Zugangskontrolle (engl. admission control) verwehrt Unbefugten den Zugang zu Verarbeitungsanlagen, mit denen die Verarbeitung durchgeführt wird. Abs. 3 Nr. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes So wird sichergestellt, dass z. B. ein Rechner nur mit berechtigten Nutzern kommunizieren kann. Es wird zwischen Zugangskontrolldiensten, zur Realisierung der Zugangskontrolle, und zugangskontrollierten Diensten, die erst nach erfolgreicher Zugangskontrolle genutzt werden können, unterschieden. Bis 2018 wurde der Aspekt des Zutritts zu (Zutrittskontrolle) und der Nutzung von Datenverarbeitungsanlagen (Zugangskontrolle in einem engeren Sinne) im deutschen Recht unterschieden des Bundesdatenschutzgesetzes alter Fassung, während heute sowohl der Zutritt zu Grundstücken und Räumen, einschließlich aller Datenverarbeitungsanlagen, neben deren informationstechnischer Nutzungsmöglichkeit, nur noch vom Zugang zu den von einer Zugangsberechtigung umfassten Daten unterschieden wird. Abs. 3 Nr. 5 des Bundesdatenschutzgesetzes Letztere abgestufte Inanspruchnahme von Betriebsmitteln wird als Zugriffskontrolle bezeichnet.

Prinzip Zuerst muss die Identität des Kommunikationspartners erfragt werden. Dabei können auch Pseudonyme zugelassen sein.Hannes Federrath: Folien zur Vorlesung IT-Sicherheitsmanagement, (Stand: 24. August 2008; PDF; 2,1 MB) Nur bei erfolgreicher Prüfung der Identität (Authentifizierung) wird die Kommunikationsbeziehung fortgesetzt.Uwe Schneider, Dieter Werner (Hrsg.): Taschenbuch der Informatik, 5. Auflage 2004, Fachbuchverlag Leipzig, S. 470 Ein Mensch kann von einem Rechner auf Grund seiner biologischen Merkmale (Biometrie), seines Wissens (z. B. Benutzername mit Passwort) und seines Besitzes (z. B. Ausweis, Smartcard) erkannt werden. Ein Mensch kann sich vor einem Rechner absichern, indem er ihn an Äußerlichkeiten (z. B. Gehäuse, Hologramm, Verunreinigungen), seinem Wissen oder seinem Standort identifiziert. Rechner können sich untereinander nur durch ihr Wissen und eventuell durch die Herkunft der Leitung erkennen. Die Prüfung der Identität kann entweder am Anfang oder dauerhaft, während der gesamten Kommunikation, erfolgen.Andreas Pfitzmann: Skript Sicherheit in Rechnernetzen (PDF; 1,7 MB) S. 21ff

Umsetzung Bei der technischen Umsetzung sind insbesondere die Schutzinteressen der Teilnehmer (eventuell vertreten durch ihre Endgeräte) und des Anbieters der zugangskontrollierten Dienste zu berücksichtigen.Dressel, Scheffler (Hrsg.): Rechtsschutz gegen Dienstepiraterie, Verlag C. H. Beck, München 2003, relevantes Kapitel Die Technik von Zugangskontrolldiensten Für den Teilnehmer können dies zum Beispiel sein: Vertraulichkeit (z. B. Vermeidung unnötiger Protokolldaten), Anonymität Erreichbarkeit Schutzziele des Anbieters können sein: Integrität / Authentizität Verfügbarkeit Nicht-Anfechtbarkeit (rechtliche Verbindlichkeit) Zugangskontrolldienste werden in der Regel in Verbindung mit kryptografischen Systemen (Verschlüsselung, Authentifikation) realisiert, um die Sicherheit gegen Angriffe zu erhöhen.

Siehe auch Zugangsdaten Zutrittskontrolle

Einzelnachweise

Kategorie:IT-Sicherheit