mini|Das Palais Albert Rothschild im Jahr 1906 Die Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien war eine SS-Dienststelle, die im August 1938 im beschlagnahmten Palais Albert Rothschild eingerichtet wurde, um die zwangsweise Emigration von österreichischen Juden zu beschleunigen und ab Oktober 1939 deren Deportationen zu organisieren und durchzuführen. Dabei wurden Fragen der Staatsbürgerschaft, des Ausländerrechts, der Devisen und Vermögensbesteuerung unter dieser Zielsetzung koordiniert. Sie war als einzige Behörde ermächtigt, ab sofort Ausreisegenehmigungen für Juden aus Österreich zu erteilen. Sie galt als Muster für die Errichtung weiterer solcher „Auswanderungsstellen“, die zunehmend immer deutlicher Deportationsstellen wurden.
Vorkriegszeit: Gründung und Tätigkeit mini|Zeitungsausschnitt Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien mini|Postkarte der Gildemeester Auswanderungs-Hilfsaktion 1938 mini|1939 Der aus Berlin nach Wien entsandte Leiter Adolf Eichmann und sein Mitarbeiter Alois Brunner legten Ausreisequoten fest, für deren Erfüllung die Israelitische Kultusgemeinde Wiens während der nationalsozialistischen Herrschaft von der NSDAP verantwortlich gemacht wurde. Offiziell war die Israelitische Kultusgemeinde von den Nationalsozialisten im März 1938 geschlossen und im Mai 1938 unter dem Namen „Jüdische Gemeinde Wien“ wiedereröffnet worden. Deren nun von den Nationalsozialisten eingesetzter Leiter war Josef Löwenherz; Leiter der „Auswanderungsabteilung der Kultusgemeinde“ wurde Benjamin Murmelstein; eine wichtige Rolle bei der Organisation übernahm Berthold Storfer. Diese Funktion der Israelitischen Kultusgemeinde Wiens bei der zwangsweisen Emigration wurde von der NSDAP später bei den durch sie eingesetzten „Judenräten“ vielerorts verwendet, um Strukturen der Opfergemeinschaft zu deren Vernichtung mit einzusetzen.
Im Sommer 1938 regten Löwenherz, Alois Rothenberg und Mitarbeiter der Jüdischen Gemeinde Wien bei Eichmann an, die bürokratischen Verwaltungsvorgänge für Auswanderungswillige zu vereinfachen. Der für das „angeschlossene“ Österreich zuständige Reichskommissar Josef Bürckel richtete daraufhin am 20. August 1938 die Zentralstelle für jüdische Auswanderung ein, die formell Walter Stahlecker unterstand, tatsächlich jedoch von Eichmann geleitet wurde.Hans Safrian: Eichmann und seine Gehilfen. Frankfurt/Main 1995, ISBN 3-596-12076-4, S. 41. Später wurde Franz Josef Huber als Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in den Reichsgauen Wien, Niederdonau und Oberdonau der offizielle Vorgesetzte der Zentralstelle für jüdische Auswanderung.Thomas Mang: Gestapo-Leitstelle Wien – Mein Name ist Huber (Referat), in: Mitteilungen des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes Nr. 164, S. 1–5. (PDF) Huber allerdings delegierte zahlreiche Aufgaben an seinen Stellvertreter Karl Ebner, der als die „graue Eminenz“Thomas Mang: Gestapo-Leitstelle Wien – Mein Name ist Huber (Referat), in: Mitteilungen des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes Nr. 164, S. 1–5. (PDF) in der Wiener Gestapo galt. Die dokumentierten Weisungen an die Zentralstelle für jüdische Auswanderung tragen Ebners Unterschrift.
In der Zentralstelle waren alle wesentlichen Außendienststellen vertreten und erteilten dann „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“, wenn keine Rückstände aus Mieten, Gebühren, Steuern oder Judenvermögensabgabe zu verzeichnen waren und die Reichsfluchtsteuer bezahlt war. Die Antragsteller wurden wie an einem Fließband abgefertigt, so dass „auswanderungswilige Juden in einem Zeitraum von acht bis vierzehn Tagen“ mit allen notwendigen Papieren ausgestattet waren.Heinz Boberach (Hrsg.): Die Meldungen aus dem Reich 1938–1945. Herrsching 1984, ISBN 3-88199-158-1, Bd. 2, S. 28. Eichmann rühmte sich, die Zahl der „zur Auswanderung gebrachten Juden“ auf täglich 350 gebracht zu haben; bis Ende September hätten 38.000 Juden Österreich legal verlassen.Hans Safrian: Eichmann und seine Gehilfen. S. 45. Reinhard Heydrich nannte am 12. November 1938 sogar die Zahl 45.000.Stenografische Niederschrift der Besprechung der Judenfrage bei Göring am 12. November 1938. In: IMT. Band 28, ISBN 3-7735-2522-2, Dokument 1816-PS: S. 532/533 / Dokument VEJ 2/146 in: Susanne Heim (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 (Quellensammlung) Band 2: Deutsches Reich 1938 – August 1939, München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 431.
Die Kosten der zwangsweisen Emigration sollten von deren Opfer bezahlt werden. Die Jüdische Gemeinde Wien, die durch steigende Ausgaben für die „Auswanderungsunterstützung“ und karitative Aufgaben bei gleichzeitigem Rückgang der Einnahmen finanziell überfordert war, hatte sich schon zuvor mit Erlaubnis Eichmanns an Vertreter des Joint Distribution Committees gewandt und um Geld gebeten.Hans Safrian: Eichmann und seine Gehilfen. S. 40. Zudem gab es Zwangsabgaben wie eine nach Vermögen gestaffelte „Passumlage“, um damit mittellosen Juden die Ausreise zu ermöglichen. Vorrangiges Ziel war dabei ein möglichst umfassender Raub des jüdischen Vermögens im Rahmen der Arisierung. Die vermögenderen jüdischen Bürger erhielten mit der Aktion Gildemeester eine vermeintliche Vorzugsbehandlung. Es ging aber nicht um deren Bevorzugung, sondern um die legalisierte Form einer „Abschöpfung“ von Vermögenswerten durch den nationalsozialistischen Staat.
Die Organisation und Effektivität der im Palais Albert Rothschild untergebrachten Wiener „Zentralstelle“ wurde innerhalb der SS kurz danach zum Vorbild für die Errichtung der deutschen „Reichszentrale für jüdische Auswanderung“ in Berlin. Auch zuletzt in Amsterdam entstand nach dem so genannten „Wiener Modell“ eine Zentralstelle für jüdische Auswanderung.Gabriel Anderl u. Dirk Rupnow: Die Zentralstelle für jüdische Auswanderung als Beraubungsinstitution. München 2004, ISBN 3-486-56784-5, S. 303.
Personal
Institutionen mit Zweigstellen in der Zentralstelle Polizei- und Justizbehörden (Kriminal-, Staats-, Devisen- und Wirtschaftspolizei, das Strafregister und die Staatsanwaltschaft sowie das Inspektorat für Prostitution, Mädchenhandel und Arbeitsscheue) zur Ausstellung des Führungszeugnisses Wanderungsamt / Passamt Bräunerstraße (die in bestimmten Fällen für die Passausstellung zuständige Polizeistelle) Zentralamt für soziale Abgaben Passausgabe Umlagekasse Vermögensverkehrsstelle Aktion Gildemeester, Gildemeester-Auswanderungs-Hilfsorganisation Israelitische Kultusgemeinde Wien Palästinaamt (zuständig für den Empfang und die Anleitung der Antragsteller) Zentralmeldeamt für den Wohnungsnachweis Reichspost Finanzamt und das Zentraltax- und Gebührenbemessungsamt für die Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung Unter der Bezeichnung der „Devisenstelle“ das Dorotheum, das Marktamt, die Devisenstelle selbst, die Hausbeschau, eine Stelle für die Abgaben an die Deutsche Golddiskontbank (Dego), das Zolloberamt sowie das Bundesdenkmalamt Bemessungskontrolle zur Nachbemessung der Vorschreibungen von Israelitischer Kultusgemeinde und Aktion Gildemeester
Unterlagen die jüdische Bürger vorlegen mussten Einreisegenehmigungen der Aufnahmeländer Visa Nachweis der Zahlung der Passumlage Pässe Nachweis der Zahlung der Judenvermögensabgabe (JUVA) Nachweise über Bezahlung aller Steuern und Gebühren Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Nachweis der Zahlung der Reichsfluchtsteuer Nachweis der Zahlung der Sozialausgleichsabgabe Polizeiliches Führungszeugnis Umzugsgutgenehmigung für Möbel
Kriegszeit: Deportationen und Auflösung In der Periode der forcierten Auswanderung wurde in der Wiener Zentralstelle „der amtliche Betrieb eingeübt, der dann bei der Deportation der Juden angewendet wurde“.Hans G. Adler: Der verwaltete Mensch. Studien zur Deportation der Juden aus Deutschland. Tübingen 1974, ISBN 3-16-835132-6, S. 13. Obwohl der Name der Organisation unverändert blieb, organisierte die Zentralstelle für jüdische Auswanderung die Deportation der österreichischen Juden von Wien aus und führte sie durch, beginnend Oktober 1939 mit den Transporten nach Nisko am San und dann im Februar und März 1941, als über 5.000 Wiener Juden in Ghettos in polnischen Kleinstädten wie Opole und Kielce verschleppt wurden.Gabriel Anderl u. Dirk Rupnow: Die Zentralstelle für jüdische Auswanderung als Beraubungsinstitution. München 2004, ISBN 3-486-56784-5, S. 270. Als die Praxis der staatlichen Ausreisegenehmigungen mit einem Erlass vom 18. Oktober 1941 beendet wurde, in dem Heinrich Himmler reichsweit „Juden“ die Auswanderung zu genehmigen untersagte, beschleunigte die Zentralstelle die Deportationen weiter, bis Ende 1942 die „Judenfrage“ in Wien praktisch „gelöst“ war. Von den gemäß der Nürnberger Gesetze rund 206.000 Juden, die 1938 in Österreich gelebt hatten, waren nur noch knapp über 8.000 übrig. Das Personal der Zentralstelle für jüdische Auswanderung Wien war unmittelbar verantwortlich für die Deportation von mindestens 48.767 österreichischen Juden, die von Wien aus verschleppt und ermordet wurden.
Die Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien bestand bis zu ihrer Schließung im März 1943 weiter. Spätere Deportationen von jüdischen Opfern wurden jedoch durch die Gestapo in Wien vorgenommen. Das Personal der Wiener Zentralstelle fand zum Teil in der Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Prag eine erneute Anstellung.Jan Björn Potthast: Das jüdische Zentralmuseum der SS in Prag – Gegnerforschung und Völkermord im Nationalsozialismus. München 2002, ISBN 3-593-37060-3, S. 261.
Nachkriegszeit: Strafverfolgung Die Nachkriegslebensläufe der Mitarbeiter der Zentralstelle Wien unterscheiden sich sehr: Einige wurden zur Rechenschaft gezogen, jedoch bei Strafrahmen relativ milder Gefängnisstrafen (Ernst Girzick, Richard Hartenberger, Franz Novak, Alfred Slawik, Franz Stuschka, Josef Weiszl) mit Ausnahme der Todesstrafen für Anton Brunner, Adolf Eichmann und Karl Rahm. Ernst Brückler,Deportation Wiener Juden, abgerufen am 20. August 2013. Alois Brunner und Anton Burger sind jeder Rechenschaft entkommen, ihre Taten blieben in den Nachkriegsjahren ungesühnt. Verbleib und Nachkriegstätigkeit von Ferdinand Daurach, Herbert Gerbing und Anton Zita sind noch immer ungeklärt.
Verbleib der Akten