mini|Logo: Commission de Conseil des barreaux européens (CCBE) Der Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union (französisch: Commission de Conseil des Barreaux européens, abgekürzt CCBE) ist die Verbindung der nationalen Anwaltschaften der 27 EU-Staaten, ebenso Islands, Liechtensteins und Norwegens (als Mitglieder des EWR) und der Schweiz. Die Anwaltschaften einiger weiterer Staaten sind entweder assoziiert (Türkei, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Ukraine, Georgien, Republik Moldau, Albanien) oder haben Beobachterstatus (Armenien, Aserbaidschan).

Die CCBE wurde 1960https://www.ccbe.eu/about/who-we-are/ gegründet und sieht sich als Verbindung zwischen den Mitgliedern einerseits und den EU-Institutionen andererseits. Ferner arbeitet man international mit diversen vergleichbaren außereuropäischen Vereinigungen zusammen.

Sie beschloss auf einer Vollversammlung am 28. Oktober 1988 ihre Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union mit Regeln für das Verhalten gegenüber Mandanten, Gerichten und anderen Anwälten.

Weblinks Homepage Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Fußnoten

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