Ursprünglich ist Tagenbaren ein niedersächsischer Rechtsbegriff des 16. und 17. Jahrhunderts mit der Bedeutung von freien Eltern gezeugt und geboren. Seit dem 19. Jahrhundert wird die Bezeichnung auf Bremer bezogen, die von in Bremen geborenen Eltern abstammen und auch selbst in Bremen aufgewachsen sind. Das Wort wird auch als Adjektiv (tagenbaren Bremer) verwendet.
Der Begriff ist nur eine der Definitionen des „echten Bremers“ in der Tradition der sozialen Abgrenzung (z. B. Achtklassenwahlrecht). Andere sind mündlich überliefertBeispiel: Man muss schon drei Generationen auf dem Riensberger Friedhof (liegen) haben, um echter Bremer zu sein., womit sich engere Auslegungen des Tagenbaren erklären.
Einzelnachweise Herbert Schwarzwälder: Das Große Bremen-Lexikon. 2., aktualisierte, überarbeitete und erweiterte Auflage. Edition Temmen, Bremen 2003, ISBN 3-86108-693-X, S. 873. Kategorie:Kultur (Bremen) Kategorie:Niedersächsische Geschichte