Franz Leopold Gerd Voss (* 27. September 1907 in Itzehoe in Holstein;Geburtsdatum und -ort nach Lösch: Der nackte Geist. 1999, S. 177. † 1. Juli 1934 in Berlin-LichterfeldeRainer Orth: Der SD-Mann Johannes Schmidt. Tectum Verlag, Marburg 2012, ISBN 978-3-8288-2872-8, S. 197. Dort der Hinweis, dass das Todesdatum „30. Juni“ in der amtlichen Totenliste der Gestapo zum Röhm-Putsch falsch sei, belegt durch eine spätere Verhöraussage von Voss’ Vater Hermann Voss, der den Sohn noch am 1. Juli in der Haft besuchte.) war ein deutscher Jurist und SA-Sturmführer. Voss wurde als einer der Ermordeten des sogenannten „Röhm-Putsches“ von 1934 bekannt.

Leben und Wirken Jugend und frühe Jahre Voss war der jüngere Sohn des Berliner Rechtsanwalts und Notars Hermann Voss, der u. a. als Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins bekannt wurde. Sein älterer Bruder war der Arzt Hans Voss. Nach dem Schulbesuch, den er am Kaiserin-Augusta-Gymnasium in Berlin absolvierte (Abitur: Ostern 1926), studierte Voss Rechtswissenschaften. Seine ersten drei Semester verbrachte er an der Universität Gießen. Sein viertes Semester verbrachte er in Paris, wo er Vorlesungen an der Faculté de droit sowie weitere Vorlesungen anderer Fächer an der Sorbonne und am Collège de France besuchte. Außerdem arbeitete er dort bei einem avoué und einem avocat. Während seines Studiums wurde er 1926 Mitglied der Burschenschaft Germania Gießen, welcher schon sein Vater angehört hatte.Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Bd. 1, Teilbd. 8, Supplement L–Z. Winter, Heidelberg 2014, ISBN 978-3-8253-6051-1, S. 361–362. Zum Wintersemester 1929/1930 wechselte Voss an die Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin, wo er seine letzten drei Semester verbrachte. Einem selbstverfassten Lebenslauf zufolge entdeckte er während dieser Zeit durch die Teilnahme an einer Übung von Martin Wolff die „eigentliche Schönheit der juristischen Wissenschaft“.

Die Erste Juristische Staatsprüfung bestand Voss am 19. Mai 1930 mit dem Prädikat „vollbefriedigend“. Anschließend wurde er zum Referendar ernannt. Einem Bericht des Pariser Tageblattes von 1934 zufolge erlitt Voss 1929 (?) eine schwere Beinverletzung, die ihn zwang, fast ein ganzes Jahr im Krankenbett zu verbringen, so dass er seine Prüfung mit einem halben Jahr Verspätung noch als Rekonvaleszent ablegen musste.Die Karriere des Gerd Voss, einer der erschossen wurde, in: Pariser Tageblat Jg. 2 (1934), Nr. 212 (12. Juli 1934) (Digitalisat).

Den Juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Voss beim Amtsgericht Kalkberge und dem Berliner Landesgericht III.

Im April 1931 wurde Voss auf Ersuchen der Professoren Arthur Nussbaum und Hermann Dersch sowie des bekannten Strafverteidigers Max Alsberg, der der Fakultät als Honorarprofessor angehörte und in dessen Kanzlei Voss als Referendar auch mitarbeitete, zum Fakultätsassistent an der Juristischen Fakultät der Berliner Universität ernannt. In dieser Stellung – bei der es sich um eine besoldete Nebenbeschäftigung handelte, der er zusätzlich zum Juristischen Vorbereitungsdienst nachging – organisierte und beaufsichtigte Voss Übungen zu den Seminaren verschiedener Professoren, wobei ein von ihm privat – anstatt im Rahmen der Fakultät – organisiertes Repetitorium im Wintersemester 1932/1933 zu Problemen mit derselben führte.

Im Herbst 1931 lernte Voss während des sogenannten Kurfürstendamm-Prozesses, in dem sein Vater als Verteidiger eines Angeklagten (des Jungstahlhelmführers Wilhelm Brandt) mitwirkte,Zur Mitwirkung von Voss senior am Kurfürstendammprozess von 1931/1932, vgl. Friedrich Karl Kaul: Der Pitaval der Weimarer Republik, Es knistert im Gebälk, Berlin 1961, Bd. 3. den jungen Berliner SA-Führer Karl Ernst kennen – zu diesem Zeitpunkt Stabsführer der Berliner SA –, eine Begegnung, die langfristig von entscheidender Bedeutung für seinen weiteren Werdegang sein sollte.

Zeit des Nationalsozialismus Voss trat zum 1. April 1933 offiziell in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 1.670.602).Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/46320957 Nach der Erneuerung seiner Bekanntschaft mit Karl Ernst, der inzwischen zum obersten SA-Kommandeur von Berlin aufgestiegen war, wurde Voss im Sommer 1933 Mitglied der Sturmabteilung (SA). Voss erhielt angeblich sofort den relativ hohen Rang eines Sturmführers sowie die Funktion des Rechtsberaters der SA-Gruppe Berlin-Brandenburg.Heinz Höhne: Morsache Röhm, Reinbek bei Hamburg 1984, S. 321. In Berichten der Auslandspresse wurde in diesem Zusammenhang die Behauptung aufgestellt, dass Voss – obwohl selbst heterosexuell – aus Karriereerwägungen homosexuelle Beziehungen mit Ernst und anderen SA-Führern unterhalten habe, die sein Avancement in der SA beschleunigt hätten.

Im Herbst 1933 gehörte Voss zu einer Gruppe von Angehörigen des Stabes der Berliner SA-Gruppe, die den Kommunisten Albrecht Höhler während eines von Gestapo-Beamten durchgeführten Gefangenentransportes im heimlichen Einvernehmen mit der Gestapo „entführten“ und außerhalb von Berlin erschossen. Höhler war 1930 wegen Totschlags am SA-„Märtyrers“ Horst Wessel zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Parallel zu seiner SA-Karriere setzte Voss seine Karriere an der Berliner Universität fort, der er weiterhin als Assistent der Juristischen Fakultät angehörte. Zum Jahresende 1933 wurde Voss vom Dozentenschaftsführer der Berliner Universität zum Führer der Dozentenschaft der Juristischen Fakultät ernannt. In dieser Eigenschaft nahm er erstmals im Juni 1934 an einer Fakultätssitzung teil.Anna-Maria von Lösch: Der nackte Geist : die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933, Tübingen 1999, S. 177.

Den Untersuchungen Anna-Maria Gräfin von Löschs zufolge galt Voss in den Jahren 1933/1934 als der „größte Unruhestifter innerhalb der Assistentenschaft [der Berliner Universität] nach dem Machtwechsel“. In einer von ihm einberufenen Versammlung der Assistenten der Fakultät im März 1933 forderte Voss dazu auf, „jüdische“ Professoren zu boykottieren. Auf die darauf folgende Vorhaltung Werner Flumes, dass er ein charakterliches „Schwein“ sei, wenn er jüdische Professoren boykottieren lasse, nachdem er selbst bei Wolff als einem „Juden“ als Assistent gewirkt habe, drohte Voss Flume mit Inhaftierung in einem der damals als provisorische Gefängnisse dienenden SA-Keller. Zu einer Inhaftierung Flumes kam es zwar nicht, jedoch gab Voss dem Dekan der Fakultät zu verstehen, dass Flume politisch unerwünscht sei, so dass der Dekan Flume riet, sich besser an einer anderen Hochschule zu habilitieren.Nachruf auf Werner Flume, in: Jahrbuch der Göttinger Akademie der Wissenschaften 2009, 2010, S. 585; Anna-Maria von Lösch: Der nackte Geist : die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933, Tübingen 1999, S. 232.

Nach dem Bestehen der Großen Staatsprüfung am 27. September 1933 wurde Voss zum Gerichtsassessor ernannt. Unmittelbar darauf beantragte Voss seine Entlassung aus dem staatlichen Justizdienst und seine Zulassung als Anwalt beim Kammergericht Berlin. Offiziell bis zum 30. Mai 1934 beurlaubt, war über seinen Antrag zum Zeitpunkt seines Todes im Juni 1934 noch nicht entschieden. Sein offizieller Wohnsitz befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Fraunhofer Straße 27.

Außerhalb der Fakultät betätigte Voss sich 1934 auch als Anwalt. Zu seinen Klienten gehörte unter anderem der Schauspieler Gustaf Gründgens. Für letzteren führte Voss die Verhandlungen um den Erwerb der in Zeesen, 30 km vom Berliner Stadtzentrum gelegenen Villa (samt Inventar) des verstorbenen jüdischen Bankiers Ernst Goldschmidt, wobei er unter Ausspielung seiner Machtstellung durch kaum verschleierte Drohungen den Kaufpreis in erpresserischer Weise massiv auf 58.000 RM, etwa die Hälfte des tatsächlichen Wertes des Anwesens, gedrückt haben soll. Gründgens selbst gab nach dem Zweiten Weltkrieg zu, dass die Verkaufsverhandlungen „ziemlich unseriös“ abgelaufen seien. Die Behörden stuften die gesamte Transaktion nach 1945 als „Notverkauf“ im Rahmen der nationalsozialistischen Arisierungsaktionen ein, so dass es nach 1990 zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang hiermit kam.Peter Michalzik: Gustaf Gründgens. Der Schauspieler und die Macht. Quadriga, Berlin 1999, ISBN 978-3-88679-337-2, S. 149–152; Ziemlich unseriös. In: Der Spiegel. Nr. 28/1995.

In der älteren Literatur taucht zudem häufig die inkorrekte Behauptung auf, dass Voss auch für den NSDAP-Politiker Gregor Strasser als Anwalt tätig gewesen sei, wobei es sich wahrscheinlich um eine Verwechslung mit seinem Vater handelt: Strasser verkehrte in der Berliner Kanzlei von Voss senior; zudem war Strassers Bruder Anton Strasser von 1933 bis 1934 bei Voss senior als Mitarbeiter beschäftigt.

Ermordung Am 30. Juni 1934 wurde Voss im Rahmen der Röhm-Affäre im Zuge der Besetzung des Stabsquartiers der Berliner SA durch die Landespolizeigruppe General Göring verhaftet. In der folgenden Nacht wurde er im Hauptquartier des SA-Feldjägerkorps in der Kleinen Alexanderstraße gefangen gehalten und anschließend in die Kadettenanstalt Lichterfelde gebracht, dort am Nachmittag des 1. Juli zum Tode verurteilt und von Hitlers Leibstandarte standrechtlich erschossen.

In der älteren Literatur wird als Motiv für die Tötung von Voss zumeist im Zusammenhang mit der bereits thematisierten inkorrekten Behauptung, dass Gerd Voss der persönliche Rechtsanwalt von Gregor Strasser gewesen sei, weiter behauptet, dass Voss als Anwalt Strassers im Safe seiner Kanzlei (eine solche besaß er realiter nicht) politisch hochbedeutsame Privatdokumente Strassers (insbesondere über die Dezemberkrise der NSDAP von 1932) aufbewahrt habe. So heißt es noch in Lothar Machtans Hitler-Biographie von 2003: „Noch schlimmer erging es allerdings Strassers Anwalt Gerd Voß. Als er sich weigerte, seinen Aktentresor zu öffnen, wurde er auf der Stelle von einem Rollkommando erschossen und der Safe aufgebrochen.“Lothar Machtan: Hitlers Geheimnis, 2003, S. 247; diese Angabe findet sich auch bei: Friedrich Roetter: Might is right, 1939, S. 224; Peter D. Stachura: The Shaping of the Nazi State, 1978, S. 129 (Stachura nennt ihn irrtümlich "Alexander Voss"); Paul R. Maracin: The Night of the Long Knives. Forty-Eight Hours That Changed the History of the World, 2007, S. 196. Erstmals findet sich diese Behauptung im 1934 in Paris veröffentlichten kommunistischen Weissbuch über die Erschiessungen des 30. Juni. Dort heißt es:

Auch Gregor Strassers Bruder Otto Strasser verbreitete seit 1934 in einigen seiner Bücher die Behauptungen, 1.) dass ein Rechtsanwalt namens Voss Unterlagen seines Bruders für diesen verwahrt habe, 2.) dass diese Unterlagen von der SS/Gestapo während der Säuberungsaktion in Voss’ Kanzlei beschlagnahmt worden seien sowie 3.) dass die Regimeschergen, die die besagten Unterlagen in ihre Gewalt brachten den Rechtsanwalt namens Voss anlässlich der Beschlagnahmung dieser Unterlagen erschossen.Otto Strasser: Die deutsche Bartholomäusnacht, Zürich 1935, S. 39; ders.: Flight from Terror, 1943, S. 135; ders.: Hitler and I, 1982, S. 203. Immerhin stellte Strasser in seinem Buch Die deutsche Bartholomäusnacht von 1935 richtig, dass der erschossene Voss nicht der Vater, sondern der Sohn Voss‘ war. Allerdings schreibt er dort: