Die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft – oder kurz E-Control – ist die für die Strom- und Gaswirtschaft zuständige Regulierungsbehörde in Österreich. mini|E-Control Bürgerberatung in den Räumen einer Tiroler Gemeinde

Hintergrund E-Control ist seit 1. März 2001 tätig. Sie wurde damals vom Gesetzgeber auf Grundlage des Energie-Regulierungsbehördengesetzes BGBl. I Nr. 121/2000 als GmbH eingerichtet, die sich zu 100 % in der Hand des Bundes, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, befand.

Mit dem Bundesgesetz über die Regulierungsbehörde in der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (Energie-Control-Gesetz – E-ControlG) wurde die E-Control GmbH zehn Jahre nach ihrer Gründung mit 3. März 2011 unter der Bezeichnung Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und ihre Organe bei der Wahrnehmung regulatorischer Aufgaben völlig weisungsfrei gestellt. Fassung vom 6. August 2013 (e-control.at, abgerufen am 13. Jänner 2016).

Organe Die Organe der E-Control umfassen:Organe der Energie-Control Austria e-control.at, abgerufen am 22. März 2013 Den Vorstand und den Aufsichtsrat Die Regulierungskommission, deren Aufgabenbereich Ausarbeitung und Kontrolle der Bedingungen für Netzzugang und Tarife, Maßnahmen zur Sicherung der Erdgasversorgung, Konfliktschlichtung und anderes ist Der Regulierungsbeirat, beide besetzt mit Vertretern aus Ministerien, Gebietskörperschaften und anderen Interessensvertretungen. Die Aufgabe umfasst die Beratung der E-Control in Angelegenheiten, die von der Regulierungsbehörde zu vollziehen sind.

Aufgaben Rahmenbedingungen festlegen

Marktregeln für den Wettbewerb aufstellen Netztarife regulieren

Marktaufsicht ausüben

Wettbewerbsverstöße aufzeigen und abstellen Entwicklung des Marktes verfolgen und analysieren Transparenz für Konsumenten fördern und herstellen, insbesondere bezüglich Preisen und Herkunft der Energie Die Regulierung hat zwei Komponenten: die ex-ante Regulierung, bei der vorher die Rahmenbedingungen, die Regeln, unter denen der Wettbewerb stattfinden soll, festgelegt werden. Darunter fällt die Aufgabe der Netztarifregulierung und der Erstellung der Marktregeln in Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern. Wenn gegen diese Regeln oder allgemeine Wettbewerbsregeln verstoßen wird, können die Regulierungsbehörden auch ex-post regulierend eingreifen, Wettbewerbsverstöße aufzeigen und abstellen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Marktaufsicht. Mit dem Instrument des Markt Monitorings können Entwicklungen am Markt verfolgt und analysiert werden.

Die E-Control ist des Weiteren zertifizierte Schlichtungsstelle gemäß dem Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz [AStG]).

Nicht regulatorische Aufgaben

Auf Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Wirtschaftsstandort (BMDW) betreibt die E-Control die Preistransparenzdatenbank für Super95- und Dieselpreise (gem. Preistransparenzgesetz von 2011) und die Verbraucher-Website www.spritpreisrechner.at.

Auf Initiative des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) betreibt die E-Control Österreichs offizielles Ladepunkteregister (Ladestellenverzeichnis) und die Verbraucher-Website www.ladestellen.at.

Weblinks Website der E-Control Preisvergleichs-Tool für Strom- und Gaspreise für Haushalte Spritpreisrechner der E-Control Ladestellenverzeichnis der E-Control

Einzelnachweise

Kategorie:Behörde (Österreich) Kategorie:Unternehmen der Republik Österreich

Kategorie:Regulierungsbehörde Kategorie:Innere Stadt (Wien) Kategorie:Energiepolitik (Österreich) Kategorie:Anstalt des öffentlichen Rechts (Österreich) Kategorie:Behördengründung 2001