mini|PVB der Hamburger Polizei mit Maschinenpistole HK MP5 Polizeivollzugsbeamte (Abkürzung PVB) sind in Deutschland die mit dem Vollzugsdienst der Polizeien (Polizeivollzugsdienst, PVD) betrauten Polizeibeamten im öffentlichen Dienst des Bundes oder der Länder. Sie zählen zu den Vollzugsbeamten.

Diese Berufsbeamten sind mehrheitlich uniformiert; eine von mehreren Ausnahmen bildet die Kriminalpolizei.

Polizeivollzugsbeamte werden durch Angestellte und Verwaltungsbeamte, beispielsweise andere Polizeibeamte, Politessen, Dolmetscher und Techniker, unterstützt.

In manchen Ländern werden die PVB auch vom Freiwilligen Polizeidienst (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen) oder von der Wachpolizei (Berlin und Hessen) unterstützt.

Laufbahnen PVB arbeiten auf Länder- (Landespolizei) oder auf Bundesebene (Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Polizei beim Deutschen Bundestag).

In Deutschland arbeiten insgesamt etwa 271.000 Polizeivollzugsbeamte (Stand: 2024/2025). Mit 226.000 Polizisten ist der Großteil davon bei den Bundesländern angestellt, 45.000 Beamte sind zudem auf Bundesebene tätig. Es existieren die Laufbahnen des mittleren (mPVD), gehobenen (gPVD) und höheren Polizeivollzugsdienstes (hPVD).

Ebenfalls zur Laufbahn des höheren Dienstes gehören die Präsidenten und Inspekteure der Polizei auf Landesebene, der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, die Präsidenten und Vizepräsidenten der Bundespolizeidirektionen und der Bundespolizeiakademie, die Direktoren der Bundespolizei (im Bundespolizeipräsidium) und der Präsident des Bundespolizeipräsidiums auf Bundesebene. Diese Ämter werden jedoch nicht regelmäßig durchlaufen. In einigen Ländern handelt es sich dabei auch um politische Beamte.

Bis in die 1960er Jahre (in manchen Ländern auch länger) gab es noch die Laufbahn des einfachen Dienstes, der auch den Hauptanteil ausmachte. Heute ist der mittlere und der gehobene Dienst dominant. In fast allen Ländern überwiegt der gehobene Dienst, mit Ausnahme der Länder Baden-Württemberg und Bayern sowie der neuen Länder. In Bayern gibt es bei der Kriminalpolizei aber fast nur Beamte des gehobenen Dienstes.

Manche Länder (zum Beispiel Hessen und Nordrhein-Westfalen) haben den mittleren Dienst bereits abgeschafft, da nach den Begründungen zu den entsprechenden Änderungsgesetzen das komplexe Aufgabenspektrum den Anforderungen des PVB im mittleren Dienst nicht mehr gerecht wird. Diese Beamtenlaufbahn wird dort durch Versetzungen in den Ruhestand bzw. Beförderungen in den Gehobenen Dienst erlöschen.

In Berlin und Hessen gibt es eine Wachpolizei. Diese besteht aus uniformierten Angestellten, die über eine polizeiliche Kurzausbildung verfügen. In Berlin ist die amtliche Bezeichnung Zentraler Objektschutz Berlin, die die frühere Bezeichnung „Wachpolizei“ abgelöst hat. Sachsen hat die Wachpolizei am Ende des Jahres 2020 wieder abgeschafft.

In Baden-Württemberg und Bayern gibt es eine Sonderlaufbahn für Wirtschaftskriminalisten im gehobenen Dienst, die sich mit der Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten befassen. Weiterhin gibt es in Bayern dies auch für die Laufbahn des Internetkriminalisten. Voraussetzung für diese Laufbahn ist ein einschlägiges Fachhochschul- oder Berufsakademiestudium und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung. Anstelle der Berufstätigkeit kann alternativ auch die Abschlussprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst nachgewiesen werden. Die Anwärter erhalten eine zusätzliche Einweisung und werden als Kriminalkommissar eingestellt. In die Laufbahn darf nur bis zum 31. Dezember 2013 eingestellt werden. Die Wechselmöglichkeiten in andere Tätigkeiten des Polizeivollzugsdienstes ist nur nach Anerkennung der allgemeinen Laufbahnbefähigung durch das Innenministerium je nach Eignung des Beamten möglich.

In Berlin existiert neben der normalen Laufbahn der Kriminalpolizei die gesonderte Laufbahn des Gewerbeaußendienstes (Laufbahnen im gehobenen und höheren Dienst). Im gehobenen Dienst sind besondere Amtsbezeichnungen vorgesehen (Zusatz „Gewerbe-“ anstelle von „Kriminal-“ bei den Amtsbezeichnungen, z. B. Gewerbekommissar). Im höheren Dienst werden die Amtsbezeichnungen des höheren Kriminaldienstes (z. B. Kriminalrat) verwendet.

Die Amtsbezeichnungen der Polizeibeamten in den deutschen Ländern:

SchutzpolizeiKriminalpolizei Vorbereitungsdienst Polizeimeisteranwärter (PMA) Der mit dem PMA vergleichbare Rang ist gegenwärtig bei der Kriminalpolizei nicht mehr vorzufinden, da hier die Ausbildung nur noch im gehobenen Dienst stattfindet. Polizeikommissar-Anwärter (PKA bzw. PKAnw.) Kriminalkommissar-Anwärter (KKA) (in einigen Ländern erfolgt die Ausbildung getrennt, in anderen nur bei der Schutzpolizei) mittlerer Dienst Polizeimeister (PM) Kriminalmeister (KM) Polizeiobermeister (POM) Kriminalobermeister (KOM) Polizeihauptmeister (PHM) Kriminalhauptmeister (KHM)Polizeihauptmeister mit AZ (PHMmZ)/ gehobener Dienst Polizeikommissar (PK) Kriminalkommissar (KK) Polizeioberkommissar (POK) Kriminaloberkommissar (KOK) Polizeihauptkommissar (PHK) Kriminalhauptkommissar (KHK) Erster Polizeihauptkommissar (EPHK) Erster Kriminalhauptkommissar (EKHK)Erster Polizeihauptkommissar mit AZ (EPHKmZ)/ höherer Dienst Polizeirat (PR) Kriminalrat (KR) Polizeioberrat (POR) Kriminaloberrat (KOR) Polizeidirektor (PD) Kriminaldirektor (KD) Leitender Polizeidirektor (LPD) Leitender Kriminaldirektor (LKD)

Im höheren Dienst gibt es noch weitere Amtsbezeichnungen für Führungspositionen, z. B. Inspekteur der Polizei: in Berlin nach dem Leitenden Polizeidirektor „Direktor beim Präsidenten“ und „Erster Direktor beim Präsidenten“ in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen auch Polizeipräsident (in Baden-Württemberg mit der Unterscheidung als Leiter eines Polizeipräsidiums oder als Leiter des Polizeireferats im Regierungspräsidium bzw. als Leiter des Polizeipräsidiums Stuttgart) in Baden-Württemberg den Landeskriminaldirektor, der aber dem Landespolizeipräsidenten unterstellt und dem Inspekteur der Polizei gleichgestellt ist

Farbe der Mützenbänder: Mittlerer Dienst: grün bzw. blau Gehobener Dienst: silber Höherer Dienst: gold

Die Beamten im mittleren und gehobenen Dienst sind in allen Ländern, die des höheren Dienstes in manchen Ländern in der Regel nur bis zum Leitenden Polizei-/ Kriminaldirektor (z. B. Baden-Württemberg, dort auch nur, wenn sie nicht Leiter einer Behörde sind) Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

Polizeibeamte werden während der Ausbildung/des Studiums zu Beamten auf Widerruf ernannt. Nach der erfolgreich absolvierten Laufbahnausbildung werden sie in der Regel zum Beamten auf Probe ernannt. Die Probezeit beträgt minimal zwei Jahre. Danach werden Polizeibeamte Beamte auf Lebenszeit.

Ebenfalls zu den oben angegebenen Polizeien der Länder gehören Landeskriminalämter, die ebenfalls den jeweiligen Innenministerien unterstehen, aber eigene Behörden darstellen.

Dienstgebiet Polizeien der Länder Das Dienstgebiet der PVB einer Landespolizei ist auf das Land beschränkt und dort in der Regel auch auf ihren Dienstbereich (in Baden-Württemberg ist der Dienstbezirk des Polizeivollzugsdienstes das Land). Bei Gefahr in Verzug sind sie jedoch berechtigt auch außerhalb ihres Dienstbezirkes im gleichen Land tätig zu werden. In anderen Ländern werden sie tätig, wenn sie hierzu aufgrund eines Staatsvertrages zwischen den Ländern berechtigt sind, die Landesregierung Unterstützung anfordert oder im Notstands- oder Verteidigungsfall.

Polizeien des Bundes PVB des Bundes sind im gesamten Bundesgebiet tätig (vgl. Bundespolizeigesetz (BPolG)). Beamte des Bundeskriminalamtes dürfen jedoch nur aufgrund von Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder die Landespolizei tätig werden, wenn Außenwirkung entsteht.

Beamte der Bundespolizei dürfen nur in ihren Aufgabenbereichen, außerhalb dieses Bereiches nur auf Anforderung durch die Landesregierung oder im Notstands- oder Verteidigungsfall tätig werden. Beamte der Polizei beim Deutschen Bundestag dürfen nur auf dem Gelände des Bundestages tätig werden. Bei Gefahr im Verzug dürfen jedoch auch alle PVB des Bundes außerhalb ihres eigentlichen Bereiches tätig werden.

PVB des gehobenen Dienstes des BKA mit Fremdsprachenkenntnissen sind zudem als Verbindungsbeamte im Ausland. Das BKA entsendet auch Polizeivollzugsbeamte zur Identifizierung von toten Deutschen ins Ausland.

Ausländische Polizeibeamte Ausländische Polizeibeamte dürfen in Deutschland nur tätig werden, wenn sie von der zuständigen Landesbehörde hierzu ermächtigt wurden. Einige Länder (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Sachsen) haben aber für den grenznahen Bereich Staatsverträge abgeschlossen, die die Rechte der Beamten im jeweiligen auswärtigen Staat regeln. Damit soll besonders die Nacheile erleichtert werden.

Ausland Eine Besonderheit und ein Novum sind Auslandseinsätze der deutschen Polizei im Rahmen der Vereinten Nationen (UN). Ferner dürfen PVB in der Schweiz und in Frankreich aufgrund völkerrechtlicher Verträge unter bestimmten Umständen tätig werden, ebenso die PVB der genannten Länder in Deutschland (vgl. Nacheile).

Geschichte mini|Deutsches Polizeibeamtengesetz (PBG) vom 24. Juni 1937 Bis teilweise in das 20. Jahrhundert übte das Militär die Exekutivgewalt aus bzw. unterstützte zumindest die Polizei in Form einer paramilitärischen Gendarmerie. In Deutschland wurde in den 1920er Jahren das Reichskriminalpolizeiamt geschaffen. Es erwies sich jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (die Länder mussten feststellen, dass der Einsatz des RKPA im gesamten Reichsgebiet notwendig war) bis zum Beginn der NS-Herrschaft als wenig effizient.

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Polizeistruktur völlig abgeändert. Unter der Leitung von Heinrich Himmler, ab 1936 Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei, wurde die Polizei zwangsweise zum Teil mit der SS zur Sicherheitspolizei verschmolzen, andere Polizeieinheiten wurden, ebenfalls per Erlass, Teil der neuen Ordnungspolizei, zu der später unter anderem auch die Feuerwehr gehörte. Das RKPA wurde 1939 Teil des Reichssicherheitshauptamtes unter Leitung von Reinhard Heydrich und später Ernst Kaltenbrunner. Die Landespolizeien wurden aufgelöst, die Polizei als Deutsche Polizei als Reichsbehörde organisiert.

Nach dem Krieg wurden zunächst neue Landespolizeien gebildet. 1951 wurde der Bundesgrenzschutz (jetzt Bundespolizei) aus dem Bundespasskontrolldienst und das Bundeskriminalamt (BKA) geschaffen. Bereits 1949 wurde die Polizei beim Deutschen Bundestag aufgebaut. Wie bei der Bundeswehr und den anderen o. a. Organisationen wurde das Personal – vor allem das Führungspersonal – aus Beamten rekrutiert, die auch unter den Nationalsozialisten gedient hatten. Die braunen Wurzeln bei der Nachkriegspolizei (übrigens auch in der DDR) waren schon damals bekannt und nicht zu vermeiden, da man kein anderes Fachpersonal bekommen konnte. Die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges geschaffenen Gemeinde- und Stadtpolizeien (hauptsächlich in der amerikanischen Zone) wurden erst in den 1970er Jahren verstaatlicht.

Es verblieben nur noch die Bundes- und die Länderpolizeien, die Ministerien auf der jeweiligen Ebene unterstellt waren.

Aufgaben und Tätigkeiten (Ausübung) PVB sind Repräsentanten des Staates und in besonderer Hinsicht Recht und Gesetz verpflichtet. Kernaufgabe ist die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Originäre Aufgabe ist die Gefahrenabwehr. Des Weiteren hat sie Verkehrsaufgaben wahrzunehmen (Verkehrsregelung, Verkehrsstatistik) und ist auf dem Gebiet der Strafverfolgung (repressives Handeln) tätig. Ferner obliegt dem PVB der Vollzug zugewiesener Aufgaben nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten) sowie z. T. des Ortsrechtes. Die Repression sowie Tätigkeiten im Veranstaltungs- und Versammlungsbereich stellen das Hauptbetätigungsfeld der heutigen Polizei dar.