Jugendliche in Deutschland (2018)|mini Dieser Artikel über Kindheit und Jugend in Deutschland behandelt die Lebensbedingungen Minderjähriger in Deutschland in der Gegenwart. Eine genaue empirische Übersicht vermitteln die World Vision Kinderstudien und die Shell Jugendstudien, an deren Konzeption und Umsetzung der Sozialforscher Klaus Hurrelmann maßgeblich beteiligt ist.
Demografie In Deutschland lebten im Mai 2003 14,9 Millionen minderjährige Kinder. Laut deutschem Mikrozensus von 2005 wurden diese von rund 8,8 Millionen 15- bis 64-jährigen Müttern großgezogen (Stand: März 2004; die betreffenden Aussagen des Mikrozensus besagen nichts über die Väter). Die 1,7 Millionen ostdeutschen Mütter mit minderjährigen Kindern zogen am häufigsten ein Einzelkind groß (50 %, früheres Bundesgebiet: 37 %), die 7,1 Millionen westdeutschen Mütter am häufigsten zwei Kinder (45 %, neue Länder und Berlin: 40 %). 18 % der westdeutschen Mütter und 10 % der ostdeutschen Mütter mit minderjährigen Kindern hatten drei oder mehr Kinder.
Geburten Laut Kinderhilfswerk UNICEF hat sich die Zahl der Geburten von 1960 bis 2004 fast halbiert. In Deutschland lebende Mütter waren bei der Geburt ihres ersten Kindes durchschnittlich 30 Jahre alt, fünf Jahre älter als 1960.
2005 wollten 26,3 % der Männer und 14,6 % der Frauen in Deutschland keine Kinder. UNICEF schrieb, dass es in Essen dreimal so viele Autos gebe wie Kinder, in Hamburg viermal und in München fünfmal so viele Autos wie Kinder.
Umstritten waren folgende Aussagen, die sich Kritikern zufolge aus der Art der Erhebung des Mikrozensus ergab: Mit 35 Jahren waren 62 % der Hochschulabsolventinnen kinderlos. Demographen vermuteten, in Zukunft werde die Hälfte aller Akademikerinnen lebenslang kinderlos bleiben. Diese Zahlen umstritten. Laut einer anderen Quellen waren 42 % der 40-jährigen Akademikerinnen kinderlos. Download am 18. Januar 2008
Siehe auch: Kinderlosigkeit
Recht Namensrecht Nach deutschem Namensrecht trägt das Kind als Nachnamen den Ehenamen der Eltern bzw. den Familiennamen eines Elternteils. Der Vorname des Kindes wird durch die sorgeberechtigten Eltern bestimmt. Das Kind kann erst bei Volljährigkeit und nur in eng definierten Ausnahmefällen aus wichtigem Grund eine Namensänderung bewirken.
Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen Elterliche Sorge und Recht auf gewaltfreie Erziehung Kinder (Kinder und Jugendliche) haben das Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen. Sie unterliegen der Personen- und der Vermögenssorge ihrer Eltern oder der an ihre Stelle tretenden Sorgerechtsberechtigten, die das Sorgerecht zum Wohl des Kindes auszuüben haben. Die Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig ( Abs. 2 BGB), wenn auch nicht in jedem Fall strafbar.Manfred Heinrich: Elterliche Züchtigung und Strafrecht. In: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS). Ausgabe 5/2011. S. 437 Auch bei Streit und Aggression unter Geschwistern, www.familienhandbuch.de, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen haben die Eltern eine Aufsichts- und Sorgepflicht; sie müssen gewalttätige Handlungen ihrer Kinder verhindern.
In Angelegenheiten der Ausbildung und des Berufes müssen sie auf die Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht nehmen.
Über diese Vorgaben wacht die staatliche Gemeinschaft. Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen. Es kann, wenn es im Interesse des Kindeswohls geboten ist, die elterliche Sorge einschränken, indem es Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt anordnet, einen Pfleger bestellt, das Umgangsrecht regelt, die Trennung des Kindes von der Obhutsperson bestimmt oder das Verbleiben des Kindes bei einer Person oder die Herausgabe des Kindes anordnet. Das Sorgerecht kann auch ganz entzogen werden und ein Vormund bestellt werden. Zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung des Kindes kann das Kind auch durch Gerichtsbeschluss unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in einer Einrichtung unter Inkaufnahme einer Freiheitsentziehung untergebracht werden (siehe auch: Kinderrechte#Deutschland).
Ist das Kind älter als 14 Jahre, hat es ein eigenes Antragsrecht, mit dem es ein Verfahren beim Familiengericht einleiten kann, um seine Rechte zu wahren. Es kann die Bestellung eines Verfahrensbeistands beantragen. Ist es zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich, bestellt das Gericht von Amts wegen einen Verfahrensbeistand. Im Übrigen können die Sorgeberechtigten und das Jugendamt Verfahren beim Familiengericht einleiten.
Weder Eltern noch minderjährige Kinder können in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Ein bis auf wenige Ausnahmen gültiges Verbot von Schönheitsoperationen an Minderjährigen ist politisch in der Diskussion.Schönheits-OP-Verbot für Minderjährige. Union will Patienten schützen, n-tv, 12. April 2012
In Deutschland lassen viele Eltern islamischen oder jüdischen Glaubens aus religiösen Gründen den Penis ihres minderjährigen Sohnes beschneiden. Eltern jüdischen Glaubens lassen ihre Kinder oft am achten Tag nach der Geburt beschneiden („Brit Mila“). Weniger verbreitet ist die Brit Shalom, eine symbolische Alternative zur Brit Mila. Eltern moslemischen Glaubens lassen ihre Söhne oft im Alter von vier bis sechs Jahren beschneiden.
Das Landgericht Köln erkannte darin im Mai 2012 in zweiter Instanz eine rechtswidrige Körperverletzung. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wiege wegen der Endgültigkeit des Eingriffes schwerer als das Erziehungsrecht der Eltern und deren Religionsfreiheit. Außerdem laufe diese irreversible Veränderung dem Interesse des Kindes zuwider, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können.https://dejure.org/ Der Deutsche Bundestag erwog ein Gesetz zu diesem Thema.Am 19. Juli 2012 stimmte der deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit für einen gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und FDP, der die Bundesregierung auffordert, im Herbst 2012 „einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.“ ()
Pflichten Ab dem Schulalter sind Kinder und Jugendliche schulpflichtig; dies schließt die Erledigung der Schulaufgaben ein. Nach BGB sind Eltern und Kinder einander Beistand und Rücksicht schuldig. Nach BGB ist jedes bei seinen Eltern lebende Kind verpflichtet, “in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten”; dies schließt je nach Alter die eigene Körperpflege (waschen, Zähne putzen) und die Mithilfe im Haushalt ein, auch für das eigene Zimmer. Diese Pflichten gelten auch als erzieherisch wichtig und stehen nicht im Widerspruch zum Verbot der Kinderarbeit ( JArbSchG).
Kinderschutz
UNICEF schätzte 2003, dass in Deutschland 150.000 Kinder von ihren Eltern misshandelt wurden. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden damals in Deutschland rund 20.000 Fälle von sexuellem Missbrauch gemeldet. Die Dunkelziffer wurde viermal so hoch geschätzt.Polizeiliche Kriminalstatistik, Deutscher Kinderschutzbund 2002. Zitiert nach: Darin: S. 2, Abschnitt Kinderschutz.
In Deutschland ist Arbeit von Kindern oder Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, durch das Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Allerdings gelten bestimmte im Gesetz festgelegte Ausnahmen, etwa für leichte Tätigkeiten für Kinder ab 13 Jahren (siehe: Rechtliche Bewertung der Kinderarbeit).
Rechte behinderter Kinder Seit Inkrafttreten des SGB IX 2001 und der Frühförderungsverordnung 2003 können Leistungen der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe und Leistungen der Krankenkassen als eine „Komplexleistung“ durch Interdisziplinäre Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren erbracht werden.
Altersgrenzen
Rechts- und Geschäftsfähigkeit Kinder sind von Geburt an rechtsfähig; das schließt auch ihre Erbfähigkeit ein. Sie sind aber geschäftsunfähig, ab Vollendung des 7. Lebensjahres beschränkt geschäftsfähig; die volle Geschäftsfähigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Soweit die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist, werden die Kinder rechtsgeschäftlich durch die Sorgerechtsberechtigten vertreten.
Unterhaltsanspruch Gegenüber ihren Eltern haben Kinder einen Unterhaltsanspruch, der in der Regel bis zum Abschluss einer beruflichen Ausbildung andauert. Das Taschengeld für Kinder und Jugendliche gilt als ein Teil der Lebenshaltungskosten, es besteht aber kein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung eines Taschengeldes.
Ehemündigkeit Die Ehemündigkeit tritt mit der Volljährigkeit ein.
Bis 21. Juli 2017 konnten Jugendliche heiraten, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet hatten, der künftige Ehegatte volljährig war und das Familiengericht eine entsprechende Erlaubnis erteilt hatte; die Eltern konnten eine solche Eheschließung nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes verhindern. Die Zahl der verheirateten Minderjährigen hatte sich durch den Zuzug von über einer Million Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 stark erhöht. Es kam dadurch zu einer politischen Debatte über die Frage, wie mit in anderen Staaten geschlossenen Kinderehen umzugehen sei (siehe hierzu: Artikel „Kinderheirat“, Abschnitt „Deutschland“).
Religionsmündigkeit Ab einem Alter von 14 Jahren dürfen Jugendliche selbst darüber entscheiden, ob sie einer Religion bzw. welcher Religion sie zugehören wollen. Sie können sich ohne Zustimmung der Eltern vom Religionsunterricht in der Schule abmelden. Ab einem Alter von 12 Jahren darf ein Kind gegen seinen Willen nicht in einem anderen religiösen Bekenntnis als bisher erzogen werden ( Gesetz über die religiöse Kindererziehung).
Weitere Altersgrenzen Siehe: Jugendschutzgesetz (Deutschland), Schutzalter#Deutschland, Volljährigkeit#Deutschland, Altersfreigabe#Deutschland, Führerschein und Fahrerlaubnis#Erteilungsvoraussetzungen, Wehrpflicht#Deutschland
Schuldunfähigkeit, Strafmündigkeit, Jugendkriminalität Gemäß StGB sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr schuldunfähig.
Siehe auch: Strafmündigkeit#Rechtliche Situation in Deutschland, Jugendkriminalität, Jugendstrafrecht, Jugendstrafe, Jugendarrest, Resozialisierung
Soziale Situation Familienformen
(unter anderem Alleinerziehende, Mehrkindfamilie, Stieffamilie)
2009 wuchsen in Deutschland 19 %Statistisches Bundesamt, Angabe zu 2009. Zitiert nach: aller Kinder unter 18 Jahren, insgesamt 2,4 Millionen Kinder, bei einer alleinerziehenden Mutter oder einem alleinerziehenden Vater auf. Eine genaue Übersicht vermitteln die World Vision Kinderstudien.
Im Mai 2003 war es fast jedes siebte Kind in Deutschland, insgesamt knapp 2,2 Millionen Kinder unter 18 Jahren. Auch 1996 hatte ihr Anteil bei 14 % gelegen.
2009 lebte die überwiegende Mehrheit dieser Kinder, insgesamt 2,2 Millionen, bei ihren Müttern.
2016 lebten 81 % der zehnjährigen Kinder mit Geschwistern zusammen in einem Haushalt. Dieser Anteil ist im Westen etwas höher als im Osten, und auf dem Land etwas höher als in der Stadt.Mikrozensus. Zitiert nach:
Berufstätigkeit der Eltern