mini|Anton von Werner: Krönung Friedrichs I., Historien-Wandgemälde (1887) in der 1945 zerstörten Ruhmeshalle Berlin mini|Salbung Friedrichs I. durch zwei evangelische Bischöfe nach erfolgter Krönung, Königsberg 1701

Die Königskrönung Friedrichs III. von Brandenburg zum König Friedrich I. in Preußen fand am 18. Januar 1701 in Form einer Selbstkrönung statt. Möglich war sie dem Kurfürsten als souveränem Herzog in Preußen. Er krönte sich in Königsberg, der Hauptstadt des Herzogtums Preußen, das dadurch zum Königreich Preußen wurde.

Durch die Rangerhöhung gelang es dem Kurfürsten von Brandenburg, die von ihm in Personalunion regierten, weit verstreuten Territorien des entstehenden brandenburg-preußischen Staates mit größerer Autorität nach außen zu vertreten und innerlich zu einen. Der Königstitel bezog sich auf das Herzogtum Preußen, das außerhalb des Heiligen Römischen Reiches lag; im Reich selbst trug der gewählte und gekrönte Nachfolger des regierenden Kaisers, der Rex Romanorum oder der König in Germanien den Königstitel, sowie der König von Böhmen. Es hatte schwieriger diplomatischer Bemühungen Friedrichs III. mit Kaiser Leopold I. bedurft, um vertraglich von ihm die Anerkennung der Königswürde der brandenburgischen Hohenzollern im Reich und international zu erreichen.

Die Entscheidung zugunsten Friedrichs fiel nicht zuletzt vor dem Hintergrund des drohenden Krieges der Häuser Habsburg und Bourbon um das Erbe Spaniens.

Da Preußen 1466 in das polnische Preußen Königlichen Anteils und das spätere Herzogtum geteilt war, hatte sich der Titel nur von Herzog in Preußen zu König in Preußen ändern können. Die Standeserhöhung berührte weder die Bestimmungen im Vertrag von Bromberg noch die rechtliche Stellung des Königs von Polen im Preußen Königlichen Anteils.

Zeitnahe Rangerhöhungen von Fürsten im Heiligen Römischen Reich Friedrichs III. Streben nach einer Königskrone erwies sich ausgangs des 17. Jahrhunderts nicht als Ausnahme. So gab es zeitnah drei Fälle von Rangerhöhungen in Europa: Eine Rangerhöhung außerhalb der Reichsgrenzen stellte die Übernahme der englischen Königskrone durch das Haus Oranien am 13. Februar 1689 dar. Der Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen erlangte 1697 in Polen nach Übertritt zum katholischen Glauben als August II. die Königswürde. Im Haus Hannover fiel 1701 durch den Act of Settlement der Ehefrau des Kurfürsten Ernst August, Sophie von der Pfalz, die Anwartschaft auf den englischen Thron zu. Ihr Sohn, Kurfürst Georg Ludwig, konnte ihn 1714 besteigen. Allen Rangerhöhungen war gemein, dass kein Herrscher auf seine angestammten Besitztümer und Standesrechte im Reich verzichten musste.

Auch die Pfälzer Kurfürsten und die bayerischen Herzöge aus dem Geschlecht der Wittelsbacher strebten nach Einflusserweiterung durch Erhöhung in den Königsstand. Dabei versuchten diese Landesfürsten, ihre Interessen ebenfalls durch Berufung auf Besitzungen außerhalb des Reichsgebiets durchzusetzen.Christopher Clark: Preußen, S. 100. Kurfürst Max Emanuel von Bayern versuchte im Spanischen Erbfolgekrieg die Erbansprüche seines Sohnes Joseph Ferdinand auf den spanischen Königsthron durchzusetzen – allerdings ohne Erfolg. Durch Tausch Altbayerns gegen die Österreichischen Niederlande wollte Kurfürst Karl Theodor König von Burgund werden – ebenfalls ohne Erfolg.

Vorgeschichte Motivation und Ursachen Über die Motive Friedrichs III. wurde von der Nachwelt, insbesondere von seinem Enkel Friedrich II., vielerlei gemutmaßt. Dabei greift die Reduzierung auf reine Prunksucht zu kurz. Als Kurfürst Friedrich III. 1688 nach dem Tode seines Vaters dessen Nachfolge antrat, waren die hohenzollerschen Lande infolge des Testamentes seines Vaters von Aufteilung und Zersplitterung durch Erbteilung bedroht. Unter Verstoß gegen das seit 1473Werner Schmidt, S. 85. geltende Hausgesetz der Hohenzollern, die Dispositio Achillea, sollte Brandenburg-Preußen auf die fünf Söhne Friedrich Wilhelms (Friedrich selbst und seine vier Halbbrüder) aufgeteilt werden. Nach langwierigen Verhandlungen und Rechtsgutachten gelang es dem Thronfolger, sich bis 1692 gegen seine Geschwister durchzusetzen und die Einheit des Landes zu bewahren. Friedrich erkannte, dass eine gesamtstaatliche Klammer für seinen zerrissenen Staat notwendig war, um künftig drohende Aufteilungen zu verhindern und die einzelnen Landesteile zu vereinheitlichen.

Ein weiterer Antrieb war der Wunsch nach königlicher Würde, die Friedrich außenpolitisch weiteres Gewicht zu geben versprach. Die langanhaltende und gefestigte Dominanz der Habsburger Dynastie im Reich bestärkte den Kurfürsten, sich einem drohenden Rang- und Machtverlust durch eine Rangerhöhung auf einem nicht zum Reich gehörenden Gebiet zu entziehen.Werner Schmidt, S. 99. Als König eines Reichsterritoriums hätte Friedrich den römisch-deutschen Kaiser als Oberherrn gehabt, als König eines außerhalb des Reichs gelegenen Gebietes war er dagegen „sein eigener Herr“. Damit verzichtete der Kurfürst allerdings auch auf eventuelle Anrechte bei einer neuerlichen Kaiserwahl.

Ein drittes wichtiges Motiv bildete das Zeremonialwesen, das den Rang eines Fürsten anzeigte und daher unmittelbare politische Bedeutung hatte.Peter-Michael Hahn zitiert Julius Bernhard von Rohr. In: Preußen 1701 – eine europäische Geschichte. Essays. Henschel, Berlin 2001, ISBN 3-89487-388-4, S. 57

Unmittelbarer Anlass Bemühungen zum Erwerb einer hohenzollerschen Königskrone gab es bereits unter dem Großen Kurfürsten, der 1676 von Leibniz ein Rechtsgutachten zu der Frage erstellen ließ. Die Bemühungen blieben jedoch weitgehend erfolglos. Erst ab den 1680er Jahren schrieb ihn der französische König Ludwig XIV. mit der Anrede mon frère (mein Bruder) an, der sonst nur für gekrönte Häupter vorgesehen war.Günter Barudio, S. 209.

Ein Auslöser für seine Bestrebungen nach der Königskrone war ein Rangeklat bei einem Treffen mit Wilhelm von Oranien in Den Haag im Jahre 1691, als Henry Bentinck, 1. Duke of Portland, im Vorfeld des Treffens Friedrich III. darauf aufmerksam machte, dass sich zuerst König Wilhelm auf einen Armstuhl zur Tafel setzen werde, während der Kurfürst an zweiter Stelle auf einem einfachen Stuhl Platz zu nehmen habe. Nach Friedrichs Protest fand die Zusammenkunft schließlich im Stehen statt.

mini|links|Friedensverhandlungen von Rijswijk 1697zeitgenössischer Kupferstich

Ein weiteres wichtiges Moment stellten die Friedensverhandlungen in Rijswijk 1697 dar, die den 1688 ausgebrochenen Pfälzischen Erbfolgekrieg zuungunsten des Heiligen Römischen Reiches beendeten. In den Verhandlungen überschritt die kaiserliche Dominanz gegenüber den Reichsfürsten, insbesondere gegenüber Brandenburg, die Grenzen der Demütigung.Werner Schmidt, S. 103. Die Politik der Habsburger war immer noch vom konfessionellen Gegensatz zwischen Katholiken und Protestanten geprägt. So galt es aus Sicht der Habsburger zu verhindern, dass sich im Norden des Reiches eine starke protestantische Macht etablierte.

Obwohl Friedrich III. sich von Anfang an bei der Verteidigung des Reiches beteiligt und den Kaiser mit Truppen bei der Verteidigung gegen die Türken unterstützt hatte, wurde jede ernsthafte Mitwirkung beim Friedensschluss wegen fehlender Rechte verwehrt. So erlaubte der Kaiser lediglich die Entsendung je eines Vertreters für die Kurfürsten zu den Verhandlungen mit der Begründung, dass die zwei gewährten Vertreter in vorherigen Friedensverhandlungen Gnadenakte gewesen seien, die nicht zur Regel werden dürften. Weiterhin wurde die brandenburgische Forderung nach einer Vollmacht der Franzosen zum Friedensschluss mit Brandenburg durch die habsburgischen Vertreter trotz einer vorliegenden Kriegserklärung Brandenburgs nicht erfüllt. Selbst die noch ausstehenden Subsidien einzutreiben gelang nicht. Die europäischen Großmächte ignorierten den Kurfürsten und seine Wünsche – eine demütigende Erfahrung für Friedrich III.

Friedrich III. schrieb hierzu an seinen Bevollmächtigten Wolfgang von Schmettau in einem Brief:

Rijswijk hat im Ergebnis Friedrich seine Abhängigkeit vom Haus Habsburg erkennen lassen. Sein schon seit längerem erwogener Gedanke der Königskrönung im souveränen Preußen verfestigte sich endgültig als einzige Möglichkeit, diese für Brandenburg-Preußen fruchtlose Abhängigkeit zu überwinden.Werner Schmidt, S. 105.

Das Herrschaftsgebiet des Kurfürsten Friedrich III. Das Herrschaftsgebiet Friedrichs III. untergliederte sich in verschiedene Gebiete, die sich vom Rhein bis zur Memel erstreckten. Dabei ragten zwei Landesteile auf Grund ihrer Größe heraus: die Mark Brandenburg sowie das historisch vom Reich unabhängige Herzogtum Preußen.

Mark Brandenburg mini|Brandenburg-Preußen um 1700 (rot und grün)Karte aus F.W. Putzgers Historischer Schul-Atlas, 1905

Die Mark Brandenburg befand sich bereits seit 1415 im Besitz der Hohenzollern. Eine Erhebung dieses wichtigsten Landesteils zu einem Königreich konnte allerdings nur durch den Kaiser geschehen, da die Mark Bestandteil des Reiches war. Eine Zustimmung des Kaisers zu dieser Frage war aber abwegig, da dies den Argwohn anderer Kurfürsten angeheizt und die Stabilität des Reiches weiter geschmälert hätte, ferner musste ein Königreich aus damaliger Sicht vollständig unabhängig sein.Karl Friedrich Pauli, S. 217.

Herzogtum Preußen Als diplomatischer Ausweg bot sich das seit 1618 in hohenzollerschem Besitz befindliche Herzogtum Preußen an, vormals Bestandteil des Deutschordensstaates, das aufgrund mittelalterlicher Rechtsauslegungen, wie der Goldenen Bulle von Rimini (1226) sowie der Papstbulle von Rieti (1231), nicht zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehörte. Die Lehensabhängigkeit vom Königreich Polen, der das 1525 säkularisierte Ordensland seit dem Zweiten Frieden von Thorn 1466 unterlag, hatte Kurfürst Friedrich Wilhelm 1657 im Vertrag von Wehlau mit dem polnischen König Johann II. Kasimir sowie im 1660 reichsrechtlich ratifizierten Vertrag von Oliva für sich und alle seine Nachfolger beseitigt. Daher war Friedrich III. als Herzog in Preußen ein europäischer Souverän und hätte sich auch ohne kaiserliche Anerkennung zum König erheben können.

Verhandlungen mini|Urkunde der Ratifizierung des Krontraktats am 27. November 1700 durch Friedrich III., Kurfürst von Brandenburg.

Nach dem Rangeklat 1691 beauftragte Friedrich III. seine Geheimräte, ein Gutachten zu den Möglichkeiten einer Rangerhöhung anzufertigen. Eberhard von Danckelman befürchtete eine unverantwortliche Steigerung des Repräsentationsaufwandes und die drohende Gefahr der politischen Isolation, wenn die Rangerhebung international nicht anerkannt werden würde. Das Urteil der Geheimen Räte fiel einhellig negativ aus, dennoch sollte die Rückstellung der Königsfrage nur vorläufig sein, bis eine bessere politische Konstellation eintrat.Werner Schmidt, S. 113. Ein erster Anlauf Friedrichs zu dieser Sache im Jahre 1694 wurde von der Wiener Geheimen Konferenz abgelehnt. Der Vorstoß Friedrichs steigerte am Wiener Hof das Misstrauen gegenüber dem Kurfürsten. Bis 1697 kühlten die Beziehungen auch aufgrund weiterer Streitfälle bis zum Gefrierpunkt ab.

Am 27. Juni 1696 sagte August der Starke für Kursachsen verbindlich zu, gegebenenfalls eine preußische Königskrone anzuerkennen. Ende 1696 schloss Friedrich einen geheimen Vertrag mit dem bayerischen Kurfürsten ab, in dem sich beide Seiten gegenseitige Unterstützung bei der Erlangung der Krone zusicherten. Jedoch blieb dieser Vertrag ohne Folgen.Werner Schmidt, S. 117.