mini|120px|Wappen der Stadt Minden Die Geschichte der Stadt Minden beschreibt die geschichtliche Entwicklung der ostwestfälischen Stadt Minden in Nordrhein-Westfalen, die zu Beginn ein Handelsplatz an einer Furt der Weser war. Sie entwickelte sich im Mittelalter zu einer Handels- und Bischofsstadt im Mittelpunkt des Mindener Landes, entwickelte sich in preußischer Zeit zu einer Festungsstadt und wurde schließlich Kreisstadt des Kreises Minden-Lübbecke.
Lage der Stadt Minden entstand an der Stelle der Mittelgebirgsschwelle, wo die Weser das Weserbergland verlässt und an der Porta Westfalica (Westfälische Pforte) den Kamm des Weser- und Wiehengebirges durchbricht und in die Norddeutsche Tiefebene fließt. Das Vorland ist geprägt durch die Moore der Glazialen Folge, die durch die Bastau als linken Zufluss zur Weser entwässert werden. Im Flachland nördlich der Porta entstand eine Furt, da die Weser hier durch das mangelnde Gefälle die Fließgeschwindigkeit verlangsamte. Dieser Flussübergang ist die einzige Stelle, an der bis zum rund 100 km entfernten Bremen die Überquerung des Flusses möglich ist. Mehrere Handelswege kreuzten an dieser Stelle den Fluss und begünstigten so den Beginn einer Besiedelung. Bekannte alte Wege durch oder in der Nähe von Minden sind der Bremer Weg, der Westfälische Hellweg, der Hellweg unter dem Berg sowie der Hellweg vor dem Santforde. Bereits Mitte des 13. Jahrhunderts gab es auch eine Brücke über die Weser.Thomas Hill: Die Stadt und ihr Markt – Bremens Umlands- und Außenbeziehungen im Mittelalter (12.–15. Jahrhundert) (= VSWG-Beihefte. Band 172). Franz Steiner Verlag, Wiesbaden 2004, ISBN 3-515-08068-6, S. 154.
Von den Anfängen bis zum Mittelalter
Ur- und Frühgeschichte
Der Fundplatz Hasenkamp in Minden-Dankersen ist ein bekannter archäologischer Fundplatz aus dem frühesten Neolithikum. Er ist zugleich eine abgelegene Pioniersiedlung dieser frühbäuerlichen Kultur, der Linearbandkeramik. Diese Kultur erreichte Westfalen zwischen 5300 und 5250 v. Chr.
Minden ist vermutlich schon seit dem 3. Jahrhundert besiedelt. Darauf lassen Siedlungsfunde an mehreren Stellen des gegenwärtigen Stadtgebietes schließen.
Mittelalter Erstmals urkundlich erwähnt wurde Minden im Jahre 798 in den so genannten Reichsannalen, einer fränkischen Chronik, als Karl der Große eine Reichsversammlung in „Mimda“ (alternative Schreibung neben anderen: „Minda“) abhielt..Auch in: Annales Regni Francorum (Annales Laurissenses maiores). In: The Latin Library. Abgerufen am 13. Oktober 2025.Es war einmal im Jahre 798 ... In: minden-erleben.de, abgerufen am 14. Oktober 2025. Um 800 gründete Karl der Große in Minden ein Bistum; erster Bischof wurde von 803 bis 813 Erkanbert von Minden († 7. Juni 830 in Minden). Im Dezember 852 hielt Ludwig der Deutsche einen Hoftag in Minden. Im Jahr 977 wurden der Stadt das Marktrecht, das Münzrecht und das Zollrecht verliehen.Heinrich Schoppmeyer: Städte in Westfalen. Geschichte vom Mittelalter bis zum Ende des Alten Reiches. Schöningh, Paderborn , ISBN 978-3-506-76026-5, S. 24. 1003 besuchte Heinrich II. Minden. 1042 wurde auf einer Insel in der Weserniederung zur Sicherung der Furt über die Weser das Benediktinerkloster Sankt Mauritius gegründet.
Zu Pfingsten 1062 hielt sich König Heinrich IV. in Minden auf; am 24. Mai (St.-Vincenz-Tag) kam es dort zu einem Brand, der den Dom und die nahegelegene Johanniskirche zerstörte. Eine zeitgenössische Quelle nennt keine Brandursache; die gelegentlich angeführte Behauptung von Streitigkeiten zwischen königlichem Gefolge und Bürgern ist in der Primärüberlieferung nicht belegt.Lampert von Hersfeld: Annales, ad a. 1062. In: . Alternativ: . Es war bereits das zweite Mal (nach 947), dass die Kernsiedlung um den Dom durch Feuer zerstört wurde. Der Dom und die Domfreiheit wurden zum zweiten Mal wieder aufgebaut und 1071 geweiht. Teile des zweiten Doms sind heute noch im Westwerk erhalten. Am 1. Februar 1168 heiratete Heinrich der Löwe nach der Scheidung von seiner ersten Frau im Mindener Dom Mathilde, die zwölfjährige Tochter des englischen Königs Heinrich II. und Schwester von Richard Löwenherz.
mini|Blick auf St. Marien (Mitte), St. Simeonis (links), St. Martini (rechts) Bis zum Beginn des 13. Jahrhunderts war der vom Bischof eingesetzte Wichgraf Oberhaupt und Verwaltungsleiter der Stadt. Um 1230 konnten sich die Mindener Bürger und ihr Rat vom kirchlichen Landesherren, dem Bischof, lösen und erhielten die Stadtrechte. Diese neuen Rechte nutzten sie und begannen einen von der Kirche unabhängigen Handel. Der Gewinn daraus war eine der Grundlagen für die weitere Entwicklung der Stadt. Im Mittelalter war Minden Mitglied der Hanse.
Um 1235 wurde am Marktplatz der Stadt Minden das Spital zum heiligen Geiste gegründet, in dem alte und arme Bewohner der Stadt untergebracht und versorgt wurden. In der Oberstadt entstand das Dominikanerkloster St. Pauli.
Die regionale Bedeutung Mindens zu dieser Zeit zeigt sich in der Übernahme des Mindener Stadtrechts bei der Gründung mehrerer Städte in der Region, beispielsweise bei der Stadterhebung von Lübbecke 1279.
Das gestiegene Selbstbewusstsein der Mindener Bürger wurde auch im Bau des historischen Rathauses deutlich, das wahrscheinlich um 1260 direkt neben der Domimmunität errichtet worden war. Im Jahr 1306/07 zog es der damalige Mindener Bischof Gottfried von Waldeck deshalb vor, seine Residenz von Minden in das Schloss Petershagen zu verlegen.
Im Spätmittelalter wurde Minden fünfmal von großen Stadtbränden heimgesucht, die die Entwicklung der Stadt entscheidend beeinflussten.
Rat und Bürgermeister
Die Ratsherren vertraten die Interessen der Mindener Bürgerschaft gegenüber ihrem Stadtherren, dem Bischof des Bistums Minden. Bis zum Jahr 1301 bestimmte der Bischof, wer Mitglied des Rates werden sollte.
Ohne die Zustimmung des Bischofs von Minden verfassten am 6. Januar 1301 die elf Ratsherren eine Urkunde, die für die Zukunft das Wahlprozedere und die Wähler des Rates der Stadt festlegen sollte. Die Wahl erfolgte in drei Wahlstufen, wobei die Zahl der Wähler von Stufe zu Stufe immer weiter eingeschränkt wurde. Zunächst wählten die herausragenden Vertreter der Gilden der Kaufleute, Bäcker, Fleischer und Schuhmacher aus ihrer Mitte 40 geeignete Personen. Diese wählten jährlich aus ihrer Mitte zwölf Personen als neue Ratsherren. Diese zwölf Personen waren die eigentlichen Wähler des Rates. Nachdem der Kreis der Wahlberechtigten so deutlich eingeschränkt worden war, erstaunt die Tatsache, dass jede Person, die das Bürgerrecht der Stadt Minden besaß, zum Ratsherren gewählt werden konnte.
Seit 1360 sah die Ratswahlordnung vor, dass Handwerker, die in den Rat gewählt worden sind, ihr Handwerk aufgeben und für 20 Goldgulden Mitglied der Kaufmannsgilde werden mussten. Diese Vorschrift sollte die Macht der Kaufleute im Rat der Stadt zementieren.
Das Amt des Bürgermeisters wird zum ersten Mal im Jahr 1303 erwähnt, der Bürgermeister war damals als Erster unter Gleichen der Sprecher des Rates. Im Jahr 1396 stiftete Bürgermeister Heinrich Gieseler aus seinem Privatvermögen ein Spital, in dem vor allem Durchreisende, aber auch alte und kranke Menschen versorgt wurden.
Im Jahr 1405 entzündete sich am Verfahren der Ratswahl der schwerste Verfassungskonflikt in der Geschichte der Stadt Minden, die sogenannte „Mindener Schicht“.Walter Vollmer: Westfälische Städtebilder. Berichte und Betrachtungen. C. Bertelsmann Verlag, Gütersloh 1963. In der Mindener Ratswahlordnung von 1301 war nur bestimmten Gruppen der Mindener Bürgerschaft das Wahlrecht zum Rat der Stadt eingeräumt worden. Nur die Vertreter der Kaufleute, Fleischer, Schuhmacher und Bäcker durften sich an der Ratswahl beteiligen, den Vertretern der kleineren Berufsgruppen der Krämer, Kürschner, Wollweber, Schmiede, Schröder, Höker und den Bürgern der Vorstädte blieb dieses Recht verwehrt. Einige Ratsherren, die sich gegen das in der Ratswahlordnung festgelegte Wahlrecht aussprachen, wurden 1405 mit ihren Familien aus der Stadt vertrieben. Die verbliebenen Ratsherren wandten sich am 14. August 1405 an den Rat der Stadt Dortmund, der zu dieser Zeit für Minden Appellationsinstanz in allen rechtlichen Fragen war. In dem Brief wurde deutlich, dass die Mindener Kaufleute ihre Kompetenzen offenbar überschritten hatten und die Bürger sich vom Rat der Stadt nicht mehr angemessen vertreten fühlten. Kurze Zeit später wandten sich auch die vertriebenen Ratsherren an den Dortmunder Rat und schilderten ihre Sicht der Dinge. In einem Brief an den Dortmunder Rat bestätigte Otto IV. von Rietberg als Bischof von Minden am 8. Oktober 1405 die Darstellung der in Minden verbliebenen Ratsherren. Am 19. November 1405 forderte König Ruprecht eine Schlichtung des Streits durch den Dortmunder Rat. Der Konflikt schwelte allerdings weiter und am 14. Mai 1407 erklärte König Ruprecht I. alle Mindener Bürger, die älter als vierzehn Jahre sind, in die Reichsacht. Am 11. August 1407 schalteten sich schließlich die mächtigsten Hansestädte Hamburg, Lübeck und Lüneburg in den Konflikt ein. Sie forderten, dass die Konfliktparteien einen Schiedsspruch der Hanse akzeptieren und drohten im Gegenzug mit der Verhansung der Stadt Minden, dem stärksten Machtinstrument der Hanse. Die Verhansung hätte für die Stadt Minden den wirtschaftlichen Niedergang bedeutet, da sie aus dem Handel der Hanse komplett ausgeschlossen worden wäre. Im Jahr 1408 kam es schließlich zu einer Einigung und der König hob die verhängte Reichsacht am 29. Oktober 1408 auf.
Im Jahr 1460 hatten die Mindener Kaufleute – nach einem Bericht des Domherr Heinrich Tribbe – an Einfluss auf die Wahl des Rates verloren. Sie stellten nicht mehr 22 Männer im „Vierziger-Ausschuss“, sondern nur noch 16. Die anderen vier großen Ämter (Bäcker, Fleischer, Schuhmacher, Schneider) stellten ebenfalls 16 Vertreter. Neben diesen Vertretern hatten jetzt auch die kleineren Ämter und die Vorstädte Sitz und Stimme im Ausschuss für die Ratswahl. Allerdings wurde der Ausschuss nicht mehr gewählt, stattdessen waren die Vertreter kraft ihres Amtes in den einzelnen Ämtern und Vorstädten Mitglieder des Ausschusses. Um die Kontinuität in der Geschäftsführung des Rates zu wahren, wurde jedes halbe Jahr die Hälfte der zwölf Ratsherren neu gewählt. Der Bürgermeister der Stadt Minden wurde immer von den sechs neuen Ratsherren aus dem Kreis der sechs alten Ratsherren gewählt, auch dieses Verfahren sollte die Kontinuität wahren.
Frühe Neuzeit