mini|hochkant=0.9|Wappen derer von Papen, Wappenspruch: Si deus pro nobis, quis contra nos?! („Wenn Gott für uns [ist], wer [dann noch] gegen uns?!“) Papen (auch Pape) ist der Name eines westfälischen Adelsgeschlechts, das aufgrund der im Mittelalter verliehenen Erbsälzerrechte auch als Erbsälzergeschlecht bezeichnet wird. Sie gehören gemeinsam mit dem Geschlecht derer von Lilien als letzte heute noch überlebende Mitglieder dem Collegium der Erbsälzer zu Werl an.
Das Geschlecht ist zu unterscheiden von der im Jahr 1779 in den Reichsadelsstand erhobenen evangelischen Familie aus Wolfenbüttel im Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg, die bis heute auf Gütern in Niedersachsen ansässig ist.Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band X, Band 119 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1999, ISBN 3-7980-0819-1, S. 157.
Der bekannteste Abkömmling des Geschlechts ist Franz von Papen.
Geschichte Der ursprüngliche Name des Geschlechtes lautete Pape und entstand vermutlich im 10. oder 11. Jh. im Raum der heutigen Städte Werl, Soest und Arnsberg. Er ist klerikalen Ursprungs. Damals gab es noch keinen Zölibat. Priester bildeten Geschlechterlinien und häuften große Vermögen an. Dies war der Anlass zur Einführung desselben durch den Papst.Anton Pape-Spiekermann: (PDF; 3,2 MB) Die männlichen Angehörigen der Familie waren ursprünglich Priester oder Sälzer. Einzelne wurden auch zu Rittern. Der Name Pape erscheint erstmals mit Theodorius Pape (um 1020–1094). Im Jahre 1247 wird ein Rotgerus Pape, genannt „Clericus“, Ritter im Gefolge der Grafen von Arnsberg erwähnt. Dieser wird 1262 Vogt der Stadt Soest und erhält von König Richard (1257–1272) den Königsbann zur Ausübung der Vogtei-Gerichtsbarkeit. Im Jahre 1277 verkauft Ludwig Pape, genannt Witte (Weise), dem Knappen Arnulf von Almen ein Gut zu Dorsten. Ein weiteres herausragendes Mitglied der Familie ist 1290 der Hofmarschall Johannes Pape.
1308 erscheinen bei dem Verkaufe von Gütern an Ludwig Graf von Arnsberg die Gebrüder Heinrich und Hermann Pape und Ersterer verzichtet 1323 zu Gunsten des Klosters Oelinghausen auf sein Eigentumsrecht an den Hof zu Altenlinne. 1328 werden Johann Pape (Bürgermeister zu Soest und drei Ratsherren) auf der Godesburg vom Erzbischof von Köln mit allen Rechten der Stadt Soest belehnt. 1362 bewohnen die Sälzer Wilhelm und Betekin dikti Pape zu Werl ein Salzhaus.
mini|Haus von Papen (Werl) Neben diesen Angehörigen des Geschlechts sind die am 11. Mai 1298 mit Albertus dictus Papa und seinem Sohn Hermannus dictus Edelinc als Bürger und Sälzer zu WerlWestfälisches Urkundenbuch. 7, Nr. 2466. genannten Mitglieder der Familie wesentliche Hinweise, dass das Geschlecht seit frühester Zeit dem Ritterhandwerk und dem Betreiben von Salinen in Werl nachgegangen ist. Einige werden in den Urkunden Burgmänner genannt. Das sind Ritter, die dem Ministerialadel angehören. In den ältesten Urkunden wird das Geschlecht der Papes als liberi homines salinarii bezeichnet. Diese Bezeichnung weist auf die enge Verbindung zu den Salzquellen im Gebiet der heutigen Stadt Werl hin, an der Mitglieder der Familie Anteile besaßen. Die Salzquellen bei Werl sind bereits seit Jahrtausenden von frühen Menschen intensiv genutzt worden, wie die Funde von steinzeitlichen Artefakten nachweisen. Die Stadt Werl entwickelte sich aus dieser uralten Nutzung der Salzquellen an ihrem Standort.
Das Erbsälzercollegium in Werl, dem die von Papen zusammen mit den Familien von Benditt, Bock, Zelion genannt Brandis, Crispen, Klingenberg (genannt Schöler), Lilien, Mellin und weiteren angehörten, genoss schon seit Karl dem Großen eine herausragende Stellung, wie aus einer schriftlichen Urkunde des Hl. Suitbertus, dem Apostel Westfalens, zu entnehmen ist. Er nennt als Grund hierfür, dass ihre Teilhaber die ersten waren, die sich zum christlichen Glauben bekannten („idem itera Suitbertus hospitatus est in Werlaon apud liberos homnines solinarios adhuc catechumenos in casis[...]“).
links|mini|Urkunde König Sigismunds vom 12. Mai 1432, mit der Bestätigung der Ritter- und Stiftsfähigkeit (RI XI,2 n. 9134) links|mini|Kasten zur Aufbewahrung der „Sigismundis“
Nach Übernahme der Königswürde des Deutschen Reiches durch den Herzog von Sachsen Heinrich I. im Jahre 919 finanzierte dieser durch Erhebung von hohen Sondersteuern den Bau von Burgen und Stadtmauern zur Abwehr der jährlichen Raubzüge der Ungarn in Deutschland. Diese wurden überwiegend von den Sälzerfamilien im Reich aufgebracht, da Salz das einzige wertvolle Handelsgut südlich der Alpen war. Hierzu gehörten auch die Sälzer im späteren Werl. In dieser Zeit wurde auch die Salinensiedlung Werl zur Festung Werl mit Burg ausgebaut. Die Burg war der Sitz eines Grafengeschlechtes, das zur Familie der deutschen Könige (den sächsischen Ottonen, nach anderen Quellen zu den Karolingern) gehörte.
mini|Burgruine in Werl mini|Titelblatt des Sälzerbuches von 1581. Das Papenwappen ist hier zusätzlich mit drei Salzkolben in seinem Wappen abgebildet und der Name ist mit zwei n am Schluss geschrieben. Unter den Wappen ist der Wappenspruch der Erbsälzer und Papen: Si deus pro nobis – quis contra nos?!
Bereits am 12. Juli 1246 wurden die besonderen Privilegien der Papen und der anderen Werler Sälzer durch Erzbischof Konrad von Köln förmlich bestätigt. Mit der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. von 1356 verloren die Erbsälzer die Reichsunmittelbarkeit der Salinen. Diese unterstanden fortan dem Territorialherren, den Kölner Erzbischöfen. Jedoch blieben die Salinen und das Recht auf Anbohren neuer Salzquellen und der Betrieb von Salzwerken im Raum Werl ein Monopol der Sälzer zu Werl. Die Sälzerfamilien bildeten eine adelige Korporation, mit dem Namen „Erbsälzer zu Werl“. Die zeitliche Gründung derselben ist nicht bekannt. Diese Korporation hat ein gemeinsames Wappen: Die Belegung eines schwarzen Schildes mit der goldenen Abbildung des Reichsapfels und drei goldenen Salzkolben, links und rechts und unter diesem. Der Reichsapfel ist Ausdruck der Reichsunmittelbarkeit.
Dieses Sälzerwappen wurde als Schlussstein des linken Seitenschiffes in der romanischen Propsteikirche (Baubeginn vor 1150) in Werl eingefügt und ist dort noch heute zu besichtigen. Bei der (Wieder-)Entdeckung des Schlusssteines im Jahre 1662 (im Rahmen einer Renovierung) wurde es als Korporationswappen identifiziert. Es war aber vermutlich das Wappen der ausgestorbenen Erbsälzerfamilie Hussel. Es wurde spätestens ab diesem Jahr das gemeinsame Erbsälzerwappen.
Der römisch-deutsche König Sigismund erklärte die Pape(n)s, als Ersatz aller Urkunden, die bei einem Brand von Werl verloren gegangen waren, mit einer Urkunde, der „Sigismundis“ 1432 erneut für turnier- und stiftsmäßig. Diese Urkunde wurde und wird in einer ledernen Kassette aufbewahrt. Die Familie Pape trägt, wie auch alle anderen Erbsälzerfamilien, den Wappenspruch, der auf dem Titelblatt des Sälzerbuches von 1581 neben den Sälzerwappen eingeprägt ist: „Si deus pro nobis, quis contra nos?!“.
Die acht Sälzerfamilien, durch Tradition tief im katholischen Christentum wurzelnd und in vollem Bewusstsein ihrer wirtschaftlichen Stärke und gesellschaftlichen Positionen, stifteten 1485 eine eigene Sälzervikarie, die noch heute besteht. 1594 wurde dann im linken Seitenschiff ein eigener Altar in der Werler Propsteikirche errichtet. Auf den Unterbau des Altars wurde das gemeinsame Sälzerwappen mit dem Reichsapfel in Sandstein gemeißelt und farbig ausgemalt und auf der Unterleiste des Altaraufbaus die Wappen der Sälzerfamilien. Dieser Altar besteht heute noch und am Michaelistag feiern die noch lebenden Sälzer vor diesem Altar den Tag ihres Schutzpatrons, des Erzengels Michael, der auch im alten Reich der "Engel der Deutschen" war. Die heilige Messe, das Hochamt, wird vom Sälzervikar gelesen.
Im 17. Jahrhundert veränderte die Sälzerfamilie der Pape ihren Namen, indem sie ihm ein „n“ anhängten. Nunmehr nannten sie sich ‚Papen’; vermutlich um Distanz zu den Nichtsälzerlinien des Geschlechtes Pape zu dokumentieren, die als Landjunker wirtschaftlich nicht in der starken Position wie die Sälzer (Salzjunker) waren.
Ab dem 17. Jahrhundert bildete sich aus den verschiedenen Nobilitätsfamilien, wie Ritterbürtig und Stiftsfähig, Landjunker und Patriziatsfamilien eine gemeinsame Adelsklasse, die es bisher so nicht gegeben hatte. Kaiser Ferdinand III. (1636–1657) trug dieser Entwicklung Rechnung und führte das Wort „von“ als Vorsatz zum Geschlechternamen für alle der Adelsklasse angehörigen Familien ein, allerdings mussten die alten Familien sich hierum selbst kümmern. Vermutlich war dies auch mit einem Honorar verbunden, das damals beträchtlich gewesen sein muss. Die Werler Sälzerfamilien, einschl. der Papen, schrieben sich fortan: ‚von Papen’.
Die Nichtsälzerlinien Pape, wie die meisten Landjunkerfamilien in Westfalen, versäumten, vermutlich aus konservativem Selbstbewusstsein oder fehlender Liquidität diese Modernisierung, führten jedoch weiterhin das gemeinsame Familienwappen der Pape, Papen, von Papen weiter. Dieses gemeinsame Wappen widerlegt die mehrfach, speziell aus der Familie von Papen geäußerte Behauptung: Dass die Linien Warstein und Rüden nicht mit ihnen zu einem gemeinsamen Geschlecht gehören. Familienwappen konnten nur Ritter und deren Nachkommen führen. Das Wappenrecht wurde ab dem 11. Jahrhundert ein Privileg der turnier- und stiftsfähigen (also adeligen) Familien. Das Wappenwesen erreichte im 13. Jahrhundert seinen Höhepunkt und wurde parallel auch zu einem Siegelprivileg. Zuständig wurden für die Anerkennung von Wappen die Herolde (Wappenherolde). Diese wurden vom deutschen König und später römisch-deutschen Kaiser und den Landesherren benannt. Widerrechtlich geführte Wappen wurden nicht anerkannt und verboten und die Führung konnte bestraft werden. Daher ist die Gemeinsamkeit der Wappen der späteren von Papen und der Pape zu Rüden und Warstein und deren Nachkommen ein Beweis der Gemeinsamkeit, der alle Ab- und Ausgrenzungsversuche widerlegt.
Da durch das Aufblühen der Städte nach dem Dreißigjährigen Krieg allenthalben neue Familien mit großem Besitz- und Wohlstand hochkamen und der Überblick über berechtigte und unberechtigte Namens- und Standesführung sehr schwierig wurde, bemühten sich die alten Adelsfamilien (Uradel) zur Abgrenzung um eine Bestätigung ihres alten Adels. So auch die Werler Erbsälzer. Es gab zu diesem Zeitpunkt nur noch sechs Sälzerfamilien. Diese leiteten eine erneute förmliche Bestätigung ihres Reichsadels durch den Reichshofrat in Wien, Anfang des 18. Jahrhunderts, ein. Die erneute Bestätigung erfolgte am 15. April 1708 durch Unterschrift des römisch-deutschen Kaisers Josef I. Die Diplome wurden den sechs Familien dann am 21. Oktober 1710 übergeben. Der Kaiser bestätigte ihren alten Status als Adelsgeschlecht und als Angehörige des Reichsadels (im Gegensatz zu den von Fürsten oder Landesherren geadelten Familien).
Ältere Genealogie des Geschlechtes mini|Die ältere Genealogie des Geschlechtes von Papen
Die ältere Genealogie des Geschlechtes beginnt (urkundliche Nennung 1298) mit Albert Christen Pape, Sälzer zu Werl und Ritter im Gefolge der Grafen von Arnsberg, ⚭ mit Kunigunde NN. Seine Nachkommen sind über drei Generationen namentlich bekannt aber nicht genau zuzuordnen.
Es sind: 1298 Wilhelm, Bürgermeister von Werl, Ratsherr, Sälzer; 1298 Goswin; 1298 Albert; 1328 Wilhelm, Ratsherr; 1298 Albert; 1328 Wilhelm, Ratsherr; 1359 Heinrich (zu Werl?), 1362 Wilhelm; 1359 Heinrich; 1399 Bertold; Ratsherr zu Werl und Sälzer; 1419 Bertold, Ratsherr und Sälzer; Bertold, Pfarrherr zu Lohne, 1394 Johann; Ratsherr, Richter zu Werl; 1448 Bertold und 1436 Hermann. Einer der beiden Letzteren ist der Vater von Albert Christen Pape.
Gesicherte Vorfahren und deren Vettern von Albert Christen Pape waren: 1247: Rutgerus Pape, Ritter im Gefolge der Grafen von Arnsberg und 1262 Vogt der Stadt Soest