehmen, den Rixdaler zu 64 Stüber, tut 4050 Stüber. Dieses Geld wird in auf dem Cap zu 48 Stüber coursirenden Rixdalers oder nach diesem nämlichen Verhältnis in Ducatons zu 72 Stüber bezahlt. Und diese nämlichen Ducatons nimmt die Kompagnie in ihre Kasse zur Ausbezahlung in Europa nicht höher als zu 67 Stüber; und bezahlt also statt 4050 Stüber, in Holland nur 3766 Stüber, oder statt 270 Gulden nur 188 Gulden 6 Stüber.“)Regimentsquartiermeister Hauptmann Binder in einem Bericht von 1789 nach Prinz, S. 109
Auf Java erfolgte die Bezahlung in minderwertigem Kupfergeld. Nach einem Bericht Magister Spöhnleins betrug der Wert der ausgezahlten Gage von 100 fl. in Wirklichkeit noch 38 niederländische oder 36 württembergische Gulden.
Subsidienvertrag Am 1. Oktober 1786 schloss Herzog Carl Eugen von Württemberg mit der Niederländisch-Ostindischen Kompanie einen Kapitulationsvertrag (Verpflichtungszeit) über die Stellung eines Infanterie-Regiments und einer Artillerie-Kompanie zur Stationierung auf dem Kap der Guten Hoffnung. Die Vertragsverhandlungen waren durch eine Initiative des aus Württemberg stammenden Capitaine und Kriegskommissarius Ludwig Friedrich von Knecht, der in Diensten der V.O.C. stand, 1784 begonnen worden. Dabei übersahen die württembergischen Unterhändler die politische und finanzielle Situation der V.O.C., die zu diesem Zeitpunkt bereits im Niedergang begriffen war.
Wichtigste Vertragspunkte waren einerseits der Sollstand des Regiments mit Gliederung, genauer Bestimmung von Anzahl, Dienstgraden und Sold des Personals sowie der Bewaffnung und Uniformierung und andererseits die Zahlungsverpflichtungen der V.O.C. Danach sollte das Regiment aus zwei Bataillonen mit je fünf Kompanien (vier Füsilierkompanien und je eine Grenadier- bzw. eine Jäger-Kompanie) und einer Artillerie-Kompanie mit einer Stärke von 58 Offizieren, 170 Unteroffizieren und 1.751 Mannschaften bestehen. Die V.O.C. verpflichtete sich gegenüber dem Herzog zu einer einmaligen Zahlung von 300.000 fl. („Florins argent d’Hollandaise“, zu den Währungen siehe Absatz oben) für die Aufstellung und erstmalige Ausrüstung des RegimentsArtikel 9 des Subsidienvertrages: 160 fl. pro Mann für Kleidung und Waffen und 72.000 fl. für den Transport bis zum Gestellungsort Vlissingen sowie danach jährlich 65.000 fl. für den Personalersatz der voraussichtlich entstehenden Verluste (gemäß einem am 13. November 1797 abgeschlossenen Vertrag betrug diese Summe ab 1797 nur noch 35.000 fl. jährlich). Die Inhaber der Kompanien sollten monatlich 45 fl. (Füsilier-Kompanien) bzw. 55 fl. (Grenadier-, Jäger-, Artillerie-Kompanie) für die Instandhaltung der Waffen und der Montur erhalten.Artikel 11 des Subsidienvertrages Gegenüber den Soldaten verpflichtete sie sich nur zur Zahlung der Gage an die Offiziere und des Soldes an die Unteroffiziere und Mannschaften (sowie zum Erbringen der im niederländischen Kapitulationsschein genannten Leistungen).
Obwohl zwei Jahre verhandelt wurde, hatte der Vertrag für den Herzog bzw. die Geworbenen viele Nachteile, auch weil sich die württembergischen Unterhändler mit den Gepflogenheiten in den Kolonien nicht auskannten und die Unterhändler der V.O.C. in eigenem Interesse nicht darauf hinwiesen bzw. notwendige Regelungen nicht in den Vertrag aufnahmen. So enthielt er u. a. keine zeitliche Begrenzung (Prinz S. 14: „Die Kompanie hatte sich wohlweislich gehütet, den Vertrag nur auf eine bestimmte Anzahl von Jahren abzuschließen. Als Grund hierfür hatte sie mit größter Offenherzigkeit durch ihre Unterhändler mitteilen lassen, sie wünsche nicht, sich mit den Kosten für einen etwa notwendig werdenden Rücktransport des Regiments zu belasten.“); nur für die V.O.C. das Recht der Kündigung; das Recht der V.O.C., das Regiment überall dort einzusetzen, wo sie es für gut befand.Artikel 23 des Subsidienvertrages Dieser Vertragsteil wurde von beiden Vertragspartnern dem Regiment gegenüber bis 1791 geheim gehalten. Damit hatte der Herzog – nur nominell Inhaber des Regiments – nach der Übergabe des Regiments keine Einflussmöglichkeit auf dessen weitere Verwendung. Mehrere Proteste/Eingaben der Offiziere beim Herzog ab 1791 blieben erfolglos. den Vorbehalt, nur die V.O.C. dürfe Material zum Ersatz der Monturen liefern.Artikel 15 des Subsidienvertrages Da hierzu jedoch keine Qualitäts- und Preisangaben im Vertrag festgelegt waren, nützte sie dies in den folgenden Jahren durch mindere Qualität der Waren bzw. überhöhte Preise aus (die zudem in den Niederlanden mit Rixdalern zu 64 Stuivern bezahlt werden mussten, während das Regiment nur Rixdaler zu 48 Stuivern einnahm). Die jeweiligen Regiments- und Kompanieinhaber erreichten daher nie die erwarteten Einkünfte. die Festlegung, die Gagen und der Sold würden in „indischer Währung“Artikel 9 des Subsidienvertrages: „valeur de l’Inde“ bezahlt, was den Geworbenen nicht bekannt war. Die Auswirkungen sind oben im Absatz Währung näher beschrieben.
Nach Abschluss des Vertrages wurde im November 1787 Hauptmann von Penasse als militärischer Geschäftsträger ständiger Vertreter des Herzogs bei der Kammer der V.O.C. in Middelburg. Zu seinen Aufgaben gehörten die weiteren Verhandlungen mit der V.O.C. über alle weiteren Fragen.
Nachdem Anfang 1796 Herzog Friedrich Eugen von der Besetzung des Kaps der Guten Hoffnung durch Großbritannien erfahren hatte, plante er, das Regiment in britische Subsidien zu geben und gleichzeitig eine Erhöhung der jährlichen Zahlung auf 100.000 fl. zu erreichen. Der Oberhofmeister des Erbprinzen Friedrich, Karl von Zeppelin, der sich bereits in London befandGraf Zeppelin warb im Auftrag des Erbprinzen Friedrich um Charlotte Auguste, Prinzessin von Großbritannien und Irland, nahm entsprechende Verhandlungen auf. Sie scheiterten aber an der Ablehnung des Angebots durch den britischen Hof.
Werbung des Regiments
Für die Aufstellung des Regiments stand nur ein knappes halbes Jahr zur Verfügung. Nach dem am 21. Oktober 1786 mit dem ehemaligen Grenadier-Hauptmann von Langsdorff abgeschlossenen Werbekontrakt verpflichtete sich dieser, die benötigte Anzahl Soldaten zu werben und nach Ludwigsburg zu liefern. Er konnte weitere Werbeoffiziere einstellen, dazu erhielt er zusätzlich ein Kommando von zwanzig Unteroffizieren und Mannschaften des württembergischen Militärs zum Transport der Geworbenen. Er bekam pro geworbenem Mann 36 fl.,Verdienst 36 fl. minus Handgeld zwischen 9 und 16 fl. mal rund 1.900 Mann = ca. 50.000 fl. außerdem wurde ihm der Charakter eines Obristwachtmeisters verliehen.