mini|250px|Karte des Saargebiets 1920–1935 Die Regierungskommission des Saargebietes (, ) war eine Behörde, die in den Jahren 1920 bis 1935 das Saargebiet (französisch ) im Auftrag des Völkerbundes verwaltete. Rechtsgrundlage waren die Artikel 45 bis 50 sowie die zu diesen Artikeln gehörige Anlage zum Versailler Friedensvertrag (in Kraft getreten am 10. Januar 1920). Die Regierungskommission übernahm am 27. Februar 1920 die Regierungsgewalt im Saargebiet und löste damit die vorherige französische Militärverwaltung ab. Ihre Tätigkeit endete mit der Rückgabe der Regierungsgewalt an das Deutsche Reich zum 1. März 1935.

Mitglieder Der Regierungskommission gehörten laut Versailler Vertrag, Kapitel 3, Abschnitt 4 „Saarbecken“, § 16 in Kapitel 2 der AnlageVersailler Vertrag, S. 35–47., fünf Mitglieder an. Von diesen musste eines aus dem Saargebiet stammen und durfte keine französische Staatsbürgerschaft haben, weiterhin ein Franzose und drei weitere Mitglieder, die weder Deutsche noch Franzosen sein durften. Die Mitglieder der Regierungskommission wurden vom Völkerbundsrat berufen, der auch ein Mitglied zum Vorsitzenden bestimmte.Sarah Wambaugh: Plebiscites since the world war, Band 1, S. 418.

Jahr Mitglieder Saargebiet Frankreich Völkerbund #1 Völkerbund #2 Völkerbund #3 1920 Alfred von Boch(1920) Victor Rault(Vorsitzender, 1920–1926) Richard Deans Waugh(Kanada, 1920–1923) Léon Albin Moltke-Huitfeldt(Dänemark, 1920–1924) Jacques Lambert(Belgien, 1920–1928) Jacob Hector(1920–1923) 1921 1922 1923 Julius Land(1923–1924) George Washington Stephens(Kanada, 1923–19271926–1927 als Vorsitzender) 1924 Bartholomäus Koßmann(1924–1935) Carlos Espinosa de los Monteros y Bermejillo(Spanien, 1924) Franz Vezensky(Tschechoslowakei, 1924–1932) 1925 1926 Jean Morize(1926–1935) 1927 Ernest Wilton(Vorsitzender, Vereinigtes Königreich, 1927–1932) 1928 Leon R. von Ehrnrooth(Finnland, 1928–1935) 1929 1930 1931 1932 Geoffrey Knox(Vorsitzender, Vereinigtes Königreich, 1932–1935) Milovan Zoričić(Jugoslawien, 1932–1935) 1933 1934 1935

Verwaltung Die Regierungskommission des Saargebietes wirkte durch ihre Verwaltungsorganisation, die der einer Regierung entsprach. Sie gliederte sich in folgende Bereiche:

Generalsekretariat Das Generalsekretariat war die Behörde, die die Regierungskommission in ihrer Arbeit unterstützte. Es stellte die Tagesordnung der Regierungskommission zusammen, führte das Protokoll, leitete die Beschlüsse an die anderen Behörden weiter und stellte die Einhaltung sicher. Das Generalsekretariat gab das Amtsblatt heraus, führte die Korrespondenz mit dem Völkerbund und ist das Privatsekretariat des Präsidenten der Regierungskommission. Entsprechend groß war der Einfluss des Leiters des Generalsekretariats im Range eines Ministerialdirektors.

Staatskommissar beim Landesrat Die Regierungskommission war nicht dem Landesrat, sondern dem Völkerbund verantwortlich. Entsprechend erschienen die Mitglieder der Regierungskommission nicht vor dem Landesrat. Der Staatskommissar beim Landesrat stellte die Kommunikation zwischen Landesrat und Regierungskommission sicher.

Direktion des Inneren Die Direktion des Inneren hatte die Funktion eines Innenministeriums. Sie bestand aus zwei Abteilungen. Der Direktor des Inneren und des Kabinetts war für die Kommunalaufsicht über die Stadt Saarbrücken, die Polizei im Saargebiet und das Landjägercorps zuständig. Der Direktor für das Verkehrswesen war für die Kommunalaufsicht über die anderen Gemeinden, das Passwesen und die Führerscheinerteilung zuständig.

Abteilung des Mitglieds der Regierungskommission für Öffentliche Arbeiten, Eisenbahn, Post und Telegraphenwesen Dieses Mitglied der Regierungskommission hatte die Funktionen, die das Reichspostamt gegenüber der Post hatte, war der Eisenbahndirektion des Saargebiets übergeordnet und entsprach dem Minister der öffentlichen Arbeiten. In dieser Abteilung waren zwei Ministerialdirektoren tätig, der eine für die Verwaltung, der andere für technische Abteilungen wie die Hochbauabteilung zuständig.

Abteilung des Mitglieds der Regierungskommission für Finanzen und wirtschaftliche Angelegenheiten Die Abteilung des Mitglieds der Regierungskommission für Finanzen und wirtschaftliche Angelegenheiten angesiedelt, hatte quasi die Funktion eines Finanzministeriums und des Wirtschaftsministeriums. Darunter war das Kabinett des Ministers, die Direktion der Finanzen, die Direktion der Verwaltung der direkten und indirekten Steuern und die Direktion der für wirtschaftliche Angelegenheiten, das Oberbergamt und die Abteilung Luftverkehrswesen angesiedelt. Zu den Aufgaben gehörte die Aufsicht über die Finanzverwaltung im Saargebiet.

Abteilung des Mitglieds der Regierungskommission für Justiz, Kultus und Schulwesen Die Abteilung des Mitglieds der Regierungskommission für Finanzen und wirtschaftliche Angelegenheiten angesiedelt, hatte quasi die Funktion eines Justizministeriums und des Kultusministeriums. Sie bestand aus der Direktion für Justizverwaltung und der Direktion für Kultus und Schulwesen.

Siehe auch Gerichtsorganisation im Saargebiet.

Abteilung des Mitglieds der Regierungskommission für Volkswohlfahrt, Landwirtschaft und Forsten, Arbeitsamt und Versicherungswesen Diese Abteilung bestand aus der Direktion für Volkswohlfahrt, Landwirtschaft und Forsten, der Direktion Arbeitsamt und der Direktion für das Versicherungswesen.

Literatur

Quellen:

Weblinks

Einzelnachweise

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