Die evangelische Pfarrkirche St. Pankratius befindet sich im Stadtteil Mark der Stadt Hamm. Sie gehört zur Kirchengemeinde Mark-Westtünnen. Die Kirche entstand um 1000 n. Chr. als Eigenkirche des Oberhofes Mark (auch Schultenhof genannt), der noch auf die Zeit der sächsischen Herrschaft zurückgeht und auf dessen Gelände sie auch errichtet wurde. Zu den Besitzungen des Oberhofes gehörte u. a. der spätere Burghügel, der zusammen mit dem Oberhof 1170 an Friedrich von Berg-Altena überging. Friedrich ließ dort für seinen Sohn Adolf I. von der Mark eine Festungsanlage errichten, die Burg Mark. Dieser wurden auch der Oberhof und die Kirche angeschlossen. Die Pankratiuskirche war somit ursprünglich die Eigenkirche der Grafen von der Mark. St. Pankratius steht seit 1985 unter Denkmalschutz. mini

Vorgeschichte St. Pankratius Die Kirche ist dem Heiligen Pankratius geweiht, einem der Eisheiligen. Die Legende weiß zu berichten, dass er der Sohn eines reichen Phrygiers war, welcher schon zu seinen Jugendzeiten verstarb. Als Waise reiste er mit seinem Onkel Dionysius nach Rom. Dort soll er dann von Papst Kornelius (Todesjahr: 253) in die Kirche aufgenommen worden sein. Nachdem sein Onkel verstorben war, wurde er gefangen genommen und vor den Kaiser geführt, der ihn von seinem Glauben abzubringen versuchte. Als Pankratius diesem Versuch widerstand, wurde er auf Diokletians Befehl an der Via Aurelia enthauptet. Die Verehrung des Heiligen setzte nach 985 in Westfalen ein. In diesem Jahr sind seine Reliquien von Rom nach Gent transportiert worden. Pankratius wurde vor allem von Rittern verehrt, die seinen Schutz auf ihren Kreuzzügen erflehten. Dies ist wohl auch der Grund, warum die Grafen von der Mark ihn zu ihrem Schutzpatron erkoren.

Die Mark Das Gelände zwischen Lippe, Geithe und Ahse diente den umliegenden Bauerschaften als Weideland und wurde deshalb kurz die Mark genannt – Mark im Sinne einer Feldmark. Rings um das Gelände lagen Einzelhöfe, zu deren Besitz das Vieh gehörte, das zum Grasen in die Mark getrieben wurde. Die Gehöfte grenzten weiter südlich an die geschlossenen Dörfer des Hellwegs. Auf diese Weise entwickelten sich zwei grundlegend unterschiedliche Siedlungsformen. Die Einzelhöfe waren über das Land verstreut, ohne dass sie eine einheitliche Entfernung voneinander gehabt hätten. Sie waren jeweils von Gartenland, Weide, Ackerflur und/oder Wiese umgeben. Zum Schutz gegen Weidevieh oder Wild wurden die einzelnen Gehöfte mit Wallhecken und Zäunen gesichert. Nur der kleinere Teil der Grundes und Bodens stand in Privatbesitz der Ansiedler. Der Löwenanteil stand als sogenannte gemeine Mark allen angrenzenden Bauern zur Verfügung und wurde für Weide, Mast, Holzwirtschaft und andere Zwecke gemeinschaftlich genutzt.

Im Laufe der Zeit wuchs die Bevölkerung an, so dass der ins Privateigentum übergegangene Grund und Boden nicht mehr ausreichte, den Nahrungsbedarf zu decken. Da sich der in dieser Region noch reichlich vorhandene Markengrund als Gelände zur Neusiedlung anbot, wurde das Weideland an Geithe und Ahse für die Niederlassung von Neubauern ausgesondert. Diese gehörten nicht einer der benachbarten Landsgemeinden an, sondern bildeten einen eigenen Verband (Markgenossenschaft), der in der zugehörigen Dorfmark alle Rechte und Pflichten einer Bauerschaft ausübte. Hierzu gehörten besonders die Flurbestellung und die Markennutzung. Die neue Gemeinde nannte sich die Bauerschaft Mark – nach dem Gelände, auf dem sich die neue Gemeinde niedergelassen hatte.

Im sechsten Jahrhundert war die Region von Einzelhöfen übersät, auf denen freie Bauern lebten. In diesem Jahrhundert brachen die Sachsen in Westfalen ein und unterwarfen die Region ihrer Herrschaft. Die einheimische Bevölkerung wurde dabei nicht getötet oder vertrieben, etwa um neue Kolonisten anzusiedeln. Die Sachsen gestatteten den Bauern sogar, auf ihren Höfen nach ihren überlieferten Gewohnheiten und Rechten zu leben. Die sächsischen Eroberer profitierten von diesem Vorgehen, indem sie Burgen errichteten, von denen aus sie ihre Herrschaft ausübten; die Landbewohner waren gezwungen, den Burgherren Dienste zu leisten und Abgaben zu entrichten.

Der Schultenhof Mehrere Höfe, die einem Herrn gehörten und nahe beieinander lagen, wurden zu einem Gesamtverband zusammengefasst und einem Verwalter unterstellt, dem sogenannten Schulten. Dieser war dafür zuständig, die Einhaltung der Pflichten der Bevölkerung gegen ihren Herrn sicherzustellen.

Die Gehöfte in der Bauerschaft Mark waren in den Besitz eines sächsischen Edelmannes übergegangen. Dieser unterstellte sie und einige andere Höfe in der Nachbarschaft einem Haupt- bzw. Oberhofe. Dieser wurde, gemeinsam mit den zugehörigen Gründen und den darauf ansässigen Menschen, kurz der Hof zur Mark genannt.

Die Bauernhöfe in der Mark und den angrenzenden Gebieten haben sich bis in die Gegenwart erhalten. Der Schultenhof hingegen wurde später aufgelöst. Güterverzeichnisse, die am Ende des Mittelalters auf Befehl der landesherrlichen Regierung angelegt worden sind, geben Auskunft über die ursprüngliche Größe und den Bauzustand des Besitzes. Im Jahre 1595 wurden die zugehörigen Stücke in Anwesenheit des Rentmeisters zu Hamm und eines Notars von einem geschworenen Landmesser vermessen. Ein Jahrhundert später, im Jahre 1696, besichtigten drei Bauern und mehrere Bürger aus Hamm das Gelände. Die Gebäude waren zu dieser Zeit bereits abgebrochen, die Delegation konnte jedoch in einem Kuhkamp den einstigen Standort des Schultenhofes in Augenschein nehmen. Der Hof umfasste eine stattliche Zahl von Ackerfeldern, Wiesen und Weiden. Von dort aus wurden die Rechte der Markennutzung, des Holztriebs und der Mast in einem benachbarten Walde ausgeübt. Der Grund und Boden war meist schlecht und wenig ertragreich.

Zum Schultenhof gehörten vier Kotten. Ihre Besitzer waren zu Abgaben sowie Hand- und Spanndiensten in gemessenem Umfange verpflichtet. Die Bauernhöfe, die dem Hof zur Mark zugeordnet waren, mussten einen Teil der geernteten Früchte oder die Einsaat von jedem Stücke abliefern. Je nach Ertragsfähigkeit handelt es sich um den dritten oder vierten Teil der Ernte. Es galt jedoch der Grundsatz, dass der Hausmann, also der Bauer, aus seinen Garten, seinem Leinen-, Wicken- und Linsenland und aus dem Brand nichts abzugeben brauchte.

Die Bauern waren außerdem zu Pferde- und Leibdiensten auf dem Schultenhofe verpflichtet. Dazu mussten sie in festgesetzter Reihenfolge erscheinen und die geforderten Arbeiten händisch oder mit Hilfe ihrer Gespanne verrichten.

Später wurde die Eigenwirtschaft aufgegeben. Man verpachtete die Grundstücke stattdessen einzeln. Dadurch wurden die Dienste an dem Ober- oder Schultenhofe in der Bauerschaft Mark überflüssig. Sie wurden von den pflichtigen Köttern und Bauern durch eine jährliche Geldabgabe abgelöst. Die übrigen Abgaben wurden nach dem Verfall der Hofverfassung gegen Ende des Mittelalters an die landesherrliche Rentei in Hamm abgeliefert.

Während des 19. Jahrhunderts wurden auch diese auf Grund des Gesetzes über die Regelung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse nach und nach abgelöst. Damit wurden die Reste der ursprünglichen Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse beseitigt.

Die Christianisierung unter den Franken Im achten Jahrhundert begann der fränkische Herrscher Karl der Große mit seinen Feldzügen gegen die Sachsen. Diese waren mehrfach in das fränkische Grenzgebiet eingefallen, um auch dieses Land zu unterwerfen. Strafexpeditionen nach Westfalen zeigten nicht die gewünschte Wirkung. Um vor dem unruhigen Nachbarn gesichert zu sein, fasste Karl den Beschluss, die Feinde zu vernichten und ihre Ländereien zu erobern. Die jahrzehntelangen Kämpfe fanden im Jahre 804 mit der Eroberung Westfalens durch Karls Truppen ihr Ende. Der sächsische Adel war größtenteils erschlagen, hingerichtet oder geflüchtet. Der Rest unterwarf sich der fränkischen Herrschaft. Karl der Große ließ die sächsischen Güter einziehen und verschenkte sie an seine Getreuen oder an die Kirche.

Karls Siegeszug bereitete den Weg zur Christianisierung Westfalens, was sich etwa in der Gründung des Bistums Münster durch Liudger unmittelbar nach dem Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen zeigt. Neben den Burgen der Franken entstanden in Westfalen zunehmend auch Klöster und Kirchen. Diese wurden von den Grundherren geistlichen und weltlichen Standes auf ihren Fron- bzw. Oberhöfen errichtet. Sie wurden deshalb Fronhofskirchen oder auch Eigenkirchen genannt, weil sie im Eigentum ihres Erbauers standen.

Wie alle südlich gelegenen Besitzungen auf Hammer Gebiet unterstand die Pankratiuskirche der Oberhoheit des Erzbischofs von Köln, während das Verhältnis zwischen der späteren Grafschaft Mark und dem Bistum bzw. Hochstift Münster durchgehend von Konkurrenzdenken und Interessenkonflikten geprägt war.

Eigenkirche St. Pankratius Auch der Besitzer des Hofes zur Mark (einer der Edelherren von Rüdenberg, deren Allod der Oberhof war) ließ eine Eigenkirche bauen. Die Kirche wurde um das Jahr 1000 auf dem Gelände des Schultenhofes errichtet. Es ist nicht vollständig geklärt, ob die Kirche von Anfang an dem Heiligen Pankratius geweiht war oder ob sie erst einen anderen Patron hatte, etwa den Heiligen Martin. Denkbar wäre, dass die Grafen von Altena erst später ihren Hausheiligen hierher mitgebracht haben.

In den Besitz der Grafen von Altena gelangten Kirche und Hof im 12. Jahrhundert. Die neuen Herrscher waren auch die Vögte des Prämonstantenklosters Kappenberg, das die Grafen von Kappenberg, die mit den Grafen von Altena verwandt waren, im Jahr 1122 gestiftet hatten. Graf Engelbert I. von der Mark schenkte dem Kloster die Pankratiuskirche im Jahr 1254 mit allen Rechten und Auskünften. Er begründete dies ausdrücklich damit, dass dort seine Vorfahren bestattet wären.

Erzbischof Konrad von Köln bestätigte die Schenkung einige Monate später. Als sich gegen Ende des 13. Jahrhunderts Streit um den Besitz der Kirche zur Mark erhob, erklärte Papst Nikolaus IV. in einer Urkunde vom 13. Dezember 1291, dass die Kirche vom Grafen Engelbert als dem Patron derselben dem Kloster Kappenberg rechtmäßig überlassen worden sei.

Wie es im Mittelalter üblich war, diente die Kirche auch zu Verteidigungszwecken. Sie wurde in Kriegszeiten als Fluchtburg für die Anwohner. Aus diesem Grunde wurde sie mit einem Graben und Wall umgeben und hatte auch einen ihr zugeordneten Friedhof. Im Falle anrückender Feinde konnte sich die Landbevölkerung mitsamt ihrer Habe hinter die Schutzanlagen zurückziehen. Zum Teil wurden sie dort zur Verteidigung des Geländes herangezogen.

Der Turm der Burg wurde entsprechend seiner Bedeutung zu Verteidigungszwecken als hoher, steinerner Bergfried errichtet. Wenn der Feind bis zum Friedhof vorgedrungen war, konnten sich die Verteidiger hierhin zurückziehen. Nach Errichtung der Burg Mark erschien der hohe Turm den Bewohnern der Burganlage jedoch mehr und mehr als Bedrohung der eigenen Sicherheit. Es bestand die Gefahr, dass anrückende Angreifer den Turm in Besitz und von dort aus die nahegelegene Burg unter Beschuss nahmen oder Späher zu ihrer Beobachtung installierten.

Im Rahmen des Konflikts mit den Bischöfen von Münster in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts erwirkte Graf Eberhard deshalb im Jahre 1251, dass der Bergfried abgerissen und durch einen niedrigeren Turm ersetzt wurde. Zum Ausgleich schenkte er der Kirche einen Hof zu Schmehausen.

Dieses Vorkommnis belegt eindeutig, dass die Kirche bereits vor der Burg entstanden ist. Wäre die Burg zuerst errichtet worden, hätten die Burgherren dafür gesorgt, dass die Kirche an einem weiter entfernt gelegenen Standort errichtet wird, womit die Burg außerhalb der Schussreichweite gelegen hätte.

Geschichte und Baubeschreibung