Der Begriff Enemy Alien (zu Deutsch etwa Ausländer aus Feindländern, oft verkürzt zu feindlicher Ausländer) bezeichnet im angloamerikanischen Recht den Angehörigen eines Staates, mit dem sich das Land, in dem er sich aufhält, in einem Konflikt – nicht zwangsläufig Krieg – befindet. Der Begriff wurde vorrangig in der Zeit des Zweiten Weltkrieges, aber auch im Ersten Weltkrieg verwendet. Während des Zweiten Weltkrieges wurden auch in anderen Ländern, z. B. Deutschland und Frankreich, Angehörige von Feindstaaten interniert.

Rechtsentwicklung bis zum Ersten Weltkrieg Im Kriegsvölkerrecht war es althergebracht, dass für zivile Angehörige eines Feindstaates auf eigenem Boden alle diplomatischen Rechte und nationalen Privilegien ausgesetzt waren. Erstmals wurde dieser Grundsatz von William Blackstone 1766 in seinen Commentaries on the Law of England niedergeschrieben, er verwendete dafür auch bereits den Begriff Alien Enemy.

1798 erließen die Vereinigten Staaten die Alien and Sedition Acts, darunter den Alien Enemies Act, um die Nation in Folge der XYZ-Affäre auf einen befürchteten Krieg mit Frankreich vorzubereiten. Im Alien Enemies Act wurde geregelt, dass alle im Feindesland Geborenen über 14 Jahren erfasst, festgenommen und aus den USA ausgewiesen werden konnten.

Im Ersten Weltkrieg jedoch wurden die zuvor diskreditierten Internierungslager der Kolonien erstmals in Europa eingesetzt. Maßgeblich war die Versenkung der Lusitania im Mai 1915. Nur eine Woche später ordnete die britische Regierung die Internierung aller männlichen Deutschen und Angehörigen von Österreich-Ungarn im wehrfähigen Alter als Enemy Alien auf der Isle of Man an. In allen kriegsführenden Nationen wurden in der Folge ähnliche Regelungen getroffen und Lager eingerichtet.

Frankreich Zweiter Weltkrieg Mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurden in Frankreich lebende Menschen aus dem Deutschen Reich zu étrangers ennemis (feindlichen Ausländern) – egal, ob sie als Emigranten oder als Anhänger des Naziregimes hier lebten. In der Folge waren sie von unterschiedlichen Verfolgungs- und Internierungsmaßnahmen betroffen, die vielfach in Auslieferungen an Deutschland endeten.

Großbritannien Erster Weltkrieg mini|Antideutsche Demonstranten in England 1914. Auf dem Schild steht:Ein KehrausSchluss mit dem deutschen EinflussHeute Demonstrationum 2:30 Während des Ersten Weltkrieges gab es eine verbreitete Hysterie gegen Deutsche. Es wurde eine Petition für die Inhaftierung von in England lebenden Deutschen gestartet, die 1,25 Millionen Engländer unterzeichneten. Es gab eine Massendemonstration am Trafalgar Square gegen Deutsche in Großbritannien.

Zweiter Weltkrieg Seit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 kamen viele Deutsche als Flüchtlinge vor dem Nazi-Regime nach Großbritannien. Ab Kriegsausbruch 1939 wurden diese zunächst ohne Unterscheidung wie sonstige Angehörige von Feindstaaten Restriktionen unterworfen. Sie durften sich nur in einer Zone von drei Meilen um ihren Wohnort bewegen. Der Besitz von Fahrzeugen, Rundfunkgeräten, Kameras und Landkarten war ihnen verboten.

Ab Mitte September 1939 mussten sich Deutsche und Österreicher einem Tribunal stellen, das den „Grad der Loyalität“ feststellte. Sie wurden in eine von drei Kategorien eingestuft:Roger Kershaw: Collar the lot! Britain’s policy of internment during the Second World War. In: nationalarchives.gov.uk. 2. Juli 2015, abgerufen am 13. März 2023. Kategorie A: umgehend zu internieren. Kategorie B: bis auf weiteres von der Internierung ausgenommen, jedoch unter Beobachtung und mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit. Unter Umständen wurde Hausarrest verhängt.Manfred Gans: Life gave me a chance. Lulu Press, Raleigh 2010, S. 58. Kategorie C: ohne Internierung und ohne Beschränkungen. Rund 120 örtliche Tribunale prüften vom September 1939 bis zum Februar 1940 rund 74.000 Fälle.

Zuerst wurden die Emigranten in Huyton interniert. Am 12. Mai 1940 erfolgte der „general roundup“; nun wurden auch Personen interniert, die in die Kategorie B oder C eingestuft waren. Nach einer Überprüfung der Loyalität im Einzelfall konnte die Internierung aufgehoben werden. Einige deutsche Staatsbürger wurden zu den Streitkräften zugelassen, einige wenige wurden sogar als Kampfpiloten gegen Deutschland eingesetzt.

Als die Kapazität der Lager nicht mehr ausreichte, wurden andere Unterbringungsmöglichkeiten gesucht. Die vergleichsweise isoliert vom britischen Festland gelegene Isle of Man war prädestiniert, da sie als beliebtes Ferienziel auch eine große Anzahl an Unterkünften bot. Insgesamt wurden 25.000 Emigranten in meist provisorisch eingerichtete Lager auf Inseln eingewiesen.

Als die Kapazität der britischen Lager erschöpft war, wurden 6564 deutsche und österreichische Internierte nach Kanada und 2500 nach Australien deportiert. Auch in Indien gab es Internierte. In den Internierungslagern in Indien wurden auch Deutsche aus Ceylon und nach dem 9. Mai 1940 solche aus Niederländisch-Indien gefangen gehalten. Diese Deportationen nach Übersee hatten für einige hundert Menschen tödliche Folgen. Bei der Überführung von Internierten nach Kanada wurde das Schiff – die Arandora Star – vom deutschen U-Boot U 47 versenkt. Mehrere hundert deutsche und italienische Gefangene an Bord der Arandora Star ertranken, darunter auch der ehemalige Berliner Stadtverordnete und KPD-Politiker Karl Olbrysch und seine Lebensgefährtin. Andere, wie Franz Eichenberg, hatten Glück und wurden von einem kanadischen Zerstörer gerettet. Für die Betroffenen mehr als strapaziös verlief auch die 57-tägige Überfahrt mit der Dunera nach Australien.

Ende Juli 1940 stoppte jedoch die Regierung die Internierung in Großbritannien, Kanada und Australien, die zunehmend als sinnlose Aktion eingeschätzt wurde. Schrittweise begann die Rückführung der Internierten. Beendet wurde die Internierungsaktion jedoch erst im Herbst 1942.

Ironisch wurden in Großbritannien die Soldaten deutscher und österreichischer Abstammung, die für die britische Armee kämpften, als The King’s Most Loyal Enemy Aliens („Des Königs allertreueste feindliche Ausländer“) bezeichnet.Katja Iken: Zweiter Weltkrieg. Treue Feinde. In: Spiegel.de. 27. Juli 2008, abgerufen am 13. März 2023. Zu ihnen gehörte unter anderem Ken Adam.

Australien In Australien gab es während des Ersten Weltkrieges als gesetzliche Grundlage den War Precautions Act 1914, der auf die Eigenschaft Australiens als Verbündeter mit England und die mögliche Gefährdung australischer Interessen abhob. 7.000 Personen wurden danach interniert, von denen 4.500 als Enemy Aliens galten. Außerdem sandten die Briten Enemy Aliens aus kleinen südasiatischen Besitzungen zur Internierung nach Australien. Viele zunächst eröffnete kleinere Lager wurden 1915 zugunsten einer Unterbringung in größeren geschlossen. Das größte war das Holsworthy-Internierungslager in New South Wales.. In: germanaustralia.com. 2001, abgerufen am 13. März 2023.

Ähnlich galt im Zweiten Weltkrieg der National Security Act of 1939. Etwa 7000 Einwohner wurden zwischen 1939 und 1946 interniert. In: users.mcmedia.com.au. 1. Mai 1997, abgerufen am 13. März 2023. Außerdem wurden in Australien ca. 8.000 weitere internierte Personen aus den Niederlanden und England und dessen Kolonialgebieten im pazifischen Raum gefangen gehalten (vgl. z. B. die Geschichte des Truppentransporters Dunera).

Neuseeland Trotz einer restriktiven Einwanderungspolitik konnten zwischen 1933 und dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs etwa 1100 Flüchtlinge aus Zentral- und Osteuropa nach Neuseeland einreisen, darunter etwa 900 aus Deutschland und Österreich. Die meisten von ihnen wurden während der Kriegsjahre zu Enemy Aliens erklärt.Ann Beaglehole: Flüchtlinge aus Nazi-Deutschland und -Österreich 1933–1945. In: James N. Bade (Hrsg.): Im Schatten zweier Kriege. Deutsche und Österreicher in Neuseeland im zwanzigsten Jahrhundert. Edition Temmen, Bremen 2005, ISBN 3-86108-055-9, S. 42–60. Zusätzlich zu einigen fremdenfeindlichen Tendenzen innerhalb der neuseeländischen Gesellschaft und der Furcht, die Flüchtlinge könnten sich als fünfte Kolonne ihrer Herkunftsländer entpuppen, schufen die 1940 verabschiedeten Aliens Energency Regulations die Voraussetzungen dafür, dass die Regierung Ausländer kontrollieren, internieren oder ausweisen konnte.

Beaglehole geht davon aus, dass diese Einschränkungen den meisten Flüchtlingen keine größeren Probleme bereitet haben, dass sie aber dennoch unter Drangsalierungen und Bespitzelungen aus ihrem beruflichen und privaten Umfeld heraus zu leiden hatten. Für einige Flüchtlinge wurde Neuseeland „zu einem unbehaglichen Zufluchtsort, der Anklänge an den Nazismus hatte, dem sie zu entkommen gesucht hatten“.

Vereinigte Staaten Der Alien Enemy Act von 1798, der heute noch als Kap. 50 des United States Code gültig ist, gibt dem US-Präsidenten das Recht, die Verhaftung und Abschiebung jedes Ausländers zu befehlen, der Bürger eines Landes ist, mit dem sich die Vereinigten Staaten im Kriegszustand befinden (siehe auch „Alien and Sedition Acts“). Eine Neuformulierung erfolgte 1918.Alien Enemies Act and Related World War II. Presidential Proclamations. In: gaic.info. Abgerufen am 13. März 2023.

Erster Weltkrieg Nach dem Kriegseintritt Amerikas am 6. April 1917Die nachfolgenden Ausführungen über Enemy Aliens während des Ersten Weltkriegs folgen, soweit nichts anderes angegeben ist, der folgenden Webseite, die auch über die Internierungspraktiken in Deutschland und in Großbritannien informiert:Matthew Stibbe: International Enemy Aliens and Internment. Internment in the United States. In: encyclopedia.1914-1918-online.net. International Encyclopedia of the First World War, abgerufen am 13. März 2023. verfügte Präsident Woodrow Wilson auf der Basis des Alien Enemy Act eine Reihe von Einschränkungen gegenüber den in den USA lebenden deutschen Staatsbürgern, die ihre Verfügungsgewalt über ihr Eigentum ebenso einschränkten wie ihre Bewegungsfreiheit. Es gab verbotene Zonen, die sie nicht mehr betreten durften, sie mussten sich bei der Polizei oder den Postmeistern der USA registrieren lassen, es war ihnen verboten, Geräte zur Nachrichtenübermittlung, Radios und Schusswaffen usw. zu besitzen. Diese Maßnahmen wurden im Dezember 1917 auch auf Personen aus Österreich-Ungarn und vom April 1918 an auf alle feindlichen Ausländer ausgedehnt. Verstöße wurden hart geahndet, Polizeirazzien waren an der Tagesordnung. Es kam zu über 10.000 Verhaftungen, die zu Untersuchungen führten, aber meistens bald zu Entlassungen auf Bewährung. Für die Verhafteten selbst war es eine demütigende Erfahrung, die häufig zum Verlust des Arbeitsplatzes führte, zum Verlust des sozialen Ansehens oder der Wohnung.

Vom Kriegsministerium wurden etwa 2300 Personen als „gefährliche feindliche Ausländer“ in zwei Lagern dauerhaft interniert: in Fort Oglethorpe (Georgia) und in Fort Douglas (Utah). Die überwiegende Mehrheit waren deutsche Staatsangehörige oder Österreicher, denen besondere Illoyalität gegenüber den USA unterstellt wurde. Nur 8 Prozent von ihnen verbrachten eine längere Zeit in Haft und wahrscheinlich sogar nur etwa 2 Prozent wurde für die Dauer des Krieges oder länger interniert.