Die seit dem 6. Dezember 1985 denkmalgeschützte St.-Stephanus-Kirche ist der älteste und traditionsreichste Sakralbau der katholischen Kirche im Ortsteil Bockum, Teil des Stadtbezirks Bockum-Hövel der Großstadt Hamm. Der heutige Kirchbau wurde in den Jahren von 1905 bis 1907 errichtet, nachdem Bockumer Bürger die zu klein gewordene frühere Kirche heimlich zum Einsturz gebracht hatten, um den denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen zu entgehen, die den Erhalt des alten Kirchgebäudes vorsahen. mini|St. Stephanus mini|St. Stephanus mini|St. Stephanus
Geschichte Gründung der Kirche durch das Bistum Münster Bereits im 8. und 9. Jahrhundert lagen auf der Bockumer Höhe Höfe sächsischer Bauern. Die zugehörige Bauerschaft wurde Buokheim, auch Bockhem (Buchenheim) genannt. Dieser Name wird, teils in weiter abgewandelter Form, in vielen Urkunden erwähnt. Das Zentrum Bockums bildete in dieser Zeit der Oberhof „Buokheim“ mit den ihm angegliederten Gehöften. Er gehörte ursprünglich zum bischöflichen Haupthof Werne. Dieser hatte schon in früher Zeit eine Kirche, die durch den Heiligen Ludgerus persönlich geweiht worden sein soll. Wahrscheinlich ist, dass es auch in Bockum seit dem 10. Jahrhundert eine dem Domkapitel Münster gehörende Eigenkirche gab, auch wenn diese erst 1092 ausdrückliche urkundliche Erwähnung findet. Neben dem Oberhof in Bockum zählten die Oberhöfe Hugenpfahl in Stockum und Beckedorf in Horst, wo es jeweils Kapellen gab, zu dem Haupthof zu Werne. Obwohl Bockum später von Werne abgepfarrt und 1227 durch einen kleinen Teil der Urpfarre Ahlen vergrößert wurde, liegt das Patronatsrecht für die dortige Kirche noch immer beim Besitzer Beckedorfs. Die Kirche der Pfarre Bochem (1081–1105) stand gemäß der Urkunde von 1090 als domkapitularische Eigenkirche auf dem Oberhof. Fürstbischof Hermann II. von Katzenelnbogen teilte sie 1193 dem Archidiakonat des Propstes von St. Martini in Münster zu. Der Oberhof Langen Buokheim, der auch Kemnadinkhof genannt wurde, war der Sitz eines Schulzen, der die Abgaben von den umliegenden Unterhöfen einzuziehen hatte. Noch 1265 gehörte er dem Domkapitel. Als nach der Gründung der Kirche ihre Umgebung ein begehrter Ansiedlungsplatz wurde, teilte man den Hof auf (noch vor dem Jahre 1300). Dadurch entstanden Einzelhöfe und Kotten in dem neuen Kirchdorf und in seiner Umgebung. Diese wurden von der Familie von Rinkerode zu Steinfurt-Heessen (Steinfurt = Drensteinfurt) erworben und blieben bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts in ihrem Besitz. Der Schlossherr von Heessen war der Grundherr, dem die Höfe und Kotten dienst- und abgabepflichtig waren. Auch der Oberhof Bockum, der Jahrhunderte überdauerte, gelangte 1468 in den Besitz der Herren von Heessen, als die Güter und Höfe zwischen Steinfurt und Heessen geteilt wurden. Bei ihm verblieb eine bedeutende Land- und Ackerfläche. Später wechselte der Hof dann in Privatbesitz und unterstand der Familie Schulze Bockum. 1880 ging er an die Familie Fritz Köhne über, die ihn bis 1970 bewirtschaftete. In diesem Jahr wurde das Hofgebäude abgebrochen. Auf dem Gelände des früheren Oberhofes steht heute das Seniorenheim Ludgeristift Bockum.Franz Bäumer (verantw.), Pfr. Johannes Werges, Günther Bachtrop, Hermann-Josef Dörholt, Anneliese Langenstroth, Andreas Weber: St. Stephanus Bockum 1907–2007. Hrsg.: Kath. Pfarrgemeinde HeiligGeist Bockum-Hövel, Gemeinde St. Stephanus Bockum, Löcke Druck GmbH, Hamm 2006, S. 8.Fritz Schumacher und Hartmut Greilich: Bockum-Hövel. Aus Geschichte und Heimatkunde. Regensberg. Münster 1956, (Neuauflage Hamm 2002), S. 53.
Mutmaßliche Gründung der Kirche durch Bernhard von Werl-Hövel Eher ins Reich der Legende zu verbannen ist die Annahme des Ortsheimatspflegers Willi Schroeder, die St.-Stephanus-Kirche sei in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts von einem Grafen Bernhard von Werl-Hövel begründet worden. Zwar gab es eine Grafschaft Hövel, nach aktuellem Forschungsstand ist diese jedoch erst nach 1124 entstanden. Einen Grafen Bernhard von Werl-Hövel hat es folglich nie gegeben (vgl. zu diesem Themenkomplex auch den Beitrag Grafen von Hövel). Die diesbezügliche Verwirrung geht auf eine mittelalterliche Quelle zurück, den Annalista Saxo. Dieser beschreibt einen Grafen Bernhard, der eine Tochter namens Ida und eine Enkelin namens Adelheid hatte. Nach den Angaben des Annalista Saxo hat Schroeder, bezugnehmend auf die ältere, von ihm selbst später revidierte Forschung Paul Leidingers, diesen Bernhard mit Bernhard I. von Werl identifiziert. Er soll im Jahre 1003 die Burg Hövel errichtet haben und der erste der Grafen von Hövel gewesen sein. Als zwischen 1045 und 1050 seine Enkelin Adelheid von Lauffen geboren wurde, soll Bernhard nach ungesicherter Überlieferung als dankbarer Großvater eine Eigenkirche in Bockum gestiftet haben, die das Patronat des Heiligen Stephanus erhielt. Gleichzeitig soll Bernhard einen weiblichen Orden nach Hövel geholt haben, der noch keiner Gemeinschaft angeschlossen war. Diesen habe er auf dem Klosterhof angesiedelt. Das Gelände des Klosterhofes diente vermutlich bereits als römisches Kastell und/oder Waffenplatz; hier wurden Lanzenspitzen und kleine Hufeisen aus der Römerzeit gefunden. Wenn es in Bockum bereits zu einem so frühen Zeitpunkt eine Kirche gegeben haben sollte, so Schroeder, könne sie nicht viel mehr gewesen sein als ein bescheidener Holzbau. Die Existenz einer von einem Grafen von Hövel gestifteten Kirche ist aber schon deshalb zweifelhaft, weil es nach dem neueren Forschungsstand Paul Leidingers einen Graf von Hövel aus dem Haus Werl niemals gegeben hat. Vielmehr sei der im Annalista Saxo genannte Bernhard mit Bernhard II. von Werl gleichzusetzen, dem Ahnherrn der Grafen von Arnsberg. Das Höveler Gebiet sei also zunächst an Arnsberg gegangen und erst nach dem Tode des letzten Arnsberger Grafen im Jahre 1124 zu einer eigenständigen Grafschaft geworden.Paul Leidinger: Die Zeit der Grafen von Werl (ca. 950–1124). In: Amalie Rohrer, Hans-Jürgen Zacher (Hrsg.): Werl. Geschichte einer westfälischen Stadt. Band 1. Paderborn 1994, ISBN 3-87088-844-X. Wenn es also eine frühe St.-Stephanus-Kirche gab, ist diese von Münster aus gegründet worden, möglicherweise durch den Bistumsbegründer Liudger.
Alte Kirche mini|St. Stephanus, Aufnahme der sogenannten „Alten Kirche“ von 1891. Angefertigt wurde sie durch Provinzialkonservator A. Ludorff, der die Kirche als Bau- und Kunstdenkmal des Kreises Lüdinghausen aufwies und in das zugehörige Verzeichnis aufnahm. Die Aufnahme liegt beim Westfälischen Amt für Denkmalschutz vor. mini|St. Stephanus, Alte Kirche, Innenraum. Aufnahme von 1891. Die erste Kirche an diesem Standort, vermutlich ein einfacher Holzbau, ist erstmals für das Jahr 1092 urkundlich nachgewiesen. Als in der Zeit zwischen 1170 und 1180 die Eigentumsverhältnisse an der St.-Stephanus-Kirche nicht geklärt werden konnten, wurde das Domkapitel von Münster Lehnsnehmer der Bockumer Kirche: 1193 teilte sie Bischof Hermann II. dem Archidiakonat (geistlicher Gerichtsbezirk) des Propstes von St. Martini in Münster zu. Lehnsherr wurde somit der Domdechant und Propst von Sankt Martini in Münster Gottfried von Altena, der womöglich – dessen Existenz vorausgesetzt – ein Nachfahre des Grafen Bernhard von Hövel war. St. Stephanus wurde auf diese Weise Eigenkirche des Domkapitels zu Münster, dem damals noch der Amtshof Bockum gehörte. 1270 weihte Fürstbischof Gerhard von der Mark eine aus Stein errichtete St.-Stephanus-Kirche in Bockum ein, die sogenannte Alte Kirche. Deren vierseitiger Turm stammt aus romanischer Zeit, das spätgotische Langhaus wurde nach Schwieters im 14. Jahrhundert angebaut. Über fünf Jahrhunderte diente der alte Bau der Gemeinde als Gotteshaus. Die auf dem Bild zur erkennenden verschiedenen Mauerarten belegen, dass die Kirche im Lauf der Jahrhunderte mehrfach umgebaut und ergänzt worden ist.
Um die Kirche entstand im Laufe der Jahre aus den Bauerschaften Barsen, Holsen, Merschhoefeld (Merschhoven) und Bockum ein Dorf, das von dem Oberhof „Buokhem“ (=Buchenwald), der seinerseits dem Haupthof Werne unterstand, den alten Bauerschaftsnamen Bockum übernahm. Das neue Kirchspiel wurde von den Pfarrbezirken Ahlen und Werne abgepfarrt. Das Patronatsrecht haftet bis auf den heutigen Tag an dem Besitz des adeligen Hauses Beckedorf. Der Patronatsherr und die Patronatsherrin hatten früher das Vorschlagsrecht für den Inhaber einer Pfarrstelle, der dann offiziell vom Bischof ernannt wurde. Ferner war die Patronatsfamilie für die Ausstattung der Kirche zuständig. Auch hatte sie das Recht der Grablegung in dieser Kirche. Inhaber des Patronatsrechts waren zuerst die Herren von Hövel, danach die Freiherren von Boymer (Böhmer) zu Beckedorf, anschließend die Grafen von Lignéville, danach die Grafen von Gourci, dann Herr von Schlebrügge zu Beckedorf und schließlich ab 1855 die Grafen von Merveldt von Schloss Westerwinkel. Bei diesen liegt es auch jetzt noch und wird von ihnen bis zum heutigen Tage ausgeübt. In der Stephanuskirche zu Bockum findet sich ein Wappen einer Inhaberin des Patronatsrechts. Das Wappen „Zurmühlen“ zeigt oben einen rechts gewandten gekrönten Löwen, der eine Lilie in den Pranken hält, unten hingegen die untere Hälfte eines grauen naturfarbenen Mühlsteins. Auf dem Wappenschild befindet sich eine Inschrift, und zwar: obiit – 1804 - 25. aprili – aetatis 29 (sie starb – 1804 – am 25. April – im Alter von 29 Jahren). Im Kirchenbuch der damaligen Pfarrkirche St. Stephanus im bischöflichen Archiv in Münster heißt es über die 1804 Verstorbene: Clara Bernardine von Schlebrügge, geb. Zurmühlen, Ehefrau des Herrn von Schlebrügge, Besitzerin des Gutes Beckedorf, 29 Jahre alt, verstorben am 25. April morgens um 1/2 11 im Kindesbett, der Unterzeichnete (Pfarrer Joseph Kumann) hat die Verstorbene persönlich gekannt, begraben am 27. April, Erbbegräbnis, hinterlässt einen Gatten und fünf minere Kinder.
Hatte das Kirchspiel Bockum von 1173 bis 1802 zum Hochstift Münster gehört, wurde es am 23. Dezember 1803 dem neu gegründeten Kreis Lüdinghausen zugeschlagen und zu einer selbstständigen Gemeinde erhoben. 1873 führten die Kulturkampfgesetze zu einer längeren Schließung der Kirche, weil der Geistlichkeit jeder öffentliche Gottesdienst verboten worden war. 1891 wurde die Alte Kirche von 1270 unter Denkmalschutz gestellt, da sie zu den Kunstdenkmälern Westfalens gehörte. Zu diesem Zeitpunkt waren der romanische Turm und das im 14. Jahrhundert hinzugefügte gotische Langhaus noch vollständig erhalten. Letzteres hatte außer dem Hauptschiff nur ein Seitenschiff (gewöhnlich haben Kirchen ein Hauptschiff und zwei Seitenschiffe), das nach Norden lag. Die beiden Schiffe hatten je zwei Joche. Weil nur zwei Gewölbe vorhanden waren, stand in dem Gotteshaus nur ein einzelner, mächtiger Pfeiler, der sie stützte. Im Osten schloss sich ein gerader, geschlossener, spätgotischer Chor mit schräggestellten Strebepfeilern außen an. Im Turm hingen drei sehr alte Glocken ohne Jahreszahl und Inschriften. Eine vierte Glocke war außen am Turm angebracht und wurde als Uhrglocke eingesetzt. Diese Glocke hing von 1978 bis Ostern 2006 im Chorraum der heutigen St.-Stephanus-Kirche und wurde zur Ankündigung der Gottesdienste geläutet. Ein romanischer Taufstein, vermutlich aus dem 12. Jahrhundert, der mit schräggestellten Arkaden unter einem Blattfries geschmückt ist, steht noch in der heutigen Kirche; auch ist das alte Sakramentshäuschen mit reichem Aufbau aus dem 14. Jahrhundert in die neue Kirche übernommen und an der ehemaligen Frauenseite aufgestellt worden.