mini|Massenparken am Bahnhof mini|DIN-konforme Anlage vor einem Einkaufszentrum mini|Fahrradbox mini|Fahrradkleingarage mini|Kleine Quartiersanlage mini|Fahrradsammelgarage mini|Vollautomatisches Parkhaus mini|Fahrradparkhaus Amsterdammit 7000 Stellplätzen

Eine Fahrradabstellanlage ist eine Verkehrsanlage des ruhenden Verkehrs, die als Oberbegriff verschiedenste Ausführungsformen von baulichen Einrichtungen zum kurz- oder längerfristigen Parken von Fahrrädern umfasst. Die Palette der Ausführungsformen reicht von einfachen Freiluft-Anlagen mit wenigen Stellplätzen bis hin zu komplexen Fahrradparkhäusern. Einfachere Anlagen ohne Einhausung werden oft auch als Fahrradabstellplatz, Fahrradparkplatz oder umgangssprachlich Fahrradstand bezeichnet.

Eine Fahrradabstellanlage besteht üblicherweise im Kern aus einer Installation mehrerer Fahrradhalter (auch Fahrradparker, Fahrradparksystem, Fahrradabstellelement oder umgangssprachlich Fahrradständer genannt) an ihrem Einsatzort, die ergänzt sein kann u. a. durch Umzäunung, Überdachung, Einhausung, Einrichtungen zur Zutrittskontrolle, Lademöglichkeiten für E-Bike-Akkus und Selbsthilfe-Reparaturstationen. Irreführenderweise wird manchmal auch das (uninstallierte) Produkt Fahrradhalter als Fahrradabstellanlage bezeichnet.

Fahrradabstellanlagen werden überall benötigt, wo regelmäßiger Bedarf zum Abstellen von Fahrrädern besteht. Beispiele sind zuvorderst der öffentliche Straßenraum und Fußgängerzonen, Bahnhöfe, Mobilitätsstationen und andere Verkehrsknotenpunkte, Arbeitsstätten, Einkaufsstätten, Kindergärten, Schulen, Universitäten, Veranstaltungs- und Sportstätten. Von sehr hoher Bedeutung sind auch die Fahrradabstellanlagen in und an Mehrfamilienhäusern, da ein Großteil der Fahrradfahrten hier beginnt und/oder endet.

Sichere, nutzerfreundliche und fahrradschonende Fahrradabstellanlagen tragen maßgeblich zur Förderung des Fahrradverkehrs und zur Verringerung von Fahrraddiebstählen bei. Sie stellen ein wichtiges Element in der Stadtentwicklung und bei der Verkehrswende dar.

Leitfäden, Richtlinien, Normen

Insbesondere seit Mitte des ersten 2000er-Jahrzehnts sind in vielen Ländern weltweit Leitfäden, Richtlinien und Normen zum Fahrradparken entwickelt und veröffentlicht worden. Diese Dokumente verfolgen in der Regel den Zweck einer signifikanten Qualitätsverbesserung bei Planungen, Realisierungen und Umbauten von Fahrradabstellanlagen, die meistenteils der technischen und qualitativen Weiterentwicklung der Fahrräder über Jahrzehnte weit hinterhergehinkt sind.

Regelwerke auf Produktebene zu Fahrradhaltern Nur sehr wenige Regelwerke haben den Charakter einer Produktnorm und beschreiben auf Produktebene detailliert die Sicherheits-, Qualitäts-, Bedienbarkeits- und sonstigen Anforderungen an einen Fahrradhalter sowie die anzuwendenden Prüfverfahren, mit denen objektiv und reproduzierbar die Erfüllung der einzelnen Anforderungen zu prüfen sind.

Das erste Normungsdokument dieser Art wurde 1999 in den Niederlanden unter dem Namen FietsParKeur veröffentlicht, das inzwischen mehrfach ergänzt und aktualisiert worden ist. Nur die FietsParKeur-Sachverständigenkommission darf auf der Grundlage dieses Dokuments und der von ihr durchgeführten Untersuchungen erklären, ob ein Fahrradparksystem die Norm-Anforderungen erfüllt und das FietsParKeurmerk-Gütezeichen verliehen bekommt, mit dem der Hersteller sein Produkt dann bewerben und kennzeichnen darf. Erfolgreich geprüfte Modelle sind auf einer Unterseite der FietsParKeur-Homepage gelistet.

In Deutschland ist im Mai 2016 die Produktnorm DIN 79008 Stationäre Fahrradparksysteme in Kraft getreten. Darin maßgeblich eingeflossen sind wesentliche Inhalte der Technischen Richtlinie TR6102-0911 des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e. V. ADFC sowie die umfangreichen Erfahrungen mit Doppelstockparkern aus dem niederländischen Regelwerk Fietsparkeur. Die DIN 79008 gliedert sich in Teil 1: Anforderungen und Teil 2: Prüfverfahren; beide Teile sind kostenpflichtig zu erwerben und ansonsten kostenfrei nur in Normen-Infopoints, meistens an deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken, einsehbar. Einen groben Überblick über die Inhalte der Norm gibt außerdem das frei im Internet zugängliche Inhaltsverzeichnis.

Der ADFC führt auf Grundlage der DIN 79008 seine Qualitätsprüfungen von Fahrradhaltern durch (vor Mai 2016 auf Grundlage der Technischen Richtlinie TR6102-0911). Alle erfolgreich geprüften Modelle listet der ADFC auf seiner Internetseite als ADFC-empfohlen auf. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da auch andere akkreditierte Prüfinstitute die DIN-790098-Konformität von Fahrradhaltern prüfen und bescheinigen können.

mini|SchichtenmodellFahrradabstellanlagen

Regelwerke auf Anlagenebene zu Fahrradabstellanlagen Die meisten bekannten Leitfäden und Regelwerke zu Fahrradabstellanlagen beinhalten nur sehr allgemein gehaltene Anforderungen an die Fahrradhalter auf Produktebene, enthalten in der Regel aber durchaus Aussagen zu empfehlenswerten oder zu vermeidenden Bauformen und behandeln ansonsten schwerpunktmäßig die vielfältigen Anforderungen an Fahrradabstellanlagen auf Anlagenebene.

Für die USA und Kanada hat die Association of Pedestrian and Bicycle Professionals (APBP) die kostenpflichtig zu erwerbenden Bicycle Parking Guidelines herausgegeben, frei im Internet zugänglich bietet die APBP eine Kurzfassung Essentials of Bike Parking an. In Australien gilt die kostenpflichtig zu beziehende Norm AS 2890.3:2015. Ein von einem Fahrradparker-Hersteller dazu herausgegebenes White Book New Bicycle Parking Requirements gibt Einblicke in die wesentlichen Inhalte der Norm. Ergänzend hat die Spitzenorganisation der Straßentransport- und Verkehrsbehörden in Australien und Neuseeland Austroads einen Forschungsbericht Bicycle Parking Facilities: Guidelines for Design and Installation veröffentlicht. In Neuseeland gibt es keine eigene Norm für Fahrradabstellanlagen; die nationale neuseeländische Verkehrsagentur Waka Kotahi hält aber die australische AS2890.3 für lückenhaft und hat unter anderem daher einen technischen Leitfaden Cycle parking planning and design herausgegeben.

In Großbritannien hat der Handelsverband der britischen Fahrradindustrie Bicycle Association mit Unterstützung u. a. durch das Department for Transport (DfT), Secured by Design (SBD), Transport for London (TfL) und der Cycle Rail Working Group (CRWG) einen Leitfaden für öffentliche Fahrradabstellanlagen Standards for Public Cycle Parking herausgegeben. In Frankreich hat der Verein Association Droit Au Vélo (ADAV) seinen erstmalig 2003 erschienenen Leitfaden Le guide du stationnement des vélos in aktualisierter Fassung 2009 herausgebracht. Der dänische Radfahrerverband bietet sein Cykelparkeringshåndbog auch in englischer Übersetzung als Bicycle Parking Manual an.

Die Regelwerke und Veröffentlichungen der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV) sind üblicherweise nur kostenpflichtig zu beziehen. Seit Frühjahr 2022 werden klimarelevante Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) der FSV durch Förderung über die Klimaschutzinitiative klimaaktiv mobil des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) kostenlos bereitgestellt. Darunter fällt auch die RVS 03.02.13 Radverkehr, die in Kapitel 13 Fahrradabstellanlagen behandelt. In der Schweiz sind vorwiegend die Kantone und Gemeinden für die Infrastrukturen des Langsamverkehrs (Fußgänger- und Radverkehr) zuständig. Das schweizerische Bundesamt für Strassen (ASTRA) unterstützt sie bei dieser Aufgabe und hat in der Reihe Vollzugshilfen Langsamverkehr das Handbuch Veloparkierung herausgegeben.

In Deutschland gibt die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) kostenpflichtig ihre als Wissensdokument kategorisierten, aber weithin als maßgeblich angesehenen Hinweise zum Fahrradparken heraus. Die aktuell gültige Version datiert aus dem Jahr 2012 und kennt und referenziert mithin noch nicht die im Mai 2016 veröffentlichte DIN-Norm 79008 Stationäre Fahrradparksysteme. Aus diesem Grund und vor dem Hintergrund der stark zunehmenden Anzahl von E-Bikes (inkl. notwendiger Lade-Infrastruktur), Lastenrädern und Fahrrädern mit Anhängern hat sich im Februar 2022 ein FGSV-Gremium konstituiert mit dem Ziel, im Laufe des Jahres 2025 ein aktualisiertes Dokument Hinweise zum Fahrradparken zu veröffentlichen.

Landesbauordnungen, Stellplatzverordnungen In vielen Ländern ergeben sich Vorschriften für Fahrradabstellanlagen auch aus dem Baurecht, das bei Neubauten und wesentlichen Änderungen von Gebäuden für Wohnnutzung, Büro-, Einzelhandels- und Gewerbenutzung, kulturellen und religiösen Nutzungen, Sportstätten, Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben sowie Schulen und Jugendeinrichtungen in Form von Stellplatzverordnungen die Errichtung von Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätzen vorschreiben kann.

In den Bauordnungen der österreichischen Bundesländer werden die Gemeinden ermächtigt, im Rahmen der Gemeindeautonomie Stellplatzverordnungen zu erlassen. Die entsprechenden Festlegungen der Gemeinden zu Art und Anzahl der zur Verfügung zu stellenden Stellplätze sind sehr unterschiedlich. Die oberösterreichische Bauordnung ist die einzige, in der auch die Anzahl und Art der Fahrradstellplätze festgelegt sind. In der Schweiz gibt es kantonale und kommunale Parkplatzverordnungen, die Mindest- und teilweise Höchstzahlen für Pkw-Stellplätze nach unterschiedlichen Bemessungsgrößen (z. B. nach Wohnfläche oder Anzahl der Wohnungen) vorgeben, teilweise auch Mindestzahlen für Fahrradabstellmöglichkeiten.

In Deutschland werden die Erfordernisse heute in der Regel durch die Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Grundsätzlich müssen danach für bauliche Anlagen, die einen Zu- und Abgangsverkehr erwarten lassen, die notwendigen Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätze auf dem Baugrundstück oder einem in der Nähe gelegenen Grundstück errichtet werden. Der Umfang der Stellplatzverpflichtung wird von der Bauaufsichtsbehörde festgesetzt, die sich dabei in der Regel nach Verwaltungsrichtlinien richtet. Die Bauordnungen der meisten Bundesländer gewähren dabei ein Ortssatzungsrecht, von dem nicht nur Großstädte Gebrauch machen. Für Neuerstellungen oder Änderungen kommunaler Stellplatzverordnungen enthalten die Hinweise zum Fahrradparken der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Orientierungswerte für den Bedarf an Fahrradabstellplätzen bei unterschiedlichen Gebäudenutzungen.

Die Landesbauordnung Baden-Württembergs sieht seit 2015 die Möglichkeit vor, 25 % der notwendigen Kfz-Parkplätze als zusätzliche Fahrradstellplätze auszuführen, wobei vier Radplätze einen Autostellplatz ersetzen. Im Bundesland Hessen gilt seit dem 1. November 2020 (vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2027) eine eigene Fahrradabstellplatzverordnung, zu der begleitend vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen ein Leitfaden Fahrradabstellanlagen herausgegeben wurde.

Der Dachverband der europäischen Radverkehrs-Organisationen European Cyclists’ Federation (ECF) hat für 31 europäische Länder die nationalen Vorschriften für Kfz- und Fahrradabstellplätze analysiert und miteinander verglichen. Für drei Staaten mit einer föderalen Struktur – Österreich, Belgien und Deutschland – wurden insgesamt 28 regionale Stellplatzregelungen analysiert. Der Hauptfokus der Untersuchung lag darauf, wie das Parken in Mehrfamilienhäusern geregelt ist, da ein Großteil der Fahrten hier beginnt und/oder endet.

Anforderungen an Fahrradhalter (Produktebene)