mini|hochkant|Ärmelabzeichen der österreichischen Polizeiuniformen mini|hochkant|POLIZEI-Rückenschriftzug Die österreichischen Polizeiuniformen sind die Uniformen der Organe der österreichischen Polizei.
Rechtliche Voraussetzungen Gemäß der Polizeiuniformtrageverordnung (PUTV) des Bundesministeriums für Inneres sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, dazu gehören die Angehörigen der Bundespolizei, der Flugpolizei, des EKO Cobra, des Höheren Dienstes der Sicherheitsbehörden (Rechtskundiger- und Amtsärztlicher Dienst), verpflichtet, im Dienst Uniform zu tragen. Ausnahmen gibt es für bestimmte Beamtengruppen, insbesondere im kriminalpolizeilichen Dienst.
Die Uniformen und Uniformteile von Polizisten sind in der im Jahr 2004 erlassenen Uniformschutzverordnung (USV) unter gesetzlichen Schutz gestellt. Es ist nicht erlaubt, außer für szenische Zwecke (z. B. Filmaufnahmen) an einem öffentlichen Ort eine solche Uniform oder Uniformteile (Abzeichen, Distinktionen und dergleichen) zu tragen. Wer dem zuwiderhandelt, kann eine Strafe von bis zu 360 Euro oder Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen erhalten. Im Jahr 2010 wurde eine Novelle der USV verabschiedet, in welcher auch die neuen Uniformsorten, fünf Jahre nach deren Einführung, berücksichtigt werden. In dieser Novelle wurden die alten grünen und grauen Uniformsorten von Sicherheitswache und Gendarmerie bis Ende des Jahres 2014 unter Schutz gestellt.
Grundsätzliches mini|hochkant|Zwei uniformierte Polizeibeamte (RevInsp) der Bundespolizei Wenn zwei oder mehrere uniformierte Bedienstete gemeinsam den gleichen Außendienst versehen, haben sie nach dienstlicher Zulässigkeit einheitlich adjustiert zu sein. Diesbezügliche Anordnungen trifft der jeweilige Kommandant. Grundsätzlich aber können Bedienstete im Rahmen ihrer Verwendung unter Bedachtnahme auf die herrschende Witterung die für die Dienstleistung zweckmäßigste Dienstbekleidung selbst wählen. Die zur jeweiligen Adjustierung gehörende Kopfbedeckung ist immer zu tragen. Ausnahmen sind nur bei Verrichtung des Innendienstes, bei Benützung von Kraftfahrzeugen, aus einsatztaktischen Gründen und, wenn die Dienstleistung ohne Gefährdung der Bediensteten nicht erreicht wird, zulässig. Beim Tragen der Uniformhemden- bzw. blusen sind alle Knöpfe zu schließen.
Die Grundfarbe der Distinktionen ist bei den Bediensteten des rechtskundigen Dienstes Bordeauxviolett, bei den Bediensteten des Wachkörpers Bundespolizei, den Bediensteten des polizeiärztlichen Dienstes, den Polizeiseelsorgern und den Gastmusikern Krapprot. Seit dem Jahr 2016 werden neue, vereinheitlichte Distinktionen ausgegeben, deren Grundfarbe einheitlich karmesinrot ist. Die Distinktionen sind an den dafür vorgesehenen Stellen der normierten bzw. gestatteten Uniformsorten anzubringen, die Aufschubdistinktionen sind auf der jeweiligen Oberbekleidung zu tragen. Wenn ein Bediensteter auf eine neue Stelle ernannt wird, die mit einer Änderung des Amtstitels oder der Verwendungsbezeichnung verbunden ist, kann bei der Ernennung (Ausfolgung des Dekretes) bereits die entsprechende Distinktion getragen werden. Distinktionen, welche nicht mehr dem aktuellen Rang eines Bediensteten entsprechen oder noch von früheren Wachkörpern stammen, dürfen nicht mehr getragen werden.
Sofern der stellvertretende Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit (BL-II-B-1) und die Leiter der Abteilungen II/1 und II/2 in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit Angehörige des rechtskundigen Dienstes sind, trägt der Bereichsleiter II-B-1 die gleiche Distinktion wie der Polizeipräsident bzw. Sicherheitsdirektor und die Leiter der Abteilung II/1 und II/2 die gleiche Distinktion wie der Polizeivizepräsident bzw. Polizeidirektor. Andere Bedienstete des Höheren Dienstes, also mit Studienabschluss, im Bundesministerium für Inneres, denen eine Uniformtrageerlaubnis erteilt wurde, gebührt eine Distinktion gemäß dem Amtstitel oder der Verwendungsbezeichnung (Kommissär, Rat, Oberrat, Hofrat, Ministerialrat).
Die Uniformen Die aktuelle österreichische Polizeiuniform wird vom Bekleidungswirtschaftsfonds der Exekutive entwickelt. Die Uniformteile sind individuelle Entwicklungen mit einem besonderen Augenmerk auf Erscheinungsbild, Funktionalität, Tragekomfort und Qualität. Die Erstentwürfe des neuen Uniformkonzepts wurden in Zusammenarbeit mit den Designerinnen Barbara Mungenast und Bettina Müller erstellt.Österreichische Polizei in neuen Kleidern. Artikel auf derStandard.at vom 20. Mai 2004. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Uniformsorten im selben, dunkelblauen Ton gehalten.
Einsatzuniform Die Einsatzuniform ist die Uniform, die von den Bediensteten im regulären, täglichen Dienst getragen wird. Den Angehörigen des Höheren Dienstes der Sicherheitsbehörden ist es freigestellt, die Einsatzuniform zu beziehen. Im regulären Dienst wird von ihnen die Repräsentationsuniform getragen.
Hose
Bei der im regulären Dienst verwendeten Mehrzweckhose handelt es sich um eine Mischfaserhose. Im Oberschenkelbereich befinden sich Außentaschen mit Klettverschluss, die beiden Gesäßtaschen sind mit Reißverschlüssen verschlossen. An den Seiten der Hosenbeine befinden sich je zwei silberfärbige, nicht reflektierende Streifen. Die Hosen gibt es sowohl in einer Normalversion als auch in einer Sommerversion mit dünnerem Stoff und einer gefütterten Winterversion. Als Regenschutz gibt es eine wasserfeste Überhose.
Unterleibchen Unter dem Hemd ist ein blaues Unterleibchen (Unterhemd) mit kurzen oder langen Ärmeln (wenn ein blaues Hemd getragen wird) oder ein kurzärmeliges weißes Unterleibchen (wenn ein weißes Hemd getragen wird) aus atmungsaktivem Material zu tragen. Am linken Ärmel befindet sich auf dem Unterleibchen der eingestickte Schriftzug „POLIZEI“ und daneben die, ebenfalls gestickte, österreichische Flagge.
Hemd bzw. Bluse
Das lang- oder kurzärmelige blaue Uniformhemd bzw. die Uniformbluse, aus Baumwolle gefertigt, wird im regulären Dienst getragen. Bei heißer Witterung ist das Tragen des kurzärmeligen weißen Hemdes gestattet. Das Tragen der Krawatte zum langärmeligen blauen Hemd ist erlaubt, jedoch nicht vorgeschrieben.
Pullover Bei kalter Witterung kann anstatt des Uniformhemdes ein blauer Rollkragenpullover getragen werden. Weiters ist auch ein blauer Wollpullover vorhanden, welcher sowohl über dem blauen Uniformhemd als auch über dem Rollkragenpullover getragen werden kann. Im Außendienst ist das Tragen der Pullover als oberste Bekleidungsschicht, außer in Fahrzeugen und beim Flughafendienst, nicht gestattet.
Jacke
Den Bediensteten stehen drei verschiedene Jackenarten zur Verfügung. Zum einen die sogenannte Mehrzweckjacke, welche mit vielen Außentaschen ausgestattet ist. Sie besitzt ein einzippbares Innenfutter und einen aufknöpfbaren Fleecekragen für kalte Witterung und eine aufknöpfbare Regenkapuze. Optional ist auch ein einzippbares Wärmefutter verfügbar. Die sogenannte Einsatzjacke ist eine etwas enger und kürzer geschnittene sowie mit weniger Außentaschen ausgestattete Jacke. Beide Jacken bestehen aus Funktionsmaterial (Gore-Tex). Als dritte Jacke ist eine leichte Regenjacke vorgesehen, welche eventuell zusammen mit der Überhose, getragen werden kann. Für den Verkehrsdienst ist ein signalgelber Überwurf vorgesehen.
Overall
Zu ordnungsdienstlichen Einsätzen wird ein Overall getragen, welcher je nach Einheit auch flammhemmend ausgeführt sein kann. Im Regeldienst wird der Overall von den Angehörigen des EKO Cobra, der WEGA und teilweise auch von den Diensthundeführern getragen.
Kopfbedeckung
Im regulären Dienst ist die blaue oder die weiße Tellerkappe zu tragen, im Verkehrsdienst ist das Tragen der weißen Kappe verpflichtend. Die Kappen der Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei sowie die der Polizeiseelsorger weisen einen krapproten Kappensteg auf, jene der Angehörigen des Höheren Dienstes einen bordeauxvioletten. Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, der stellvertretende Generaldirektor (BL-II-B-1), die Behördenleiter, die Behördenleiterstellvertreter, die Bediensteten der Verwendungsgruppe A1/5 aufwärts, die Bundesseelsorger und die Exekutivbediensteten mit dem Dienstgrad Brigadier, Generalmajor und General tragen eine Tellerkappe mit goldbesticktem Kappenschirm. Bei entsprechender Witterung ist es gestattet, eine Winterkappe mit herunterklappbaren Seitenteilen zu tragen. Unter genau bestimmten Voraussetzungen ist auch das Tragen der im Jahr 2013 eingeführten Wollmütze erlaubt. Bei ordnungspolizeilichen Anlässen wird ein blaues Barett getragen. Abweichend davon haben bestimmte Einheiten Barette in verschiedenen Farben. Von den Einsatzeinheiten sowie von Einsatztrainern (Ausbilder für Einsatztechnik, Einsatztaktik und Schießen) wird ein schwarzes, von der WEGA sowie dem Einsatzkommando Cobra ein dunkelrotes und von den Diensthundeführern ein hellgrünes Barett getragen. Eingeteilte Beamte (VWgr. E2c und E2b) tragen auf ihren Kopfbedeckungen ein platinfarbenes, Dienstführende Beamte (VWGr. E2a) ein silberfarbenes und Leitende Beamte (VWGr. E1) sowie Angehörige des Höheren Dienstes ein goldfarbenes Kappenemblem.
Repräsentationsuniform Die Anschaffung der Repräsentationsuniform ist derzeit nur für Dienstführende Beamte in Kommandantenfunktion (sowie Stellvertreter), Leitende Beamte und Angehörige des Höheren Dienstes verpflichtend. Es gibt Bestrebungen, dies zu ändern.
Hose bzw. Rock
Im Unterschied zur Einsatzuniform befinden sich auf der Uniformhose der Repräsentationsuniform keine Schenkeltaschen. Für weibliche Bedienstete steht als Alternative ein Uniformrock zur Verfügung.
Hemd Es handelt sich um dasselbe Hemd wie bei der Einsatzuniform. Es ist jedoch ausdrücklich untersagt, das kurzärmelige weiße Hemd zur Repräsentationsuniform zu tragen. Die Verwendung der Krawatte ist vorgeschrieben.
Sakko bzw. Blazer
Als Uniform für festliche Anlässe trägt man zur Repräsentationuniform anstatt einer Jacke ein Sakko, Damen tragen einen optisch ähnlichen Blazer. Es handelt sich dabei um Modelle mit einer hochgeschlossenen Kragenvariante, jedoch nicht um einen Stehkragen, wie er bei historischen österreichischen Uniformen anzutreffen ist. Auf den Kragenflügeln befinden sich die gestickten, rautenförmigen Distinktionen. Dienstführende Exekutivbedienstete führen auf der linken Schulter eine silberne Funktionsspange, Leitende EB sowie Angehörige des Höheren Dienstes und auch die der Polizeiseelsorge eine goldene.
Mantel Für Tage mit kalter Witterung trägt man zur Repräsentationsuniform einen Uniformmantel mit einzippbarem Innenfutter. Die Mäntel der Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei und der des rechtskundigen Dienstes, unterscheiden sich am krapproten (Wachkörper) bzw. bordeauxvioletten Mantelparoli.
Kopfbedeckung
Zur Repräsentationsuniform wird grundsätzlich die Tellerkappe blau getragen, lediglich den Angehörigen des EKO Cobra ist das Tragen des Baretts gestattet. Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, der stellvertretende Generaldirektor (BL-II-B-1), die Behördenleiter, die Behördenleiterstellvertreter, die Bediensteten der Verwendungsgruppe A1/5 aufwärts, die Bundesseelsorger und die Exekutivbediensteten mit dem Dienstgrad Brigadier, Generalmajor und General tragen eine Tellerkappe mit goldbesticktem Kappenschirm.
Historische Uniformen von Polizei und Gendarmerie Einsatzuniform
Die Einsatzuniform war die Uniform, die von den Bediensteten im regulären, täglichen Dienst getragen wurde. Den Angehörigen des Höheren Dienstes der Sicherheitsbehörden war es freigestellt, die Einsatzuniform zu beziehen. Im regulären Dienst wurde von ihnen die Repräsentationsuniform getragen. Die Jacken, Mäntel und Kappen waren bei der Polizei in Dunkelgrün („Flaschengrün“) und bei der Gendarmerie in Grau („Hechtgrau“) gehalten.
Hose