Das 1968 abgeschlossene Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen, offiziell nur Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen (schweizerisch Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen geschrieben, , ), ist ein internationaler Vertrag mit dem Ziel, die Verkehrszeichen für den Straßenverkehr international zu vereinheitlichen.
Geschichte Mit dem stetig wachsenden Kraftfahrzeugbestand und dem Ansteigen des internationalen Handels- und Reiseverkehrs auf den europäischen Straßen mussten bereits sehr früh länderübergreifende Regelungen zur Sicherung des Straßenverkehrs getroffen werden.
Mit einigen Resolutionen ab 1963 wurde beschlossen, die Konvention zum Zwecke weiterer Vereinheitlichung zu überarbeiten. Die Wiener Verhandlungen fußten also auf Vorgängerkonferenzen. Einige der frühen Übereinkommen blieben auch nach dem Beschluss von 1968 weiter in Kraft.
Die heute gültige Konvention wurde durch die UN-Konferenz in Wien vom 7. Oktober bis 8. November 1968 neu verfasst und mit der Resolution 1129 (XLI) angenommen.Quelle Final Act, S. 1, Text der Resolution 1129 (XLI) – Zitat:
Die Konferenz beschloss auch das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr.
Beitrittsstaaten rechts|400px|mini|
Die Konvention wurde (Stand: Oktober 2025) bisher von 75 Ländern ratifiziert.Status (aktuelle Liste der Teilnehmerstaaten mit Unterschrifts- und Ratifikationsdatum) der 20. Convention on Convention on Road Signs and Signals; in der Vertragssammlung der UNO, UNTC (zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2019).
Europa Albanien, Andorra, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Moldau, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn.
Nicht beigetreten sind: Irland, Island und Malta;
Spanien, die Vatikanstadt und das Vereinigte Königreich haben das Übereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.etd.lib.metu.edu.tr (PDF; 3,4 MB).
Außerhalb Europas Afrika: Ägypten, Benin, Elfenbeinküste, Demokratische Republik Kongo, Liberia, Marokko, Nigeria, Senegal, Seychellen, Tunesien und die Zentralafrikanische Republik; nicht ratifiziert: Ghana. Amerika: Chile, Guyana und Kuba; nicht ratifiziert: Brasilien, Costa Rica, Ecuador, Mexiko und Venezuela. Asien: Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Georgien, Indien, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgisistan, Kuwait, Malediven, Mongolei, Myanmar, Pakistan, Philippinen, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam und Zypern; nicht ratifiziert: Indonesien, Republik Korea (Südkorea) und Thailand.
Unter anderem die USA, Australien und die Volksrepublik China haben das Abkommen nicht unterschrieben.
Nationales Die Bundesrepublik Deutschland hat die Konvention 1977 übernommen (Gesetz zu den Übereinkommen über den Straßenverkehr und über Straßenverkehrszeichen vom 21. September 1977). Es wurde bereits ab 1969 an einer vollständigen Überarbeitung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gearbeitet und diese 1970 verabschiedet. Die in dieser Ordnung enthaltenen Verkehrszeichen richteten sich bereits nach den Beschlüssen des Wiener Übereinkommens. Am 1. März 1971 trat diese erste vollständig neue bundesrepublikanische Straßenverkehrsordnung seit 1937 in Kraft.Bundesgesetzblatt 108, 1, Bonn, 5. Dezember 1970, S. 1565–1612.
Die DDR veröffentlichte im Gesetzblatt 1976 die Konvention über Verkehrszeichen und -signale vom 8. November 1968, die damit in Kraft trat. Praktische Anwendung fanden Beschlüsse des Wiener Übereinkommens in der sogenannten StVO 77 ab 1. Mai 1979.
Österreich übernahm die Konvention 1982 (Ratifikationsurkunde hinterlegt 1981, in Kraft 11. August 1982).
In der Schweiz wurde die Konvention 1978 von der Bundesversammlung genehmigt; die Ratifikationsurkunde wurde jedoch erst 1991 hinterlegt. Per 11. Dezember 1992 wurde die Konvention inkraft gesetzt.
Änderungen und Zusatzprotokolle Die Fortentwicklung des Übereinkommens findet unter dem Dach der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) durch den Arbeitskreis WP.1 des Inlandtransportkomitees statt und führte bis 2006 zu zwei Überarbeitungen – 1995 und 2006. Aktuelle Fassungen dieser Konventionen werden auf den Internetseiten der UNECE bereitgestellt.
Die Europäische Gemeinschaft hat schon 1968 das Europäische Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen erarbeitet, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde. Weiterhin wurde 1973 zu diesem Zusatzübereinkommen ein Protokoll über Straßenmarkierungen geschlossen, welches die grundlegenden Festlegungen des Wiener Übereinkommens ergänzt.
Inhalt Das Abkommen erleichtert den länderübergreifenden Verkehr und verbessert die Straßenverkehrssicherheit. Die vereinheitlichten Piktogramme erleichterten das internationale Erfassen und Verstehen von Straßenschildern. Neben Verkehrszeichen wurden auch Lichtsignalanlagen und Fahrbahnmarkierungen standardisiert. Verkehrszeichen In Artikel 2 der Konvention werden alle Verkehrszeichen in acht Kategorien eingeteilt: A: Gefahrenzeichen B: Vorfahrtszeichen C: Verbotszeichen D: Gebotszeichen E: Sonderzeichen F: Informations-, Einrichtungs- oder Dienstleistungszeichen G: Wegweiser H: Zusatzzeichen Die wichtigsten Zeichen sind nachfolgend aufgelistet. Diese Liste ist nicht abschließend. Kategorie Form Grundfarbe Rahmenfarbe Größe Piktogrammfarbe Beispiele Gefahrenzeichen Gleichseitiges Dreieck weiß oder gelb rot 0,9 m / 0,6 m schwarz oder dunkelblau 45px45px Diamant gelb schwarz 0,6 m / 0,4 m schwarz oder dunkelblau 45px Vorfahrtszeichen Vorfahrt gewähren Umgedrehtes gleichseitiges Dreieck weiß oder gelb rot 0,9 m / 0,6 m — 45px45px Stoppschild Achteck rot weiß 0,9 m / 0,6 m „Stop“ in weiß 45px Rund mit Dreieck innerhalb weiß oder gelb rot 0,9 m / 0,6 m „Stop“ in schwarz oder dunkelblau 45px45px Vorfahrtstraße Diamant weiß schwarz 0,5 m / 0,35 m gelb oder orange 45px45px Ende der Vorfahrtstraße Diamant weiß schwarz 0,5 m / 0,35 m gelb oder orange mit schwarzen oder grauen Querlinien 45px45px Gegenverkehr Vorfahrt gewähren Rund weiß oder gelb rot — schwarzer und roter Pfeil 45px45px Vorfahrt vor Gegenverkehr Rechteck blau — — weißer und roter Pfeil 45px Verbotszeichen Standard Rund weiß oder gelb rot 0,6 m / 0,4 m schwarz oder dunkelblau 45px45px Parkverbot Rund blau rot 0,6 m / 0,2 m — 45px Rund weiß oder gelb rot 0,6 m / 0,2 m 45px45px Halteverbot Rund blau rot 0,6 m / 0,4 m — 45px Verbotsende Rund weiß oder gelb — 0,6 m / 0,4 m schwarze oder graue Querlinien 45px Gebotszeichen Standard Rund blau —, weiß 0,6 m / 0,4 m / 0,3 m weiß 45px Rund weiß oder gelb rot 0,6 m / 0,4 m / 0,3 m schwarz oder dunkelblau 45px 45px Sonderzeichen Alle Rechteck blau — — weiß 45px Hell — — schwarz 45px Informations-, Einrichtungs- oder Dienstleistungszeichen Alle — blau oder grün — — weiß oder gelb 45px Wegweiser Informationszeichen Rechteck, teilweise mit Pfeilspitze hell — — dunkel 45x45px dunkel — — hell 45x45px Autobahnen Rechteck blau oder grün — — weiß 45px45px Temporäre Zeichen Rechteck gelb oder orange — — schwarz 45px Zusatzzeichen Alle — weiß, blau oder gelb schwarz, blau oder rot — schwarz oder dunkelblau 45px schwarz, rot oder dunkelblau weiß, blau oder gelb — weiß, blau oder gelb 45px Kategorie Form Grundfarbe Rahmenfarbe Größe Piktogrammfarbe Beispiele
Alle Schilder müssen retroreflektierend sein.
Straßenmarkierungen Alle Straßenmarkierungen müssen weniger als 6 mm hoch und reflektierend sein. Sie haben weiß oder gelb zu sein.
Lichtsignalanlagen Typ Form Farbe Position Bedeutung Stetiges Licht 20px grün An einer Kreuzung Fahren (vortrittsberechtigt – Vortritt kann durch zusätzliches Gelbblinken (insb. bei Seiteverkehr) eingeschränkt werden, auch z. B. auch nur bzgl. Fußgänger) 20px gelb An einer Kreuzung Halten, wenn möglich 20px rot An einer Kreuzung Halten 20px rot und gelb An einer Kreuzung noch Halten, bereitmachen für Weiterfahrt (Vorsignal für grün) Pfeil 20px grün An einer Kreuzung Nur der Verkehr in die angezeigte Richtung darf fahren Pfeil nach unten 20x20px grün Über der Fahrspur Spur frei Kreuz 20x20px rot Über der Fahrspur Spur gesperrt Stetiges Licht oder blinkend Pfeil zur Seite 20x20px gelb oder weiß Über der Fahrspur Spur wechseln Blinkend 30px Abwechselnd rot An einer Kreuzung, einem Bahnübergang o. ä. Stopp 30px weiß An einer Kreuzung Fahren 20px gelb An einer Gefahrenstelle Vorsicht
An einer Ampel müssen rote Lichter entweder oben (wenn vertikal) oder auf der zum Gegenverkehr zeigenden Seite (wenn horizontal) angebracht werden.
Siehe auch
Vergleich europäischer Verkehrszeichen Internationaler Führerschein Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr
Rechtsquellen
Fünfsprachige Fassung: engl., frz., chin., russ., span. (in der Vertragssammlung der UNO → Chapter XI : Transport and Communications → B. Road Traffic → 20; pdf; mit Abschlusserklärung; Text der Konvention dort S. 4 ff, die ersten 3 Seiten [Art. 1] fehlen). Road Traffic and Road Signs and Signals Agreements and Conventions. unece.org, Pkt. 10 – diverse konsolidierte Fassungen von 2006 und 1993 in mehreren Sprachen (dort auch weitere Rechtsquellen).
Nationale Fassungen: BR Deutschland: BGBl|1977 II S. 893 (Text dreisprachig; pdf, dort S. 85). DDR: GBl. 1976 S. 280, 1980 S. 53 Österreich: (StF; i.d.g.F. online, ris.bka; diverse Abbildung nur im pdf) – mit einer Gesamtübersicht der Vorbehalte und Erklärungen (auch Deutschland, Anfang und Ende des Dokuments). Schweiz (i.d.g.F. online, admin.ch).
Europäisches Zusatzübereinkommen: Road Traffic and Road Signs and Signals Agreements and Conventions. unece.org, Pkt. 12 – engl./frz., russ. BR Deutschland: (pdf, dort S. 198). DDR: GBl. 1976 II S. 280 Österreich: (StF; i.d.g.F. online, ris.bka). Schweiz (i.d.g.F. online, admin.ch).
UN-Protokoll 1949: (unece.org, pdf; via oben gegebene Webseite; dort auch das Europäische Zusatzübereinkommen von 1950 dazu und das Übereinkommen 1957; Pkte. 14 und 15).
Einzelnachweise
' Kategorie:UN-Konvention Kategorie:Politische Geschichte Wiens Kategorie:Geschichte des Straßenverkehrs Kategorie:Internationales Straßenverkehrsrecht Kategorie:Vertrag (20. Jahrhundert) Kategorie:Ersterscheinen 1968 Kategorie:Politik 1968