Die Frostempfindlichkeit beschreibt die Eigenschaft eines Bodens oder Baustoffs, durch die Einwirkung von Frost Schaden zu nehmen.Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Begriffsbestimmungen, Teil: Straßenbautechnik, 2003, FGSV-Verlag, Begriffsbestimmung „Frostempfindlichkeit“. Besonders in Böden entsprechender Zusammensetzung (Feinkornanteil, Kornverteilung, Mineralart) kann es bei Zutritt von Wasser und anschließendem Frost zur Bildung von Eislinsen und Eisschichten kommen. Dieser Effekt ist bei der Anlage von Straßen- und Wegebefestigungen unerwünscht, da es infolge der Eislinsenbildung zu Hebungen kommt und auf diesem Weg der Straßenkörper beschädigt wird.

Frostempfindlichkeitsklassen Aus diesem Grund werden Bodengruppen hinsichtlich ihrer Frostempfindlichkeit in drei Klassen eingeteilt. Das zugrundeliegende Regelwerk sind die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten (ZTVE).Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB 17), 2017, FGSV-Verlag, Seite 28.

Klasse Frostempfindlichkeit Bodengruppe nach DIN 18196 Bodenbezeichnung F1 nicht frostempfindlich GW, GI, GE, SW, SI, SE grobkörnige Böden: Sande und Kiese F2 gering bis mittel frostempfindlich TA, OT, OH, OK, (ST, GT, SU, GU)1 ausgeprägt plastische Tone, organogene Böden, (gemischtkörnige Böden) F3 sehr frostempfindlich TL, TM, UL, UM, UA, OU, ST*, GT*, SU*, GU* sonstige feinkörnige Böden: Tone und Schluffe, gemischtkörnige Böden mit hohem Feinkornanteil 1gehören zu F1, wenn Korngröße < 0,063 mm von 5,0 Gew.-% bei Ungleichförmigkeitszahl ≥ 15,0 oder 15,0 Gew.-% bei Ungleichförmigkeitszahl ≤ 6,0

Siehe auch Frostzone Frosteindringtiefe

Normen und Standards Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTVE-StB)

Einzelnachweise

Kategorie:Erdbau Kategorie:Bodenkunde Kategorie:Frost