Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg – Dr.-Rudolf-Eberle-Preis wird seit 1985 alljährlich vergeben an in Baden-Württemberg ansässige kleinere und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen oder bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen.

Geschichte Auf Vorschlag des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie, Rudolf Eberle, beschloss die Landesregierung am 22. Oktober 1984 die Vergabe eines Innovationspreises für kleine und mittlere Unternehmen. Mit der Bezeichnung „Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg – Dr.-Rudolf-Eberle-Preis -“ wird an die Verdienste, die er sich als Wirtschaftsminister insbesondere um den Mittelstand erworben hat, erinnert.

Es werden Preisgelder von insgesamt 50.000 Euro sowie Urkunden vergeben. Daneben vergibt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH regelmäßig einen Sonderpreis im Rahmen des Landeswettbewerbs in Höhe von 7.500 Euro, der sich gezielt an junge Unternehmen richtet.

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat das Regierungspräsidium Stuttgart mit der organisatorischen Durchführung beauftragt. Über die Vergabe des Preises entscheidet ein Preiskomitee. Es bewertet den Wettbewerbsbeitrag nach folgenden Kriterien:

Technischer Fortschritt Besondere unternehmerische Leistung Wirtschaftlicher Erfolg

Die Bewerbung muss alle drei Kriterien erfüllen. Der Landesminister für Finanzen und Wirtschaft gibt die Preisträger bekannt und verleiht die Preise in einer öffentlichen Veranstaltung. Ausschreibung 2008 auf ulm news, 27. Februar 2008

Preisträger