Als Hohe Jagd wird die Jagd auf Hochwild bezeichnet.

Geschichte Welches Wild zum Hoch- oder Niederwild zählte, war historisch abhängig von der Willkür des Adels,Hohe Jagd. In: Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon. Augsburg 2000, ISBN 3-8289-1579-5, S. 348. beziehungsweise den feudalen Regalien. Nur der Adel durfte „hohes Wild“ jagen.

Nach Aufhebung der Regalien zählten zum Hochwild Haarwild: Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Muffel-, Reh-, Gams-, Stein- und Schwarzwild sowie Bären, Wölfe und Luchse. Federwild: Auer-, Birk-, Haselwild, Fasane, Schwäne, Trappen, Kraniche, Pelikane, Uhu und Adler. Auch die zur Beizjagd verwendeten Falken waren Hochwild.

Heute sind sowohl das Niederwild als auch das Hochwild im § 2 Absatz 4 Bundesjagdgesetz (BJagdG) rechtlich definiert. Danach gehören zum Hochwild Schalenwild außer Rehwild, ferner Auerwild, Steinadler und Seeadler. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild.

Literatur Hohe Jagd. In: Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon. Augsburg 2000, ISBN 3-8289-1579-5, S. 348.

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