mini|Der Gerechtigkeitsbrunnen inmitten der Gerechtigkeitsgasse in Bern. Die Darstellung der „Gerechtigkeit“ im westlichen Kulturkreis ist die urteilende Justitia, mit Waage (abwägend), Schwert (strafend) und einer Binde vor den Augen (ohne Ansehen der Person).

Gerechtigkeitstheorien dienen der systematischen Bestimmung, was Gerechtigkeit ist und der Begründung, wie Gerechtigkeit in einer gesellschaftlichen Ordnung wirksam werden soll. Mit Gerechtigkeitstheorien befassen sich vor allem die Philosophie, die Volkswirtschaftslehre und die Soziologie. Gerechtigkeitstheorien haben normativen Charakter. Empirische Aussagen zur Gerechtigkeit sind hingegen abgeleitet aus den Ergebnissen der Gerechtigkeitsforschung.

Überblick Die Frage nach der Natur der Gerechtigkeit ist seit der griechischen Antike Gegenstand philosophischer Erörterungen. Frühe Erklärungen griffen dabei auf metaphysische Begründungen zurück. So wurde Gerechtigkeit als eine in der Natur vorhandene Ordnung oder als göttlichen Ursprungs verstanden. Dabei wurde Gerechtigkeit zunächst nicht vorrangig an kodifiziertem Recht gemessen, sondern als Ausdruck einer persönlichen Lebenshaltung betrachtet. Sowohl Sokrates und Platon als auch Aristoteles sahen das Glück als den höchsten anzustrebenden Wert an. Gerechtigkeit war für sie die oberste Tugend, um diese Glückseligkeit zu erreichen. Gerechtigkeit war so eine grundlegende Charaktereigenschaft.

In der römischen Gesellschaft bildeten sich allmählich die kodifizierten Rechtsvorschriften stärker aus. Gerechtigkeit wurde zwar immer noch mit einer persönlichen Haltung verbunden, war aber zum Beispiel bei Cicero schon stärker an der gesellschaftlichen Ordnung orientiert. So beginnt die Rechtssammlung des Kaisers Justinian I. (527–565), das Corpus Juris Civilis, mit der Definition des Rechts aus allgemeinen Prinzipien: „Die Vorschriften des Rechts sind diese: ehrenhaft leben, den anderen nicht verletzen, jedem das Seine gewähren.“„Juris praecepta sunt haec: honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribure“, Digesten 1, 1, 10, Höffe, Gerechtigkeit, 49.

Im Alten Testament wird die Gerechtigkeit als Ideal dargestellt, das zwar unerreichbar bleibt, um das sich der Mensch aber trotzdem bemühen soll: „Der Gerechtigkeit und nur der Gerechtigkeit sollst du nachjagen, damit du leben wirst.“ ()

Beginnend in der Spätantike und bis ins späte Mittelalter reichend dominierten in der Folge christliche Vorstellungen die Debatte. Die Gerechtigkeit Gottes hatte Vorrang und daraus folgend konnte der Mensch Gerechtigkeit nur durch die Gnade Gottes erlangen.

Mit der Neuzeit kam es schrittweise zu der Lösung von der Vorstellung einer gottgegebenen Ordnung. Gerechtigkeit wurde bei Thomas Hobbes als notwendiges Prinzip aus der Natur der Menschen begründet. In der Folge der neuen Weltsicht entstanden von Hobbes über John Locke bis zu Jean-Jacques Rousseau verschiedene Konzepte des Gesellschaftsvertrages, die auch die neuen Gesellschaftsordnungen wie die Verfassung der Vereinigten Staaten prägten.

Einen weiteren Schritt vollzogen der Empirist David Hume und Immanuel Kant, die auf die Unmöglichkeit einer Verknüpfung des Seins mit dem Sollen (Humes Gesetz) verwiesen. Kant wies das Naturrecht als metaphysisch zurück und entwickelte die Idee des Vernunftrechts. Anknüpfend an Hume entstand im englischsprachigen Raum der Utilitarismus als dominierendes ethisches Prinzip, das die allgemeine Wohlfahrt (den gesamtgesellschaftlichen Nutzen) in den Mittelpunkt der Werte stellte und die Gerechtigkeit auf die Ebene einer Rahmenbedingung verwies.

Die Erkenntnis, dass Gerechtigkeit nicht aus einem höheren Prinzip abzuleiten ist, führte zu einer Kritik an den bürgerlich-liberalen Gerechtigkeitsauffassungen, die von Karl Marx über Friedrich Nietzsche, Walter Benjamin bis hin zu Jacques Derrida reicht.

Ein neuer Ansatz in der Diskussion entstand mit der Theorie der Gerechtigkeit von John Rawls, die allgemeine Prinzipien für die gerechte Gestaltung der Gesellschaft in der Fortentwicklung kantischer Vorstellungen bietet. Auch die Diskursethik von Jürgen Habermas liefert Ansatzpunkte, Gerechtigkeitsfragen rational zu lösen. Einen Weg weg von der alleinigen Dominanz ökonomischer Kriterien weist Amartya Sen, der den sehr verschiedenen Bedürfnissen der Menschen mit dem Prinzip der Teilhabe in seinem Befähigungsansatz Rechnung trägt und vor allem in sein Konzept auch das Problem der internationalen Gerechtigkeit aufnimmt.

Klassifizierungen Eine klassische Unterscheidung von Gerechtigkeitstheorien ist die, ob ihre Begründung auf Naturrecht oder Vernunftrecht beruht. Die Naturrechtslehren besagen, dass Gerechtigkeit als Maßstab durch etwas bedingt ist, was unabhängig vom Menschen, aber auch unabhängig von Raum und Zeit Gültigkeit hat. Ein solches übergeordnetes Prinzip ist eine göttlich bestimmte oder kosmologisch verankerte Ordnung. Diese Sicht findet sich vor allem in der Philosophie der Antike (Platon, Aristoteles) und im christlichen Mittelalter (Augustinus, Thomas von Aquin bis hin zu Martin Luther). Mit dem Übergang vom Mittelalter zur Renaissance wurde das Naturrecht stärker anthropozentrisch begriffen als dem Wesen des Menschen innewohnend. Entsprechende Vorstellungen finden sich bei Jean Bodin, Thomas Hobbes, John Locke, Hugo Grotius und Friedrich Pufendorf. Im Verlaufe der Aufklärung trat immer mehr die Vernunft als gestaltendes Moment für Gerechtigkeitsauffassungen in den Vordergrund bis hin zum kritischen Vernunftrecht bei Immanuel Kant.

Eine andere Ebene der Einteilungen von Gerechtigkeitstheorien ist die nach empirischen und normativen Theorien. Empirische Theorien beruhen auf Verfahren der Gerechtigkeitsforschung. Diese bieten keine aus logischen Argumenten abgeleitete Prinzipien, sondern praktische in den Gesellschaften schon vorhandene Begründungen. Normative Theorien werden weiter unterteilt in deontologische und teleologische Theorien. Bei ersteren wird auf das Prinzip der Handlung abgestellt (geboten, erlaubt, verboten) wie bei Kants Pflichtethik oder bei religiösen Geboten. In der teleologischen Ethik ist hingegen der Handlungserfolg der Bewertungsmaßstab.

In der Debatte der Gegenwart werden vor allem Utilitarismus, Liberalismus, Kommunitarismus und Diskursethik als gegensätzliche philosophische Positionen unterschieden. Diese Sammelbegriffe kennzeichnen bestimmte Aspekte der jeweiligen Gerechtigkeitstheorien. Sie sind jedoch nicht geeignet, eine systematische Unterscheidung vorzunehmen, da die mit diesen Begriffen verbundenen Prinzipien keine durchgängig vergleichbaren Maßstäbe ermöglichen. So kann man sich einen liberalen Kommunitaristen denken, der als Prinzip der Verfahrensgerechtigkeit eine Diskursethik vertritt.

In der Rechtsphilosophie gibt es Bemühungen, eine systematische Klassifizierung von Gerechtigkeitstheorien auszuarbeiten. Ziel ist es, eine vergleichende Grundlage für einen analytischen Theorienvergleich zu schaffen.Axel Tschentscher: Prozedurale Theorien der Gerechtigkeit. Nomos, Baden-Baden 2000, 80 Eine mögliche Unterscheidung nimmt Axel Tschentscher in Anlehnung an Robert Alexy vor, wobei er die jeweilige Position nach einem herausragenden Vertreter des jeweiligen Merkmals benenntAxel Tschentscher: Prozedurale Theorien der Gerechtigkeit. Nomos, Baden-Baden 2000, 82-83

+Grundpositionen der Gerechtigkeitstheorien Skepsis Konzept des Guten Rationalität Universelle Moralität Platon/Aristoteles Epikur Cicero Hume Rousseau Hobbes Locke Nietzsche Hegel Utilitarismus Kant Kelsen Kommunitarismus Nozick Rawls Hayek Nussbaum Buchanan Dworkin/Nagel Topitsch Sen Gauthier Habermas/Alexy Luhmann Honneth Höffe Ackerman

1. Die nietzscheanische Grundposition Als nietzscheanisch kennzeichnet Tschentscher Positionen, die die Begründbarkeit ethischer Werte ablehnen. Hierunter sind alle Auffassungen der Gerechtigkeitsskepsis, eines Nonkognitivismus und eines reinen Rechtspositivismus zusammengefasst. 2. Die aristotelische Grundposition Für Vertreter der aristotelischen Grundposition ist eine materielle Bestimmung des Guten möglich. Richtiges Handeln kann am Maßstab der Gerechtigkeit beurteilt werden. Zu dieser Position zählen alle Tugendlehren und der Werterealismus. 3. Die hobbeseanische Grundposition Allen hobbeseanischen Auffassungen ist gemeinsam, dass sie ein Kriterium der Rationalität ihren Gerechtigkeitstheorien zugrunde legen. Maßstab dieser Theorien ist, ob richtiges Handeln sich für den Menschen als vorteilhaft erweist. Gerecht sind Handlungen, die mit einem positiven Nutzen verbunden sind. 4. Die kantische Grundposition In einer kantischen Position wird der Rationalität die praktische Vernunft gegenübergestellt, die ein allgemeingültiges Motiv moralischen Handelns beinhaltet. Ein Vertreter der kantischen Position berücksichtigt, was universell und damit auch für den anderen gerecht ist. Die kantische Position beinhaltet die Vorstellung der autonomen Selbstgesetzgebung.

Die Klassifizierung von Tschentscher ist zwar nicht identisch, aber ähnlich zur Unterscheidung von Jürgen Habermas in pragmatischen, ethischen und moralischen Vernunftgebrauch.Jürgen Habermas: Vom pragmatischen, ethischen und moralischen Gebrauch der praktischen Vernunft, in: Erläuterungen zur Diskursethik, Suhrkamp, Frankfurt 1991, 100-118 Pragmatischer Vernunftgebrauch ist die Verfolgung von Klugheitsregeln. Dies kann auf der individuellen Ebene geschehen (Egoismus) oder als Sozialpragmatismus auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein (Utilitarismus). Der pragmatische Vernunftgebrauch entspricht in etwa der hobbeseanischen Position. Dem ethischen Vernunftgebrauch liegt eine Konzeption des Guten zugrunde, also ein Wertegerüst, das es zu verfolgen und umzusetzen gilt. Das zu verfolgende Prinzip entspricht vorrangig der aristotelischen Grundposition. Maßstab des moralischen Vernunftgebrauchs ist die Sittlichkeit des Handelns. Der Einzelne verfolgt allgemeine Handlungsregeln und stellt seine individuellen Neigungen und Ziele hinter diese zurück. Hier besteht weitgehend Übereinstimmung mit der Position des kantischen Typs.

Einzelpositionen Sokrates Sokrates hat selbst nichts Schriftliches hinterlassen. Gemäß der Überlieferung seiner Schüler Platon und XenophonXenophon: Memorabilia, dt.: Erinnerungen an Sokrates, Leipzig 1973. stand die Gerechtigkeitsfrage im Vordergrund seiner Ethik. Er sah gerechtes Handeln als Voraussetzung für das anzustrebende Gute, das er mit dem Glück gleichsetzte. Dies betraf sowohl den Einzelnen wie auch die demokratische Polis, die auf von freien Bürgern errichtetem Recht und Gesetz beruhte. Rechtes Handeln ist Folge von rechter Einsicht. Unrecht zu tun, so zitiert Platon ihn zustimmend, sei schlimmer als Unrecht zu erleiden. Wer Unrecht tut, schadet sich selbst. Der sich selbst erkennende Mensch wird das Unrecht freiwillig meiden.siehe weiter unten: Platon. Die Auffassungen Platons und Sokrates’ lassen sich nicht scharf voneinander abgrenzen.

Seine Einsichten entwickelte Sokrates in der Öffentlichkeit – auf der Agora mit seinen Schülern oder Gegnern, in der Volksversammlung und vor Gericht – mit seiner dialogischen philosophischen Methode der Mäeutik (Geburtshilfe): ausgehend von einem lebenspraktischen Thema wie Beruf, Kriegsführung oder sonstige Politik, versuchte er durch geschickte Fragen den jeweiligen Gesprächspartner davon zu überzeugen, die eigenen Positionen selbst zu revidieren. Schrittweise werden gemeinsame Auffassungen erzielt, im Idealfall die Erkenntnis, das Gute zu tun, das Böse aber zu lassen und der Frage nachzugehen, was das Gute sei.