Steinfurt ist ein Stadtteil von Herbstein im mittelhessischen Vogelsbergkreis im Tal der Schwarza.

Ortsgeschichte mini|Lage von Steinfurt (Steinfort) auf einer Kartes des Hochstifts Fulda von 1574

Mittelalter Die älteste erhaltene Erwähnung von Steinfurt stammt aus dem Jahr 1273 und nennt den Namen „Steinfort“.Franz Michael Denner: Urkunden der ehemaligen Fuldischen Ämter. Fulda 1820. Band V. S. 385. Der Ortsnamen findet sich in einem Kopiar aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Damals gehörte Steinfurt zum Hochstift Fulda. Dieses vergab das Dorf als Mannlehen an die Freiherren von Riedesel zu Eisenbach. In zwei Urkunden aus dem Jahre 1338 wird der Ort als „Steinfuorte“Eduard Erwin Becker: Riedeselsches Urkundenbuch. 1200–1500. Offenbach 1924. Regest, Nr. 111, S. 30. und „Steynfurt“Eduard Erwin Becker: Riedeselsches Urkundenbuch. Regest Nr. 112, S, 32. erwähnt.

Neuzeit Eine Akte von 1538 nennt „Steynfort“.Archiv Lauterbach. 38, 1, 1 a. Der Ortsname Steinfurth findet sich ebenfalls in Wetterau. Die Deutung des Ortsnamens lautet: Siedlung an der Furt mit natürlichem oder künstlichem Steingrund.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 360. Im 16. Jahrhundert besaß das Kloster Neuenberg Zinseinkünfte in den Dörfern Steinfurt, Heistorff, Windischmess, Bannerod, Weidenau und Schlirf, welche der Fuldaer Fürstabt Johann III. von Henneberg-Schleusingen in mehreren Briefen an alle Riedesel zu Eisenbach anforderte.StAD F 27 A, 33/148. Das Kloster war während der Bauernkriege 1525 geplündert und zerstört worden.

Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Steinfurt angehört(e):

vor 1803: Heiliges Römisches Reich, Gericht Altenschlirf der Freiherren von Riedesel zu Eisenbach (Mannlehen des Fürstbistum Fulda) ab 1806: Großherzogtum Hessen (Souveränitätslande),Mediatisierung infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Oberhessen, Gericht Altenschlirf (zur Herrschaft Riedesel) ab 1815: Großherzogtum Hessen (Souveränitätslande), Provinz Oberhessen, Amt Altenschlirf (zur Herrschaft Riedesel) ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk HerbsteinTrennung zwischen Justiz (Landgericht Altenschlirf) und Verwaltung. ab 1825: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Lauterbach ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach ab 1867: Norddeutscher Bund,Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied. Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis LauterbachIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Lauterbach ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Lauterbach ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Lauterbach ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Stadt Herbstein ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Stadt Herbstein

Recht Materielles Recht In Steinfurt galten die Riedesel’schen Verordnungen aus dem 18. Jahrhundert als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit diese Verordnungen keine Bestimmungen enthielten. Dieses Sonderrecht behielt theoretisch seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, in der gerichtlichen Praxis wurden aber nur noch einzelne Bestimmungen angewandt. Das Partikularrecht wurde zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 29, Anm. 92 und S. 103, Anm. 14.

Gerichtsverfassung seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Schlechtenwegen ab 1806 das „Riedeselsche Patrimonialgericht Altenschlirf“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Altenschlirf“ war daher von 1821 bis 1853 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Altenschlierf das für Steinfurt zuständig war. 1853 erfolgte die Verlegung des Landgerichts nach Herbstein.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Herbstein und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Ab 1943 wurde das Amtsgericht Herbstein nur noch als Zweigstelle des Amtsgerichts Lauterbach betrieben, bis es 1968 endgültig aufgelöst wurde und dem Amtsgerichtsbereich von Lauterbach zugeschlagen wurde.

Einwohnerentwicklung Belegte Einwohnerzahlen bis 1970 sind: 1961: 228 evangelische und 31 katholische Einwohner

Politik Ortsvorsteher ist Boris Schaaf (Stand Juni 2022).

Vereine Das dörfliche Leben in Steinfurt wird von folgenden Vereinen geprägt: Männergesangverein Frohsinn Steinfurt (Gründung 1907) Freiwillige Feuerwehr mit Jugendfeuerwehr Dorfclub (Gründung 1985)

Weblinks Stadtteil Steinfurt im Internetauftritt der Stadt Herbstein.

Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen

Einzelnachweise

Kategorie:Ort im Vogelsbergkreis Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Vogelsbergkreis) Kategorie:Geographie (Herbstein) Kategorie:Ersterwähnung 1273 Kategorie:Gemeindeauflösung 1971