Die Welthandelsorganisation (, WTO; , OMC; , OMC; im Deutschen üblicherweise mit WTO, seltener mit WHO abgekürzt) ist eine internationale Organisation mit Sitz in Genf, die sich mit der Regelung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen beschäftigt. Sie wurde am 15. April 1994 aus dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) in der Uruguay-Runde nach siebenjähriger Verhandlungszeit gegründet. Am 1. Januar 1995 nahm sie ihre Arbeit in Genf auf. Die WTO ist neben dem IWF und der Weltbank eine der zentralen internationalen Organisationen, die Handels- und Wirtschaftspolitik mit globaler Reichweite verhandelt.
Geschichte Die Geschichte und Hintergründe der Welthandelsorganisation beginnt bereits weit vor ihrer Gründung 1994/1995. Es beginnt mit dem Abschluss des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, kurz heute als GATT 1947 bezeichnet. Die im Rahmen dieses Abkommens angenommenen Praktiken und Gewohnheiten sind noch immer Teil der Arbeitsweise der Welthandelsorganisation. Dies ist auch in Artikel XVI:1 des Marrakesch-Abkommens explizit niedergeschrieben.
Die Geschichte des GATT 1947 Die Gründung einer internationalen Handelsorganisation wurde zuerst in den 1940er Jahren diskutiert. Hintergrund war vor allem die zwischen den Weltkriegen zusammengebrochene Welthandelsordnung. Auch unter dem Hintergrund dauerhafte Stabilität und Frieden in der Welt zu schaffen, wollte man für wirtschaftliche Sicherheit mittels einer Organisation sorgen.Dagmar I. Siebold: Die Welthandelsorganisation und die Europäische Gemeinschaft (= Rechtsfragen der Globalisierung, Band 6). Duncker & Humblot, Berlin 2003, S. 30–31. Im zuvor gegründeten Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen schlugen die Vereinigten Staaten von Amerika die Ausarbeitung eines Abkommens für eine International Trade Organization vor. Der Wirtschaftsrat der UN nahm den Vorschlag im Februar 1946 an. Während die Bretton-Woods-Konferenz von 1944, bei der Internationaler Währungsfonds und Weltbank gegründet worden waren, die Gründung einer Handelsorganisation als wichtig bezeichnet hatte, war jedoch nichts Konkretes geschehen. Erst im Oktober 1946 kam es in London nach der Resolution des Wirtschaftsrats zu ersten Treffen zur Erarbeitung einer Charta einer solchen Organisation. Diese Treffen wurden im April 1947 in Genf fortgeführt. In der Beschreibung von John H. Jackson waren diese Treffen, die bis in den November reichten, in drei Teile geteilt. Einer, der sich auf die Vorbereitung einer Charta für eine internationale Handelsorganisation (ITC) konzentrierte, einer, der sich auf die Erarbeitung eines Abkommens zur Zollreduzierung konzentrierte und der dritte Teil, der sich auf die Regelung allgemeiner Verpflichtungen im Rahmen des Zollwesens konzentrierte. Diese beiden letzten Teile der Verhandlungen schritten schnell voran, sodass aus den Ergebnissen im Oktober 1947 das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT 1947) entstand. 23 Staaten wurden Vertragsstaaten des GATT.Dagmar I. Siebold: Die Welthandelsorganisation und die Europäische Gemeinschaft (= Rechtsfragen der Globalisierung, Band 6). Duncker & Humblot, Berlin 2003, S. 28. Die Verhandlungen für die Handelsorganisation blieben hingegen hinter den Erwartungen zurück und sollten noch bis mindestens 1948 dauern. Zwar sollte das GATT 1947 an die Charta der ITC angehängt werden, jedoch wollten die Verhandlungsführer des GATT 1947 nicht mit der Inkraftsetzung warten. Dies hatte zum einen den Grund, dass man Handelsverzerrungen befürchtete, sofern die vereinbarten Zollreduzierungen nicht bald in Kraft treten würden. Zum anderen hatten die Vereinigten Staaten unter einer Handelsgesetzgebung verhandelt, die nur bis Mitte 1948 in Kraft gesetzt war. Dies führte jedoch nicht zu einer direkten Inkraftsetzung. Da viele Staaten die Befürchtung hatten, dass sie zunächst das GATT 1947 durch ihre Parlamente kriegen würden, um dann später die Charta der ITC scheitern sehen zu müssen, vereinbarten sie eine provisorische Geltung durch ein Protokoll. In diesem Protokoll war jedoch vereinbart, dass die meisten Bestimmungen zunächst nur dann gelten würden, wenn sie nicht gegen bestehende Gesetzgebung verstoßen würden. Diese als „Großvater-Rechte“ (grandfather rights) bezeichneten Ausnahmen von der Geltung erstreckten sich auf einen Großteil der materiellen Bestimmungen des Abkommens. Während diese Regelung als Provisorium gedacht war, verblieb sie bis 1996 als Geltungsweise des GATT 1947.
Im März 1948 kamen die Verhandlungen zur Erstellung einer Handelsorganisation zu einem Ergebnis. Das als Havana-Charta bezeichnete Abkommen bekam, trotz der Initiierung durch die Vereinigten Staaten, keine Zustimmung des US-Kongresses. Hierfür werden unterschiedliche Gründe genannt. Während für die einen die Charta zu viele planwirtschaftliche Ideen von Roosevelt enthalten solle, gab es für einige zu wenige Schutzvorschriften für die nationale Wirtschaft. Auf der anderen Seite gab es aber auch Stimmen, die zu viele Schutzvorschriften in der Charta sahen.Dagmar I. Siebold: Die Welthandelsorganisation und die Europäische Gemeinschaft. Berlin 2003, S. 37. Andere Staaten wollten keine Handelsorganisation gründen, in der die größte Wirtschaftsmacht kein Mitglied wurde. Die USA gaben 1951 unter Präsident Truman auf die Zustimmung des Kongresses zur Charta zu erreichen und so kam es nicht mehr zur Gründung der internationalen Handelsorganisation. Einen Teil der angedachten Rolle wurde immer mehr vom GATT 1947 übernommen.
Das GATT 1947 war nur als internationales Abkommen konzipiert und nicht als internationale Organisation. Trotzdem begannen sich im Laufe der Jahre gewisse institutionalisierte Prozesse herauszugeben. Daher wird in der Literatur überwiegend dem GATT der Charakter einer Organisation zugesprochen.Dagmar I. Siebold: Die Welthandelsorganisation und die Europäische Gemeinschaft. Berlin 2003, S. 39 - mit weiteren Verweisen auf die unterschiedlichen Nuancen der einzelnen Ansichten. Die Zahl der Mitglieder stieg im Laufe der Zeit bis 1995 auf 132 Mitglieder an.Dagmar I. Siebold: Die Welthandelsorganisation und die Europäische Gemeinschaft. Berlin 2003, S. 41. Im Rahmen des GATT 1947 kam es auch zu den sogenannten Welthandelsrunden. In diesen acht Runden von 1947 bis 1994 (die Gründungsverhandlung von 1947 wird dabei als erste gezählt), kam es zu drastischen Reduzierungen von Zöllen der Industrieländer von über 40 % auf Industrieprodukte auf weniger als 4 %. Während die ersten fünf Runden vor allem auf die Reduzierung von Zöllen gerichtet war, begann sich der Fokus ab Kennedy-Runde auf den Abbau von Handelshemmnissen, die keine Zölle waren, zu richten. Das ist vor allem dadurch begründet gewesen, dass sich nach den großen Ölpreiskrisen in den 1970er diese Hemmnisse und Ansätze von protektionistischen Handelspolitiken ausbreiteten.Dagmar I. Siebold: Die Welthandelsorganisation und die Europäische Gemeinschaft. Berlin 2003, S. 29. In der Hinsicht der nichttariffären Handelshemmnisse kam es aber nicht zu ähnlichen Ergebnissen wie bei den Zöllen. Viele der später in der Tokio-Runde verhandelten Abkommen waren auch nicht bindend. Vor diesem Hintergrund begannen in den 1980ern Rufe nach einer neuen Runde von Verhandlungen, die im Gegensatz zu den bisherigen Runden allgemeiner den Abbau von Handelshemmnissen diskutieren sollten. Andere Gründe für den Drang nach einer neuen Welthandelsrunde war die Erkenntnis, dass die Bestimmungen des GATT nur unzureichend den stetig wachsenden Welthandel regeln konnten und auch nur begrenzt zu einer guten Streitschlichtung.Dagmar I. Siebold: Die Welthandelsorganisation und die Europäische Gemeinschaft. Berlin 2003, S. 42–43.
Die Uruguay-Runde Diese neuen Verhandlungen begannen dann im September 1986 in Punta del Este in Uruguay. Diese als Uruguay-Runde bekannt gewordene Welthandelsrunde hatte neben der Regelung des Handels mit Waren zum ersten Mal auch den Handel mit Dienstleistungen. Die Gründung einer internationalen Handelsorganisation war aber zunächst nicht das Ziel der Vertragsstaaten des GATT, wobei eine institutionelle Reform des Systems geplant war. Insbesondere die Vereinigten Staaten waren dabei eine treibende Kraft in der Ausweitung der Regelungsinhalte des GATT.Dagmar I. Siebold: Die Welthandelsorganisation und die Europäische Gemeinschaft. Berlin 2003, S. 47. Während der langen Verhandlungsjahre kam es zu mehreren großen Durchbrüchen. So kam es bei einem Treffen 1988 in Montreal zur Annahme des Trade Policy Review Mechanism, mit dem die Einhaltung der GATT-Regeln stärker überprüft werden sollte. Auch kam es zur Vereinbarung stärkerer Kooperation zwischen GATT, IWF und Weltbank. Im Jahr 1989 kam es zur Vereinbarung eines alle zwei Jahre stattfindenden Ministertreffen, was später die WTO-Ministerkonferenz werden sollte.
Aber erst im Februar 1990 kam durch Renato Ruggiero, den italienischen Handelsminister und späteren WTO-Generaldirektor, das erste Mal die Idee der Gründung einer internationalen Handelsorganisation auf. Im April 1990 legte Kanada den Vorschlag zur Gründung einer Welthandelsorganisation vor, welche nach den Plänen verschiedene multilaterale Abkommen zur Regelung des Handels unter ihrem Dach vereinen sollte. Auch ein Vorschlag der Europäischen Gemeinschaften (EG) von Juli 1990, die die Gründung einer multilateralen Handelsorganisation vorschlug, ging in die gleiche Richtung. Die EG begründeten ihren Vorschlag vor allem damit, dass durch eine Organisation die Ergebnisse der Uruguay-Runde besser umgesetzt werden könnten. Auf Zustimmung trafen diese Vorschläge jedoch zunächst kaum. So hatten die USA und viele Entwicklungsländer Angst vor Supranationalismus, viele stärkere Industrienationen aber auch vor einer Stimmengleichheit in einer Organisation mit schwächeren Handelsnationen. Vor allem herrschte aber eine generelle Skepsis vor der Abgabe von nationaler Macht an eine internationale Organisation bei den Vertragsstaaten vor. In dem zunächst als Schlussdokument der Uruguay-Runde vorgesehenem Beschluss, dem Brussels Draft Final Act von Dezember 1990, fand sich kein Abkommen zur Gründung einer internationalen Organisation. Insgesamt galt die Konferenz bis dahin als gescheitert und wurde ausgesetzt. Jedoch bereits im April 1991 wurden die Verhandlungen fortgeführt und im November 1991 sorgte ein gemeinsamer Vorschlag der EG, Mexiko und Kanadas für erneute Verhandlungen bezüglich einer Welthandelsorganisation, die 1991 in einem Vorschlag für das Gründungsabkommen mündeten, der nach dem damaligen Generaldirektor des GATT, Arthur Dunkel, als Dunkel-Draft bezeichnet wurde. Die Vereinigten Staaten blieben jedoch weiterhin Gegner des Vorschlags und brachten dies auch klar zum Ausdruck. Bis zum Jahr 1993 waren jedoch fast alle anderen Teilnehmer der Welthandelsrunde für die Gründung der internationalen Handelsorganisation. So kam es dann zu einer Kehrtwende der Vereinigten Staaten unter dem neuen Präsidenten Bill Clinton, der die Blockade einer neuen internationalen Handelsorganisation aufgab und am 15. Dezember 1993 seine Zustimmung gab. Jedoch verlangten die Vereinigten Staaten, dass die Organisation statt multilateraler Handelsorganisation, worauf sich die meisten der Befürworter einer Organisation geeinigt hatten in dem Ziel, dass es zu einer Zustimmung der USA führen würde, Welthandelsorganisation heißen solle. Nach einigen Berichten soll der Grund gewesen sein, dass die USA nicht den EG die Genugtuung geben wollten, den Namen der neuen Organisation zu wählen.