Die Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse (MIVEA) ist ein Verfahren zur Erstellung von Kriminalprognosen. Die Anwendung der Methode setzt keine medizinischen oder psychologischen Fachkenntnisse voraus. Sie kann aus Sicht ihrer Vertreter in allen Phasen des Strafverfahrens von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Jugendgerichtshelfern und von Mitarbeitern des Strafvollzuges wie auch Bewährungshelfern und Polizisten genutzt werden. Außerdem lässt sie sich den Vertretern des Verfahrens zufolge auch in Schule, Jugendhilfe, Erziehungsberatung und in der Familiengerichtshilfe verwenden.

Wissenschaftliche Grundlage Die MIVEA entstand unter der Federführung von Hans Göppinger und unter Mitarbeit von Michael Bock und anderen im Rahmen einer qualitativen Zweitauswertung der Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung (TJVU), der bislang aufwendigsten deutschen kriminologischen Vergleichsuntersuchung. Die TJVU wurde 1965 begonnen, die letzten Nachuntersuchungen erfolgten 1995. Außerdem legten Wolfgang Stelly und Jürgen Thomas 2001 einen Vergleich der TJVU mit angloamerikanischen Langzeitstudien vor, wobei sich keine relevanten Abweichungen zeigten.Wolfgang Stelly, Jürgen Thomas: Einmal Verbrecher – immer Verbrecher? Wiesbaden 2001, ISBN 978-3-531-13665-3.

Bei der TJVU wurde eine Häftlingsstichprobe mit 200 männlichen Strafgefangenen einer ebenso großen Vergleichsgruppe Nicht-Inhaftierter gegenübergestellt, um Differenzen in Sozialverhalten und Lebenszuschnitt zu erfassen und zu systematisieren. In der qualitativen Zweitauswertung wurden aus dem umfänglichen Material der 400 Einzelfalldarstellungen idealtypische Verhaltensweisen und Verlaufsformen für kriminovalentes und kriminoresistentes Handeln destilliert. Die Arbeit mit Idealtypen lehnt sich methodisch an Max Weber an.Michael Bock: Kriminologie, 5. Auflage, Vahlen, München 2019, ISBN 978-3-8006-5916-6, S. 122 f. Die TJVU wurde in mehrfacher Hinsicht kritisiert. Insbesondere wurden methodische Einwände dagegen geltend gemacht, dass es sich bei den untersuchten Häftlingen um eine vorselektierte Gruppe gehandelt habe. Es sei nicht auszuschließen, dass die bei den Häftlingen gefundenen Kriterien letztlich nur die Auswahlpraxis von Polizei und Justiz widerspiegelten.Frank Neubacher, Kriminologie, 4. Aufl., Baden-Baden 2020, S. 72.

Der Begriff Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse wurde erstmals 1985 von Hans Göppinger in seinem Buch Angewandte Kriminologie verwandtIn ihren Grundzügen wurde die Methode schon in Hans Göppinger: Der Täter in seinen sozialen Bezügen. Ergebnisse aus der Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung. Unter Mitarbeit von Michael Bock, Jörg-Martin Jehle, Werner Maschke, Berlin - Heidelberg - New York - Tokyo: Springer-Verlag, 1983, S. 177–247 präsentiert., das Kürzel MIVEA wurde von Michael Bock erfunden.

Die MIVEA ist ausdrücklich eine Methode zur Untersuchung von Einzelfällen und versteht sich nicht als Theorie zur Erklärung von Kriminalitätsursachen. Inhaltliche Übereinstimmung besteht am ehesten mit der Entwicklungskriminologie.Michael Bock: Kriminologie, 5. Auflage, Vahlen, München 2019, S. 132 f.

Menschenbild Im Gegensatz zu manchen Kriminalitätstheorien geht die MIVEA vom Menschen als einem eigenverantwortlichen, zur Selbstbestimmung fähigen Individuum aus. Er sei nicht (wie eine Reaktionsmaschine) natürlichen oder kulturellen Umständen hilflos ausgeliefert. Er müsse und könne stets entscheiden, wie er sich gegenüber (auch sehr ungünstigen) Daseinsbedingungen verhält. Anlage- oder umweltbedingtes automatisches kriminelles Verhalten wird von den Vertretern der MIVEA bestritten. Wäre es anders, müssten, so Bock, zwangsläufig alle Menschen, die beispielsweise quälenden Erziehungsbedingungen ausgesetzt waren, deviantes Verhalten zeigen. Das sei aber nachweislich nicht der Fall.Michael Bock: Kriminologie, 5. Auflage, Vahlen, München 2019, S. 120 f.

Mehrdimensionale Vorgehensweise Die mehrdimensionale Diagnosemethode besteht aus den drei Elementen: Lebenslängsschnittanalyse, Lebensquerschnittanalyse und einer Interpretation von Relevanzbezügen und Wertorientierung. Es schließt sich dann noch eine Prüfung besonderer Chancen und Risiken für Interventionen (oder ihres Unterlassens) an, etwa nach besonderen Begabungen und Fertigkeiten (Ressourcen) oder Handicaps.Die Darstellung der MIVEA-Fallbearbeitung beruht auf: Michael Bock, Kriminologie, 5. Auflage, Vahlen, München 2019, S. 157–277.

Längsschnittanalyse Für die Lebenslängsschnittanalyse wurden ganze Staffeln von Verhaltensweisen (in den Feldern: Verhalten gegenüber der elterlichen Erziehung, Aufenthaltsbereich, Leistungsbereich, Freizeitbereich, Kontaktbereich sowie Delinquenzbereich) formuliert, in denen das (einerseits kriminovalente und andererseits kriminoresistente) Verhalten beschrieben wird. Dabei sind die idealtypischen Verhaltensweisen stets als unüberschreitbare Außenpunkte eines Möglichkeitsraumes zu betrachten. Innerhalb dieses gedachten Möglichkeitsraumes wird dann das Verhalten des Probanden in den einzelnen Bereichen jeweils verortet. Eine in vielen Bereichen über längere Zeiträume erkennbare Nähe zu den kriminovalenten Außenpolen (in der MIVEA-Terminologie: K-idealtypischen Verhaltensweisen) deutet auf eine erhöhte Kriminalitätsgefährdung beziehungsweise auf hohe Rückfallwahrscheinlichkeit.

Querschnittanalyse Um zu überprüfen, ob sich die Entwicklung im Lebenslängsschnitt bruchlos fortsetzt oder ob es Heraus- oder Hineinentwicklungen in Bezug auf kriminovalentes Verhalten gibt, wird die Lebenslängsschnittanalyse durch (eine oder, falls mehrere „Wendepunkte“ denkbar erscheinen, auch zwei oder mehr) Querschnittsanalysen ergänzt. Eine Querschnittsanalyse für den Zeitraum der letzten Tat ist bindend vorgeschrieben. Kommt es zu einer sehr späten Inhaftierung (wegen langwieriger oder spät angesetzter Gerichtsverhandlungen), bietet sich eine zweite Querschnittsanalyse an. Dabei werden idealtypische Verhaltensweisen per Kriterienliste überprüft, wobei (im Gegensatz zu einfachen Checklisten) das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der jeweiligen Kriterien ausführlich begründet werden muss.

Wertvorstellungen und Relevanzbezüge Im dritten Schritt werden die Wertvorstellungen und Relevanzbezüge des jeweiligen Probanden ermittelt. Relevanzbezüge beschreiben das, was ein Mensch am liebsten tut, was ihn am meisten antreibt, beziehungsweise das, was er um keinen Preis tun würde oder in ihm, wenn etwas ihnen entgegenstehendes geschieht, große Aversionen erzeugt. Wertvorstellungen sind relativ leicht zu ermitteln, weil sie oft nur situationsbezogen im Bewusstsein präsent sind. Sie sind ggf. nicht emotional verankert und wirklich handlungsleitend (wie im Alltag: jemand macht „Sprüche“). Schwieriger zu erfassen ist die meist unbewusste, aber letztlich entscheidende Wertorientierung. Analyse Im dann folgenden Analyseschritt wird überprüft, wie Relevanzbezüge und Wertvorstellungen zu den Erkenntnissen aus Längs- und Querschnittanalyse passen.

Die Stellung der Tat im Lebenslängsschnitt

Aus der Längsschnittanalyse wird im Rahmen einer kriminologischen Beurteilung eine Zuordnung zu (ebenfalls idealtypischen) Verlaufsformen gewonnen. Dabei werden sechs Verlaufsformen zu Grunde gelegt, die zu einem Möglichkeitsraum aufgefächert werden. Kein Lebenslängsschnitt ist identisch mit einer dieser idealtypischen Verlaufsformen, es gibt nur Annäherungen oder Positionen, die genau (oder irgendwo) dazwischen liegen.

1. Die kontinuierliche Hinentwicklung zur Kriminalität mit frühem Beginn 2. Die kontinuierliche Hinentwicklung zur Kriminalität mit spätem Beginn 3. Die Kriminalität im Rahmen der Persönlichkeitsreifung 4. Die Kriminalität in Krisen 5. Die Kriminalität bei sonstiger sozialer Unauffälligkeit 6. Die kontinuierliche Hinentwicklung zur Kriminoresistenz

Im nächsten Diagnoseschritt wird überprüft, ob die Querschnittanalyse die Längsschnittanalyse bestätigt oder ob es Wendepunkte (das heißt auch Abweichungen von der ermittelten Position innerhalb des Möglichkeitsraums der idealtypischen Verlaufsformen) gibt. Und schließlich wird geprüft, ob Relevanzbezüge und Wertorientierung passen oder abweichen. Pauschal wird angenommen, dass bei den kontinuierlichen Hinentwicklungen auch Relevanzbezüge und Wertorientierungen auffällig sind (wie das soziale Verhalten), dass bei der Kriminalität im Rahmen der Persönlichkeitsreifung das Sozialverhalten in einigen Bereichen (aber nicht in allen oder den meisten) auffällig ist, Relevanzbezüge und Wertorientierungen dagegen nicht. Bei der Kriminalität im Rahmen sonstiger sozialer Unauffälligkeit sowie der Kriminalität in Krisen zeigen sich meist Auffälligkeiten bei den Wertorientierungen und/oder Relevanzbezügen.

Prognose Grundsätzliche Prognose Die grundsätzliche Prognose ist eine aus Idealtypen abgeleitete Prognose, wobei für die kontinuierliche Hinentwicklung zur Kriminalität mit frühem Beginn und die kontinuierliche Hinentwicklung zur Kriminalität mit spätem Beginn eine negative Legalprognose zu stellen ist (beim späten Beginn aber bei Interventionen an bestehende Sozialistationselemente angeknüpft werden kann). Bei der Kriminalität im Rahmen der Persönlichkeitsreifung ist die idealtypische Prognose günstig, weil es sich dabei lediglich um eine Phase krimineller Auffälligkeit handelt. Bei Kriminalität bei sonstiger sozialer Unauffälligkeit ist die Prognose offen, bei Kriminalität in Krisen ist sie im Allgemeinen nicht ungünstig. Bei kontinuierlicher Hinentwicklung zur Kriminoresistenz ist sie eindeutig günstig.

Da aber kaum ein Verlauf identisch mit den idealtypischen Beschreibungen ist, wird in der grundsätzlichen Prognose diskutiert, wie Annäherungen und Zwischenformen zu interpretieren sind.

Individuelle Basisprognose In die individuelle Basisprognose fließen alle Erkenntnisse ein, die bei der Begutachtung des Probanden gewonnen wurden. Die Nähe zu idealtypischen Verlaufsformen wird zwar stets berücksichtigt – aber da kein Mensch ein Idealtyp ist und jeder Einzelfall anders, werden hier Stärken und Defizite, Talente und Eigenarten des Begutachteten gewürdigt und in Beziehung zur Delinquenz und zur Legalprognose gebracht.

Interventionsprognose In der Interventionsprognose schließlich werden Behandlungsvorschläge gemacht, wozu es einer fundierten Kenntnis der juristischen und sozialpädagogischen Interventionsmöglichkeiten bedarf. Auch bei negativen Legalprognosen werden ausführliche Behandlungsvorschläge erarbeitet, denn:

„Die neuere Forschung belegt (...) eindrucksvoll, dass die allermeisten kriminellen Karrieren irgendwann enden. Es gibt also keinen Anlass für Defätismus oder dafür, in so genannten ‚chronischen‘ oder ‚Karrieretätern‘ hoffnungslose Fälle zu sehen und entsprechende Bemühungen um Veränderungen einzustellen. Ob jemand ein hoffnungsloser Fall war, weiß man erst am Ende seines Lebens und nicht vorher.“Michael Bock: Kriminologie, 5. Auflage, Vahlen, München 2019, S. 129.

Syndrome krimineller Gefährdung

Ein weiteres Ergebnis der qualitativen Auswertung der Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung waren – neben der MIVEA – die Syndrome krimineller Gefährdung:Die Darstellung der Syndrome krimineller Gefährdung beruht auf: Michael Bock, Kriminologie, 5. Auflage, Vahlen, München 2019, S. 277–286. Sie entstanden dadurch, dass die Kriterien sozialer Auffälligkeit so weit zugespitzt wurden, dass sie in der nicht-delinquenten Vergleichsgruppe nahezu nicht mehr vorkamen. Liegt eines dieser fünf Syndrome vor, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit baldigen Straftaten zu rechnen. Der Umkehrschluss ist dagegen nicht zulässig. Auch bei Nichtvorliegen der Syndrome kann es zur Delinquenz kommen.

Die Syndrome krimineller Gefährdung sind ein Frühwarnsystem für Eltern, Lehrer, Erzieher und Sozialarbeiter, ersetzen jedoch keine differenzierte MIVEA-Analyse.

Socioscolares Syndrom