Die Geschichte der Juden in Hamm beginnt bereits wenige Jahrzehnte nach Gründung der Stadt Hamm im Jahre 1226. Eine hebräische Martyrologie, niedergeschrieben im Jahre 1296, erwähnt zwei jüdische Flüchtlinge aus Hamm. 1327 gestattete Bischof Gottfried von Osnabrück einigen Juden die Ansiedlung in der hundert Jahre zuvor gegründeten Stadt. Das Verhältnis zwischen Hammer Juden und der restlichen Bevölkerung war, wie in Deutschland üblich, von Spannungen und gegenseitigem Misstrauen geprägt. Dennoch waren die Juden über Jahrhunderte unverzichtbare Geldgeber der Obrigkeit. Im Jahre 1938 wurde die Synagoge Hamms im Rahmen der Novemberpogrome zerstört. Die Juden in Hamm wurden während der NS-Herrschaft ihrer Existenzgrundlage beraubt und deportiert, sofern sie sich nicht durch Flucht ins Ausland retten konnten. Nach 1945 wurde keine eigene jüdische Gemeinde mehr gebildet. 1953 schlossen sich die wenigen verbliebenen Hammer Juden der jüdischen Gemeinde Groß-Dortmund an.

Jüdisches Leben in Hamm Mittelalter und frühe Neuzeit Bis etwa Mitte des 19. Jahrhunderts, nur kurz unterbrochen durch die Zeit der napoleonischen Besatzung, kam den Juden in Hamm keinerlei Bürgerrecht zu. Die Grafen von der Mark gestatteten nur wohlhabenden Juden, in der Stadt zu leben. Für die Landesherren der Grafschaft Mark, zu der Hamm gehörte, war dies gleich in zweifacher Hinsicht eine lukrative Einnahmequelle. Auf der einen Seite traten die Juden als Wucherer (Geldverleiher) auf, was auch den maroden Finanzen der märkischen Grafen zugutekam, auf der anderen Seite verlangten die Landesherren von den Juden ein hohes Schutzgeld, wenn sie in der Stadt leben wollten. Als Gegenleistung erhielt der betreffende Jude einen befristeten Schutz- oder Geleitbrief, der seinen Aufenthalt in der Stadt meist für einige Jahre legalisierte und nach Ablauf dieser Frist zu zusätzlichen Gebühren erneuert werden musste. Oft waren es die Stadtbewohner selbst, vor denen die Juden geschützt werden mussten. Immer wieder regte sich Misstrauen gegen die wenigen jüdischen Familien, die in der Stadt lebten, und immer wieder formierte sich der Widerstand des Rates und/oder der Bürgerschaft gegen die Anwesenheit der Juden.

Die ersten Juden haben vermutlich bereits wenige Jahrzehnte nach Gründung der Stadt im Jahre 1226 in Hamm gelebt. Darauf deutet jedenfalls eine hebräische Martyrologie aus dem Jahre 1296 hin, die zwei jüdische Jünglinge aus Hamm erwähnt, die den Opfertod gestorben sein sollen. Keiner der beiden wird dabei namentlich benannt. Der erste namentlich erwähnte Einwohner jüdischen Glaubens hieß Godschalcus. Sein Schutzbrief datierte auf den 15. Juni 1327 und wurde ihm von Bischof Gottfried von Osnabrück ausgestellt, der in diesem Jahr noch einige andere Juden in Schutz nahm, darunter auch einen Mann namens Secelinus. Beide nannten sich nach ihrem Umzug in die Stadt Hamm de Hammone (von Hamm). Godschalcus de Hammone musste einen Jahreszins von sechs Solidi für die Aufenthaltsgenehmigung entrichten, Secelinus de Hammone einen Zins von einer Mark.

1348 verlieh Graf Engelbert III. von der Mark einem in Unna wohnhaften Juden namens Samuel und dessen Familie die gleichen Rechte, wie sie unsere Juden in Hamm, Unna und Kamen genießen. Nur zwei Jahre später, im Jahr 1350, wurde Hamm von der großen Pest heimgesucht. Obwohl auch die jüdische Bevölkerung unter der furchtbaren Krankheit zu leiden hatte – nur sieben Familien sollen die Seuche überlebt haben – warf man ihr vor, durch Brunnenvergiftung die Ausbreitung der Pestseuche befördert zu haben. Deshalb kam es zu einer ersten großen Judenvertreibung. Die überlebenden Juden wurden aus der Stadt gejagt, getötet und verbrannt. Ihre Güter wurden vom Landesherrn eingezogen.

Doch konnten die Grafen von der Mark nicht auf Dauer auf ihre unentbehrlich gewordenen Darlehensgeber verzichten. Und so gestatteten sie nach 1370 erneut jüdischen Familien die Ansiedlung in der Stadt. 1408 verlieh König Ruprecht von der Pfalz seiner Schwester Anna den goldenen Opferpfennig der Juden.Karl Mayer, Die Juden in der Grafschaft Mark und Dortmund, S. 49 und 50.

Ab dem Jahre 1409 kam es zum Streit zwischen Herzog Adolf und seinem Bruder Gerhard von der Mark zu Hamm, der die Grafschaft Mark für sich beanspruchte und sich zur Durchsetzung seiner Ansprüche mit Dietrich II. von Moers, dem Erzbischof von Köln, verbündet hatte. Diesem war daran gelegen, das konkurrierende märkisch-klevische Herrscherhaus zu schwächen. Am 14. März 1419 schloss Gerhard von der Mark auch mit der in Hamm ansässigen Ritterschaft und der dem Rat der Stadt Hamm ein Bündnis gegen Herzog Adolf von Kleve. Gerhard versprach der Stadt Hamm die Bestätigung und Ausweitung ihrer bisherigen Privilegien, falls sie ihn erfolgreich darin unterstützen würde, Landesherr zu werden. Dazu gehörte auch der Verzicht auf die weitere Befestigung seines Stadtschlosses, eine zwar eher symbolische Geste, die aber die Autonomie der Stadt stützen sollte. In Hamm regte sich, wie fast überall in Deutschland, massiver Widerstand gegen die Niederlassung der Juden. Deshalb sicherte Gerhard außerdem das Privileg zu, keinem Juden Aufenthalt gewähren zu müssen. Da Gerhard den Streit mit seinem Bruder für sich entscheiden konnte und von ihm die Herrschaft über die Grafschaft Mark erstritt, kam es zu einer zweiten Judenvertreibung in Hamm. In einer Urkunde Gerhards vom 13. November 1419 heißt es: „Es sollen keine Juden in Hamm wohnen, und wir sollen ihnen darin keine Freiheit geben“ („bynnen dem Hamme neyne (keine) joden wonen, und den en sole wij dar neyne vryheit en bynnen geven“).

Aber schon 1430 gestattete derselbe Graf Gerhard von der Mark mit Genehmigung von Bürgermeister, Rat und der ganzen Gemeinde dem Juden Leon (oder Lewe), sechs Jahre lang in Hamm zu wohnen. Dabei sicherte er der Stadt zu, dass dies den Bürgern nicht „an ihren Priviliegien, Briefen und Gewohnheiten, die dadurch nicht gekränkt und auch nicht in einem Punkt außer Acht gesetzt sein sollen, hinderlich sein darf“. Gleichzeitig verpflichtete er sich, „keine anderen Juden dort zuzulassen, noch Leon länger als sechs Jahre wohnen zu lassen, es sei denn mit Genehmigung seiner lieben Bürger“ („id en were dan mit der selver unser lyever burger wille sunder argelist“). Während der Regierungszeit Herzog Adolfs IV., im Verlauf der Soester Fehde, gewährte dessen ältester Sohn Johann I. durch eine Urkunde vom 5. Juni 1447 der Stadt Hamm das Privileg, „dass binnen der Stadt zum Hamme keine Juden jemals wohnen sollen“. Als er dann nach dem Tod seines Onkels Gerhard die Regierung in der Mark übernahm, bestätigte er diese Zusicherung durch eine weitere Urkunde, datiert auf den 13. August 1462. Nach und nach gingen immer mehr Rechte des Landesfürsten auf die Bürgerschaft über. Dies hatte zur Folge, dass sich erst 1560 wieder Juden in Hamm ansiedeln durften.

In einem Brief der Bürgermeister und des Rates von 1604 geben diese bekannt, dass sie mit Zustimmung der ganzen Gemeinde den Juden Moses und Leon (oder Lewi) mit ihren Angehörigen nebst Gesinde auf zwölf Jahre Geleit geben. Nur diesen beiden Männer ist es erlaubt, „nach jüdischer Art und Weise“ Geld zu verleihen und Zinsen zu erheben. Das Darlehnsgeschäft wird durch besondere Vorschriften genau geregelt. Die Stadt will den Juden bei der Beitreibung säumiger Zahlungen behilflich sein. Die Juden unterstehen der Gerichtsbarkeit des Rats und des ordentlichen Gerichtes. Für die Zulassung und Vergleitung auf zwölf Jahre zahlen Moses und Levi für sich und ihre Angehörigen 1150 Reichstaler. Nach Ablauf dieser Zeit können sie noch ein Jahr in Hamm bleiben, um ihr ausgeliehenes Geld einzuziehen und ihre Angelegenheiten zu regeln, ohne aber in der Zeit noch Wucher treiben zu dürfen.

Von dem Streben, die Juden aus der Stadt fernzuhalten, ließ sich die Bürgerschaft auch auf ihren Jahresversammlungen leiten und stellte daher siebzehn Jahre später, am 5. Mai 1621, an den Rat folgenden Antrag: „Es ist der Gemeinheit (Bürgerschaft) gänzliche Meinung, dass nach langer geschehener Vergünstigung die Juden ganz und gar zur Stadt hinausgebracht werden mögen, da dieselben von der Bürgerschaft nicht länger geduldet werden können“.

Im Jahre 1661 – Hamm war zusammen mit der restlichen Grafschaft Mark inzwischen an Brandenburg-Preußen übergegangen – versprach der kurfürstliche Statthalter Moritz von Nassau „vermöge dero Hand und Siegel“ der Stadt, dass nach Ablauf der bewilligten Jahre ohne ausdrückliche Genehmigung keine Juden weiter geduldet werden sollten. 1665 brachte die Bürgerschaft dann in Erfahrung, „dass die hiesigen Juden von seiner Kurfürstlichen Durchlaucht einen Befehl auf einige neue Begleitungsjahre erschlichen hätten“. Daraufhin wurde der Rat beauftragt, beim Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. zu erwirken, „daß diese mögen verwiesen werden, weil sie der Stadt hochschädlich sind“. Die Petition hatte, wie K. Maler sagt, keinen Erfolg. Seit dieser Zeit mehrte sich die Zahl der jüdischen Familien.

Wie sich hieraus schon ergibt, fanden die Juden meist bei den Landesherren Schutz. Mit dem Übergang der Regalien an die Landesherren war diesen auch der Judenschutz (auch Judengeleit genannt) zugefallen, wofür sie Schutzgeld von den Juden bezogen. Hinzu kommt, dass die Juden unentbehrliche Geldgeber der Landesherren wurden, zumal die letzten Herzöge von Kleve schlechte Wirtschafter waren. So hatte gegen Ende des 16. Jahrhunderts die Stadt Hamm für den Landesherrn eine Bürgschaft von 20.000 Talern übernommen. Als nun ein Jude die zweite Hälfte dieser Summe zusammenbringen sollte und mit der Bürgschaft der Stadt Hamm durch das Land zog, schrieb der Rat empört an den Landesherren, „dass wir zu unseres gnädigen Fürsten und Herrn und unserer Verkleinerung und Verunglimpfung einem Juden und Landfahrer unsere offenen Patente und Schein zur Aufbringung des Geldes allenthalben auszutragen vertrauen und mitteilen sollen, wie wir bei Aufbringung der vorigen 10.000 Reichstaler uns nicht wenig beklagt haben, dass wir mit solchen verdächtigen Leuten bemüht und beladen worden, da doch Ihre Fürstlichen Ganden andere Diener und Untertanen genug haben, die in solchen wichtigen Sachen besser und rühmlicher zu gebrauchen sind. Denn dem vorigen Juden mussten außer der Zehrung, die sich auf 200 Reichstaler belief, noch 400 Reichstaler gegeben werden, welches Geld besser gespart worden wäre, da die Sache mit geringeren Kosten durch andere hätte verrichtet werden können“.

Trotz der Abneigung der Bürgerschaft etablierten sich die Juden als dauerhafter Bestandteil der städtischen Bevölkerung. Auch von der Stadt selbst wurden sie mehr und mehr toleriert, weil sie sich in Notzeiten als Geldverleiher unentbehrlich machten. Als gegen Ende des 17. Jahrhunderts während der Kriege Ludwig XIV. die Stadt Hamm mehrere Jahre lang von den Franzosen besetzt gehalten wurde und unter Erpressungen zu leiden hatte, lieh ihr der Jude Simon Nathan in den schlimmsten Krisenjahren 1672, 1673, 1674 und 1679 Geld, ebenso die Judenschaft 1680 40 Stück Louis-neufs und 1684 der Jude Jordan Simon zwei Kapitalien von 32 und 30 Reichstalern. Außerdem zog die Stadt auch das Schutzgeld ein. Die Anwesenheit der Juden erwies sich somit als solide Geldquelle in einkommensschwachen Zeiten. So zahlte beispielsweise um 1680 eine jüdische Witwe für sich, ihren Sohn und Schwiegersohn jährlich 34 Taler Geleitsgelder in die Stadtkasse. Auch als Geldwechsler und vor allem als Bankiers waren die Juden aus dem städtischen Leben in diesen Jahren nicht mehr wegzudenken. Aus diesem Grund hörten auch die Versuche auf, sie der Stadt zu verweisen.