miniatur|Gottlieb Planck mini|Das Grab von Gottlieb Planck und seiner Ehefrau Johanne geborene Steinböhmer auf dem Stadtfriedhof Göttingen Gottlieb Karl Georg Planck (* 24. Juni 1824 in Göttingen; † 20. Mai 1910 ebenda) war ein deutscher Richter und Politiker. Er setzte sich aktiv für liberale Agenden ein, so unterstützte er die Bildung eines Arbeitervereins. Wegen dieser Aktivitäten wurde Planck mehrmals zwangsversetzt. Trotzdem gehörte er zu den Mitbegründern des Deutschen Nationalvereins und er beteiligte sich intensiv an den ersten deutschen Juristentagen.
Besondere Bedeutung erlangte Planck, da er maßgeblich an der Erarbeitung eines Strafgesetzbuches und einer Strafprozessordnung beteiligt war. 1870 hatte er auch maßgeblichen Einfluss bei der Gestaltung der ersten Zivilprozessordnung und war Mitglied in der ersten Kommission zur Gestaltung des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er gehörte auch mehrere Jahre dem Deutschen Reichstag und dem Preußischen Abgeordnetenhaus an.
Leben Gottlieb Planck stammte aus einer württembergischen Gelehrtenfamilie.Ausführlich zur Herkunft Gottlieb Plancks bei Ferdinand Frensdorff: Gottlieb Planck, deutscher Jurist und Politiker, Berlin 1914, S. 3–38 Sein Vater Wilhelm Planck war Richter, zuletzt am Oberappellationsgericht in CelleElisabeth Koch: Rückblick - Gottlieb Planck (1824-1910). In: Zeitschrift für Europäisches Privatrecht, 2024, S. 347.. Ein Cousin war der Jurist Wilhelm von Planck, Vater des Physikers Max Planck. Nach dem Abitur am humanistischen Gymnasium Ernestinum Celle studierte Gottlieb Planck Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität Göttingen. Er wurde Mitglied der Landsmannschaften Hanseatia und Hildeso-Cellensia (Progressverbindung).Franz Stadtmüller: Gottlieb Planck, der Mitschöpfer des BGB, war nicht Corpsstudent. In: Einst und Jetzt. Band 6 (1961), S. 181 f. Sein Studium schloss er als Bester seines Jahrgangs im Frühjahr 1846 ab. Anschließend trat er in den Justizdienst des Königreichs Hannover ein. Wegen seiner politischen Aktivitäten, unter anderem seiner Beteiligung an einem Arbeiterbildungsverein, wurde er mehrfach strafversetzt, nach Osnabrück (1849) und nach Aurich (1852). Zwischen 1852 und 1855 war Planck als Abgeordneter für Osnabrück Mitglied in der zweiten Kammer des Landtages im Königreich Hannover. Er gehörte der liberalen Opposition an.Elisabeth Koch: Rückblick - Gottlieb Planck (1824-1910). In: Zeitschrift für Europäisches Privatrecht, 2024, S. 348–352
Im Landtag hatte sich Planck maßgeblich gegen die Regierungspläne eingesetzt, die Mitgliedschaft wiederum – wie bis 1848 – auf adlige Grundbesitzer zu beschränken. In Aurich hatte er als Richter an einem Urteil mitgewirkt, das eine königliche Verordnung zur Aufhebung einer Bestimmung der Landesverfassung für unverbindlich erklärte. 1855 erfolgte seine abermalige Strafversetzung als Richter, nun an das kleine Obergericht DannenbergElisabeth Koch: Rückblick - Gottlieb Planck (1824-1910). In: Zeitschrift für Europäisches Privatrecht, 2024, S. 351–354. Dort kam er in Kontakt mit Johannes Miquel. Gegen die Verordnungen von 1855 veröffentlichte er 1856 eine Streitschrift, die zu weiteren Disziplinarmaßnahmen Anlass gab. Im Jahr 1859 wurde er zur Disposition gestellt, gleichzeitig wurde Planck die Aufnahme einer Rechtsanwaltstätigkeit verwehrt, da er noch immer nominell im Staatsdienst stand. mini|Kleines Obergericht Dannenberg, an dem Gottlieb Planck 1855–59 wirkte mini|Gedenktafel für Gottlieb Planck am ehemaligen kleinen Obergericht Dannenberg Planck gehörte 1859 zu den Mitbegründern des Deutschen Nationalvereins. Außerdem beteiligte er sich intensiv an den Diskussionen der ersten deutschen Juristentage. Durch Ludwig Windthorst bekam er 1863 eine Stelle am Obergericht Meppen. Am 23. April 1865 heiratete er in Norden Johanne Magdalena Henriette Steinbömer. Mit ihr hatte er einen Sohn.
Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen nach dem Deutschen Krieg konnte Planck auch wieder politisch aktiv werden. Er gehörte zwischen 1867 und 1873 zunächst dem norddeutschen und schließlich dem deutschen Reichstag an.Fritz Specht, Paul Schwabe: Die Reichstagswahlen von 1867 bis 1903. Eine Statistik der Reichstagswahlen nebst den Programmen der Parteien und einem Verzeichnis der gewählten Abgeordneten. 2. Auflage. Verlag Carl Heymann, Berlin 1904, S. 126. Außerdem war er 1867 und 1868 auch Mitglied im Preußischen Abgeordnetenhaus. Seit 1867 gehörte Planck der nationalliberalen Partei an.Bernhard Mann (Bearb.) unter Mitarbeit von Martin Doerry, Cornelia Rauh, Thomas Kühne: Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus 1867–1918 (= Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 3). Droste, Düsseldorf 1988, ISBN 3-7700-5146-7, S. 301. Im Jahr 1868 wurde er Rat am Appellationsgericht Celle. 1877 wurde er zum Dr. h. c. jur. der Universität Tübingen ernannt.
Von Bedeutung war Planck 1868 bei der Erarbeitung eines Strafgesetzbuches und einer Strafprozessordnung. Außerdem hat er versucht, in der Frage der Todesstrafe zwischen den extremen Positionen zu vermitteln. Planck hatte Anfang der 1870er Jahre auch erheblichen Einfluss auf die Erarbeitung einer Zivilprozessordnung. Obwohl Planck mittlerweile wegen der Augenkrankheit Retinopathia pigmentosa erblindet war, wurde er 1874 in die erste Kommission zur Erarbeitung eines Bürgerlichen Gesetzbuches berufen. In dieser übernahm er die Funktion eines Redakteurs für das Familienrecht. Insgesamt gehörte Planck neben Heinrich Eduard Pape, Bernhard Windscheid und Karl Kurlbaum (1830–1906) zu den einflussreichsten Persönlichkeiten der Kommission. Im Anschluss übernahm Planck 1889 eine ordentliche Professur in Göttingen. In der ab 1890 tagenden zweiten BGB-Kommission wurde Planck zum Generalreferenten berufen. Nach deren Ende gab er ab 1896 den ersten und lange Zeit maßgeblichen Kommentar zum BGB heraus.
1901 wurde er zum Ehrenmitglied der Göttinger Akademie der Wissenschaften gewählt.Holger Krahnke: Die Mitglieder der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen 1751–2001 (= Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Philologisch-Historische Klasse. Folge 3, Bd. 246 = Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Mathematisch-Physikalische Klasse. Folge 3, Bd. 50). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, ISBN 3-525-82516-1, S. 190.
Schriften Familienrecht. 1875.
Bürgerliches Gesetzbuch nebst Einführungsgesetz. 3. Auflage, Berlin 1906.
Literatur Wilhelm Rothert: Allgemeine Hannoversche Biografie Band 1: Hannoversche Männer und Frauen seit 1866, Sponholtz, Hannover 1912, S. 258–264. Ferdinand Frensdorff: Gottlieb Planck, deutscher Jurist und Politiker, J. Guttentag, Berlin 1914
Klaus-Peter Schroeder: Gottlieb Planck (1825–1910) – „Ziehvater“ des BGB. In: Juristische Schulung. 2000, , S. 1046–1051. Stephan Meder: Gottlieb Planck und die Kunst der Gesetzgebung. Nomos, Baden-Baden 2010. Katrin Rieke: Gottlieb Planck. In: Norbert Steinau (Red.): 300 Jahre Oberlandesgericht Celle. Dokumentation der Ausstellung im Bomann-Museum Celle vom 16. September 2011 bis 18. März 2012. Bomann-Museum / Oberlandesgericht Celle, Celle 2012, ISBN 978-3-925902-85-7, S. 58. Elisabeth Koch: Rückblick - Gottlieb Planck (1824-1910). In: Zeitschrift für Europäisches Privatrecht, 2024, S. 346–378.
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