mini|Modernes Seniorenheim in Augsburg-Haunstetten-Siebenbrunn Ein Altenheim oder Altersheim, auch Feierabendheim, Feierabendhaus, Pensionistenheim, Seniorenheim oder Seniorenresidenz genannt, ist eine Wohneinrichtung für alte Menschen, in der sie Betreuung und Pflege erhalten können. Das Wort „Altenheim“ wird zunehmend als Synonym für Pflegeheim benutzt. In der Schweiz hat sich zusätzlich der Begriff Alterszentrum etabliert.

Begriffserklärung Allgemeinsprachlich wird Altenheim als Bezeichnung des Oberbegriffs für jede Form der stationären Fremdversorgung im hohen Alter gebraucht. Fachsprachlich ist das Altenheim dagegen das mittlere Glied zwischen Altenwohnheim und Altenpflegeheim in einer nach dem Schweregrad der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit der Bewohner differenzierenden Dreigliedrigkeit stationärer Altenpflegeeinrichtungen: Altenwohnheim – Der Bereich Wohnen hat hier das größte Gewicht – andere Leistungen werden nur in geringem Umfang angeboten. Altenheim – Hierbei besteht eine (noch) geringe Pflegebedürftigkeit, das selbstbestimmte Leben überwiegt. Dienstleistungen wie Säubern und Aufräumen im Zimmer, Speisenversorgung werden regelmäßig in Anspruch genommen. Die Bewohner führen keinen eigenen Haushalt. Altenpflegeheim – Die stationäre Pflege ausgeprägt pflegebedürftiger Menschen steht in diesen Einrichtungen rund um die Uhr im Vordergrund.

Die alternative und landläufig gängige Bezeichnung „Altersheim“ (mit „s“) wird als Fachterminus meist vermieden, weil das Heim für „die Alten“ betrieben wird.

Während die öffentliche Wahrnehmung von Altenheimen von den Aufgaben der Altenpflege beherrscht wird, schreiben Profis: „Das Versorgungsangebot einer Pflegeeinrichtung bestand noch nie nur aus Pflege. Moderne, lebensweltlich orientierte Einrichtungen haben sich dem Normalitätsprinzip und der Teilhabe ihrer Bewohnerer verschrieben.“Böttjer, Monika und Paaßen, Urte: Qualitätsprüfungen als Chance. Stehen Sie zu dem, was Sie leisten!, erschienen in der Zeitschrift „Pro Hauswirtschaft“, Ausgabe 3|2017, Seiten 12–15, Vincentz Verlang, Hannover

Internationale Situation mini|Wilde-Haus in Plau am See

Deutschland In Deutschland gibt es unter dem Überbegriff „Alten- oder Seniorenheim“ meist eine dreistufige Versorgung: Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim. Am verbreitetsten sind die Altenpflegeheime. Die Zahl der Pflegeheime stieg in Deutschland von 2003 auf 2005 um sieben Prozent auf 10.424 Heime, im Jahr 2015 waren es insgesamt 13.596 Pflegeeinrichtungen. Sie bieten vollstationäre Dauerpflege an.

In Deutschland bestimmt das Pflegeversicherungsrecht (SGB XI) und Sozialhilferecht (SGB XII) die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und Finanzierung von Einrichtungen der stationären Altenpflege. Auf der Grundlage schließen Kostenträger und Heimträger Rahmenvereinbarungen, in denen auch Qualitäts-Mindeststandards definiert werden. Die Heim-Mindestbauverordnung (HeimMindBauVO) bzw. die baurechtlichen Vorschriften der Länder stellen baurechtliche Anforderungen und das landesrechtlich geregelte Heimrecht normiert die Betriebsbedingungen und die Mitbestimmungs- und Verbraucherrechte der Bewohner. Alten- und Pflegeheime unterliegen der Heimaufsicht (oft angesiedelt bei den Stadt- oder Kreis-Sozialämtern, aber auch bei den Gesundheitsämtern). Diese achtet unter anderem darauf, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an die personelle Ausstattung eingehalten werden. Im Auftrag der Pflegekassen führt der Medizinische Dienst (MD) Qualitätsprüfungen der Heime durch.

Viele Einrichtungen kritisieren, dass sie aufgrund verschärfter Leistungsvergütungsregelungen nicht mehr genügend Personal bzw. nicht ausreichend qualifiziertes Personal beschäftigen bzw. bezahlen könnten. Nach einem allerdings umstrittenen Bericht des Sozialverbands Deutschland (SoVD) starben im Jahr 2004 in deutschen Altenheimen mindestens 10.000 Menschen wegen mangelhafter Versorgung. Nach Meinung der Referentin für Gesundheits- und Pflegepolitik beim SoVD, Gabriele Hesseken, ist die Lage in vielen der 8.440 Alteneinrichtungen mit insgesamt 717.000 Plätzen (Stand 2006) dramatisch: .

Eine Kommission unter Bundessozialministerin Renate Schmidt (SPD) monierte im Herbst 2004 öffentlich, dass eine geprüfte Altenpflegekraft durchschnittlich ein Drittel der Arbeitszeit mit überflüssigen Organisations- und Dokumentationsarbeiten verbringe. Diese Zeit solle besser für die Pflege und Betreuung der Bewohner verwendet werden.

Australien Die Altenpflege in Australien ist staatlich organisiert und soll sicherstellen, dass jeder Australier je nach individuellem Einkommen und Vermögen so viel wie möglich zu seinen Pflegekosten beitragen kann. Das bedeutet, dass die Bewohner von Altenheimen nur das bezahlen, was sie sich leisten können, und die australische Regierung zahlt den Rest. Eine australische gesetzliche Behörde, die Productivity Commission, führte ab 2010 eine Überprüfung der Altenpflege durch und berichtete die Ergebnisse im Jahr 2011. Die Überprüfung ergab, dass etwa 80 % der Pflege für ältere Australier durch Familie, Freunde und Nachbarn erbracht wird. Rund eine Million Menschen erhielten staatlich subventionierte Altenpflegedienste, die meisten von ihnen erhielten Unterstützung auf niedriger Ebene in der Gemeinde, 160.000 Menschen waren in ständiger häuslicher Pflege. Der Rest bewohnte Altenheime. Die staatlichen Ausgaben für Altenpflege beliefen sich 2009/10 auf umgerechnet etwa 11 Milliarden US-Dollar.

Vereinigtes Königreich Die Altenpflege in Großbritannien wurde traditionell vom Staat finanziert, wird jedoch laut einem gemeinsamen Bericht des King’s Fund und des Nuffield Trust zunehmend rationiert, da die Kosten für die Pflege steigen. Menschen mit geringen Ersparnissen oder anderen Vermögenswerten werden entweder in ihrem eigenen Zuhause (durch Pflegepersonen) oder durch den Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim versorgt. Eine größere Anzahl älterer Menschen braucht Hilfe aufgrund einer alternden Bevölkerung und medizinischer Fortschritte, die die Lebenserwartung erhöhen, aber die Regierung immer zahlt weniger aus. Eine Million Menschen die Pflege benötigen, erhalten weder staatliche noch private Unterstützung.

Im Allgemeinen befinden sich Altenheime in Privatbesitz und werden gewinnorientiert betrieben, was eine Verlagerung von einem Modell „Pflege als Dienstleistung“ zu einem Modell „Pflege als Geschäft“ darstellt. Einige kommerziell betriebene Altenheime wurden wegen mangelnder Transparenz über Rücknahmegebühren oder „Veranstaltungsgebühren“ staatlich überprüft. Obwohl die meisten Betreiber von Altenheimen mit Gewinnabsicht betrieben werden, gibt es auch einige große gemeinnützige Organisationen.

Vereinigte Staaten von Amerika Nach Angaben des US-Gesundheitsministeriums betrug die Zahl der älteren Menschen – Personen ab 65 Jahren – im Jahr 2009 39,6 Millionen. Sie repräsentierten 12,9 % der US-Bevölkerung, d. h. etwa jeder achte Amerikaner. Bis 2030 wird es etwa 72,1 Millionen ältere Menschen geben, mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2000. Menschen über 65 Jahre machten im Jahr 2000 12,4 % der Bevölkerung aus, aber bis 2030 wird ein Wachstum von 19 % der Bevölkerung erwartet. Dies bedeutet, dass in den kommenden Jahren mehr Nachfrage nach Altenpflegeeinrichtungen besteht. Laut der Assisted Living Federation of America gab es 2009 in den USA mehr als 36.000 Einrichtungen für betreutes Wohnen. Mehr als 1 Million Senioren werden von diesen Einrichtungen für betreutes Wohnen betreut.

Die Ausgaben für das letzte Lebensjahr machen 22 % aller medizinischen Ausgaben in den USA, 26 % aller Medicare-Ausgaben, 18 % aller Nicht-Medicare-Ausgaben und 25 % aller Medicaid-Ausgaben aus.

In den Vereinigten Staaten sind die meisten großen Anbieter von Altenpflegeheimen an der Börse gelistet und werden als gewinnorientierte Unternehmen geführt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Der größte Betreiber von Altenheimen in den USA ist die evangelisch-lutherische Good Samaritan Society, eine gemeinnützige Organisation, die nach einer Studie der American Health Care Association aus dem Jahr 1995 6.531 Betten in 22 Bundesstaaten verwaltete.

Die meisten älteren Bürger der USA würden es vorziehen, weiterhin in ihren Häusern zu leben. Viele ältere Menschen verlieren aber nach und nach ihre Funktionsfähigkeit und benötigen entweder zusätzliche Unterstützung zu Hause oder den Umzug in eine Altenpflegeeinrichtung. Ihre erwachsenen Kinder finden es oft schwierig, ihren älteren Eltern zu helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Betreutes Wohnen ist eine Option für ältere Menschen, die Hilfe bei alltäglichen Aufgaben benötigen. Es kostet weniger als häusliche Pflege, wird aber für die meisten Menschen immer noch als zu teuer angesehen.

Ein relativ neuer Dienst in den Vereinigten Staaten, ist die Nachsorge (eng. respite care). Dabei werden nur temporär professionelle Pflegekräfte arrangiert, die Hauptlast der Pflege wird von den Angehörigen übernommen. Diese Art der Betreuung bietet familiären Betreuern die Möglichkeit, Urlaub oder Geschäftsreisen zu machen und zu wissen, dass ihr Familienmitglied über eine professionelle vorübergehende Betreuung verfügt. Ohne diese Hilfe müsste das ältere Familienmitglied möglicherweise dauerhaft in eine externe Einrichtung umziehen. Eine andere Art der Pflege in US-Krankenhäusern ist die Akutversorgung in geriatrischen Einheiten oder ACE-Einheiten, die „eine wohnliche Umgebung“ in einem medizinischen Zentrum speziell für ältere Erwachsene bieten.

Unterscheidung nach Trägern Institutionell werden Altenheime oft von staatlichen Trägern (in der Regel Gemeinde oder Kreis), freigemeinnützigen (kirchlichen oder karitativ-sozialen Organisationen) oder privaten Betreibern mit unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Zielen unterhalten. Ihr Anteil beträgt in Deutschland, bezogen auf die Unterbringungszahlen, etwa

Staatliche Träger etwa 10 %freigemeinnützige Organisationen(1) etwa 30–60 %Stiftungen, denen Gewinnstreben untersagt ist etwa 1–5 %Private Betreiber (Kleinbetriebe) etwa 15 %Private Betreiber (Kettenbetriebe)unter 15 % (1)Bei den „freigemeinnützigen Organisationen“ gibt es große regionale Unterschiede. Weitere Erläuterung unter Non-Profit-Organisation.

Träger der staatlichen oder der freigemeinnützigen Altenhilfe erhalten, wenn sie ein Altenwohn- und Pflegeheim bauen, zum Teil zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln. Private und kommerzielle Betreiber erhalten fast keine Förderung. Die Betriebskostenfinanzierung für alle Einrichtungen der Altenhilfe in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist gesetzlich unterschiedlich geregelt. Dabei wird von einer amtlichen Stelle ein Vergütungssatz pro Tag und Bewohner festgesetzt, der die Wohnungskosten (Unterkunfts-, Hotelkosten), die Betreuung und Verpflegung und die Pflege in Form von Tagespauschalen getrennt enthält. Der Bewohner bezahlt mit seinen Rentenbezügen sowie durch Inanspruchnahme der staatlichen oder der privaten Pflegeversicherung.

Von Stiftungen errichtete Gebäude wurden früher als „Stift“ bzw. „Wohnstift“Stift, das – Eintrag im Duden, abgerufen am 18. Juli; vgl. auch Eintrag zu „Wohnstift“ bezeichnet.

Kritik an den Bezeichnungen Die Bezeichnung Altenheim ist veraltet und oft negativ behaftet. Moderner können die Einrichtungen als Seniorenheim bezeichnet werden. Manche Betreiber nutzen zudem Euphemismen wie „Seniorenresidenz“, wohinter sich mitunter anspruchsvollere und luxuriösere Angebote verbergen können. Da der Begriff aber nicht geschützt ist, wird er auch rein zu Werbezwecken für eher durchschnittliche Einrichtungen genutzt. Weiterhin sollte man berücksichtigen, dass auch jüngere Menschen, die – nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung (Schlaganfall) – ständiger Pflege bedürfen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnen. Wenn also nicht ausschließlich alte Menschen in der Einrichtung leben sollen, ist die Bezeichnung Pflegeheim zutreffend und nicht Altenheim.