Gelegenheitsgesellschaft bezeichnet
eine Arbeitsgemeinschaft (Wirtschaft); die Zusammenarbeit selbständiger Unternehmen, die einen oder mehrere Aufträge auf gemeinsame Rechnung durchführen; zumeist im Baugewerbe ein Konsortium; eine vertragliche Verbindung zwischen Unternehmen; zumeist im bankgeschäftlichen Bereich