Ernst Geßler (auch Ernst Gessler; * 5. März 1905 in Frankfurt am Main; † 29. Dezember 1986) war ein deutscher Jurist, Ministerialdirektor und Honorarprofessor an der Universität Bonn.

Ausbildung Ernst Geßler, Sohn des Kaufmanns Alfred Geßler, besuchte das Realgymnasium in Potsdam und studierte Rechtswissenschaft an der Universität Berlin. 1930 absolvierte er die Große juristische Staatsprüfung. Danach begann er seine Tätigkeit im Justizdienst und war von 1930 bis 1934 Hilfsrichter im Kammergerichtsbezirk Berlin.

Karriere im Dritten Reich Geßler wechselte 1934 in das Preußische Justizministerium. Anschließend war er von 1934 bis 1945 im Reichsjustizministerium tätig (zuletzt als Oberregierungsrat), wo er dem Referat für Aktien-, GmbH- und Bilanzrecht zugewiesen wurde. Dort war Geßler maßgeblich an der Ausarbeitung des Aktiengesetzes 1937 beteiligt. 1939 wurde er Leiter dieses Referats. Geßler wurde im April 1943 für die Wehrmacht freigegeben und 1945 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen.

Geßler hatte im Dritten Reich als überzeugter Nationalsozialist gegolten.Manfred Görtemaker, Christoph Safferling: Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit. München 2016, ISBN 978-3-406-69768-5, S. 339. Insbesondere seine gesellschaftsrechtlichen Publikationen waren in weiten Teilen von der nationalsozialistischen Ideologie geprägt. Geßler war seit dem 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP und war SA-Rottenführer oder sogar SA-Scharführer. Im Spruchkammerverfahren wurde er zunächst als Mitläufer eingestuft, im November 1948 in die Gruppe der Entlasteten eingeordnet.Manfred Görtemaker, Christoph Safferling: Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit. München 2016, ISBN 978-3-406-69768-5, S. 134–135.

Karriere nach Kriegsende Geßler war bis 1948 als Bau- und Landarbeiter sowie als Hilfsarbeiter in einem Anwaltsbüro tätig. Ab 1948 war er im Zentraljustizamt für die britische Zone tätig, ab 1949 als Referatsleiter. 1949 wechselte er in das neu gegründete Bundesministerium der Justiz, wo er bis 1970 tätig war. Als er im Herbst 1950 zum Ministerialrat befördert werden sollte, erhob das Bundesinnenministerium Bedenken wegen dessen nationalsozialistischer Belastung. Staatssekretär Walter Strauß setzte sich jedoch für Geßler ein; diese Stellungnahme ist im Bericht der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit (UKW-BMJ) ausführlich dargestellt.Manfred Görtemaker, Christoph Safferling: Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit. München 2016, ISBN 978-3-406-69768-5, S. 134–135. Auch die spätere Erwähnung Geßlers im Braunbuch der DDR blieb für seine berufliche Karriere folgenlos.Norbert Podewin (Hrsg.): Braunbuch – Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Berlin (West). Reprint der Ausgabe 1968 (3. Auflage), Berlin 2002, ISBN 3-360-01033-7, S. 340 / Manfred Görtemaker, Christoph Safferling: Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit. München 2016, ISBN 978-3-406-69768-5, S. 340.

Geßler war ab 1954 Unterabteilungsleiter, ab 1965 Leiter der Abteilung III, die für das Recht der Kapitalgesellschaften und der bergrechtlichen Gewerkschaften, das Bilanzrecht, die Entflechtungsvorschriften und das Seerecht zuständig war. Geßler war zuletzt Ministerialdirektor.

1954 wurde Geßler von der Universität Hamburg mit der Untersuchung Der Ausgleichsanspruch der Handels- und Versicherungsvertreter zum Dr. iur. promoviert.

Geßler war geistiger Vater vieler grundlegender bundesdeutscher Gesetze im Bereich des Wirtschaftsrechts. So entstand etwa unter seiner Federführung der Gesetzentwurf zur Aktienrechtsreform von 1965, aus der das noch heute geltende deutsche Aktiengesetz hervorging. Geßler wirkte bei den Verhandlungen mit den Alliierten über die Entflechtung in der Montanindustrie mit, er erstellte den Entwurf der handelsrechtlichen Vorschriften des DM-Bilanzgesetzes, die Entwürfe eines neuen Genossenschaftsrechts und eines neuen GmbH-Rechts. Außerdem war er an den EWG-Verhandlungen über die Harmonisierung und Vereinheitlichung des Europäischen Gesellschaftsrechts beteiligt.

Geßler war Autor mehrerer Bücher und zahlreicher Aufsätze zum Wirtschaftsrecht. Er war Mitverfasser von Schlegelbergers 1939 in 3. Auflage erschienenem Kommentar zum Aktiongesetz und Mitverfasser eines 1960 in 4. Auflage erschienenen Kommentars zum Handelsgesetzbuch. Er war zudem mit Schmölder und Merkle Verfasser 1950 eines Kommentars zum D-Mark-Bilanzgesetz sowie 1951 zum D-Mark-Bilanzergänzungsgesetz.

Für seine Verdienste erhielt Geßler 1958 das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik Österreich und 1960 von der Universität Bonn die Ernennung zum Honorarprofessor für Fragen des Gesellschafts- und Genossenschaftsrechts. Im Jahr 1970 erhielt er das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern und 1971 erschien eine ihm anlässlich seines 65. Geburtstags gewidmete Festschrift.

Privates Ernst Geßler war evangelisch, ab 1934 verheiratet mit Irmgard Geßler, geborener Glauert, und hatte zwei Söhne (Ingo und Jörg).

Literatur Gessler, Ernst. In: Walter Habel (Hrsg.): Wer ist wer? Das deutsche Who’s Who. 24. Ausgabe. Schmidt-Römhild, Lübeck 1985, ISBN 3-7950-2005-0, S. 374.

Weblinks

Lebenslauf auf der Internetpräsenz des Bundesarchivs Foto auf der Internetpräsenz der Fachzeitschrift „Der Betrieb“

Einzelnachweise

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