mini|hochkant=1.2|Neue Düsseldorfer Synagoge, Ecke Zietenstraße/Mauerstraße (Paul-Spiegel-Platz) Die Geschichte der Düsseldorfer Juden reicht in ihren Anfängen bis in das späte Mittelalter zurück. Doch erst seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert war eine dauerhafte Ansiedlung von Juden möglich. Die Gemeinde wuchs während der Industrialisierung stark an, blieb jedoch eine Mittelgemeinde, die einen Anteil von rund ein Prozent der Gesamtbevölkerung kaum überstieg. Bekanntester Rabbiner in Düsseldorf war Leo Baeck (1907–1912). Die Gemeinde wurde in der Zeit des Nationalsozialismus zerstört, ein Großteil der Düsseldorfer Juden musste emigrieren oder wurde ermordet. Mit ca. 6500 Personen ist die Jüdische Gemeinde Düsseldorf heute die größte Gemeinde in Nordrhein-Westfalen sowie nach der Jüdischen Gemeinde zu Berlin und der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern die drittgrößte Gemeinde in Deutschland. Sie gehört dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein an. Da die Düsseldorfer Juden überwiegend aus Ost- und Westeuropa stammen, bezeichnen sie sich zumeist als Aschkenasim.

Die Beiträge jüdischer Düsseldorfer zur Kulturgeschichte waren bedeutend. Heinrich Heine, Düsseldorfs bedeutendster Schriftsteller, Felix Mendelssohn Bartholdy, ein berühmter Musiker Düsseldorfs, Wilhelm von Schadow und Eduard Bendemann, bekannte Vertreter der Düsseldorfer Malerschule, waren jüdischer Herkunft.

Mittelalter (1298–1500) Die Ursprünge jüdischer Geschichte in Düsseldorf liegen überwiegend im Dunkeln. Im Jahr 1298 soll Graf Wilhelm I. von Berg einige Judengemeinden in seiner Grafschaft gegen die Angriffe marodierender Aufständischer, einer „Mordbande“, verteidigt haben. Jedoch ist für diese Zeit noch nicht von einer dauerhaften Ansiedlung jüdischer Gemeinden auszugehen. Die Verfolgungswellen während der großen Pest (Schwarzer Tod 1349) verursachten zahlreiche Todesopfer und zerstörten rund 80 Gemeinden im Rheinland. Ob auch in Düsseldorf Juden verfolgt wurden, ist nicht mit Sicherheit zu sagen. Zu einigen erneuten Ansiedlungen kam es wohl erst wieder ab den späten 1350er Jahren, wie dann in Siegburg (1359), Mülheim am Rhein (1363), Blankenberg (1365) und wahrscheinlich auch Düsseldorf (1382). Auch einige beiläufige Erwähnungen von vermutlich durchreisenden Juden in der Stadt Düsseldorf seit dem späten 14. Jahrhundert bieten weder genaue Einblicke in die Anfangszeit einer jüdischen Gemeinde noch Informationen über mögliche Kontinuitäten jüdischer Siedlungen im näheren Umfeld Düsseldorfs.

In den Jahren 1418 und 1446 wurde zumindest ein Judenfriedhof erwähnt. 1438 erhielt die Stadt eine „Zusicherung“ von Herzog Gerhard von Jülich-Berg, dass in den nächsten zwölf Jahren keine Juden in Düsseldorf geduldet werden sollten.

Frühe Neuzeit (1500–1808) mini|Situationsplan Friedhof an der Kasernenstraße, C. W. Bauer (1792): Lage der Alten Synagoge im Quadrat Nr. IV, Ostseite in hiesiger Carlstadt; Lage des jüdischen Friedhofs in Höhe der heutigen Kasernenstraße Nr. 14 mini|Fund des Leichensteins in 1907 aus dem Jahre 1782 von Isaak van Geldern (Foto Julius Söhn) In der Frühen Neuzeit mussten die Düsseldorfer Juden – wie überall in Jülich und Berg – einen so genannten Schutzbrief vorweisen, um sesshaft werden zu können. Die Abgaben der Schutzjuden wurden über die Landjudenschaft eingeholt und an die landesherrliche Kasse entrichtet.

Die meisten der erstmaligen urkundlichen Beweise kommunaler oder landesherrlicher Provenienz, die jüdische Familien in den bergischen, Düsseldorf benachbarten Städten belegen, fallen überwiegend in die Zeit nach 1500, wie beispielsweise für Mülheim an der Ruhr (1508), Solingen (1568), Ratingen (1592), (Düsseldorf-)Kaiserswerth (1611) oder für die Herrschaft Hardenberg (1678), ein großer Teil dann aber erst ins späte 17. und frühe 18. Jahrhundert.

Zwar wurden auch in Berg immer wieder Verordnungen erlassen, welche die Vertreibung und Ausweisung aus einzelnen Städten oder dem gesamten Land forderten, doch waren zwischen der teils diskriminierenden Judenpolitik der Landesherren im 16. Jahrhundert in den vereinigten Ländern Kleve, Jülich, Berg und Mark und den Judengesetzgebungen der benachbarten Territorien kaum wesentliche Unterschiede auszumachen. Vertreibungsansätze gab es in den Jahren 1438, 1459/1461 und 1476.

Der Düsseldorfer Herzog Johann III. gab am 3. Oktober 1514 die Anordnung, dass die Juden auf ihrer Kleidung an der Brust „einen gelen rink“, also einen gelben oder güldenen Ring, zu tragen hätten, „daran man sie vur joeden erkennen mochte.“ Die 1554 erlassene Polizeiverordnung seines Sohnes und Nachfolgers, Herzog Wilhelms V., forderte hingegen die Ausweisung der Juden: „Es sollen in Unsern Fürstenthumen und Landen, wie gleichfalls bei den Unter-Herrlichkeiten, oder denen Orten, so in Gemeinschaft mit Uns sitzen, auch bei Unsern Lehn- und Schirms-Verwandten keine Juden, so nicht nach Christlicher Ordnung getauft, gestattet, aufgehalten, oder vergleitet werden bei Vermeidung einer Straf und Peen.“

Auch die späteren Erneuerungen dieser Polizeiverordnung (1558, 1563 und 1581) verboten jüdische Niederlassungen in Berg und Düsseldorf.

In der Mitte des 17. Jahrhunderts erlaubte der Landesherr Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg Juden zunächst einen auf zwölf Jahre befristeten Aufenthalt in Düsseldorf. Trotz des Widerstands örtlicher Gilden verlängerte seine Regierung das Aufenthaltsrecht der Juden gegen die Zahlung eines „Judentributs“, einer Steuer, mit der die Armee und andere Ausgaben finanziert wurden. Seit dieser Zeit lebte eine kleine Zahl von „Schutzjuden“ in Düsseldorf, die im Laufe der Zeit anstieg, von 81 im Jahr 1677 auf 217 im Jahr 1763 und auf 149 im Jahr 1804.Anthony Kauders: German Politics and the Jews. Düsseldorf and Nuremberg 1910–1933. Clarendon Press, Oxford 1996, ISBN 0-19-820631-3, S. 23

Um 1680 hatte sich in Düsseldorf eine Landjudenschaft für die vereinigten Herzogtümer Jülich und Berg gebildet. Bis 1704 war zunächst der kurkölnische Landesrabbiner in Bonn oder Deutz für die Herzogtümer Jülich und Berg zuständig, bis schließlich 1706 mit Samson Levi Fröhlich wieder ein eigener Rabbiner gewählt werden konnte, der seinen Sitz in Düsseldorf nahm.

Die Amtszeiten der Düsseldorfer Rabbiner im 18. Jahrhundert betrugen: Samson Levi Fröhlich (1706–50), Mordechai Halberstadt (1751–69), Jacob Brandeis (1769–74), Löb (Yehuda) Aron Scheuer (1779–1821).

Die jüdische Gemeinde Düsseldorfs umfasste zwei (1663), später 16 (1738) und in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts 26 jüdischen Familien.

1712 errichteten die Düsseldorfer Juden ihren ersten Betsaal mit Klause im mehrflügeligen Wohnhaus des Hoffaktors Juspa van Geldern an der Neusser Straße, dem heutigen Hubertus-Stift. 1771 ist Philipp Horn als Bürgermeister der jüdischen Gemeinde („Sindic de la Communauté des Juifs“) verbürgt, als er in dieser Eigenschaft durch ein Buchgeschenk zum Aufbau der „öffentlichen Bibliotheque“ Düsseldorfs beitrug.Manfred v. Stosch: Düsseldorfs „öffentliche Bibliotheque“ 1770–1809. In: Gerhard Kurz (Hrsg.): Düsseldorf in der deutschen Geistesgeschichte. Verlag Schwann-Bagel, Düsseldorf 1984, ISBN 3-590-30244-5, S. 43

Am 21. Juni 1779 stellte Kurfürst Karl Theodor die letzte Konzession für die Juden aus, die auf 16 Jahre angelegt war. Darin wurde festgelegt, dass maximal 215 jüdische Familien in Jülich und Berg wohnen durften. Hinzu kam eine unbekannte Anzahl „Betteljuden“, die noch 1785 „mit Prügel“ abgewiesen werden sollten. Ein überwiegender Teil der Judenschaft war mittellos. Zur winzigen Oberschicht im 18. Jahrhundert zählte lediglich die Familie van Geldern.

1792 wurde die erste Alte Synagoge mit Wohnhaus für den Rabbiner an der Kasernenstraße nach Plänen des Architekten Peter Joseph Krahe (1758–1840) errichtet. Die Grundstücke Kasernenstraße Nr. 17 und 19 gehörten der jüdischen Gemeinde. Nördlich der Kreuzung Benrather Straße/Kasernenstraße im aktuellen östlichen Häuserbereich um Grundstück Kasernenstraße 14 lag bis Ende des 18. Jahrhunderts der älteste stadtnahe jüdische Friedhof (Belegungszeit vor 1705 bis 1884). Ein weiterer jüdischer Friedhof entstand am „Gräulichen Bongard“, heute Bongardstraße, an der nördlichen Düssel in Pempelfort (Belegungszeit 1788 bis 1877). Hierhin wurden die Gräber der Kasernenstraße umgebettet, nachdem 1780 die jüdische Gemeinde aufgefordert war den Friedhof in Stadtmitte aufzuheben.

1907 fand man beim Legen einer Gasleitung vor dem Hause der Neuesten Nachrichten einen Leichenstein. Dieser war in 1782 für Isaak van Geldern, einem Sohn des Joseph Jacob van Geldern und Großonkel Harry Heines mütterlicherseits, gesetzt worden. Vermutlich am 13. Dezember 1797 wurde Harry Heine als erster Sohn von Samson Heine und Betty (Peira) van Geldern in Düsseldorf geboren. Harry, der sich später Heinrich Heine nannte, erlebte die Errichtung des Großherzogtums Berg, eines Satellitenstaates des Ersten Kaiserreichs Frankreichs. Am 22. Juli 1808 kündigte die Regierung des Großherzogtums Berg das Geleitsystem der Schutzbriefe zur großen Freude der Jüdischen Gemeinde auf. Seit dieser Zeit gab es auch eine jüdische Schule in Düsseldorf.

19. und frühes 20. Jahrhundert (1808–1933) mini|Die trauernden Juden im Exil, Gemälde des aus jüdischer Familie stammenden Malers Eduard Bendemann, der sich mit dem um 1832 entstandenen Gemälde im nazarenischen Stil der Düsseldorfer Malerschule auf den Psalm 137 bezieht mini|Große Synagoge an der Kasernenstraße, Architekt: Josef Kleesattel, 1903 mini|Graffiti an der Großen Synagoge nach der Schändung am Verfassungstag 1929 (11. August) Das sog. „Décret infame“ (wörtlich: das schändliche Dekret) vom 17. März 1808, mit dem das napoleonische Frankreich in einem Rückschritt gegenüber früheren emanzipierenden Gesetzen diskriminierende Vorschriften für Juden wieder einführte, fand im Großherzogtum Berg und somit in Düsseldorf keine Geltung. Am 1. Januar 1810 trat ein dem Code civil entsprechendes Gesetz im Großherzogtum Berg in Kraft, wonach auch Juden vor Gericht und Verwaltung prinzipiell gleichgestellt waren (Judenemanzipation). Als das Rheinland durch den Wiener Kongress 1815 Preußen zugeteilt wurde, wurden die großherzoglich bergischen Reformansätze zunächst beibehalten. 1845 verpflichtete man die Juden, wie andere Bürger im Königreich Preußen, erbliche und verbindliche Familiennamen anzunehmen.

1811 lebten in Düsseldorf 228 Juden, 1823: 335, 1827: 427Zum Abschluss des Jahres 1827 sind in der „Sammtgemeinde Düsseldorf“, also einschließlich der zur Stadt Düsseldorf gehörenden Ortschaften, 427 Juden bei einer Gesamtzahl von 27.067 Einwohnern erfasst. – J.F. Wilhelmi: Panorama von Düsseldorf und seinen Umgebungen. Schreiner’sche Buchhandlung, Düsseldorf 1828, S. 69 und 1849: 600. Im Regierungsbezirk Düsseldorf lebten 1816 insgesamt 3115 Juden, 1842 waren es 6751 Juden.

Seit etwa 1760 gab es in Düsseldorf eine Chewra Kadischa, eine fromme Beerdigungsbruderschaft. 1877 beanspruchte die Stadt für den Ausbau der Prinz-Georg-Straße das Gelände des Friedhofs an der Bongardstraße. So wurde die Gemeinde zur Aufgabe ihres Friedhofs gezwungen und die Toten wurden auf dem „Alten Friedhof“ Ulmenstrasse 187, zwischen Möhlau- und Esperantostraße, bestattet (Belegungszeit 1890 bis 1922). Im Jahr 1897 wurde der „Alte Friedhof“ noch erweitert. Dieser beherbergt neben den Ruhestätten aus dieser Zeit auch die sterblichen Überreste vom jüdischen Friedhof an der Bongardstraße. Wegen Platzmangels wurde 1922 der „Neue Israelitische Friedhof“, Ulmenstraße 236, im Herzen des Nordfriedhofs eröffnet.

Mitte des 19. Jahrhunderts waren viele jüdische Familien verbürgert, sie verdienten ihr Geld im Handel, Kleingewerbe, Handwerk oder als Angestellte. In Düsseldorf lebten 1843 insgesamt 412 Juden. Davon waren 48 Jungen und 48 Mädchen im Alter unter 14 Jahren, zwischen 15 und 60 Jahren waren 148 Männer und 133 Frauen, über 60 Jahre alt waren 22 Männer und 13 Frauen. Insgesamt gab es 36 Ehepaare.