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mini|hochkant=1.5|Mitglieder der UNFCCC mini|hochkant|Deutsche Sonderbriefmarke 1995 Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (, UNFCCC; kurz Klimarahmenkonvention) ist ein internationales Umweltabkommen mit dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat. Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner regelmäßige Berichte, sogenannte Treibhausgasinventare, zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.
Die Klimarahmenkonvention wurde am 9. Mai 1992 in New York City verabschiedet und im selben Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von 154 StaatenStatus der Ratifizierungen unterschrieben. Sie trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft. Am 12. August 1996 zog das Sekretariat der Klimarahmenkonvention nach Bonn ins Haus Carstanjen um. Seit Herbst 2013 ist es dort und im Bonner UN-Campus beheimatet.
Um eine gefährliche Störung des Klimasystems zu vermeiden, sollen die Treibhausgaskonzentrationen stabilisiert werden. Der Anstieg der Konzentrationen soll bis zu deren Stabilisierung so langsam erfolgen, dass „Ökosysteme [sich] auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann“.Klimarahmenkonvention, Artikel 2
Wichtigster Grundsatz ist der Klimaschutz, der jetzigen und künftigen Generationen dienen soll. Richtschnur des Klimaschutzes sollen die gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortlichkeit und die jeweiligen Fähigkeiten der Mitgliedsstaaten sein (→ Klimagerechtigkeit). Dementsprechend sollen die entwickelten Staaten eine Führungsrolle einnehmen. Die besonderen Bedürfnisse, Gegebenheiten und Lasten der Entwicklungsländer sollen bei den Maßnahmen „voll berücksichtigt werden“.Klimarahmenkonvention, Artikel 3, Nr. 1 und 2.
Im Januar 2026 kündigte die US-Regierung unter Präsident Donald Trump den Austritt der Vereinigten Staaten aus der Klimarahmenkonvention an, wodurch die USA als bisher einziges Land die Mitgliedschaft in dem globalen Rahmenabkommen beenden.
Unterteilung der Vertragsstaaten Die Pflichten und Rechte der Vertragsländer richten sich danach, ob und in welchem der Anhänge der Konvention sie aufgeführt sind: Annex I: Annex-I-Länder sind im Wesentlichen die damals entwickelten Staaten (OECD-Staaten) sowie die ehemals sozialistischen Staaten in Osteuropa („Länder im Übergang zur Marktwirtschaft“). Annex I-Länder haben sich zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen und zum Schutz von Kohlenstoffsenken verpflichtet mit dem Ziel, Klimaänderungen zu begrenzen.Klimarahmenkonvention, Artikel 4, Absatz 2. Annex I und II: Zu diesen Staaten gehören nur die OECD-Staaten des Annex I. Die Länder im Übergang zur Marktwirtschaft zählen nicht dazu. Annex-II-Staaten haben sich zu besonderen Unterstützungsleistungen für Entwicklungsländer verpflichtet. Sie übernehmen die Kosten für das Berichtswesen und sollen den Zugang der Entwicklungsländer zu umweltverträglichen Technologien fördern.Klimarahmenkonvention, Artikel 4, Absätze 3, 4 und 5. Nicht-Annex I: Hierzu zählen alle übrigen Staaten. Dies sind vor allem die Länder, die damals als Entwicklungsländer galten. Einige Gruppen besonders verwundbarer Länder werden in der Konvention besonders berücksichtigt, zum Beispiel die am wenigsten entwickelten Länder, kleine Inselländer oder dürregefährdete Länder.Klimarahmenkonvention, Artikel 4, Absätze 8 und 9, sowie Artikel 12, Absatz 5.
Jährliche Konferenzen Die 198 Vertragspartner der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen, den UN-Klimakonferenzen (auch „Weltklimagipfel“), auf denen um konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz gerungen wird. Entscheidungen müssen im Konsens getroffen werden, jedes Mitglied kann Entscheidungen blockieren. Die bekanntesten Konferenzen fanden 1997 (COP 3, Kyoto), 2009 (COP 15, Kopenhagen) und 2015 (COP 21, Paris) statt.
Die Konferenz von Kyoto beschloss das Kyoto-Protokoll, das Industriestaaten zu quantitativen Treibhausgas-Minderungszielen verpflichtete und den Internationalen Emissionshandel sowie die projektbasierten Flexibilisierungsmechanismen Joint Implementation (JI) und den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) einführte. Die Kopenhagener Konferenz sollte zu einem Nachfolgeabkommen für das 2012 auslaufende Kyoto-Protokoll führen. Erreicht wurde jedoch lediglich die formale Kenntnisnahme des Copenhagen Accord, einer nicht rechtsverbindlichen Absichtserklärung zum Klimaschutz. Die Pariser Konferenz endete mit dem Abschluss des Pariser Übereinkommens, durch das erstmals alle Staaten verpflichtet werden, Minderungsziele zu definieren, umzusetzen und die Fortschritte einer Überprüfung zu stellen. Alle fünf Jahre sollen die Ziele mit dem Stand der Wissenschaft verglichen und angepasst werden.
Trotz jahrzehntelanger Bemühungen lassen sich bei einem Blick auf die Entwicklung der CO2-Emissionen im globalen Kontext nur sehr bedingt Erfolge erkennen.Hintergrundinformationen der ARD zum Klimawandel: Jahr für Jahr bedenklich mehr Treibhausgase, Stand 25. Oktober 2021, online abgerufen am 3. September 2022.
Generalsekretäre des Sekretariats 1991–2002: Michael Zammit Cutajar 2002–2005: Joke Waller-Hunter 2006–2010: Yvo de Boer 2010–2016: Christiana Figueres 2016–2022: Patricia Espinosa 2022–: Simon Stiell
Siehe auch Liste internationaler Umweltabkommen Nationales Klimaschutzprogramm
Weblinks Internetpräsenz der Klimarahmenkonvention Deutsche Übersetzung der Klimarahmenkonvention (PDF; 52 KB) Informationen zur Klimarahmenkonvention beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Einzelnachweise
Kategorie:UN-Konvention Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag (Umwelt- und Naturschutz) Kategorie:Klimaschutzrecht Kategorie:Nachhaltigkeit Kategorie:Forstpolitik Kategorie:Treibhausgasemission Kategorie:Umweltpolitik (Vereinte Nationen) Kategorie:Vertrag (20. Jahrhundert) Kategorie:Internationale Organisation (Bonn) Kategorie:Gründung einer politischen Organisation 1992