Das Kraftfahrgesetz 1967 (kurz KFG 1967) ist ein österreichisches Bundesgesetz, mit dem der Betrieb und Verkehr von Kraftfahrzeugen und Anhängern auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (das sind Straßen entsprechend Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960) geregelt ist.
Vorgängergesetz des Kraftfahrgesetzes 1967 war das Kraftfahrgesetz 1955, Stammfassung .
Anwendungsbereich In Abs. 1 KFG ist der allgemeine Anwendungsbereich des Gesetzes beschrieben, Abs. 3 regelt, dass die Bestimmungen des KFG auf Sonderkraftfahrzeuge und Sonderanhänger (§ 2 Z 23 und 27), soweit nichts anderes festgesetzt ist, nur sinngemäß anzuwenden sind.
Mit Abs. 2 wird die Verwendung von bestimmten Kraftfahrzeugen von den Bestimmungen ausgenommen, das sind neben diversen Transportkarren, Arbeitsmaschinen und anderen Sonderkraftfahrzeugen (lit. a und lit. b), die Ausnahmen des Betriebs von Kraftfahrzeugen auf kraftfahrsportlichen Veranstaltungen und ihren Trainingsfahrten, wenn sie auf einer für den übrigen Verkehr gesperrten Straße verwendet werden für die Dauer einer solchen Veranstaltung (lit. c). Ebenso ausgenommen ist die Verwendung von Heeresfahrzeugen (§ 2 Z 38), , wobei diese Fahrzeuge jedoch dem § 97 Abs. 2 unterliegen (lit. d).
Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der Straßenverordnung (das ist Begriffsbestimmungen Abs. 1 Z 22 StVO 1960) gelten nach § 1 Abs. 2a KFG elektrisch angetriebene Fahrräder, sofern ihre höchste zulässige Leistung nicht mehr als 250 Watt, und ihre Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 Mit der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, Stammfassung , wird Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. November 1967 über die Durchführung des Kraftfahrgesetzes 1967 (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 – KDV. 1967) im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Wissenswertes und Kurioses Oftmals ist die falsche Bezeichnung „Kraftfahrzeuggesetz“ (mit oder ohne den Zusatz 1967) nicht nur umgangssprachlich in Verwendung, sondern findet sich dies auch in offiziellen Quellen. Überdies findet sich „Kraftfahrzeuggesetz“ auch vielfach in der Judikatur und vereinzelt in Regierungsvorlagen und Bundesgesetzblättern.Suchwort „Kraftfahrzeuggesetz“ in der Gesamtabfrage des Rechtsinformationssystemes des Bundes (RIS). Auch der Journalist und Kabarettist Guido Tartarotti benennt das Gesetz „Kraftfahrzeuggesetz 1967“ in seinem Programm Selbstbetrug für Fortgeschrittene, in dem er die „Schweinwerfer“ und deren Entfernung aus dem KFG 1967 im Jahr 2016 (tatsächlich bereits im Jahr 2014, siehe nachstehend) satirisch bearbeitet.Kabarett im Turm: Guido Tartarotti – Selbstbetrug für Fortgeschrittene. Erstausstrahlung in ORF III am 6. Juli 2019. ( vom 6. Juli 2019 in tv.ORF.at, abgerufen am 7. Juli 2019). Transkript (auszugsweise):
Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (19. KFG Novelle), die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (), hat anstelle des korrekten Wortes Scheinwerfer mit den §§ 14, 15 und 20 das Wort „Schweinwerfer“ im Kraftfahrgesetz 1967 Eingang gefunden.Bundesregierung Vranitzky V: Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (19. KFG Novelle), die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle und das Gebührengesetz 1957 geändert werden. Das ist: 712 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP, Nachdruck vom 17. Juni 1997. (PDF) auf der Website des österreichischen Parlaments, abgerufen am 7. Juli 2019. – Nachfolgend Schweinwerfer anstelle von Scheinwerfer kursiv hervorgehoben: Abs. 5 () Abs. 5 Z 1 () und Z 2 () Abs. 4 () Wenngleich nicht, wie vom Team Stronach in einer Presseaussendung verbreitet, ,Stronach/Nachbaur: „Schweinwerfer“ beweisen: Entrümpelung und Überarbeitung unser Gesetze ist nötig. Für jedes neue Gesetz drei alte streichen! In: APA-OTS-Presseaussendung des Team Stronach Parlamentsklub, 31. Oktober 2014, abgerufen am 7. Juli 2019. so blieb der Fehler dennoch 17 Jahre unbemerkt, als das Team Stronach am 22. Oktober 2014 einen Initiativantrag im Plenum des Nationalrats zur redaktionellen Korrektur einbrachteKraftfahrgesetz, Änderung (697/A): Antrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) geändert wird: 697/A vom 22.10.2014 (XXV.GP). (Selbständiger Antrag (gescanntes Original) (PDF; 427 kB) auf der Website des österreichischen Parlaments, abgerufen am 7. Juli 2019.) und dieser, verbunden mit einem weiteren Initiativantrag zur Änderung des Kraftfahrgesetzes,Ausnahmen vom Lkw-Nachtfahrverbot künftig auch länderübergreifend. Verkehrsausschuss für Änderung der Straßenverkehrsordnung. Hier: Bestimmungen über die Mitführung von Kontrollgeräten werden vereinfacht (). In: Parlamentskorrespondenz, Nr. 1017, 5. November 2014, abgerufen am 7. Juli 2019. am 20. November 2014 im Parlament verabschiedet wurde.Sitzung des Nationalrates am 20. November 2014 (51/NRSITZ) auf der Website des österreichischen Parlaments, abgerufen am 7. Juli 2019. (Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, vom 16. Dezember 2014.)Andreas Kolbábek: In: autorevue, 7. November 2014, abgerufen am 7. Juli 2019. Darin zitiert Die APA-Meldung im Wortlaut.„Schweinwerfer“ verschwindet aus Kraftfahrgesetz. In: ORF.at, 20. November 2014, abgerufen am 7. Juli 2019. Ebenso ist „'Schweinwerfer“ statt Scheinwerfer auch mehrmals bis in die höchstgerichtliche Judikatur, sowie (zum Stand Juli 2019) in einer Fundstelle des Landesrechts des Burgenlandes, zu finden.Suchwort „Schweinwerfer“ in der Gesamtabfrage des Rechtsinformationssystemes des Bundes (RIS).
Siehe auch Führerschein und Lenkberechtigung (Österreich)Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Literatur Herbert Grundtner, Gerhard Pürstl: KFG Kraftfahrgesetz. Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 BGBl 267 über das Kraftfahrwesen in der Fassung der 1. bis 31. Novelle. 10. Auflage, Manz Große Gesetzausgabe, Band 24, Manz, Wien 2016, ISBN 978-3-214-11359-9. Herbert Grundtner: KFG Kraftfahrgesetz – Taschenkommentar. 2. Auflage, LexisNexis ARD Orac, Wien 2017, ISBN 978-3-7007-6729-9 (einschließlich der 34. KFG-Novelle; mit Tipps aus der Praxis der ÖAMTC-Verkehrsredaktion von Martin Hoffer (Chefjurist), sowie Eva Unger und Ursula Zelenka). Brigitte Nedbal-Bures, Gerhard Pürstl: KFG Kraftfahrgesetz. 11. Auflage, Manz Große Gesetzausgabe, Manz, Wien 2019, ISBN 978-3-214-15901-6 (einschließlich der 36. KFG-Novelle).
Weblinks in der geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
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