Grenzüberschreitende Verbundausbildung (GVA) ist die Bezeichnung für längerfristige Ausbildungsabschnitte im Ausland.

Auszubildende, die in Deutschland einen Ausbildungsvertrag haben, dürfen bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit im Ausland absolvieren. Sie können so insbesondere interkulturelle Kompetenzen erwerben. Diese Kompetenzen werden im Zuge der Internationalisierung der Wirtschaft im Berufsleben immer wichtiger. Auszubildende erfahren während ihres Auslandsaufenthaltes ihren Beruf aus einer anderen Perspektive. Sie lernen andere Arbeitsabläufe und andere Kulturen kennen. Sie können neben der fachlichen Qualifikation ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern und ihre Selbständigkeit sowie ihr Selbstbewusstsein weiterentwickeln. Aus Sicht der Unternehmen steigt hierdurch etwa die Vielseitigkeit und Flexibilität der Auszubildenden.

Die rechtliche Grundlage für die internationalisierte Ausbildung bietet das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es wurde im Jahre 2005 novelliert. Im Abs. 3 BBiG heißt es: „Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungszeit nicht überschreiten.“ Im Zuge der Internationalisierung der Wirtschaftsmärkte steigt auch in anderen Ländern der Anteil der Auszubildenden, die einen Auslandsaufenthalt in ihre Ausbildung integrieren. Für sie gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen.

Von grenzüberschreitender Verbundausbildung spricht man bei Auslandsphasen, die mindestens vier Monate während der Ausbildungszeit betragen. Der heimische („entsendende“) Ausbildungsbetrieb vereinbart mit einem oder mehreren Betrieben im Ausland, den/die Auszubildende/n gemeinsam, also im Verbund, auszubilden. Teile der Ausbildung werden somit ins Ausland verlagert. Synonym zum Begriff grenzüberschreitende Verbundausbildung wird daher auch der Begriff grenzüberschreitende Ausbildungspartnerschaft benutzt.

Die Betriebe und die Auszubildenden schließen einen Vertrag, der die Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Finanzierung, Zeitraum, Versicherungsschutz usw. regelt. Wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist auch ein Ausbildungsplan, der vom entsendenden und vom aufnehmenden Betrieb gemeinsam erstellt wird. Er legt fest, welche Ausbildungsinhalte über welchen Zeitraum während der Auslandsphase vom aufnehmenden Betrieb vermittelt werden sollen. Der Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags und ist mit der zuständigen Stelle, zum Beispiel der Handwerkskammer, immer dann abzustimmen, wenn der Auslandsaufenthalt mehr als vier Wochen dauert.

EU-Projekt LaWA – Verankerung der GVA in den europäischen Bildungssystemen Grenzüberschreitende Verbundausbildung hat einen hohen Stellenwert in der europäischen Berufsbildungspolitik. Dennoch nehmen im Bereich Duale Berufsausbildung bisher nur vereinzelt Auszubildende diese Möglichkeit wahr. Eine Ursache liegt sicherlich darin, dass es bisher wenig praktische Erfahrung und Unterstützung bei der Durchführung dieser langzeitigen Auslandsaufenthalte gibt. Zusammen mit Partnern aus sechs europäischen Ländern entwickelt die Handwerkskammer Münster daher im Rahmen eines EU-geförderten Projekts Strukturen, die eine grenzüberschreitende Verbundausbildung für alle Beteiligten einfacher und praktikabler machen.

Learn and Work Abroad (LaWA) – So soll zukünftig grenzüberschreitende, qualitativ hochwertige Ausbildung im Handwerk heißen, die Jugendlichen neue Karrierechancen und Betrieben grenzüberschreitende Kooperationen ermöglicht.

Ziel im Projekt ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass GVA als selbstverständliches Qualifizierungsangebot in der Erstausbildung unkompliziert und gewinnbringend genutzt werden kann. Für die Optimierung der Strukturen müssen die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen verdeutlicht werden. Es müssen nachvollziehbare Bewertungsverfahren für im Ausland zusätzlich erworbene Kompetenzen geklärt und ggf. entwickelt werden (Stichwort: ECVET). Es muss sichergestellt werden, dass die schulische Unterweisung auch während der Auslandsphase fortgeführt wird. Das hilft Jugendlichen, Lerndefizite zu vermeiden und nimmt ihnen so die Angst, aufgrund längerer Abwesenheit kein gutes Prüfungsergebnis zu erzielen. Hierzu werden didaktische Verfahren und Inhalte entwickelt. Zentrales Instrument wird eine internetbasierte Lernplattform sein.

Das Projekt soll die Grundlage dafür schaffen, dass grenzüberschreitende Verbundausbildung langfristig zum Standardangebot in den europäischen Bildungssystemen wird.

Informationen für alle Akteure von GVA finden sich als Übersicht auf einer Checkliste, unterteilt nach vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt. Zusätzlich bieten die folgenden Absätze jedem einzelnen Akteur die Möglichkeit, nur für sich relevante Informationen einzusehen.

Auszubildende Das Bewerbungsschreiben ist ein Beispiel für ein Anschreiben an einen potenziellen Gastbetrieb im Ausland. Es enthält alle Aspekte, die bei einer Bewerbung „auf größere Distanz“ wesentlich sind. Denn es gilt, die Bewerbung aussagekräftig zu gestalten, da in der Regel ein persönliches Vorstellungsgespräch aufgrund der räumlichen Distanz nicht stattfinden kann. Mit dem Logbook dokumentiert der Auszubildende Auslandsphasen während der Ausbildung. Er beschreibt, welche fachlichen, sprachlichen, interkulturellen und persönlichen Kenntnisse bzw. Fertigkeiten er/sie im Ausland erworben hat. Der Gastbetrieb hat die Möglichkeit, den Aufenthalt aus seiner Sicht zu kommentieren. Somit wird deutlich, was der Auszubildende zusätzlich zu seiner üblichen Ausbildung gelernt hat. Das ist sowohl für den Ausbildungsbetrieb interessant als auch für andere Betriebe, bei denen der Auszubildende sich später einmal bewirbt. Auszubildende legen sich mithilfe einer [Beschreibung …] ihr Logbook selbst an und erteilen dem eigenen Betrieb, dem Gastbetrieb und ggfs. dem Berufskolleg bzw. Personen ihrer Wahl eine Zugangsberechtigung. In der Lehrvereinbarung legen Auszubildende und Berufskollegen fest, auf welche Weise der schulische Lernstoff während des Auslandsaufenthaltes vermittelt wird. Es werden die Inhalte und die Kommunikationsformen abgestimmt. Die Lehrvereinbarung wurde aus deutscher Perspektive entworfen. Berufskollegs in anderen Ländern soll sie als Vorlage dienen. Sie kann bei der Entsendung eigener Auszubildender auf die jeweiligen nationalen Gegebenheiten angepasst werden. Der Content-Pool ist eine Übersicht verfügbarer Online-Lerninhalte, um Auslandsaufenthalte vorzubereiten und zu begleiten. Er richtet sich an Lehrpersonen und Auszubildende. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Auszubildende den Content-Pool nutzen, um die eigenen Sprachkenntnisse in der Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt zu verbessern. Die Lehrpersonen nutzen den Content-Pool nur wenig, denn die meisten arbeiten mit Büchern und Skripten. Gastzugang zur Lernplattform – DistanceLearningSystem DLS®: Hier erhalten Auszubildende einen Eindruck von den Kommunikationstools und Medien, die während des Auslandsaufenthaltes zur Verfügung stehen. Anmeldedaten: ID: Gastzugang & Kennwort: gastzugang. Mithilfe des Rasters zur Selbstbeurteilung lassen sich individuelle Niveaus von Sprachkenntnissen einfach und verständlich und jeweils aktuell benennen. Es handelt sich um einen gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats.

Entsendende Betriebe Wenn ein Ausbildungsabschnitt im Ausland länger als vier Wochen dauert, so ist ein mit der zuständigen Stelle abgestimmter Ausbildungsplan erforderlich ( Abs. 3 BBiG). Der Ausbildungsbetrieb stimmt auf der Grundlage der Ausbildungsordnung einen entsprechenden Ausbildungsplan mit dem aufnehmenden Betrieb ab. Der Plan ist der zuständigen Stelle, zum Beispiel der Handwerkskammer, vorzulegen. Zwischen den beteiligten Betrieben und dem/der Auszubildenden sollte ein Vertrag geschlossen werden, der die Rahmenbedingungen der Ausbildungsphase im Ausland regelt. Der Mustervertrag ist ein Vorschlag für eine Vereinbarung zwischen dem deutschen Betrieb, dem ausländischen Betrieb und dem/der Auszubildenden. Einzelne Klauseln können je nach Bedarf hinzugefügt, geändert oder gestrichen werden. Mit dem Logbook dokumentiert der Auszubildende Auslandsphasen während der Ausbildung. Er/Sie beschreibt, welche fachlichen, sprachlichen, interkulturellen und persönlichen Kenntnisse bzw. Fertigkeiten er/sie im Ausland erworben hat. Der Gastbetrieb hat die Möglichkeit, den Aufenthalt aus seiner Sicht zu kommentieren. Somit wird deutlich, was der Auszubildende zusätzlich zu seiner üblichen Ausbildung gelernt hat. Das ist sowohl für den Ausbildungsbetrieb interessant als auch für andere Betriebe, bei denen der Auszubildende sich später einmal bewirbt.

Gastbetriebe Das Zertifikat dient dazu, Lernergebnisse, die der Auszubildende im Rahmen von Auslandsaufenthalten erworben hat, zu dokumentieren und zu bewerten. Das Zertifikat wird zum Ende des Auslandsaufenthaltes durch den Gastbetrieb und dem Auszubildenden ausgefüllt und gemeinsam unterzeichnet.

Berufskollegen Die Übersicht der didaktischen Modelle ist die Zusammenfassung der möglichen didaktischen Szenarien, um einen Auslandsaufenthalt zu begleiten. Die didaktischen Modelle richten sich nur an Lehrpersonen. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die Lehrkräfte das Modell Skript und Aufgaben und das Stundenprotokoll-Modell nutzen, um Auszubildende während des Auslandsaufenthaltes zu begleiten. In der Lehrvereinbarung legen Auszubildende und Berufskollegen fest, auf welche Weise der schulische Lernstoff während des Auslandsaufenthaltes vermittelt wird. Es werden die Inhalte und die Kommunikationsformen abgestimmt. Die Lehrvereinbarung wurde aus deutscher Perspektive entworfen. Berufskollegs in anderen Ländern soll sie als Vorlage dienen. Sie kann bei der Entsendung eigener Auszubildender auf die jeweiligen nationalen Gegebenheiten angepasst werden. Der Content-Pool ist Teil der Materialien und Qualitätskonzepte, die den Lehrkräften, Auszubildenden und Betrieben zur Vorbereitung und Begleitung eines Auslandsaufenthaltes angeboten werden. Frei verfügbare Links werden ergänzt durch Computer- bzw. Webbased Trainings, welche kostenfrei oder gegen Lizenz zur Verfügung gestellt und über ein Lernmanagementsystem genutzt werden können (zum Beispiel DistanceLeaningSystem DLS). Eine Übersicht verfügbarer Contents sowie von [Fachverlagen und Portalen], die Contents vertreiben, unterstützt Lehrkräfte bei der Suche nach fertig aufbereiteten E-Learning-Inhalten. Der Feedbackfragebogen dient der Sammlung von Erfahrungen, die Lehrpersonen mit GVA gemacht haben. Der Feedbackfragebogen richtet sich nur an Lehrpersonen.

E-Learning in der grenzüberschreitenden Verbundausbildung In Vorbereitung einer GVA-Maßnahme wird eine Lehrvereinbarung zwischen Auszubildenden und Lehrkräften der Berufsschule vereinbart. Die praktische Umsetzung der Lehrvereinbarung regelt den Austausch von Lernmaterial (Skripte, Bücher, Übungen, Protokoll der Klasse, Fotos, Web-Grundlagen-Schulungen und andere Online-Inhalte) zwischen Lehrer und Schüler. Um geeignete Online-Lernmaterialien einzusetzen, nutzen Lehrer den GVA-Content-Pool sowie selbst erstellte Materialien. Die Kommunikation zwischen Lehrer und Schüler kann durch verschiedene Medien realisiert werden: E-Mail, Telefon, Skype und ICQ, Lern-Management-Systeme, GVA-Logbuch und Web-2.0-Anwendungen. In der Lehrvereinbarung wird außerdem die Häufigkeit der Kommunikation festgelegt. Diese Aktivitäten werden im Rahmen von GVA als E-Learning bezeichnet.