Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es weist die Farben der Flagge Deutschlands (Schwarz-Rot-Gold) auf. Das Hoheitszeichen zeigt auf goldgelbem, unten spitz zulaufendem Wappenschild in zeichenhaft reduzierter Form den Bundesadler als einköpfigen schwarzen Adler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe. Das Wappen ist identisch mit dem Reichswappen, dem von Karl-Tobias Schwab 1926 entworfenen, ab 1928 gebräuchlichen Staatswappen des Deutschen Reichs der Zeit der Weimarer Republik, dessen Adler noch als Reichsadler bezeichnet wird.

Das Bundeswappen unterscheidet sich vom Bundesschild, dem den deutschen Bundesbehörden und der Bundeswehr für Dienstflaggen und Truppenfahnen vorbehaltenen Halbrundschild mit einer anderen Darstellung des Bundesadlers. Das Bundeswappen ist neben dem Bundesschild, dem Bundessiegel, der Bundesflagge, der Bundeshymne, der Bundeshauptstadt und dem Tag der Deutschen Einheit ein Staatssymbol Deutschlands, allerdings ohne Verfassungs- oder Gesetzesrang.Staatssymbole. In: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 2. Januar 2017.

Geschichte mini|hochkant|Römischer Adler (Aquila) neben dem Augustusprofil auf dem antiken Augustus-Kameo im Lotharkreuz – Mittelalterliche Kaiser ließen an den römischen Adler als imperiales Herrschaftsattribut antiken Kaisertums anknüpfen und schufen damit eine neue mittelalterliche Tradition von Reichsadler-Darstellungen, die sich auch in der Heraldik niederschlug. mini|links|227x227px|Das heutige Wappen von Aachen, das auf das Wappen des Heiligen Römischen Reichs und damit auf die Rolle der Stadt als römisch-deutscher Krönungsort verweist, wurde erstmals auf einem Rücksiegel zur Beurkundung des Landfriedensbündnisses Maas-Rhein 1351 dargestellt. Als schmiedeeiserne Figur auf der Ostseite der Kaiserpfalz Aachen war der Adler allerdings schon bereits zur Zeit Karls des Großen in Gebrauch, um unter Bezug auf das römische Kaisertum dessen Herrschaft und Reich zu symbolisieren und legitimieren.Ernst von Oidtman: Das Wappen der Stadt Aachen. In: Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins. Band 19, Heft 2 (1897), S. 1, 9.

Das deutsche Wappen in Gold,Hinweis: In der Heraldik sind Gold und Gelb gleichwertig. darauf ein stilisierter rot bewehrter schwarzer, nach rechtsHinweis: Rechts und links werden in der Heraldik immer vom Schildträger aus gesehen. blickender Adler, ist eines der ältesten Staatssymbole der Welt und – neben dem Wappen der Republik Österreich, das dieselben Ursprünge hat – das älteste heute noch bestehende europäische Hoheitszeichen. Seine Ursprünge reichen weit vor das Zeitalter der Nationalstaaten zurück.

In der Antike galt der Adler als Bote der Götter. In der griechischen Mythologie versinnbildlicht er Zeus, bei den Römern Jupiter und bei den Germanen den Hauptgott Odin. Neben der göttlichen Ewigkeit symbolisiert er auch Mut und Stärke, weshalb der Vogel auf militärischen Bannern oft abgebildet wurde. Seit etwa 100 v. Chr. war der Adler das höchstrangige Feldzeichen der römischen Legionen. Im römischen Kaiserkult symbolisierte ein aufsteigender Adler die Apotheose des verstorbenen Kaisers.

Das Gold des Wappenschildes verweist auf den sakralen Bedeutungsgehalt des Kaisertums. Die schwarze Farbe des Adlers ergibt sich aus dem heraldischen Streben nach einer kontrastreichen Tingierung, die dem Interesse einer guten Wahrnehmung aus Fernsicht geschuldet ist.

Als Karl der Große im Jahre 800 das römische Kaisertum nach der Reichsidee der Translatio imperii auf sich als Herrscher des Frankenreichs übertrug, übernahm er auch die Aquila, den Legionsadler römischer Feldzeichen, als Symbol der universalen kaiserlichen Befehlsgewalt über das Römische Weltreich. Auf seinem Palast zu Aachen ließ er – wie Richer von Reims berichtete und Thietmar von Merseburg bestätigteRicher, lib. III, cap. 71 (Monumenta Germaniae Historica SS XXXVIII, S. 208); Thietmar, lib. III, cap. 8 (Monumenta Germaniae Historica SS NS IX, S. 106). – einen metallenen, möglicherweise vergoldeten Adler anbringen, der noch zur Zeit Heinrichs IV. vorhanden war.Arno Gaier: Adler, Heer- und Königsfahnen – Herrschaftszeichen im hoch- und spätmittelalterlichen Imperium. GRIN Verlag, München 2013, ISBN 978-3-656-37875-4, S. 6.Zweifel an der These einer Kontinuität des kaiserlichen Adlersymbols bei: Jürgen Römer: Der Adler als Symbol Karl des Großen? In: Franz-Reiner Erkens (Hrsg.): Karl der Große und das Erbe der Kulturen. Akademie Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-05-003581-1, S. 185. Erwähnt wurde der an der Aachener Kaiserpfalz angebrachte Adler auch unter Otto II. Als in dessen Konflikt mit Lothar von Frankreich die Westfranken 978 Aachen handstreichartig eingenommen hatten, ließ Lothar den Adler umdrehen bzw. durch den gallischen Hahn ersetzen.Christian Samuel Theodor Bernd: Die drei deutschen Farben und ein deutsches Wappen, eine geschichtlich-wappenwissenschaftliche Untersuchung, und ein darauf gegründeter Vorschlag. Bonn 1848, S. 24 (online auf Google Books).

Der Adler symbolisierte zu dieser Zeit keinen bestimmten Staat unter anderen, sondern die Idee der universalen weltlichen Ordnung überhaupt, den Reichsgedanken, so wie das Heilige Römische Reich zunächst übernational und universal gedacht war. Im Laufe der Jahrhunderte machte der Adler als Reichsadler eine mehrfache Wandlung durch, vom imperialen zu einem mit dem „deutschen“ Reichsteil (Regnum Teutonicum) und dem Begriff „Deutschland“ verbundenen staatlichen Symbol, daneben auch zu einem Freiheits- und schließlich zum Nationalsymbol. Parallel zum Entstehen national orientierter Staatswesen wie Frankreich oder England begann das Adlersymbol eine engere Beziehung zu Deutschland zu knüpfen, da wegen der personellen Verbindung zwischen der römischen Kaiser- und der deutschen Königswürde auch die nicht zu Kaisern gekrönten deutschen Könige den Adler führten.

Mittelalter und Frühe Neuzeit

Deutscher Bund (1815–1866) mini|hochkant|Wappen des Deutschen Bundes mit dem Doppeladler

Der 1815 errichtete Deutsche Bund war im Wesentlichen ein Verteidigungsbündnis mit begrenztem Bundeszweck, insbesondere ein Staatenbund. Man vermied es, ein eigentliches Bundessymbol anzunehmen, behalf sich aber provisorisch mit dem österreichischen Doppeladler, da Österreich den Vorsitz im Bundestag hatte. Um der deutschen Einigungsbewegung entgegenzukommen, erklärte der Bundestag am 9. März 1848 den Doppeladler schließlich zum Bundeswappen.

Kurz darauf kam es im April und Mai 1848 zur Wahl einer deutschen Nationalversammlung in Frankfurt. Sie setzte eine vorläufige Verfassungsordnung ein und auch eine Reichsgewalt für das entstehende revolutionäre Reich dieser Zeit. Die neuen Reichsorgane traten an die Stelle des Bundestags. Die Nationalversammlung einigte sich am 12. November 1848 auf das Reichsgesetz betreffend die Einführung einer deutschen Kriegs- und Handelsflagge. Dabei setzte sie einen doppelköpfigen Adler in das Obereck der schwarz-rot-goldenen Flagge. Nach der Niederschlagung der Revolution und gewaltsamen Auflösung der Nationalversammlung versuchte Preußen noch, Kleindeutschland oder wenigstens Norddeutschland mit der Erfurter Union zu vereinen. Spätestens mit der vollständigen Wiederherstellung des Bundestages 1851 verschwand auch der Bundes-Doppeladler wieder von der Bildfläche.

Norddeutscher Bund und Deutsches Kaiserreich (1867–1918) mini|hochkant|Emblem des Deutschen Reichs (6. Dezember 1888 bis 1918)

Bei der Gründung des Norddeutschen Bundes 1866/67 kam der Doppeladler, weil Österreich-Ungarn ihn führte, nicht mehr in Frage, doch war der Adler als deutsches Nationalsymbol unumstritten. Er kehrte dann 1871 im Kaiserreich in seiner ursprünglichen, einköpfigen Form als Reichsadler zurück, traditionell schwarz gefiedert und rot bewehrt; auch der goldene Hintergrund wurde beim großen und mittleren Wappen wieder verwendet (das kleine Wappen hatte keinen Hintergrund). Die gesetzliche Festlegung des Reichsadlers als Reichssymbol erfolgte durch einen Erlass von Kaiser Wilhelm I. am 3. August 1871 (Reichsgesetzblatt 1871, S. 318). Bereits seit dem 27. April 1871 wurde ein vorläufiges Reichssymbol verwendet, das sich in Details vom neuen Modell unterschied. Eine weitere Modifikation erfolgte durch einen Erlass von Kaiser Wilhelm II. am 6. Dezember 1888. Daneben führte der Deutsche Kaiser ein Großes, ein Mittleres und ein Kleines Wappen (siehe unten).Hugo Gerard Ströhl: Deutsche Wappenrolle. Stuttgart, Verlag von Julius Hoffmann, 1897. S. 1–2.

Der Reichsadler war mit einem Mittelschild belegt, in dem das preußische Staatswappen abgebildet war. Dieses war wiederum mit einem Herzschild belegt, in dem sich das Stammwappen der Hohenzollern befand. Der Mittelschild war von einer Collane des preußischen Ordens „vom Schwarzen Adler“ umgeben. Über dem Reichsadler schwebte eine fiktive Krone, die an die historische Reichskrone erinnerte. Sie unterschied sich von dieser aber durch einen zusätzlichen Bügel sowie einige Details.

In der Kaiserlichen Kriegsflagge, später Reichskriegsflagge, war nicht der Reichs-, sondern der Preußische Adler abgebildet. Dieser war mit den Krönungsinsignien sowie mit einer Königskrone ausgestattet. Ab 1914 plante Deutschland den Reichsadler als Wappenelement auf Kolonialflaggen und Kolonialwappen einzuführen. Der Verlust der Kolonien im Ersten Weltkrieg verhinderte die Einführung.

Weimarer Republik (1919–1933) mini|hochkant|links|Standarte Reichspräsident 1926–1933 mini|hochkant|Reichswappen des Deutschen Reiches (1919–1928) nach dem Entwurf Emil Doeplers

Die Ausrufung der Republik in Deutschland ging auch an den Staatssymbolen nicht spurlos vorbei. In der Novemberrevolution 1918/19 gab es Tendenzen, die traditionellen Symbole, ähnlich wie in der französischen Republik geschehen, radikal zugunsten neuer Symbole zu ersetzen. Die große Mehrheit der Entwürfe hielten jedoch am Reichsadler fest, vereinzelt gab es Tendenzen zur Wiedereinführung des Doppeladlers oder zur Änderung der Tingierung. Das ehemalige Reichsamt und nunmehrige Reichsministerium des Innern bat in der Folge die Heraldiker Stephan Kekule von Stradonitz und Emil Doepler um Vorschläge und Entwürfe. Einer von Doeplers Entwürfen sah die Beibehaltung des schwarzen einköpfigen und rotbewehrten, rotgezungten Adlers im goldenen Schilde unter Auslassung aller mit der Monarchie assoziierten Symbole vor (Entfernung des Oberwappens mit der Reichskrone, der Wilden Männer als Schildhalter, der Collane, des Preußen-Mittelschilds und des Hohenzollern-Herzschilds). Dieser Entwurf wurde nach einigem Zögern am 1. September 1919 durch das Kabinett angenommen.Akten der Reichskanzlei

Am 27. September 1919 wurden durch einen Erlaß des Reichspräsidenten erste Staatssymbole für die Weimarer Republik festgesetzt. Dazu gehörte eine Flagge des Reichspräsidenten, die im Jahre 1921 in eine Standarte geändert wurde.

Am 11. November 1919 wurde das neue schlichte republikanische Wappen nach dem Entwurf Emil Doeplers im Reichsgesetzblatt Nr. 217 in der Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler bekanntgegeben:

Bei dieser Bekanntmachung handelte es sich jedoch nicht um eine bindende Rechtsnorm. Im letzten Abschnitt wurde festgesetzt: „Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.“ Dies wurde von Edwin Redslob, dem 1920 für die Koordination von staatlichen Kunst- und Kulturfragen erstmals berufenen Reichskunstwart, zum Anlass genommen, immer wieder neue Entwürfe des Adlers anfertigen zu lassen, sodass die genaue Ausformung des Reichsadlers weiterhin lange Zeit umstritten blieb. Insbesondere der Entwurf des expressionistischen Künstlers Karl Schmidt-Rottluff traf auf allgemein heftige Ablehnung.Entwurf des Reichsadlers von Karl Schmidt-Rottluff