miniatur|Gerichtsgebäude (2008) miniatur|Amtsgerichtsvorplatz (2012) Das Amtsgericht Dortmund ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und das größte der sechs Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichtes Dortmund. Wegen seiner Größe wird das Amtsgericht Dortmund nicht von einem Direktor, sondern von einem Präsidenten geleitet. Der Präsident des Amtsgerichts untersteht deshalb der direkten Dienstaufsicht des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm.

Gerichtssitz und -bezirk Sitz des Gerichtes ist Dortmund. Der Gerichtsbezirk entspricht dem Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Dortmund.

Das Amtsgericht Dortmund ist als Insolvenzgericht für den gesamten Landgerichtsbezirk Dortmund zuständig. Registergericht ist es auch für die Städte Castrop-Rauxel, Lünen, Selm und Werne.

Gerichtsgebäude Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Gerichtsstraße 22 im Dortmunder Stadtbezirk Innenstadt-Ost. Das Gebäude ist als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Dortmund eingetragen.

Übergeordnete Gerichte Das dem Amtsgericht Dortmund im Instanzenzug übergeordnete Landgericht ist das Landgericht Dortmund. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Hamm. Da das Amtsgericht Dortmund ein Präsidialgericht ist, liegt die Dienstaufsicht unmittelbar beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes Hamm.

Leitung Zum Präsidenten des Amtsgerichtes Dortmund wurde im September 2015 Jörg Heinrichs ernannt. Heinrichs hatte bereits zuvor zwei größere nordrheinwestfälische Amtsgerichte geleitet: 2008 bis 2012 war er Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld und danach Präsident des Amtsgerichtes Essen. Er ist Nachfolger von Peter Benesch, der das Dortmunder Gericht seit 2010 leitete und Ende August 2015 in den Ruhestand trat.Pressemitteilungen des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. September 2015 (Neuer Präsident des Amtsgerichts in Dortmund und Karl-Heinz Volesky ist neuer Präsident des Amtsgerichts in Essen., beide abgerufen am 22. Februar 2016).

Geschichte In Dortmund bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Dortmund.

Das königlich preußische Amtsgericht Dortmund wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Dortmund im Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Dortmund. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Stadtkreis Dortmund und den Landkreis Dortmund außer den Teilen, die den Amtsgerichten Castrop, Hörde, Schwerte, Unna und Witten zugeordnet war (Langerfeld).Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 523, Digitalisat Am Gericht bestanden 1888 neun Richterstellen. Das Amtsgericht war damit das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Lünen gehalten.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 429 online

Zum 30. Juni 1969 wurde das Amtsgericht Dortmund-Hörde aufgehoben. Der Sprengel wurde dem Amtsgericht Dortmund zugeordnet.Erstes Gesetz zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 24. Juni 1969 (GV. NW. S. 444)

Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen

Weblinks

Internetpräsenz des Amtsgerichtes Dortmund Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichtes Dortmund

Einzelnachweise Nr. A 0566.

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