Fraktionen im Europäischen Parlament Abkürzung Ausrichtung Mitglieder EVP Christdemokraten, Konservative S&D Sozialdemokraten, Sozialisten PfENationalisten, Rechtspopulisten EKR Konservative, EU-Skeptiker Renew Liberale, Zentristen Grüne/EFA Grüne, Regionalisten Die Linke Linke, Kommunisten, Linkssozialisten ESNSouveränisten, Rechtsextremisten Fraktionslose Gesamt Stand:

Die Fraktionen des Europäischen Parlaments setzen sich aus Europaabgeordneten (MdEP) mit ähnlichen politischen Ansichten zusammen. Das Europäische Parlament (EP) zeichnet sich unter den existierenden supranationalen Institutionen dadurch aus, dass es nicht entlang nationaler Gruppen, sondern anhand weltanschaulicher Fraktionen organisiert ist. In der Wahlperiode 2024 bis 2029 sind dies acht Fraktionen, Abgeordnete sind fraktionslos.Was sind Fraktionen und wie werden sie gebildet?

Im Allgemeinen bilden sich die Fraktionen aus den Abgeordneten einer oder mehrerer Europaparteien. Dazu kommen Abgeordnete, die keiner europäischen Partei angehören.

Anforderungen zur Bildung einer Fraktion Die Konstituierung als Fraktion bringt den Abgeordneten verschiedene Vorteile, insbesondere weitere finanzielle Zuwendungen und ergänzende parlamentarische Rechte wie etwa die Möglichkeit zur Einbringung von Beschlussvorlagen.

Die Anforderungen zur Bildung einer Fraktion im Europäischen Parlament sind in Artikel 33 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments niedergelegt.Artikel 33 - Konstituierung und Auflösung der Fraktionen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments der 10. Wahlperiode - Januar 2025.

Artikel 32 – Bildung der Fraktionen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments der 8. Wahlperiode - September 2015. Weitere, die Fraktionen betreffenden Bestimmungen finden sich in den Artikeln 33–36 (Kapitel 4 Fraktionen des Titels I). In der 7. Wahlperiode - Dezember 2009 war Artikel 30 – Bildung der Fraktionen der damaligen Geschäftsordnung einschlägig. Weitere, die Fraktionen betreffenden Bestimmungen fanden sich in den Artikeln 31–34 (Kapitel 4 Fraktionen des Titels I). Geschäftsordnungen des Europäischen Parlaments jeweils bereitgestellt unter www.europarl.europa.eu. des Europäischen Parlamentes. Demnach waren seit 2009 mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel (d. h. sieben) der Mitgliedstaaten erforderlich. Aktuell sind 23 Abgeordnete aus sieben Mitgliedsstaaten nötig. Dies entspricht einer Mindestgröße einer Fraktion von 3,3 % aller Sitze. Eine Mitgliedschaft in zwei Fraktionen ist nicht möglich. Sollte eine Fraktion im Verlauf einer Legislaturperiode durch den Austritt von Mitgliedern kleiner werden, so darf sie den Fraktionsstatus weiter behalten, sofern sie noch Mitglieder aus mindestens einem Fünftel (d. h. sechs) der Mitgliedstaaten hat und zuvor mindestens ein Jahr lang als Fraktion existierte.

Die Mindestanforderungen an eine Fraktion wurden mehrmals angepasst, unter anderem auf Grund der Vergrößerung des Parlaments. Bis 1999 konnte eine Fraktion aus Abgeordneten eines Landes bestehen (1994 mindestens 26 Abgeordnete).David Judge, David Earnshaw: The European Parliament. 2nd ed. Palgeave, MacMillian, 2008. So hatte die Fraktion Forza Europa (1994–1995) nur Abgeordnete aus Italien.nach einer Erhöhung der Mindestzahl auf Grund der EG-Erweiterung 1995 auf mindestens 29 Abgeordnete fusionierte die Forza Europa mit der Fraktion der Sammlungsbewegung der Europäischen Demokraten. Die Mindestzahlen waren nach Anzahl beteiligter Länder gestaffelt: 23 Abgeordnete aus zwei Ländern, 18 Abgeordnete aus drei Ländern oder 14 Abgeordnete aus vier Ländern.europarl.europa.eu 1999 wurde als Mindestanforderung Abgeordnete aus zwei Ländern vereinbart. 2007 betrug die Mindestanforderung 20 Abgeordnete aus einem Fünftel der Mitgliedstaaten, also sechs Ländern. Nach der Bildung der – allerdings sowieso kurzlebigen – rechtsextremen Fraktion ITS wurde die Mindestanforderung nach der Europawahl 2009 auf Initiative der beiden größten Fraktionen (EVP-ED und SPE) auf 25 Mitglieder (das entspricht 3,5 % der Abgeordneten) aus einem Viertel der Länder, d. h. sieben Staaten, verschärft. Diese Verschärfung der Anforderungen sollte die Bildung links- und rechtsradikaler Fraktionen erschweren und eine Zersplitterung des Parlaments in viele Kleinstfraktionen verhindern.

Darüber hinaus müssen Fraktionen eine gemeinsame weltanschauliche Ausrichtung besitzen, es kann daher keine „gemischten“ oder „technischen“ Fraktionen geben, durch die sich fraktionslose Abgeordnete zu dem Zweck zusammenschließen könnten, sich die Privilegien des Fraktionsstatus zu sichern, ohne tatsächlich gemeinsam zu arbeiten. Eine solche gemischte Fraktion existierte bis 2001, wurde dann aber nach einem UrteilDas Urteil im Wortlaut: des Europäischen Gerichtshofs aufgelöst. Ob die Parteien einer Fraktion tatsächlich eine gemeinsame Weltanschauung vertreten, wird vom Parlamentspräsidium jedoch im Regelfall nicht geprüft. Nur wenn die Fraktionsmitglieder selbst ihre politische Zusammengehörigkeit verneinen, kann dies ein Grund für die Auflösung der Fraktion sein.

Organisation der Fraktionen Im Europäischen Parlament besteht kein Fraktionszwang und die Fraktionsdisziplin ist deutlich geringer ausgeprägt als in den meisten nationalen Parlamenten in der EU. Dies bewirkt, dass es traditionell häufig zu einem uneinheitlichen Abstimmungsverhalten innerhalb der Fraktionen kommt, da etwa einzelne Abgeordnete oder Landesgruppen vom Mehrheitsverhalten der Fraktion abweichen. Allerdings hat die Einheitlichkeit innerhalb der Fraktionen seit den Kompetenzerweiterungen und der „Professionalisierung“ des Parlaments in den neunziger Jahren deutlich zugenommen.

Jede Fraktion ernennt einen Fraktionsvorsitzenden (der meist „Präsident“, „Koordinator“ oder „Sprecher“ genannt wird), der die Standpunkte der Fraktion nach außen vertritt. Die Vorstände der verschiedenen Fraktionen bilden zusammen mit dem Präsidenten des Europäischen Parlamentes die so genannte „Konferenz der Präsidenten“, die unter anderem die Tagesordnung der Parlamentssitzungen entwirft.

Viele Fraktionen stützen sich auf eine oder mehrere Europaparteien, zum Beispiel die Fraktion der EVP oder die Fraktion Grüne/EFA. Praktisch alle Fraktionen haben jedoch auch Mitglieder, die auf Europaebene ohne Partei sind.

In jenen Fraktionen, die sich aus mehreren Europaparteien zusammensetzen, gibt es meist noch eigene Arbeitsgruppen, die jeweils die Abgeordneten derselben Europapartei umfassen. Unterhalb der Fraktionsebene organisieren sich die Abgeordneten meist in nationalen Delegationen, die jeweils die Mitglieder einer nationalen Partei umfassen. Die Delegationsleiter sind üblicherweise die Spitzenkandidaten der jeweiligen Partei bei der Europawahl.

Aktuelle Fraktionen im Europäischen Parlament Das bei der Europawahl 2024 gewählte Parlament trat am 16. Juli 2024 erstmals zusammen. Es haben sich acht Fraktionen gebildet: Fraktion Beteiligte Europaparteien Vorsitzende(r) Gründung MandateBeteiligteLänder nach derWahl aktuell +/−   Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) (EVP) Europäische Volkspartei (EVP)ECPP; EFA Manfred Weber 1952 188 4 27   Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D) Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) Iratxe García Pérez 1952 136 1 25   Patrioten für Europa (PfE) Patriots.eu (P.eu)ECPP Jordan Bardella 2024 84 1 13   Europäische Konservative und Reformer (EKR) Partei Europäische Konservative und Reformer (EKR)EFA; ECPP Nicola Procaccini,Joachim Stanisław Brudziński 2009 78 6 19   Renew Europe (Renew) Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE)Europäische Demokratische Partei (EDP) Valérie Hayer 2019 77 1 20   Die Grünen/Europäische Freie Allianz (Grüne/EFA) Europäische Grüne Partei (EGP)Volt EuropaEuropäische Freie Allianz (EFA)PPEU Terry Reintke 1999 53 17   Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL (Die Linke) Allianz der Europäischen Linken (AEL)Partei der Europäischen Linken (EL)APEU; EFA Manon Aubry,Martin Schirdewan 1995 46 1 13   Europa der Souveränen Nationen (ESN) Europa der Souveränen Nationen (ESN)René Aust,Stanisław Tyszka 2024 25 2 9   Abgeordnete ohne Fraktion ECA; EL; ECPP — 33 5 9 Summe 720 27 Vakant — 1 Gesamt 720 720 27 Dabei finden sich Abgeordnete sowohl aus den Ländern Deutschland, Österreich und Luxemburg als auch aus den deutschsprachigen Regionen Südtirol (Italien) und Deutschsprachige Gemeinschaft (DG, Belgien) in folgenden Fraktionen:

Fraktion   EVP 31 (23 CDU, 6 CSU, je 1 Familie, ÖDP) 5 (ÖVP) 2 (CSV) 1 (SVP) 1 (CSP)   S&D 14 (SPD) 5 (SPÖ) 1 (LSAP) — —   Grüne/EFA 15 (12 Grüne, 3 Volt) 2 (Grüne) 1 (Gréng) — —  ESN15 (AfD)————   Renew 8 (5 FDP, 3 Freie Wähler, 1 PDF) 2 (NEOS) 1 (DP) — —   PfE — 6 (FPÖ) — — —   Die Linke 4 (3 Linke, 1 Tierschutzpartei) — — — —   EKR — — 1 (ADR) — —   fraktionslos 9 (5 BSW, 2 Die PARTEI parteilos) — — — —Insgesamt 96 20 6 1 1

Koalitionen Da das Europäische Parlament – anders als nationale Parlamente – keine Regierung im traditionellen Sinn wählt, ist die Gegenüberstellung von Regierungskoalition und Oppositionsfraktionen hier weniger stark ausgeprägt. Statt Konfrontation herrscht zwischen den großen Fraktionen ein weitgehender Konsens. Auch hat bisher noch niemals eine einzelne Fraktion eine absolute Mehrheit im Europäischen Parlament gestellt; allerdings gab es bis 2019 stets eine Mehrheit von 50 bis 70 % für die „Große Koalition“ aus der konservativ-christdemokratischen EVP und der sozialdemokratischen S&D. Diese Fraktionen dominieren daher traditionell das Geschehen. Bis 1999 stellten die Sozialdemokraten die größte Fraktion, seither die EVP.

Diese informelle Große Koalition wird noch verstärkt durch die institutionellen Regelungen für die EU-Rechtsetzung: Da im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren für die Verabschiedung eines Beschlusses in zweiter Lesung jeweils eine absolute Mehrheit der gewählten (nicht der anwesenden) Mitglieder des Europäischen Parlaments notwendig ist, können im Parlament faktisch nur EVP und S&D gemeinsam die notwendigen Mehrheiten organisieren. Kleinere Koalitionen müssten es schaffen, dass regelmäßig fast alle Abgeordneten der Koalitionsfraktionen an den Plenarsitzungen teilnehmen, was im parlamentarischen Alltag kaum möglich ist.

Ein deutliches Kennzeichen der informellen Großen Koalition ist auch ihre Vereinbarung, das fünfjährige Mandat des Parlamentspräsidenten aufzuteilen, sodass das Parlament jeweils für die Hälfte der Legislaturperiode von einem Sozialdemokraten und für die andere Hälfte von einem EVP-Mitglied geleitet wird. Allerdings ist die Große Koalition nach wie vor nicht formalisiert, es gibt weder einen Koalitionsvertrag noch ein festes gemeinsames „Regierungsprogramm“. Im Arbeitsalltag des Europäischen Parlaments werden Entscheidungen daher, auch wegen des nicht vorhandenen Fraktionszwangs, weiterhin mit wechselnden Mehrheiten aus verschiedenen Fraktionen getroffen, wenn auch fast immer ausgehend von einem Kompromiss zwischen EVP und S&D.

Die Praxis der Großen Koalition wird von den Mitgliedern der kleineren Fraktionen, insbesondere von Liberalen und Grüne/EFA, kritisiert. Während der Legislaturperiode 1999–2004 kam es infolge des Korruptionsskandals um die Kommission Santer zu einem Bruch der Großen Koalition und einer Kooperation zwischen EVP und Liberalen. Bei der Diskussion um die Ernennung von Rocco Buttiglione zum Justizkommissar im Jahr 2004 distanzierten sich EVP und Liberale allerdings wieder voneinander, sodass es – trotz der Differenzen zwischen EVP und S&D – letztlich zu einer neuen informellen „Großen Koalition“ kam. Vor den Europawahlen 2009 kündigte Graham Watson, der Fraktionsvorsitzende der Liberalen, sein Ziel an, in der nächsten Legislaturperiode mit seiner Fraktion an einer stabilen Koalition mit EVP oder S&D teilzuhaben. Allerdings ließ das Wahlergebnis keine solche „kleine Koalition“ zu, da weder EVP und ALDE noch S&D und ALDE allein eine Mehrheit besitzen.

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