Der Begriff Unternehmensnachfolge (in älterer Schreibweise auch Unternehmernachfolge) umfasst den Nachfolgeprozess, seine Voraussetzungen, Ziele und Eigenheiten. Unternehmensnachfolgen haben unterschiedliche Gründe (wie z. B. Alter, Krankheit, Tod) und vielfältige Alternativen (wie Vererbung oder Verkauf). Die Nachfolge ist ein typisches Thema des Mittelstandes; wenngleich in Konzernen beim Führungswechsel auch oftmals von Nachfolge gesprochen wird. In mittelständischen Unternehmen spielt neben dem Wechsel in der Leitung eines Unternehmens darüber hinaus der Wechsel am Eigentum eine (oftmals zentrale) Rolle.

Begriff Der Begriff Unternehmensnachfolge hat keine einheitliche Definition. Weit gefasst beschreibt der Begriff den personellen Wechsel im Kontext eines Wirtschaftsunternehmens. Er wird auf verschiedene Vorgänge angewandt:

den Übergang der Management-Verantwortung auf einen neuen angestellten Geschäftsführer oder Vorstand in einer Nicht-Familiengesellschaft, den Verkauf eines eignergeführten Unternehmens, die Errichtung einer Stiftung und der Einbringung eines Unternehmens, die Verpachtung eines Unternehmens den „typischen“ Fall, der Ablösung des Vaters/der Mutter durch eines oder mehrere Kinder als geschäftsführende Gesellschafter eines Familienunternehmens.Birgit Felden, Armin Pfannenschwarz: Unternehmensnachfolge. Perspektiven und Instrumente für Lehre und Praxis. München 2008, S. 25.

Felden und Pfannenschwarz sehen in der Unternehmensnachfolge zuerst die Führungsnachfolge und damit die Frage, wer die oberste Hierarchieebene besetzt. Zudem stellt sich die Frage der Eigentumsnachfolge, die z. B. durch den Verkauf der Verfügungsrechte oder in Form einer unentgeltlichen Übertragung realisiert werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob diese im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge oder beim Todesfall eintritt.

Eine weitere Definition der Unternehmensnachfolge geben Hauser und Kay vom Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn). Sie sehen eine Unternehmensnachfolge nur gegeben, wenn ein Eigentümerunternehmer die Leitung seines Unternehmens abgibt. Demnach können Unternehmensnachfolgen nur in eigentümer- oder familiengeführten Unternehmen auftreten, also in Unternehmen, in denen bis zu zwei natürliche Personen oder ihre Familienangehörigen mindestens 50 % der Anteile halten und diese natürlichen Personen zugleich Teil der Geschäftsführung des Unternehmens sind.

Als zweites Merkmal sehen sie den Übergang der Leitung des Unternehmens an. Ein bloßer Übergang des Eigentums ohne gleichzeitigen Leitungswechsel stellt jedoch aus ihrer Sicht keine Nachfolge, sondern eine Übernahme dar. Das dritte Merkmal spezifiziert die Gründe für die Übergabe der Unternehmensleitung. Sie müssen auf die Person des Eigentümermanagers zurückgehen, Beispiele für solche Gründe sind persönliche Gründe, Alter, Unfall, Krankheit, Tod oder unter Umständen auch die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung, wenn dies nicht aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens erfolgt.Hans-Eduard Hauser, Rosemarie Kay: Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2010 bis 2014. Schätzung mit weiterentwickeltem Verfahren. Bonn 2010, S. 8 f.

Formen der Unternehmensnachfolge Folgende Tabelle gibt eine Übersicht zu den Formen der Unternehmensnachfolge in ihrem Verhältnis von Führungs- und Eigentumsnachfolge.Tabelle anteilig übernommen aus: Birgit Felden, Armin Pfannenschwarz: Unternehmensnachfolge. Perspektiven und Instrumente für Lehre und Praxis. München 2008, S. 27.

Führungsnachfolge durch: Familienangehörige MischformenBelegschaft Familienfremde Eigentumsnachfolge durch: Familienangehörige Traditionelle, rein familieninterne Nachfolge Gemischte Geschäftsführungk. A. Eigentumsnachfolge mit Fremd-GF, Verpachtung Mischformen Partner, Venture Capital-Geber, Beteiligungsgesellschaft Einbezug aktiver Partnerk. A. z. B. StiftungslösungenBelegschaftUmwandlung zur GenossenschaftMitarbeiterunternehmenUmwandlung zur Genossenschaft Familienfremde Grenzfall: Weiterbeschäftigung von Familienangehörigen nach einem Verkaufk. A. Verkauf: strategischer Investor Finanzinvestor

Eine andere Unterscheidung bei den Formen der Nachfolge kann zwischen der geplanten, der ungeplanten und der unerwarteten Unternehmensnachfolge vorgenommen werden. Bei der geplanten Nachfolge wird mittelfristig ein Nachfolger gesucht, aus der Familie, aus dem Unternehmen oder von außerhalb. In seinem Testament stellt der Übergeber durch entsprechende Verfügungen eine klare Nachfolge sicher.

Ungeplante Unternehmensnachfolgen entstehen durch Scheidungen, Streitigkeiten in der Inhaberfamilie oder dem plötzlichen Entschluss des Unternehmers zum Aufhören. So entwickeln erfolgreiche Unternehmer manchmal den Wunsch, aus dem Unternehmen auszusteigen, da sie genügend finanzielle Mittel für die weitere Lebensplanung erarbeitet haben.

Unerwartet ist eine Nachfolge wiederum, wenn sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder auch durch den Tod des Unternehmers entsteht. Damit auch in solchen Fällen der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden kann, muss die Unternehmensnachfolge hier kurzfristig erfolgen. Dafür ist eine Notfallplanung unabdingbare Voraussetzung. Deshalb ist es umso wichtiger, sich frühzeitig mit der Nachfolgeplanung zu befassen.IHK Berlin; Handwerkskammer Berlin (Hrsg.): Herausforderung Unternehmensnachfolge. Informationen für Unternehmensübergeber und Nachfolger. Berlin 2013, S. 6 f.

Ausprägungen der Unternehmensnachfolge Eine Unternehmensnachfolge kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben und ganz unterschiedliche Ausprägungen aufweisen.

Die folgende Tabelle zeigt mögliche Ausprägungen der UnternehmensnachfolgeDarstellung nach: Jenny Amelingmeyer, Günter Amelingmeyer: Wissensmanagement beim Führungswechsel in KMU. In: Jörn-Axel Meyer: Wissens- und Informationsmanagement in kleinen und mittleren Unternehmen. Köln 2005, S. 483.:

KriteriumAusprägungenPlanbarkeitgeplantungeplantZugehörigkeitFamiliennachfolgerexterner NachfolgerAuslösereigenbestimmtfremdbestimmtAkzeptanzfreundlichfeindlichBetroffene Führungsebeneneine Ebenemehrere EbenenAusgangssituationsolide GeschäftsbasisKriseStrategiefortsetzungFortführung des bisherigen GeschäftsVeränderung des bisherigen Geschäfts

Die verschiedenen Ausprägungen sind für die konkreten Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nachfolge von entscheidender Bedeutung. Viele Maßnahmen müssen im Voraus geplant werden, Planbarkeit ist also ein entscheidender Erfolgsfaktor. Zudem kann der Wunsch nach einem Familiennachfolger die Optionen einschränken. Bei einer feindlichen Grundstimmung im Unternehmen ist eine besondere Berücksichtigung der Mitarbeiterbelange erforderlich. Ist die Geschäftsbasis solide, erleichtert dies dem Nachfolger die Einarbeitung und die Chancen für eine Fortführung oder eine Veränderung des bisherigen Geschäfts steigen.

Bei Unternehmen mit hohem Anteil von Humankapital am Betriebsvermögen oder anderen Fällen wie unsicherer Führungsnachfolge, kann eine Fortführung der Geschäftsaktivität per Employee-Buy-Out oder körperschaftlicher Wandlung zur Genossenschaft erfolgen. Eine derartige Entscheidung kann Mitarbeiterstamm und Geschäftsfeld erhalten und die Führungsnachfolge vom zukünftigen Unternehmenserfolg abhängig machen. Die Variante wird als besonders risikoarm und stabilisierend gewertet.

Ablauf und Phasen der Unternehmensnachfolge Gemäß dem EMF-Institut der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin lässt sich die Unternehmensnachfolge in fünf Phasen gliedern. Dazu gehört zunächst die Phase der Information und Bestandsaufnahme, in der vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört die Einschätzung von den Chancen bzw. Risiken einer Nachfolge. Auf diese Phase folgt die Phase der Analyse und Strategie, in der Unternehmer und Nachfolger Situationsanalysen durchführen. Die Phase des Konzepts und Geschäftsplans umfasst die Entwicklung eines Nachfolgekonzepts und die Planung weiterer Maßnahmen, beispielsweise zu steuerlichen bzw. rechtlichen Aspekten. Die Umsetzungs- und Übertragungsphase beschäftigt sich mit der Implementierung vorab definierter Schritte, wozu die Eigentumsübertragung maßgeblich gehört. Die häufig übersehene, abschließende Phase des Aufbruchs und Lebens nach der Übertragung setzt sich mit Aspekten auseinander, die sich auf den Einstieg des neuen Unternehmers und Ausstieg des ausscheidenden Unternehmers beziehen. Die folgende Abbildung veranschaulicht die fünf Phasen der Unternehmensnachfolge:

Information und Bestandsaufnahme Für die Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge muss ein Übergeber neben der Klärung der persönlichen Übergabebereitschaft die unternehmerischen und persönlichen Ziele klären, die mit der Unternehmensnachfolge verbunden sind. Darüber hinaus muss das Unternehmen auf dessen Übergabefähigkeit überprüft werden, damit der Nachfolger grundsätzlich das Unternehmen erfolgreich fortführen kann. Dazu gehört auch die Berücksichtigung eines dokumentierten Notfallplans, der in Zeiten (überraschender) Krisensituationen die Stabilität des Betriebs aufrechterhalten kann. Der Nachfolger sollte sich bewusst über die individuelle Motivation sein und ein klares Ziel in der Übernahme des Unternehmens definieren. Darüber hinaus muss vorbereitend geprüft werden, inwieweit der Nachfolger den Anforderungen des Unternehmens fachlich und kaufmännisch gewachsen ist. Wissenslücken sollten durch Fortbildungsmaßnahmen geschlossen werden. Wenn mehrere Nachfolger gemeinsam übernehmen, ist es wichtig, dass sie einen Konsens für ihre Vorstellungen und die zukünftige Zusammenarbeit finden. Am Ende der Bestandsaufnahme müssen die Interessen und Vorstellungen aller Beteiligten miteinander in Einklang gebracht werden. Dabei sollten auch potenzielle Konflikte und Probleme angesprochen werden.

Analyse und Strategie In dieser Phase legen Unternehmer und Nachfolger den Zeitpunkt der Unternehmensübergabe fest. Häufig erstreckt sich der Nachfolgeprozess auf eine Dauer von mindestens zwei bis fünf Jahre, gelegentlich auch länger. Der Unternehmer sollte ferner den Finanzbedarf für die Zeit nach dem Unternehmensausstieg klären. Nachfolger sollten auch bereits das Unternehmen näher prüfen, um besser einschätzen zu können, ob sie die Nachfolge für das Unternehmen wirklich antreten möchten. Dazu ist das Einbeziehen von möglichen Risikofaktoren unerlässlich. Ist der Unternehmer beispielsweise nicht bereit „loszulassen“, könnte dies eine Wirkung auf dessen Kaufpreisvorstellung haben. Aus Sicht des Nachfolgers ist es ratsam entsprechende Risiken frühzeitig aufzunehmen und zu bewerten. Falls die Bewertung zugunsten der Übernahme ausfällt, empfiehlt es sich u. a. einen Zeitpunkt zur Übernahme mit dem Unternehmer zu spezifizieren. Anders als der betriebsinterne und externe Nachfolger profitiert ein familieninterner Nachfolger häufig neben den finanziellen auch von ideellen Vorteilen wie dem Wissenstransfer aus der Unternehmerfamilie.

Konzept und Geschäftsplan Angeknüpft an die Planung des individuellen Finanzbedarfs ist es wichtig, dass der Unternehmer die geeignete Form der Übertragung bestimmt. Neben der Übertragung der Führungsverantwortung kann auch das unternehmerische Vermögen übertragen werden. Dazu gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:

unentgeltlich, durch eine Schenkung oder Erbschaft, entgeltlich, durch den Verkauf des Unternehmens, oder durch die Trennung von Eigentum und Management, wenn Entscheidungen verzögert oder eine vollständige Übertragung des Eigentums vermieden werden sollen.Darstellung nach: Birgit Felden, Annekatrin Klaus: Unternehmensnachfolge. Stuttgart 2003, S. 70.