mini|Kennzeichen von KZ-Häftlingen, auf der Abbildung ist ein schwarzer Winkel als Kennzeichnung für „Asozial“ dargestellt mini|Stolperstein "asozial und arbeitsscheu" zur Erinnerung an stigmatisierte und ermordete Menschen ohne festen Wohnsitz auf dem Alexanderplatz in Berlin.

Asoziale (griechisch-lateinisch für „Ungemeinschaftliche“, Kompositum aus α privativum und lateinisch socius „gemeinsam, verbunden, verbündet“, verwandt mit „Asozialität“) war im Sprachgebrauch der Nationalsozialisten die Bezeichnung für Individuen oder soziale Gruppen – in der Regel aus den Unterschichten –, die als „unfähig oder unwillig“ zur geforderten Einordnung in eine imaginär als „Kollektiv“ konstruierte soziale Gemeinschaft galten.Wolfgang Müller-Funk, Hans Ulrich Reck (Hrsg.): Inszenierte Imagination. Beiträge zu einer historischen Anthropologie der Medien. Wien / New York 1996, ISBN 3-211-82772-2; Cornelius Castoriadis: Gesellschaft als imaginäre Institution. Entwurf einer politischen Philosophie. Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-518-28467-3. In der Zeit des Nationalsozialismus war der Begriff „Asoziale“ eine übliche Sammelbezeichnung für als „minderwertig“ bezeichnete Menschen aus den sozialen Unterschichten („Ballastexistenzen“), die nach nationalsozialistischer Auffassung sozialen Randgruppen zugehörten oder schwere Leistungs- und Anpassungsdefizite aufzuweisen hätten. Menschen und Menschengruppen wurden so als ressourcenverbrauchende „Schädlinge“ (Parasiten) und „unnütze Esser“ etikettiert, für die die als „gutwillig“ und „fleißig“ bezeichnete Mehrheit der „Volksgemeinschaft“ zu ihrem Nachteil aufkommen müsse.

Zeit des Nationalsozialismus

„Asoziale“ und „Lumpenproletariat“ Anders als der Begriff Lumpenproletariat, wie er in abschätzigem Sinn von Karl Marx geprägt und von der organisierten Arbeiterbewegung zur Bezeichnung subproletarischer Gruppen (also als soziale Kategorie) übernommen wurde, war asozial völkisch-rassistisch geprägt mit erbbiologischer Erklärung. Dies gilt auch für „Lumpenproletariat“, wenn es synonym gelegentlich von NS-Ideologen und „Asozialen“-Forschern verwendet wurde.

Ein NS-Synonym, das „Asoziale“ ablöste, war Gemeinschaftsfremde.Vgl. dazu Wolfgang Ayaß: „Demnach ist zum Beispiel asozial…“ Zur Sprache sozialer Ausgrenzung im Nationalsozialismus, in: Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus 28 (2012), S. 69–89. Ein „Gemeinschaftsfremden-Gesetz“ gegen marginalisierte Sozialgruppen war geplant und in Vorbereitung, wurde aber durch die Niederlage des NS-Regimes 1945 verhindert.Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. München 1986, ISBN 3-492-21032-5, S. 853. Zum Gesetzentwurf auch: Detlev Peukert: Arbeitslager und Jugend-KZ: die „Behandlung Gemeinschaftsfremder“ im Dritten Reich. In: Ders.:(gemeinsam mit Jürgen Reulecke und unter Mitarbeit von Adelheid Gräfin zu Castell Rüdenhausen) (Hrsg.): Die Reihen fast geschlossen. Peter Hammer Verlag, Wuppertal 1981, S. 413–434 (hier S. 415–422).

Die Gesamtzahl aller als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ eingestuften Häftlinge in Konzentrationslagern wird auf 60.000 bis 80.000 geschätzt.

Verfolgte Gruppen Rasseideologen – wie beispielsweise Robert Ritter, Hans F. K. Günther und Sophie Ehrhardt – postulierten einen sogenannten „volkshygienischen“ Standpunkt, mit dem zahlreiche Menschen als „unerwünscht“ und „asozialer Abschaum“ gebrandmarkt wurden. Dazu zählten vor allem soziale Minderheiten wie Obdachlose, Wanderarbeiter, „selbstverschuldete Fürsorgeempfänger“, Bettler, Landstreicher, kinderreiche Familien aus den sozialen Unterschichten, Familien aus Quartieren an den Stadträndern, „nach Zigeunerart herumziehende Landfahrer“, darunter viele Jenische, angeblich „Arbeitsscheue“, Alkoholiker, „getarnt Schwachsinnige“ , Prostituierte sowie Zuhälter.

Weiterhin zählten zu den „Asozialen“ „Frauen, die sich in irgendeiner Form nicht in den NS-Staat einfügten, beispielsweise den Bund Deutscher Mädel ablehnten oder nicht zum Reichsarbeitsdienst gingen“.Robert Sommer im Interview mit Franziska von Kempis: Himmlers KZ-Bordelle – „Die verfluchten Stunden am Abend“. In: Süddeutsche Zeitung, 19. Juni 2009. Die Kategorien überschnitten sich. Mittels massiver nationalsozialistischer Propaganda verbreitete sich so die Vorstellung, dass die faktische Diskriminierung einem „gesunden Volksempfinden“ entsprechen würde.

Roma, in nationalsozialistischer Terminologie „Zigeuner“ (mit den beiden Subgruppen der „stammechten Zigeuner“ und „Zigeunermischlinge“), galten als geborene „fremdrassige Asoziale“. mini|Anordnung zur Erfassung und Bekämpfung der Gemeinschaftsunfähigen (Asozialen) 1943, Erlass Nr. 235 des Reichsstatthalters in der Steiermark, Sigfried Uiberreither

Zu den „Asozialen“ wurden auch Jenische gezählt.Die Verfolgung der sozio-linguistischen Gruppe, der Jenischen (auch als die deutschen Landfahrer bekannt) im NS-Staat 1934–1944, Andrew Rocco Merlino D’Arcangelis, Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der HWP - Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik, NS-Verfolgung in Teil II ab S. 229.

Ob auch homosexuelle Frauen unter dem Vorwand, sie seien asozial, systematisch verfolgt wurden, ist umstritten.Alexander Zinn: Gab es eine Lesbenverfolgung durch das NS-Regime? Abgerufen am 26. August 2018.Claudia Schoppmann: Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche Homosexualität. (Dissertation, FU Berlin, 1990.) Centaurus, Pfaffenweiler 1991 (überarb. 2. Auflage. 1997).Christa Schikorra: Kontinuitäten der Ausgrenzung. „Asoziale“ Häftlinge im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück. (Dissertation, TU Berlin, 2000.) Metropol, Berlin 2001, ISBN 3-932482-60-3.

„Verwahrung“ und „Umerziehung“ Bei der Eröffnung des Konzentrationslagers Dachau im März 1933 wurde noch behauptet, dass dort Personen lediglich in Verwahrung genommen werden, die „die Sicherheit des Staates gefährdeten“. Kurz danach wurden jedoch die Konzentrationslager als Stätten der „Umerziehung“ von „Verbrechern“ immer stärker betont, sodass sämtliche politischen Gegner und wahrgenommenen Feinde des NS-Staates öffentlich und nachhaltig als „Kriminelle“ diskriminiert wurden.Barbara Distel: „Asoziale und Berufsverbrecher“. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Legenden, Lügen, Vorurteile. Ein Wörterbuch zur Zeitgeschichte, 5. Aufl., München 1992, ISBN 3-423-03295-2, S. 29–31. In Bremen wurde 1936 die Wohnungsfürsorgeanstalt Hashude eingerichtet, die die Stadt von Bettlern und „Asozialen“ freimachen sollte. 1940 wurde sie geschlossen, weil sie nicht den gewünschten Erfolg hatte.

NS-Grunderlass von 1937 Gemäß dem Grunderlass zur „Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ vom 14. Dezember 1937 konnte, wer „ohne Berufs- und Gewohnheitsverbrecher zu sein, durch sein asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdet“, im Zuge kriminalpolizeilicher „Vorbeugehaft“ in ein Konzentrationslager eingewiesen werden.Abgedruckt bei Wolfgang Ayaß (Bearb.), „Gemeinschaftsfremde“. Quellen zur Verfolgung von „Asozialen“ 1933–1945, Koblenz 1998, Nr. 50. Die Entscheidung, ob ein „gemeinschaftswidriges Verhalten“ vorlag, lag dabei allein bei den Ordnungs- und Polizeibehörden. Im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ kam es im Frühjahr und Sommer 1938 zu Verhaftungswellen. Mehr als 10.000 Juden, Roma und Sinti und „deutschblütige Asoziale“ wurden in Konzentrationslager verschleppt, davon 6.000 im Juli 1938 in das KZ Sachsenhausen. Sie wurden in den Lagern mit einem schwarzen Winkel auf der Häftlingskleidung markiert.

In der Zeit vor dem Krieg stellten die sogenannten Asozialen die größte Opfergruppe in den Konzentrationslagern dar.Nikolaus Wachsmann, 2016: KL: Die Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Kapitel Aktion "Arbeitsscheu Reich", letzter Satz.

„Vernichtung durch Arbeit“ In der zweiten Jahreshälfte 1942 gewann eine Strömung in der NS-Führung an Einfluss, die in der „Asozialenfrage“ feinere völkische und rassische Differenzierungen einschließlich der sich daraus ergebenden Vernichtungs- beziehungsweise Schonungsentscheidungen ablehnte. So erklärte Joseph Goebbels dem Reichsjustizminister Otto Thierack im September 1942 zur „Vernichtung asozialen Lebens“, es seien „Juden und Zigeuner schlechthin, Polen, die etwa 3–4 Jahre Zuchthaus zu verbüßen hätten, Tschechen und Deutsche, die zum Tode, lebenslangem Zuchthaus oder Sicherungsverwahrung verurteilt“ seien, zu „vernichten“. Der „Gedanke der Vernichtung durch Arbeit“ sei „der beste“. Einige Tage später vereinbarten Himmler und Thierack die „Auslieferung asozialer Elemente aus dem Strafvollzug an den Reichsführer SS zur Vernichtung durch Arbeit“. Alle „Sicherungsverwahrten, Juden, Zigeuner, Russen und Ukrainer“, ferner Polen mit einer Strafe über drei Jahren sollten demnach „restlos“, „Tschechen oder Deutsche über 8 Jahre Strafe nach Entscheidung des Reichsjustizministers“ ausgeliefert werden. Digitalisat Thierack teilte dies im Oktober 1942 dem Leiter der Reichskanzlei, Bormann, mit, der seinerseits Hitler informierte, der ausdrücklich zustimmte.Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996, S. 300.

Nach der NS-Herrschaft Im Mai 1946 gaben die beiden ehemaligen KZ-Häftlinge Georg Tauber und Karl Jochheim-Armin eine Zeitschrift mit dem Titel: Wahrheit und Recht! „Schwarz-Grün“. Internes Informationsblatt der Konzentrationäre Deutschlands der Schwarzen und Grünen heraus, von der insgesamt drei Ausgaben bekannt sind. Ihr Ziel war die moralische Anerkennung des Leidens von „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“ sowie der Kampf um materielle Entschädigung dieser beiden KZ-Häftlingskategorien. In späteren Ausgaben der Zeitschrift wurde die Zulassung von „Grünen“ und „Schwarzen“ zur Verwaltung der Betreuungsstellen verlangt, der Titel der dritten Ausgabe lautet: Halbmonatsschrift für Wahrheit und Recht aller ehem. Konzentrationäre und Naziopfer. In der Zeitschrift wurde auch heftige Kritik am Verhalten der ehemaligen politischen Häftlinge und der negativen Darstellung „schwarzer“ und „grüner“ Häftlinge in deren Publikationen geübt, obwohl man sich über die Problematik öffentlicher Konflikte unter den Häftlingsgruppen bewusst war.Dagmar Lieske: Unbequeme Opfer? „Berufsverbrecher“ als Häftlinge im KZ Sachsenhausen, Forschungsbeiträge und Materialien der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Band 16, Berlin 2016, ISBN 978-3-86331-297-8, S. 312–316.

Wirkungsgeschichte

Nachhaltige Stereotype Auch nach 1945 blieb der Begriff mit den dahinter befindlichen Vorstellungskomplexen („Saboteur im Aufbau des Sozialismus“, „gesellschaftsschädigend […], nicht gewillt […], sich in die Gesellschaft einzufügen“) Bestandteil des stereotypen Alltagsdenkens der deutschen öffentlichen Meinung. „Asoziale“ wurden als NS-Verfolgte selbst von anderen NS-Verfolgten nicht anerkannt. In Hamburg wurden die Überlebenden der KZs in drei Kategorien eingeteilt: Kategorie „I A“ waren „politische Überzeugungstäter“, „I B“ waren nicht-kriminelle Verfolgte, unter Kategorie „I C“ wurden „Kriminelle“ und „Asoziale“ subsumiert. Diese erhielten unmittelbar nach der Befreiung lediglich Sachleistungen, die ihnen nachträglich teilweise entzogen wurden, und wurden von jeder Entschädigung ausgeschlossen; ferner mussten sie sich bei den Arbeitsämtern melden. Die Beratungsstellen und Verbände, in denen sich auch ehemalige KZ-Häftlinge engagierten, waren oft der Meinung, „Kriminelle“ und „Asoziale“ schädigten das Ansehen aller Überlebenden; dies galt in Ost- wie Westdeutschland.Lieske 2016, S. 317. Im westdeutschen Entschädigungsgesetz wurden „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ nicht als Verfolgte mit Anspruch auf Entschädigung anerkannt.Lieske 2016, S. 319.