Grandenborn ist ein Ortsteil der Gemeinde Ringgau im Werra-Meißner-Kreis in Hessen.

Geographie Der nahezu rechteckige Dorf Grandenborn liegt auf dem Plateau des Ringgaus, ca. 4 km (Luftlinie) südwestlich der Gemeindeverwaltung in Netra und südöstlich der Boyneburg. Es weist nur eine geringe Siedlungsdichte auf. Die Kirche liegt in leicht erhöhter Lage am Nordrand und der erhaltene Anger im Süden des Dorfes. Westlich des Ortes und in einem Bogen den Ort umfassend liegt das zweigeteilte Naturschutz- und FFH-Gebiet „Boyneburg und Schickeberg bei Breitau“. Das Gebiet des Ortsteils besteht aus der Gemarkung Grandenborn im Südwesten des Gemeindegebiets mit einer Fläche von 1245 Hektar, davon sind 300 Hektar Wald. In der Gemarkung liegen die folgenden historischen Siedlungsplätze: Wüstung Almerod Wüstung Beierod Wüstung Habichtal Wüstung Hochhausen

Die Ortslage befindet sich auf 400 bis und der höchste Punkt der Gemarkung liegt mit 452 Metern Höhe ca. 500 m südlich des Ortes. An den Ortsteil Grandenborn grenzen, von Norden beginnend, im Uhrzeigersinn, die Ortsteile Wichmannshausen der Stadt Sontra und Ringgau-Röhrda, im Osten Ringau-Renda und im Westen Sontra-Breitau und -Krauthausen. Durch den Ort verläuft die Kreisstraße 23, die im Westen Anschluss zur Bundesstraße 400 und im Osten, in Netra, zur Bundesstraße 7 hat.

Geschichte Ortsgeschichte Bekanntermaßen erstmals urkundlich erwähnt wird der Ort im Jahre 1270. Grandenborn übernahm die Gemarkungen mehrerer Wüstungen in die eigene,Dr. Lerch: Grandenborn ist ein altes Dorf. In: Werra-Rundschau. 63 (Jg. 11 = 1958) im Stadtarchiv Eschwege, Nachlass Gonnermann. die daher heute die größte im Altkreis Eschwege darstellt. Die Böden der Ringgauer Muschelkalktafel südwestlich des Netraer-Iftaer Grabens sind allerdings von nur geringer Fruchtbarkeit. Grandenborn ist der der Boyneburg am nächsten gelegene Ort, nur von hier aus war die ansonsten von steilen Hängen umgebene Burg für logistische Zwecke zugänglich. Sind bis in das 16. Jahrhundert hinein noch Besitzungen und Rechte des Stiftes Hersfeld in Grandenborn nachweisbar, so machten sich die von Boyneburg-Bischhausen und Laudenbach offenbar die von der Besetzung durch Hessen bzw. Hessen-Kassel herrührende Schwäche des Stiftes zu Nutze und brachten den kompletten Ort mitsamt allen Herrschaftsrechten in die eigenen Hände. Ende des 16. Jahrhunderts bestand das zum Gericht Boyneburg gehörige Grandenborn aus 60 Höfen, vor dem Dreißigjährigen Krieg aus 82. Die im Werraraum wütende Pest raffte 1626 allerdings 187 Dorfbewohner dahin, Tod und Flucht dezimierten die Zahl der besetzten Höfe bis 1639 auf 15. Bis 1681 hatte sich die Bewohnerzahl auf die Zahl von 64 besetzten Höfen erholt.

Die Hälfte des Besitzes derer von Boyneburg-Bischhausen und Laudenbach stand den sich aus dieser Familie abspaltenden, im 16. Jahrhundert nach Schwaben abgewanderten „von Bemmelberg“ zu (den Nachfahren des in kaiserlichen Diensten zu Ruhm und Geld gelangten Konrad von Boyneburg). Aus Geldnot und fehlendem Interesse versetzten diese ihren Anteil an Grandenborn – darunter die sich oberhalb der Weiten Gasse befindliche Meierei – an die Landgrafschaft Hessen-Kassel. Der landgräfliche Besitz wurde von dem 1654 gegründeten landgräflichen Amt Bischhausen verwaltet, während das Dorf an sich nach wie vor dem Gericht Boyneburg zugehörig war.Thomas Diehl: Adelsherrschaft im Werraraum. Das Gericht Boyneburg im Prozess der Grundlegung frühmoderner Staatlichkeit (Ende des 16. bis Anfang des 18. Jahrhunderts). Hessische Historische Kommission Darmstadt und Historische Kommission für Hessen, Darmstadt und Marburg 2010, ISBN 978-3-88443-314-0 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 159).

In der Gemarkung Grandenborns befand sich zudem ein Hof, der von Boyneburg-Hohenstein (vermutlich auf dem „Alberod“), der jedoch im Dreißigjährigen Krieg zerstört und nicht wieder aufgebaut wurde.Thomas Diehl: Adelsherrschaft im Werraraum. Das Gericht Boyneburg im Prozess der Grundlegung frühmoderner Staatlichkeit (Ende des 16. bis Anfang des 18. Jahrhunderts). Hessische Historische Kommission Darmstadt und Historische Kommission für Hessen, Darmstadt und Marburg 2010, ISBN 978-3-88443-314-0 (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 159). In der Zeit von Juli bis Dezember 1626 starben etwa 150 Menschen an der Pest. Im selben Jahr plündern durchziehende Truppen Tillys das Dorf.

Im Jahr 1910 gab es eine Volksschule mit zwei Klassen im Dorf. Seit 1821 gehörte Grandenborn zum Kreis Eschwege. Das Kirchenpatronat lag ursprünglich beim Stift Hersfeld, wurde jedoch im 16. Jahrhundert von den von Boyneburg-Bischhausen und Laudenbach dem Stift entrissen und in die eigenen Hände gebracht.Ludwig Zimmermann: Der Ökonomische Staat Landgraf Wilhelms IV. Marburg 1934 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen XVII. 2), S. 79. Der nahegelegene Familiensitz derer von Boyneburg, die namensgleiche Boyneburg, ist heute eine Burgruine.

Hessische Gebietsreform Im Zuge der Gebietsreform in Hessen fusionierten zum 31. Dezember 1971 die bis dahin selbständigen Gemeinden Grandenborn, Lüderbach, Netra, Renda und Rittmannshausen freiwillig zur neuen Gemeinde Ringgau. Datterode und Röhrda schlossen sich am 1. April 1972 in der Gemeinde Netratal zusammen. Diese beiden Gemeinden wurden am 1. Januar 1974 kraft Landesgesetz zur neuen Großgemeinde Ringau zusammengeschlossen. Sitz der Gemeindeverwaltung wurde der Ortsteil Netra. Für alle nach Ringgau eingegliederten Gemeinden wurden Ortsbezirke gebildet.

Gerichte Die Gerichtsbarkeit über Datterode wurde im Mittelalter durch das Gericht Boyneburg ausgeübt. Nach langen Rechtstreitigkeiten zwischen der Herren von Boyneburg kam es 1449 zu einem Vergleich, und ab 1460 hielten die von Boyneburg die Burg und den dazugehörigen ehemaligen Reichsbesitz als landgräflich-hessisches Erblehen. Mit dem Aussterben der Herren von Boyneburg-Hohenstein 1792 ging das Gericht an das Kurfürstentum Hessen, das es dem Amt Bischhausen zuschlug.

Die weitere Zuständigkeit entwickelte sich wie folgt: 1807–1813: Friedensgericht Netra im Königreich WestphalenWeitere Gerichte siehe Justizwesen im Königreich Westphalen 1814–1818: Amt Bischhausen 1919: Amt Netra 1822: Justizamt Netra erste Instanz, zweite Instanz Obergericht für die Provinz Niederhessen 1867: Amtsgericht Netra (nach der Annexion durch Preußen), zweite Instanz Kreisgericht Kassel 1879: Amtsgericht Netra erste Instanz (durch das Reichsjustizgesetze), zweite Instanz Landgericht Kassel 1939: Amtsgericht Eschwege, zweite Instanz Landgericht Kassel

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Grandenborn angehört(e):

vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Niederfürstentum, Gericht Boyneburg ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Kassel, Niederfürstentum, Gericht Boyneburg ab 1654: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Bischhausen 1627–1834: Landgrafschaft Hessen-Rotenburg (sogenannte Rotenburger Quart), teilsouveränes Fürstentum unter reichsrechtlicher Oberhoheit der Landgrafschaft Hessen-Kassel bzw. des Kurfürstentums Hessen 1803–1806: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Hessen, Amt Bischhausen 1807–1813: Königreich Westphalen, Departement der Werra, Distrikt Eschwege, Kanton Reichensachsen ab 1814: Kurfürstentum Hessen, Amt Bischhausen ab 1818: Kurfürstentum Hessen, Amt NetraAmt Netra. Neueste Kunde von Meklenburg, Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten: aus den besten Quellen bearbeitet : mit Charten und Plänen, Landes-Industrie-Comptoir, 1821. ab 1821/22: Kurfürstentum Hessen, Provinz Niederhessen, Kreis EschwegeVerordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73.Trennung von Justiz (Justizamt Netra) und Verwaltung ab 1848: Kurfürstentum Hessen, Bezirk Eschwege ab 1851: Kurfürstentum Hessen, Provinz Niederhessen, Kreis Eschwege ab 1867: Königreich Preußen,Infolge des Deutschen Krieges. Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Eschwege ab 1871: Deutsches Reich, Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Kassel, Kreis Eschwege ab 1918: Deutsches Reich, Freistaat Preußen,Infolge des Ersten Weltkriegs. Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Kassel, Kreis Eschwege ab 1944: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Kurhessen, Landkreis Eschwege ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Eschwege ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Eschwege ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Eschwege ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Eschwege, Gemeinde Ringau ab 1974: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Werra-Meißner-Kreis, Gemeinde Ringau

Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Grandenborn 354 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 42 Einwohner unter 18 Jahren, 147 waren zwischen 18 und 49, 93 zwischen 50 und 64 und 72 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 144 Haushalten. Davon waren 42 Singlehaushalte, 42 Paare ohne Kinder und 54 Paare mit Kindern, sowie 6 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 33 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 90 Haushaltungen lebten keine Senioren.

Einwohnerentwicklung 1585: 60 Haushaltungen 1747: 121 Haushaltungen

Historische Religionszugehörigkeit • 1885: 518 evangelische (= 100 %) Einwohner • 1961: 459 evangelische (= 95,43 %), 16 katholische (= 3,33 %) Einwohner

Religion Die Evangelische Kirchengemeinde Grandenborn gehört mit den benachbarten Gemeinden Altefeld, Netra und Renda zum Kirchspiel Netra im Kirchenkreis Eschwege der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.

Kirchengebäude Der fensterlose Westturm stammt aus dem 12. Jahrhundert. Das Kirchenschiff in klassizistischer Form nach A. J. Spangenberg wurde im Jahr 1840 errichtet. Eine Renovierung erfolgte in den Jahren 1982–84.

Bekenntniswechsel Der erste evangelische Pfarrer war Christoph Bretthauer in den Jahren 1569–1587.

Pfarrzugehörigkeit Das Kirchenpatronat stand bis ins 16. Jahrhundert halb denen von Boyneburg und halb Kloster Hersfeld zu; 1585 nehmen die Boyneburger das Patronatsrechte allein wahr. 1744 ist das Recht zwischen den Landgrafen und denen von Boyneburg Laudenbach zu Wichmannshausen geteilt. Im 17. Jahrhundert war Grandenborn zeitweise Filialort von Breitau. 1810 zeitweise ein Filialort von Röhrda seit 1820 Filialort von Renda seit 1994 Filialgemeinde im Kirchspiel Renda

Politik Für Grandenborn besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Grandenborn) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 74,32 %. Alle Kandidaten gehörten der „Wählergemeinschaft Grandenborn“ an. Der Ortsbeirat wählte Jens Hollstein zum Ortsvorsteher.

Sehenswürdigkeiten und Kultur Kirche mini|Die evangelische Kirche