Namensträger sind natürliche oder juristische Personen sowie nicht registergerichtlich eingetragene Personenvereinigungen.

Definition Die Namensträgerschaft hat Ordnungs- und Unterscheidungsfunktion und drückt die Identität und die Individualität der „Namensträger“ aus.

Siehe auch Ebenbürtigkeit

Kategorie:Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts (Deutschland)