Nassau-Hadamar ist die Bezeichnung von zwei Seitenlinien der ottonischen Hauptlinie des Hauses Nassau. Die ältere Linie der Grafen von Nassau-Hadamar bestand in den Jahren 1303 bis 1394; die jüngere Linie bestand von 1607 bis 1711 und erhielt 1652 die erbliche Fürstenwürde.

Nassau-Hadamar (ältere Linie) Entstehung mini|hochkant=0.5|Das Stammwappen des Hauses Nassau wurde von der älteren Linie unverändert geführt. Nach dem Tod von Heinrich II. dem Reichen von Nassau teilten sich im Jahr 1255 seine Söhne Walram II. und Otto I. das Erbe. Die Grenze bildete ungefähr die Lahn. Walram übernahm den südlichen Teil der Herrschaft (walramische Hauptlinie), Otto den nördlichen Teil (ottonische Hauptlinie). Die Ehe zwischen Otto und Agnes von Leiningen brachte der ottonischen Hauptlinie die Grundherrschaft über die Hadamarer Mark ein.

Der Tod Ottos gegen Ende des 13. Jahrhunderts führte unter seinen Söhnen zu anhaltenden Erbstreitigkeiten. Sie teilten im Jahr 1303 seinen Besitz, unter Vermittlung Johanns I. von Limburg, fast vollständig. Der älteste Sohn Heinrich übernahm die Teilgrafschaft Nassau-Siegen mit dem Besitz im Siegerland und die Herrschaft zum Westerwald, der zweite Sohn Emich/Emicho I. die Teilgrafschaft Nassau-Hadamar mit Driedorf und der Esterau, und der dritte Sohn Johann die Teilgrafschaft Nassau-Dillenburg mit dem Besitz um Dillenburg, Herborn, Mengerskirchen sowie der Kalenberger Zent und dem Gericht Heimau.

Entwicklung mini|Ruine des Junkernschlosses in Driedorf Die Teilgrafschaft Emichos (Emichs) I. bestand aus der Esterau, den grundherrlichen Rechten in der Hadamarer Mark, dem nassauischen Anteil an der Herrschaft Driedorf, den ottonischen Anteilen an Dausenau und Ems sowie einigem Streubesitz. Die anfängliche Residenz war das „Junkernschloss“ in Driedorf. Für diesen Ort erhielt er im Jahr 1305, von König Albrecht von Österreich, Stadtrechte.

Der Besitz Driedorfs war nicht unumstritten, da es sich um ein Lehen der Landgrafschaft Hessen handelte und zwischen den Landgrafen und der ottonischen Hauptlinie des Hauses Nassau eine Fehde bestand (siehe Dernbacher Fehde). Noch 1290 war es den Herren von Greifenstein als Mitbesitzern von Driedorf mit hessischer Hilfe gelungen, Nassau zum Abbruch zweier Burgen bei Driedorf zu zwingen. Erst 1316 gelang es Emicho, den Anteil der Herren von Greifenstein an Driedorf für 250 Mark zu erwerben.

Durch seine Ehe mit Anna von Zollern-Nürnberg, einer Tochter des Burggrafen Friedrich III. von Nürnberg, hatte Emicho den Pfandbesitz an der Reichsburg bei Kammerstein und mehrerer Dörfer im Raum Nürnberg erhalten. (siehe: Kammerstein (Adelsgeschlecht))

Im Jahr 1320 gelang es Emicho, den bedeutenden Musterhof des Klosters Eberbach in Hadamar zu erwerben. Er ließ den Hof zur Wasserburg Hadamar ausbauen und verlegte seine Residenz dorthin. In den folgenden Jahren konnte er die nassauische Herrschaft um Hadamar durch weitere kleinere Erwerbungen stärken. Förderlich waren hier die engen Beziehungen zur Grafschaft Diez. Emicho führte von 1317 bis 1332 die Vormundschaft über Graf Gottfried von Diez. 1324 verheiratete Emicho seine Tochter Jutta mit dessen Sohn Gerhard IV. von Diez. Im gleichen Jahr konnte er von Kaiser Ludwig IV. für seine Orte Hadamar und Ems Stadtrechte erhalten. 1332 erreichte er den Verzicht der Grafen von Diez auf ihre landesherrlichen Rechte über Hadamar.

Emicho starb am 7. Juni 1334. Seine Witwe Anna von Zollern-Nürnberg bezog ihr Wittum zunächst in Hadamar, später auf Burg Kammerstein; sie starb nach 1355. Emicho I. wurde von seinem Sohn Johann beerbt. Sein zweiter Sohn Emicho II. war zunächst Geistlicher, seit 1328 als Kanoniker in Mainz bezeugt, war aber ab 1337 ebenfalls an der Verwaltung der Grafschaft Nassau-Hadamar beteiligt.

Johann setzte anfänglich die Erwerbspolitik seines Vaters fort. Die Herren von Westerburg verpfändeten 1324 die Hälfte der Schaumburg an ihn. Weiterhin gelang es ihm 1337, die Herrschaft Ellar mit ihren Vier Zenten, zahlreichen Ortschaften und dem Landgericht von Graf Gottfried von Diez für 1450 Mark Limburger Geld zu erwerben. Ab etwa 1348 war Johanns Politik jedoch durch Veräußerungen und Verpfändungen bestimmt. Driedorf wurde mehrfach verpfändet, die Herrschaft Ellar wurde von der Grafschaft Diez vor 1362 zurück erworben, die Hälfte von Ems und Dausenau wurde 1363 an Kurtrier verpfändet, und der fränkische Besitz um Burg Kammerstein war bis 1364 restlos veräußert. Ursache des wirtschaftlichen Niedergangs könnten die zahlreichen Fehden sein, an denen sich Johann beteiligte.

Johann war mit Elisabeth von Waldeck verheiratet. Nach Johanns Tod 1365 übernahmen seine Söhne Heinrich und Emicho III. die Grafschaft Nassau-Hadamar. Elisabeth von Waldeck war bereits vor ihrem Mann gestorben. Heinrich, als letzter regierender Graf, überlebte seinen Vater nur um drei Jahre und starb 1368.

Erbfolgestreit mini|Ruine der Burg Greifenstein Nach dem Tod von Graf Heinrich begann der Hadamarer Erbfolgestreit. Nominell war Emicho III. Graf von Nassau-Hadamar bis 1394. Er galt jedoch als „blöd“ und nicht regierungsfähig und wurde von seiner Familie in das Kloster Arnstein verbannt. Die Landgrafen von Hessen nutzten die Gelegenheit, um Driedorf als erledigtes Lehen einzuziehen.

Die Regierung in Hadamar übernahm Emichs Schwager Ruprecht der Streitbare von Nassau-Sonnenberg, aus der walramischen Linie des Hauses Nassau. Er war mit Anna von Nassau-Hadamar, einer Tochter Johanns von Nassau-Hadamar und Schwester Emichs, verheiratet. Zugleich erhob Emichs Vetter Johann I. von Nassau-Dillenburg, als Senior der ottonischen Hauptlinie, Erbansprüche auf die Grafschaft.

Spätestens 1371 kam es zum offenen Bruch zwischen Ruprecht VI. von Nassau-Sonnenberg und Johann I. von Nassau-Dillenburg. Landgraf Heinrich II. von Hessen unterstützte Ruprecht und übergab ihm und seiner Frau Anna zwei Drittel des von ihm im Jahr zuvor als erledigtes Lehen eingezogenen Gerichts Driedorf als Lehen. Johann I. von Nassau-Dillenburg schloss sich hierauf dem gegen den Landgrafen gerichteten Sternerbund an. 1372 versuchten die Sterner, unter Führung des Grafen Diether VIII. von Katzenelnbogen, Hadamar zu erstürmen. Es gelang ihnen zwar, die Stadtmauern zu überwinden, aber sie wurden dann doch noch von Ruprecht und den Einwohnern der Stadt zurückgeschlagen. Noch im selben Jahr gelang es Ruprecht, Johann aus der Burg und der Stadt Nassau zu verdrängen. Während der Kämpfe wurden Stadt und Burg fast vollständig zerstört. 1374 wurde ein vorübergehender Vergleich geschlossen. Als jedoch 1377 eine Fehde zwischen der Landgrafschaft Hessen und dem von Johann I. gegründeten und geführten Ritterbund „Gesellschaft von der alten Minne“ ausbrach,Es ging, zumindest vordergründig, um Driedorf und die Herrschaft Itter. flammte auch der Streit zwischen Johann und Ruprecht wieder auf. In der Folge eroberte Johann die Stadt Ems. Im März 1382 wurde ein erneuter Vergleich geschlossen, doch schon im April 1382 verbündete sich Johann mit Heinrich II. von Nassau-Beilstein gegen Ruprecht von Nassau-Sonnenburg. Infolgedessen baute Ruprecht gemeinsam mit den Grafen von Solms die Burg Greifenstein wieder auf. 1385 wurde ein erneuter Vergleich geschlossen, aber schon vor 1388 flammte die Fehde wieder auf. Am 6. Juni 1390 einigten sich Johann und Ruprecht erneut. Bereits wenige Monate später am 4. November 1390 starb Ruprecht.

Kurze Zeit nach Ruprechts Tod (4. September 1390) heiratete Anna von Nassau-Hadamar vor dem 10. Januar 1391 erneut. Ihr zweiter Ehemann, Graf Diether VIII. von Katzenelnbogen, erhob umgehend Anspruch auf die Teilgrafschaft Nassau-Hadamar. Am 21. Juni 1394 wurde zwischen Nassau-Dillenburg und Katzenelnbogen ein erster Vergleich geschlossen, der jedoch nicht von langer Dauer war.

Die Ehe zwischen Diether VIII. von Katzenelnbogen und Anna von Nassau-Hadamar blieb kinderlos, so dass Anna 1403, mit Genehmigung ihrer Schwester Adelheid von Castell, geb. von Nassau-Hadamar, und ihres Neffen Leonhard von Castell, ihre Erbansprüche auf die Teilgrafschaft Nassau-Hadamar an ihren Stiefsohn Johann IV. „den Älteren“ von Katzenelnbogen übertrug.

Nach Annas Tod 1404 erneuerte Johann I. von Nassau-Dillenburg seinen Anspruch auf die Teilgrafschaft. Der neu aufkommende Streit mit Katzenelnbogen wurde am 17. August 1405 geschlichtet. Nassau-Dillenburg erhielt ein Drittel, Katzenelnbogen zwei Drittel der Grafschaft. Da Hessen seine Zustimmung zum Driedorfer Lehen verweigerte, wurde der Vergleich am 28. Juli 1408 im Schiedsspruch zu Bacherach abgeändert: anstelle eines Drittels an Driedorf erhielt Nassau-Dillenburg ein Drittel der Herrschaft Ellar, die inzwischen die Grafschaft Katzenelnbogen von der Grafschaft Diez erworben hatte.

In den folgen Jahren blieb die Teilung der Teilgrafschaft Nassau-Hadamar nicht unumstritten und verband sich mit dem Streit um die Teilung der Grafschaft Diez. Dieser Streit zwischen Nassau-Dillenburg und Katzenelnbogen führte zur Distanzierung der beiden Familien und zum Zusammenschluss zwischen Katzenelnbogen und der Landgrafschaft Hessen mit Vertrag vom 21. November 1410.

Mit Philipp I. von Katzenelnbogen starben die Grafen von Katzenelnbogen im Jahre 1479 im Mannesstamm aus. Als nächster Verwandter Philipps ergriff Landgraf Heinrich III. von Hessen-Marburg Besitz von der Grafschaft Katzenelnbogen. In einem langjährigen Erbschaftsstreit zwischen den Grafen von Nassau-Dillenburg und der Landgrafschaft Hessen lebten wieder Ansprüche aus dem Erbe der Teilgrafschaft Nassau-Hadamar auf. Die hessischen Landgrafen verkauften 1534 die Hälfte ihres Anteils an Nassau-Hadamar zeitweise an Kurtrier. Erst am 30. Juni 1557, fast 190 Jahre nach dem Tod Heinrichs von Nassau-Hadamar, konnten die Streitigkeiten endgültig beigelegt werden. Nassau-Dillenburg besaß nun das gesamte Erbe der Teilgrafschaft Nassau-Hadamar mit Ausnahme der Stadt Ems.

Regenten Emich I. (1303–7. Juli 1334) Johann (1334–1365), Sohn Emichs I. Heinrich (1365–1368), Sohn Johanns Emich III. (1365–1394), Sohn Johanns (regierte unter Vormundschaft) Emich II. (Mitregent 1345–1. März 1359), Sohn Emichs I.

Nassau-Hadamar (jüngere Linie) Entstehung mini|Wappen der Grafschaft und des Fürstentums Nassau-Hadamar Bis 1561 gelang es dem Haus Nassau-Dillenburg, das rechtsrheinische Stammland der Ottonischen Hauptlinie des Hauses Nassau wieder zu vereinigen. Durch die Erbschaft der Grafschaft Diez (1378) und Teilen der Grafschaft Katzenelnbogen (1557) war hier ein erheblicher Gebietszuwachs verzeichnen.

Zwei Jahre zuvor, 1559, hatte sich mit Wilhelm I. von Oranien-Nassau die ältere Linie Nassau-Oranien von der Linie Nassau-Dillenburg abgespalten. Nassau-Oranien besaß mit dem Fürstentum Oranien in Südfrankreich, der Grafschaft Vianden in Luxemburg und der Baronie Breda in den Niederlanden den wertvolleren Teil der Länder.

Nach dem Tod Johanns VI. von Nassau-Dillenburg 1606 teilten seine Söhne das rechtsrheinische Stammland am 31. März 1607 in die fünf Linien Nassau-Siegen, Nassau-Dillenburg, Nassau-Beilstein, Nassau-Diez und Nassau-Hadamar. Regent von Nassau-Hadamar wurde Johann Ludwig von Nassau-Hadamar.

Um 1557 war Johann VI. von Nassau-Dillenburg zum Calvinismus übergetreten. In diesen Glauben wurden seine Söhne erzogen. Nach der Formel „Cuius regio, eius religio“ des Augsburger Reichs- und Religionsfrieden war seitdem der Calvinismus den Untertanen als Religion vorgeschrieben.

Territorium mini|Schloss Hadamar mini|Allianzwappen von Fürst Johann Ludwig und Fürstin Ursula von Nassau-Hadamar am Portal des Schloss Hadamar Bei Gründung umfasste die Grafschaft die Ämter Hadamar, Ellar und die Esterau sowie ein Viertel von Camberg, Altweilnau und Kirberg. Nach dem Tod Wilhelm-Ludwigs von Nassau-Dillenburg wurden die ottonisch-nassauischen Länder 1620 neu verteilt, und Johann Ludwig gewann noch die Ämter Stuhlgebiet (Rennerod) und Mengerskirchen hinzu.