miniatur|hochkant=1.5|Das Reichstagsgebäude in Berlin Vor den meisten Dienstgebäuden in Deutschland stehen Flaggenmaste. Diese sind zu bestimmten Anlässen mit Flaggen versehen. Die Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn, die Zentrale der Deutschen Bundesbank sowie alle Dienstgebäude, Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr und der Bundespolizei werden täglich beflaggt.
Bund Beflaggungsvorschriften mini|Korrekte Reihenfolge: Europaflagge und Bundesdienstflagge an der Deutschen Bundesbank-Zentrale. Die Anordnungspraxis wie die regelmäßigen Beflaggungstage, besondere Anlässe sowie die Art der Beflaggung für die Bundesbehörden und -einrichtungen ist im sogenannten Beflaggungserlass der Bundesregierung geregelt. Die Vorschriften des Beflaggungserlasses gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, einschließlich Bundeswehr, Bundespolizei und Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Die von der Bundesregierung unabhängigen obersten Verfassungsorgane Bundespräsident, Bundestag, Beflaggung beim Deutschen Bundestag Webseite des Deutschen Bundestags Bundesrat und Bundesverfassungsgericht der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts sowie die Deutsche Bundesbank regeln im Rahmen ihrer Organisationshoheit ihre Beflaggung eigenständig, orientieren sich hierbei jedoch zum Teil am Erlass der Bundesregierung.
Form und Führung der deutschen Flaggen (Bundesflagge, Standarte des Bundespräsidenten und Dienstflagge der Bundesbehörden) sind in der Anordnung über die deutschen Flaggen (FlaggAO) des deutschen Bundespräsidenten geregelt.
Beflaggungstermine Aus Abschnitt II. des seit dem 2. April 2005 geltenden Beflaggungserlasses der Bundesregierung geht hervor, dass an folgenden Tagen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist (sogenannte „regelmäßige allgemeine Beflaggungstage“): 27. Januar – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Trauerbeflaggung) 1. Mai – Tag der Arbeit 9. Mai – Europatag 23. Mai – Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes 17. Juni – Jahrestag des Volksaufstands in der DDR 20. Juli – Jahrestag des Attentats vom 20. Juli 1944 3. Oktober – Tag der Deutschen Einheit 2. Sonntag vor dem 1. Advent – Volkstrauertag (Trauerbeflaggung) Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag Tag der Wahl zum Europäischen Parlament
Dazu gehören nicht der „Nationale Gedenktag für die Opfer von Terrorismus“ welcher seit dem Jahr 2022Durch Beschluss des Bundeskabinetts vom 16. Februar 2022 (PDF; 39,3 KB). jährlich am 11. März begangen und an dem bundesweit trauerbeflaggt wird, der „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“, welcher seit dem Jahr 2015Durch Beschluss des Bundeskabinetts vom 27. August 2014 (PDF; 23,8 KB). jährlich am 20. Juni begangen und an dem bundesweit vollmast beflaggt wird, und der „Weltschifffahrtstag“, dessen wechselnder Termin von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) festgelegt wird und an dem lediglich die Bundesbehörden in den Hafenstädten der Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein beflaggt werden.
Der Bundesminister des Innern kann die Beflaggung aus besonderen Anlässen anordnen (sogenannte „aktuelle Beflaggungserlasse“). Alexander Dobrindt hat beispielsweise für den 15. Juni 2026 die bundesweite Beflaggung anlässlich des Nationalen Veteranentags angeordnet.Bundesweite Beflaggung der Bundesbehörden am 15. Juni 2026 (Nationaler Veteranentag). Protokoll Inland der Bundesregierung, abgerufen am 15. Juni 2026. Die Anordnung kann unter bestimmten Voraussetzungen bei regionalen politischen oder nichtpolitischen Anlässen auch regional beschränkt ergehen.
Die Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn werden täglich beflaggt, ebenso die Dienstgebäude des Bundestages, der Zentrale der Deutschen Bundesbank und des Bundesverfassungsgerichts sowie die Kasernen der Bundeswehr.
Ausführung der Beflaggung mini|Korrekte Reihenfolge (Europa, Griechenland, Deutschland), da das entsprechende Gebäude im Rücken des Fotografen steht. Bundesbehörden setzen die Bundesdienstflagge, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen die Bundesflagge. In beiden Fällen ist, wenn möglich, auch die Europaflagge zu setzen. Bei regionalen und örtlichen Anlässen dürfen daneben auch die Flaggen der Länder und der Gemeinden gesetzt werden. Flaggen weiterer internationaler Organisationen oder ausländischer Staaten oder Hoheitsgebiete werden bei entsprechendem Anlass angeordnet. Wenn die Flaggen nicht nachts angestrahlt werden, wird von Sonnenaufgang, jedoch nicht vor 7 Uhr, bis Sonnenuntergang beflaggt.
Die bevorzugte Stelle einer Flaggenreihe ist mit Blick auf das Gebäude links. Die Reihenfolge der Flaggen ist: Flaggen internationaler Organisationen Flaggen ausländischer Staaten oder Hoheitsgebiete in alphabetischer Reihenfolge der amtlichen deutschen Kurzbezeichnung Bundesdienst- oder Bundesflagge Landesflaggen in alphabetischer Reihenfolge Gemeindeflaggen
Der Bundestag setzt auf seinen Gebäuden die Bundesflagge, vor und auf dem Reichstag die Europa- und Bundesflagge. Gegebenenfalls wird vor dem Gebäude die Nationalflagge des Heimatstaates ausländischer Gäste gehisst. Soweit möglich werden nachts die Flaggen angestrahlt, anderenfalls eingeholt. Das Bundesverfassungsgericht setzt Europa- und Bundesflagge. An der Zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in Berlin werden täglich Europa-, Bundes- und Berliner Landesflagge gesetzt.
Bei Trauerbeflaggung werden Hissflaggen halbmast gesetzt: Die Flagge wird vollständig gehisst, aber sofort wieder auf die halbe Höhe des Flaggenmastes niedergeholt. Banner und Hängeflaggen werden nicht gesenkt, sondern mit einem Trauerflor versehen. Die Fahne der Einheit vor dem Deutschen Bundestag ist als Denkmal in der Regel von Trauerbeflaggungen ausgenommen.
Länder Einige Länder beschränken sich wie der Bund mit einer einfachen Verwaltungsvorschrift auf Beflaggungsregelungen für die eigene Verwaltung und geben den ihrer Aufsicht unterliegenden Gebietskörperschaften und anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen nur Empfehlungen. Andere Länder schreiben dagegen Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenso wie anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen ebenfalls die Beflaggung vor, wozu mindestens eine Verordnung auf Grund einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung erforderlich ist. Hinzu kommt gelegentlich auch hier eine Verwaltungsvorschrift.
Die Länder übernehmen in der Regel die Beflaggungstage des Bundes, die meisten haben einige zusätzliche regelmäßige Beflaggungstage. Es gibt auch vereinzelte Abweichungen bei der Festlegung der bevorzugten Position, bei der protokollarischen Einordnung der Europaflagge und bei der Frage der Priorität des Hissens von Europa- oder Gemeindeflagge. Flaggen historischer Landesteile können ebenfalls eine Rolle spielen.
Baden-Württemberg Baden-Württemberg wendet für die Beflaggung von Dienstgebäuden des Landes den Erlass der Bundesregierung sinngemäß an. Der Ministerpräsident ordnet weitere Beflaggungen besonders an. Dies geschieht regelmäßig für den Tag der Wahl des Landtages. Den vom Land beaufsichtigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist ein entsprechendes Vorgehen empfohlen.
Bayern Die bayerische Flaggen-Verwaltungsanordnung schreibt die Beflaggung der Staatsbehörden an denselben Tagen vor wie der Bundeserlass, zusätzlich am: 1. Dezember – Jahrestag zum Volksentscheid zur Annahme der Verfassung im Jahre 1946 Tag der Landtagswahl Weitere Beflaggungen können besonders angeordnet werden. Den Gebietskörperschaften und den übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Die Anordnung der Flaggen wird gegenüber dem Bund unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich werden die bayerische Staatsflagge und die Bundesflagge, nach Möglichkeit auch die Europaflagge, gemeinsam gezeigt. Die bevorzugte Stelle, die in der Regel der Bundesflagge gebührt, ist in der Mitte, die Staatsflagge wird vom Inneren des Gebäudes gesehen rechts gesetzt. Am Europatag wird die Europaflagge an der bevorzugten Stelle gesetzt.Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen
Berlin
Die Berliner Beflaggungsverordnung schreibt für die Behörden des Landes sowie für die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts dieselben Beflaggungstage vor wie der Bundeserlass, zusätzlich am: Jahrestag des 18. März 1848 Tag der Wahl des Bundespräsidenten Tag der Wahl des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen von Berlin Weitere Beflaggungen werden von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport oder von den Bezirksämtern angeordnet. (PDF; 10 kB)
Brandenburg 1. Sonntag im September – Tag der Heimat
Bremen
Beflaggung wie Bund
Hamburg 1. Januar – nur Rathausmarkt und Rathaus 7. Mai – Überseetag Wahl der Hamburgischen Bürgerschaft
Hessen 3. Sonntag im September – Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat 1. Dezember – Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen Landtagswahlen Kommunalwahlen
Mecklenburg-Vorpommern
Das Hoheitszeichengesetz schreibt den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen der Aufsicht des Landes unterliegenden Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts die Beflaggung nach Bestimmung durch den Innenminister vor. Dieser hat in der Verordnung zur Bestimmung der regelmäßigen Beflaggungstage Beflaggung zu denselben Terminen wie im Bundeserlass festgelegt, zusätzlich am: Tag der Landtagswahlen Tag allgemeiner Kommunalwahlen Weitere Beflaggungen bestimmt der Innenminister im Einzelfall. Grundsätzlich sind die Bundesflagge und die Landesdienst- bzw. Landesflagge zu zeigen, nach Möglichkeit auch die Flagge der Europäischen Union. Zusätzlich können die traditionellen Flaggen des jeweiligen Landesteils gesetzt werden: blau-gelb-rot in Mecklenburg und blau-weiß in Vorpommern. Der Landtag setzt die Landesdienstflagge und beide historischen Flaggen. Die Körperschaften können außerdem die von ihnen geführte Flagge setzen.Gesetz über die Hoheitszeichen des LandesLandesverordnung über die Beflaggung öffentlicher GebäudeVerordnung zur Bestimmung der regelmäßigen BeflaggungstageGrundsätze der Beflaggung öffentlicher Gebäude
Niedersachsen Die Ausführungsbestimmungen zum niedersächsischen Wappengesetz schreiben den Dienststellen des Landes die Beflaggung der Dienstgebäude an denselben Tagen vor wie der Bundeserlass, zusätzlich am: 1. Juni – Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung Tag der Wahlen zum Landtag Tag allgemeiner Kommunalwahlen Weitere Beflaggungen ordnet die Staatskanzlei an.
Bei der Beflaggung werden grundsätzlich die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesflagge gesetzt. Der Europaflagge gebührt vor der Bundesflagge, der Bundesflagge vor der Landesflagge und der Landesflagge vor den übrigen Flaggen die bevorzugte Stelle an der linken Seite von außen auf das Gebäude gesehen. Können aus technischen Gründen nicht mehr als zwei Flaggen gesetzt werden, so sind die Bundesflagge neben der Landesflagge, bei einem Fahnenmast nur die Landesflagge zu setzen.
Dienststellen in den ehemaligen Ländern Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe können die jeweilige ehemalige Landesflagge neben der niedersächsischen zeigen. Den der Aufsicht des Landes unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird ein entsprechendes Vorgehen empfohlen.
Nordrhein-Westfalen