Fachmann oder Fachfrau bezeichnet eine Person mit spezifischen Wissen auf ihrem Fachgebiet; der geschlechtergerechte Plural heißt Fachleute. Die Bezeichnung als solche ist nicht geschützt, sodass sie in verschiedenen Zusammenhängen und insbesondere für verschiedene Ausbildungsstufen und -arten, aber auch zur Selbstbezeichnung verwendet wird.

Die unten aufgeführten Beispiele sind beispielhaft und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Deutschland In Deutschland enthalten u. a. folgende Ausbildungsberuf den Begriff Fachmann bzw. Fachfrau: Automatenfachmann Fachmann für Systemgastronomie Fotomedienfachmann Molkereifachmann Hotelfachmann Restaurantfachmann

Prüfungen an Industrie- und Handelskammern, die als Abschluss den Begriff Fachmann verwenden: Versicherungsfachmann

Als Umschulungsberuf existiert beispielsweise: Qualitätsfachmann

Österreich U. a. folgende Ausbildungsberufe enden auf Fachmann: Gastronomiefachmann Medienfachmann/-frau (Druckerei Gewerbe) Straßenerhaltungsfachmann

Akademische Abschlüsse: Akademischer Medienfachmann

Schweiz Der Begriff "Fachmann" ist Bestandteil mehrere geschützter Berufsbezeichnungen auf unterschiedlichen Stufen.

z. B. dreijährige Berufliche Grundbildung (Abschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis) Automobil-Fachmann Fachmann Betreuung Fachmann Pflege Fachleute für Kundendialog Fachmann Gesundheit

Berufsprüfung: Prozessfachmann/-frau Fachmann/-frau der biologisch-dynamischen Landwirtschaft Fachmann für Personen- und Objektschutz Fachmann für Sicherheit und Bewachung Einkaufsfachmann/-frau

Siehe auch Facharbeiter Fachkraft Experte

Kategorie:Beruf