Namensträger sind natürliche oder juristische Personen sowie nicht registergerichtlich eingetragene Personenvereinigungen.
Definition Die Namensträgerschaft hat Ordnungs- und Unterscheidungsfunktion und drückt die Identität und die Individualität der „Namensträger“ aus.
Siehe auch Ebenbürtigkeit
Kategorie:Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts (Deutschland)